Sitzung: 28.02.2024 Arbeitskreis für die Gleichstellung von Frau und Mann
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0049/2024/KREIS
Der Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung Borken für die Jahre 2024 bis 2028 wird beschlossen.
Frau Cordes und Frau Paßerschroer
stellen anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 1) die Fortschreibung des
Gleichstellungsplanes für die Jahre 2024 - 2028 vor.
Zu Frau Cordes Ausführungen zur Personalentwicklung möchte Frau Pohl wissen, ob es hinsichtlich der Dauer der Familienphase Unterschiede zwischen den männlichen und weiblichen Beschäftigten gebe.
Frau Cordes antwortet, dass die Familienphase bei den Männern nach wie vor kürzer ausfalle als bei den Frauen. Allerdings kämen auch die weiblichen Beschäftigten wesentlich früher als noch vor Jahren aus der Elternzeit zurück. Dies liege unter anderem an den sehr flexiblen Arbeitszeitmodellen, die die Kreisverwaltung ihren Beschäftigten anbiete.
In der Sozialarbeit, im medizinischen Bereich sowie im tiermedizinischen Bereich seien überproportional mehr weibliche Beschäftige tätig, dagegen zeige die Statistik im bau-/ umwelt- und vermessungstechnischen Bereich mehr männliche Beschäftigte.
Frau Pohl fragt nach, ob z. B. bei Stellenausschreibungen im sozialen Bereich darauf hingewiesen werden dürfe, dass bei gleicher Eignung und Befähigung Männer bevorzugt würden.
Frau Paßerschroer erwidert, dies sei rechtlich nicht zulässig. Nur bei Stellenausschreibungen in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert seien, dürfe dieser Zusatz gem. § 8 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu Gunsten der Bewerberinnen verwandt werden. Ziel sei es, in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert seien, eine paritätische Besetzung zu erreichen.
Frau Pohl möchte wissen, ob es beim Kreis Borken auch möglich sei, an einem Sabbatsparzeitmodell teilzunehmen.
Frau Cordes antwortet, dies sei beim Kreis Borken nicht möglich. Die Berechnung sei äußerst kompliziert. So würden z.B. Beförderungen, Tariferhöhungen und verschiedene andere Aspekte in die Berechnung der Zeiten einfließen müssen.
Frau Nitsch fragt nach, ob in den Bewerbungsgesprächen auf die familienfreundlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die verschiedenen Arbeitszeitmodelle, hingewiesen werde.
Frau Cordes bestätigt, gerade die Arbeitszeitmodelle, die Familienfreundlichkeit, die Sommerferienbetreuung sowie das Angebot von Homeoffice und mobiler Arbeit seien wichtige Gesichtspunkte, auf die in den Bewerbungsgesprächen bzw. schon in den Stellenausschrei-bungen hingewiesen werde.
Frau Niemeyer fragt nach der Anzahl von Mitarbeitenden im Homeoffice.
Frau Cordes erwidert, 139 Frauen und 82 Männer nutzten derzeit die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten.
Frau Demes möchte in diesem Zusammenhang wissen, ob denn noch alle Mitarbeitenden einen festen Arbeitsplatz im Kreishaus hätten.
Frau Cordes bejaht dies. Homeoffice bedeute, höchstens 60 % der Arbeitszeit von zu Hause aus leisten zu können. Demnach verblieben immer noch mindestens 40% der Arbeitszeit für die Tätigkeit in der Verwaltung. Die Büroarbeitsplätze könnten gemäß der Dienstvereinbarung zum Homeoffice geteilt werden.
Frau Pohl fragt nach, ob auch Führungskräfte im Homeoffice arbeiteten.
Frau Cordes berichtet, dass Führungskräfte in der Regel aufgrund des üblicherweise hohen Anteils an direkter persönlicher Kommunikation nicht mehr als 20% der Wochenarbeitszeit von zu Hause arbeiten sollten. Dies sei in der Dienstvereinbarung geregelt.
Frau Niemeyer erkundigt sich, ob es bei der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen eine Altersgrenze gebe.
Frau Cordes verneint dies.
Frau Cordes erläutert im Kontext des Handlungsfeldes „Geschlechtergerechte Verwaltungs-kultur“, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsanweisung zum Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz ein digitaler Notfallordner erstellt worden sei. Dieser stelle eine praktische Handlungsempfehlung dar und enthalte alle wichtigen Notfallnummern, Einzelempfehlungen zu jeder Stufe der Gewalt sowie Kontaktinformationen zu Ansprechpersonen.
Frau Lentfort möchte wissen, wie die Meldung eines Gewaltvorfalls erfolgen müsse.
Frau Cordes antwortet, es gebe im Intranet einen Formularserver, auf den alle Beschäftigten zugreifen könnten, um den Vorfall digital und vertraulich zu melden. Bei Gewaltmeldungen ab der Gefahrenstufe 2 würden u.a. auch der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte informiert; ab der Stufe 3 sei eine Meldung an die Unfallkasse erforderlich.
Frau Paßerschroer weist auf die Notwendigkeit von Schulungen für Führungskräfte zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hin. Eine entsprechende Schulung im vergangenen Jahr sei auf eine positive Resonanz gestoßen. Auch in diesem Jahr solle es ein entsprechendes Angebot geben.
Frau Kersting betont, dass eine paritätische Besetzung in den wesentlichen Gremien des Kreises (z.B. Aufsichtsräte, Sparkasse Westmünsterland, Wirtschafts-förderungsgesellschaft) weiterhin angestrebt werden sollte.
Frau Pohl bestätigt dies und merkt an, diese Gremien seien noch überwiegend männlich besetzt.
Frau Demes bedankt sich bei Frau Cordes und bei Frau Paßerschroer für die Erarbeitung und Erläuterung der Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2024 - 2028.
Der Arbeitskreis spricht einstimmig folgende Empfehlung aus:
„Der Arbeitskreis Gleichstellung empfiehlt dem Kreistag, der Fortschreibung des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2024 - 2028 zuzustimmen.“