Beschluss: Kenntnis genommen

Der mündliche Bericht wird zur Kenntnis genommen.


Berichterstatter:                                    Hans-J. Overmann

 

Frau Paßerschroer und Herr Hermes stellen den Aufgabenbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes vor (Anlage 6 der Niederschrift).

Auf die Frage von Frau Pohl, inwieweit eine Zusammenarbeit der Bereiche des erzieherischen und des kontrollierend-ordnenden Kinder- und Jugendschutzes erfolge, erläutert Frau Paßerschroer, dass das Jugendamt im Vorfeld von Veranstaltungen miteinbezogen werde und konkrete Probleme im Nachhinein mit dem Veranstalter thematisieren würden. Herr Haßenkamp ergänzt dazu, dass der Fachbereich Gesundheit in der Studie über den Alkoholkonsum von Jugendlichen wichtige Erkenntnisse gewonnen habe. Zu dieser Thematik würde mit den verschiedenen Fachkräfte ein Konzept erarbeitet.

Er betonte, dass es wichtig es sei, die Veranstalter in die Pflicht zu nehmen. Dennoch sähe man sich dazu veranlasst, künftig verstärkt Präsenz vor Ort zu zeigen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Wie diese konkret ausgestaltet würden, sei noch offen.

Frau Gertz wies darauf hin, dass an der AG Sucht- und Gewaltprävention bisher nur öffentliche Träger teilnähmen und dass sicherlich durch die Beteiligung der offenen Jugendverbandsarbeit durch die Nähe zu den Jugendlichen eine bessere Wirkung erzielt werden könne.

 

Vorsitzender Tönnes bedankt sich für die Ausführungen.


Beschluss:                              einstimmig