Der Kreisjugendhilfeausschuss erkennt die Vredener Georgspfadfinder e.V. als Träger der freien Jugendhilfe an.
Berichterstatter: Hans-J. Overmann
Frau Gertz nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Auf Nachfrage von Herrn Huesmann erklärt Herr Overmann, dass die Vredener Georgspfadfinder e.V. nach § 75 SGB VIII einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hätten, da die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt seien. Darüber hinaus bestünde aber auch noch ein DPSG-Stamm, der über seine Bundesebene bereits anerkannter Träger der Jugendhilfe sei.
Vorsitzender Tönnes lässt über den Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss: einstimmig