Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Anpassung der Richtlinien für die Gewährung von einmaligen Beihilfen und
Zuschüssen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige in stationären
Jugendhilfeangeboten entsprechend der Anlage 1 der Sitzungsvorlage unter dem
Vorbehalt einer anderslautenden, einheitlichen Abstimmung mit den
Stadtjugendämtern im Kreisgebiet in Bezug auf die Betragshöhen der Ziffern
2.1.4 und 2.2.2.
nachrichtlich:
In Absprache mit den
Stadtjugendämtern im Kreis Borken werden bei Einschulung in die 1. Klasse
bis zu 200,00 Euro Zuschuss gezahlt. Die Ziffern 2.1.4. sowie 2.2.2. werden
entsprechend angepasst.
Frau Seidensticker-Beining regt an, den in den
Richtlinien für die Einschulung vorgesehenen Zuschussbetrag in Höhe von 150,00
Euro zu erhöhen. Dieser sei bei realitätsnaher Betrachtung für die Ausstattung
mit einem voll ausgestatteten neuen Schultornister inklusive Sporttasche nicht
ausreichend. Armut solle hier nicht sichtbar werden. Spielraum für eine
aufwandsneutrale Umsetzung könne gegebenenfalls über eine Herabsetzung des
Betrages für Ferienmaßnahmen erreicht werden. Zumindest eine Herabsetzung der maximalen
Zuschusshöhe von derzeit 700,00 Euro je Ferienmaßnahme je Kind sei denkbar,
so Frau Seidensticker-Beining.
Frau Rusche erläutert,
dass für Pflegekinder pädagogisch begleitete Ferienmaßnahmen angeboten würden.
Diese seien insbesondere speziell auf Kinder ausgerichtet, die durch Missbrauch
oder Vernachlässigung traumatisch belastet seien. Die Kosten für diese Art von
Ferienmaßnahmen überstiegen teilweise die jetzt vorgeschlagene Zuschusshöhe um
den zweifachen Wert. Insofern werde eine weitere Herabsenkung dieser
Betragshöhe verwaltungsseitig nicht vorgeschlagen.
Seitens der im
Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen wird sich nach kurzer Diskussion
darauf verständigt den Beschlussvorschlag unter den Vorbehalt einer
anderslautenden, einheitlichen Abstimmung mit den Stadtjugendämtern im Kreis in
Bezug auf die Betragshöhe für die Einschulung zu stellen.
Frau Watermeier
ergänzt, dass die Beihilfen lediglich einen finanziellen Zuschuss für
Pflegefamilien darstellten. Die wesentliche Finanzierung der Pflegestellen
erfolge über die Auszahlung der monatlichen Pflegegelder, in denen die
materiellen Aufwendungen eines Pflegekindes inbegriffen seien. Diese würden
regelmäßig angepasst.
Frau Wegmann formuliert
den geänderten Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.
Beschluss: einstimmig