Beschluss: geändert beschlossen

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anpassung der Richtlinien für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige in stationären Jugendhilfeangeboten entsprechend der Anlage 1 der Sitzungs­vorlage unter dem Vorbehalt einer anderslautenden, einheitlichen Abstimmung mit den Stadtjugendämtern im Kreisgebiet in Bezug auf die Betragshöhen der Ziffern 2.1.4 und 2.2.2.

 

nachrichtlich:

In Absprache mit den Stadtjugendämtern im Kreis Borken werden bei Einschulung in die 1. Klasse bis zu 200,00 Euro Zuschuss gezahlt. Die Ziffern 2.1.4. sowie 2.2.2. werden entsprechend angepasst.


Frau Seidensticker-Beining regt an, den in den Richtlinien für die Einschulung vorgesehenen Zuschussbetrag in Höhe von 150,00 Euro zu erhöhen. Dieser sei bei realitäts­naher Betrachtung für die Ausstattung mit einem voll ausgestatteten neuen Schultornister inklusive Sporttasche nicht ausreichend. Armut solle hier nicht sichtbar werden. Spielraum für eine aufwandsneutrale Umsetzung könne gegebenenfalls über eine Herab­setzung des Betrages für Ferienmaßnahmen erreicht werden. Zumindest eine Herab­setzung der maximalen Zuschusshöhe von derzeit 700,00 Euro je Ferien­maß­nahme je Kind sei denkbar, so Frau Seidensticker-Beining.

Frau Rusche erläutert, dass für Pflegekinder pädagogisch begleitete Ferienmaßnahmen angeboten würden. Diese seien insbesondere speziell auf Kinder ausgerichtet, die durch Missbrauch oder Vernachlässigung traumatisch belastet seien. Die Kosten für diese Art von Ferienmaßnahmen überstiegen teilweise die jetzt vorgeschlagene Zuschusshöhe um den zweifachen Wert. Insofern werde eine weitere Herabsenkung dieser Betragshöhe verwaltungsseitig nicht vorgeschlagen. 

Seitens der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen wird sich nach kurzer Diskussion darauf verständigt den Beschlussvorschlag unter den Vorbehalt einer anderslautenden, einheitlichen Abstimmung mit den Stadtjugendämtern im Kreis in Bezug auf die Betragshöhe für die Einschulung zu stellen.

Frau Watermeier ergänzt, dass die Beihilfen lediglich einen finanziellen Zuschuss für Pflegefamilien darstellten. Die wesentliche Finanzierung der Pflegestellen erfolge über die Auszahlung der monatlichen Pflegegelder, in denen die materiellen Aufwendungen eines Pflegekindes inbegriffen seien. Diese würden regelmäßig angepasst.

Frau Wegmann formuliert den geänderten Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.


Beschluss:                                einstimmig