Sitzung: 29.03.2007 Kreistag
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 32, Enthaltung: 2
Vorlage: 0051/2007
- Der Kreistag Borken lehnt die beabsichtigte Änderung der Kreisordnung und des Kommunalwahlgesetzes und die damit einhergehende Verlängerung der Wahldauer für Landräte auf 6 Jahre ab.
- Der Kreistag Borken lehnt die im Rahmen der Reform der Gemeindeordnung vorgesehene Änderung des § 107 ab.
- Der Kreistag Borken spricht sich für den Erhalt kommunal und regional verankerter Sparkassen in öffentlich rechtlicher Trägerschaft aus. Eine von der Landesregierung angestrebte Änderung des Sparkassengesetzes , die u. a. eine Privatisierung bzw. Teilprivatisierung und eine Einschränkung des Gemeinnützigkeitsauftrages der Sparkassen vorsieht, wird vom Kreistag Borken abgelehnt.
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Berichterstatter/in: Fraktionsvorsitzende Ursula Schulte
Kreistagsabgeordneter Schmitz, Rudolf, führt zum Antrag der SPD-Fraktion aus, er halte den Zeitpunkt für eine Resolution zur Reform des Sparkassengesetzes für verfrüht. Zunächst müsse ein konkreter Gesetzentwurf vorliegen. Eine Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen werde den Bestand kommunaler Betriebe nicht in Frage stellen; von einem Arbeitsplatzverlust könne keine Rede sein. Insbesondere mit Blick auf kleinere und mittlere Handwerksbetriebe müssten die Betätigungsfelder der öffentlichen Betriebe stärker umrissen sein.
Kreistagsabgeordneter Ballenthin ergänzt, er lehne eine generelle Kritik an den beabsichtigten Änderungen der Kreis- und Gemeindeordnung sowie des Kommunalwahlgesetzes ab, da es bei diesen Änderungen auch viele sinnvolle Ansätze gebe.
Kreistagsabgeordneter Voß betont, zwar spreche Einiges für die Verlängerung der Wahldauer der Hauptgemeindebeamten, diese sollte dann aber auf acht Jahre ausgedehnt werden. Die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen werde in der Öffentlichkeit nahezu einmütig abgelehnt.
Kreistagsabgeordneter Eisele merkt an, die Bestandsschutzgarantie für öffentliche Unternehmen schränke gleichzeitig die weitere unternehmerische Entwicklung ein. Nur noch den Status Quo erhalten zu dürfen, sei ein erheblicher Wettbewerbsnachteil und werde nach seiner Ansicht durchaus zu Arbeitsplatzverlusten führen. Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, um sich gegen die geplanten Gesetzesänderungen zu positionieren. Wenn sich der Gesetzentwurf erst verfestigt habe, sei es dafür zu spät.
Kreistagsabgeordneter Steiner entgegnet, die Diskussion über die Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Vorhaben müsse im Landtag geführt werden.