Beschluss: Kenntnis genommen

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.


Frau Wegmann begrüßt die neue Leiterin der Sozialen Dienste, Frau Isabelle Rusche.

Frau Rusche stellt die Arbeit der Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GAVS) sowie des Pflegekinderdienstes anhand des der Sitzungsvorlage beigefügten Folien­vor­trages vor.

Frau Rusche berichtet einleitend, dass insbesondere auf Grund des kreisweiten Rückgangs der Adoptions­zahlen eine weitergehende Spezialisierung mit den Städten Ahaus, Borken und Gronau angezeigt gewesen sei. Gemeinsam seien die vier Jugendämter in der Lage sowohl den inhaltlichen Herausforderungen, die mit der Gesetzesnovelle zum 01.04.2021 verbunden gewesen seien, adäquat zu begegnen, als auch den erforderlichen Personalbedarf vorzuhalten. Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes übernäh­men derzeit zwei erfahrene pädagogische Fachkräfte anteilig / in Teilzeit die Aufgaben der GAVS.

Über die Präsentation hinaus erläutert Frau Rusche, das übergeordnete gesellschaftliche Entwicklungen die Arbeit im Pflegekinderdienst und in der Adoptions­vermittlungs­stelle beeinflussten: Kinderlosigkeit in der Partnerschaft erhalte mehr innere und äußere Akzeptanz; Kinderwunschbehandlungen verliefen häufiger erfolgreich; die Zahl der Bewerbungen gleich­geschlechtlicher Pflegeeltern nehme zu. Frau Rusche weist diesbezüglich ergänzend zu den Adoptionszahlen darauf hin, dass es sich bei den 15 im vergangenen Jahr erfolgten Adoptionen im gesamten Kreisgebiet ausschließlich um Stiefkind-Adoptionen gehandelt habe. Dem seien teilweise außerhalb des Bundes­gebietes erfolgte Leihmutterschaften vorausgegangen. Eine im Ausland erfolgte Vater­schafts­­­anerkennung sei in Deutschland rechtsgültig. Somit stünde den Ehefrauen der sodann in Deutschland rechtsgültigen Väter über die Stiefkind-Adoption die Möglichkeit offen, auch im Bundesgebiet rechtsgültige Mütter zu werden.

Im Übrigen wird auf die Anlage 1 der Sitzungsvorlage verwiesen.

Herr Schemmer fragt an, wie der Kreis neue Pflegeeltern gewinne.

Frau Rusche teilt mit, dass regelmäßig über verschiedene Medien zum Pflegekinderdienst und zur Adoptionsvermittlungsstelle berichtet und geworben würde. Gleichwohl sei zu konstatieren, dass eine erhebliche Zahl der Pflegeeltern durch Mund-zu-Mund-Propaganda thema­tisch aufmerksam geworden seien.

Herr Wellers erkundigt sich, ob die hohen Standards des Pflegekinderdienstes im interkommunalen Austausch beworben würden.

Kreisdirektor Dr. Hörster verweist auf die divergierenden Ausprägungen der Zielkonflikte, mit denen Jugendämter unterschiedlicher sozioökonomischer Rahmenbedingungen konfrontiert seien. Auch zukünftig sei deshalb nicht mit einer flächendeckenden Standardi­sierung zu rechnen.

Frau Rusche weist auf die gängige Praxis der Fremdunterbringung hin. In das Westmünsterland würden deutlich mehr Pflegekinder vor allem aus den Ruhrgebietsstädten vermittelt als gegenläufig. Werden Pflegekinder in einen fremden Jugendamtsbezirk vermittelt, so bestünde die Verpflichtung, das dortige Jugendamt hierüber zu informieren. Frau Rusche erläutert, dass in der Vergangenheit in wenigen Einzelfällen dieser Fallkonstellation auf Grund von Auffälligkeiten Zweifel an der Geeignetheit von Pflegestellen bestanden hätten. In diesen Einzelfällen sei mit den abgebenden Jugendämtern Kontakt aufgenommen und die sozialpädagogischen Bedenken dezidiert mitgeteilt worden.

Herr Kock fragt an, welche wesentlichen Aufgaben durch das Kreisjugendamt im Pflegekinder­dienstes umgesetzt würden.

Frau Rusche erläutert, dass die Begleitung der Pflegefamilien sowie die Bereitstellung der finanziellen Mittel die tragenden Säulen der Unterstützungsleistung des Jugendamtes darstellten.