I.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt als örtliche
Jugendhilfeplanung auf Basis der Tischvorlage
- die Höhe und Anzahl der Kindpauschalen (§ 33 Abs. 2 KiBiz),
- die nach § 34 KiBiz zu gewährenden Zuschüsse zu den Kaltmieten,
- die an eingruppige Einrichtungen bzw. Waldkindergartengruppen zu gewährenden Pauschalbeträge nach § 35 KiBiz,
- die Landeszuschüsse für Familienzentren nach § 43 KiBiz,
- die Landeszuschüsse für Praktikumsplätze nach § 46 Abs. 1 - 4 KiBiz,
- die Anzahl der Pauschalen für Kinder in Kindertagespflege nach § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz sowie
- die Landeszuschüsse für die qualifizierte Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach § 47 KiBiz
und beauftragt die Verwaltung, die Anträge beim Landesjugendamt zu stellen.
Der Fachbereich Jugend und Familie kann Abweichungen, die sich aufgrund aktueller Änderungen der Träger von Kindertageseinrichtungen ergeben, noch bei der Antragstellung an das Landesjugendamt berücksichtigen.
II. Der Jugendhilfeausschuss beschließt als örtliche Jugendhilfeplanung auf Basis der Tischvorlage für die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffenen Plätze, dass diese zur Erfüllung der Zweckbindung vorrangig mit Kindern unter 3 Jahren belegt werden (§ 55 Abs. 2 KiBiz).
Herr Grotendorst führt in die
Vorlage ein und erläutert anhand des der Niederschrift beigefügten
Folienvortrages (Anlage 1) sowie der
Datentabelle mit allen Einzelpauschalen die Planung der Kindertagesbetreuung
für das Kindergartenjahr 2024/25. Er betont, dass durch die gute Kooperation
aller beteiligten Träger, Kitas sowie Kommunen der Rechtsanspruch weiterhin
sichergestellt werden könne. Herr Grotendorst spricht hierfür im Besonderen
seinen Dank aus.
Herr Grotendorst skizziert, dass sich die Planung des Kindergartenjahres 2024/25 insbesondere dadurch heraushebe, dass das Wachstum der Gesamtzahl der Kindpauschalen deutlich nachgelassen habe. Mit einem Aufwuchs um 42 auf 8.084 Kindpauschalen sei unter der Prämisse einer angepassten Gruppenformstruktur über 110 Kindertageseinrichtungen kein rechnerischer Anstieg des Fachkräftebedarfs verbunden – ein einmaliger Vorgang seit Erfassung dieser Kennzahl auf Basis der Kindpauschalen.
Herr Grotendorst konstatiert gleichwohl, dass wesentliche übergeordnete Trends in der Kindertagesbetreuung intakt seien:
- Es werde weiterhin „früher“ und „mehr“ Betreuungsbedarf nachgefragt. So sei der saldierte Anteil der 35-Stunden und 45-Stunden-Buchungen in der Gruppenform II (0-3 Jahre) um 3,2 Prozent auf fast dreiviertel aller GF II-Buchungen angestiegen.
- Die inklusive Kinderbetreuung werde vor dem Hintergrund einer gestiegenen Anzahl von Kindern mit Behinderung in Regeleinrichtungen ausgebaut.
- Zuzüge, insbesondere von Flüchtlingsfamilien mit jüngeren Kindern, stellten vor dem Hintergrund des kurzen Reaktionszeitraumes von der Bedarfsmitteilung, über die Antragsfrist für die Landesförderung bis zum Start der neuen Gruppen eine besondere Herausforderung für die Planung der Kindertagesbetreuung dar.
- Der Ausbau von Kita-Gruppen erfolge fast ausschließlich im Investorenmodell über die Mietförderung.
Gleichzeitig stellt Herr Grotendorst heraus, dass die deutlich niedrigere Geburtenrate seit dem Kindergartenjahr 2022/23 gegenüber den Vorjahren hinsichtlich der Gruppenstrukturen, der altersklassenübergreifenden Buchungsquoten und der absoluten Ausbauzahlen erheblichen Einfluss habe. So sinke beispielsweise erstmals seit neun Jahren die absolute Zahl der U3-Plätze gegenüber dem Vorjahr. Auch diese geänderte Dynamik schwankender Bedarfe stellten die Träger und den Kreis vor erhebliche Herausforderungen, so Herr Grotendorst.
Herr Grotendorst ergänzt, dass die finanziellen Auswirkungen der aktualisierten Plandaten nach derzeitiger Hochrechnung zu einer Planabweichung in Höhe von rd. -0,8 Mio. Euro führten.
Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage und die beiden Tischvorlagen
verwiesen (Anlage 1).
Frau Vehring fragt an, wie und durch wen das
zukünftige Planverfahren zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gestaltet werde.
Kreisdirektor Dr. Hörster teilt mit, dass
vorbehaltlich des noch ausstehenden Ausführungsgesetzes davon auszugehen sei,
dass sich der Rechtsanspruch gegen den Jugendhilfeträger richte und die
Finanzierung durch den Schulträger sicherzustellen sei. Der diesbezügliche
Gesetzesentwurf befinde sich in der Kabinettsvorbesprechung. Die exakte
Vorgehensweise zur Bedarfsplanung könne insofern noch nicht festgelegt werden.
Herr Kock erkundigt sich, ob Informationen
bezüglich etwaiger, neuer landeseinheitlicher Qualitätsstandards für diesen
Rechtsanspruch bekannt seien.
Kreisdirektor Dr. Hörster weist darauf hin,
dass landesseitige Vorgaben konnexitätsrelevant sein könnten. Vor dem
Hintergrund der angespannten Haushaltssituation sei nach derzeitigem Stand
davon auszugehen, dass die Beaufsichtigung der Kinder im Vordergrund stehe.
Auch werde die Flexibilität der Inanspruchnahme nach derzeitigem Stand nicht
erweitert. Kreisdirektor Dr. Hörster macht ergänzend darauf aufmerksam, dass
die Angebote nach derzeitigem Stand betriebserlaubnispflichtig seien. Ob und
wie sich das Verfahren für Bestandsangebote gestalte, werde derzeit auf
Landesebene fachlich und juristisch aufbereitet.
Herr Fuchs weist darauf hin, dass das vom
Jugendamtselternbeirat (JAEB) initiierte und in „Pixi-Form“ gestaltete
Kinderbuch an die Eltern der neu im Kreisjugendamtsbezirk in die Kita
aufgenommenen Kinder versandt werde. Der JAEB habe die Büchlein bereits an die
Kitas versandt und bedanke sich für deren Unterstützung. Über den
Landesjugendamtselternbeirat seien weitere 14.000 Exemplare für die Verteilung
in anderen Jugendamtsbezirken bestellt worden.
Beschluss: einstimmig