Beschluss: einstimmig beschlossen

1.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die mit Beschluss vom 07.12.2004 getroffene Vereinbarung über die Finanzierung und Abrechnung der Leistungen der Caritasverbände für die Dekanate Ahaus-Vreden, Bocholt und Borken mit den Jugendämtern im Kreis Borken im Rahmen der Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, die im Rahmen einer Erprobungsphase bis zum 31.12.2006 Gültigkeit hatte und vom Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 21.12.2006 (Vorlage Nr. 0305/2006) bis zum 31.03.2007 verlängert wurde, zu verlängern. Grundlage für die Verlängerung sind die mit den Caritasverbänden vereinbarte Leistungsbeschreibung, die verbindlichen Eckpunkte für das Abrechnungsverfahren sowie das Controlling der Erziehungsberatung im Kreis Borken.

2.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass diese Grundlagen rückwirkend ab dem 01.01.2007 bis zum 31.12.2008 gelten.


Berichterstatter/in:                                Hans-J. Overmann

Herr Pfaffe nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Herr Overmann erläutert die Vorlage und führt aus, dass die derzeitige Finanzierungsvereinbarung mit den Erziehungsberatungsstellen, die vor gut zwei Jahren abgeschlossen worden sei, sich bewährt habe und nun weitergeführt werden soll.

Die Beteiligten, d.h. die Stadtjugendämter des Kreises Borken, die Caritasverbände und der Fachbereich Jugend und Familie, seien der Auffasssung, dass die Vereinbarung zur Flexibilisierung beigetragen habe und die Erziehungsberatungsstellen an Profil gewonnen hätten. Herr Overmann schlägt vor, dass Herr Pfaffe als Leiter der Erziehungsberatungsstelle Stadtlohn einen Tätigkeitsbericht gibt.

Herr Pfaffe berichtet, er sei von der Verwaltung gebeten worden, zum Thema „Erziehungsberatung im Rahmen der Jugendhilfe“ zu referieren. Das Referat ist als Anlage dem Protokoll beigefügt (Anlage 1 zur Niederschrift). Als Leiter der Erziehungsberatungsstelle sei er der Auffassung, dass die Finanzierungsvereinbarung für beide Vertragspartner positiv sei, weil damit sowohl Verlässlichkeit als auch Transparenz gewährleistet seien. Abschließend spricht er der Politik und Verwaltung seinen Dank für die Unterstützung der Arbeit der Erziehungsberatungsstellen aus.

Auf die Frage von Frau Seidensticker-Beining nach dem Durchschnittsalter der Kinder, die in die Beratung kämen, erläutert Herr Pfaffe, dass nach den Erfahrungen über mehrere Jahrzehnte der Schwerpunkt die 6-12 jährigen Kinder, vor allem Grundschulkinder, seien. Davon seien 2/3 männliche und 1/3 weibliche Klienten.

Frau Kerkoff betont, sie halte die flächendeckende Zusammenarbeit der Jugendämter und Erziehungsberatungsstellen innerhalb des Kreisgebietes für sehr vorteilhaft.

Vorsitzender Tönnes lässt über den Beschlussentwurf abstimmen.


Beschluss:                              einstimmig