Ltd. Kreisrechtsdirektor Dr. Hermann Paßlick beantwortet die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:
1. Wie viele der geduldeten Ausländer im Kreis Borken erfüllen die Voraussetzungen des Bleiberechts nach der Einigung in der großen Koalition am 12. März 2007 und bekommen eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe "?
Zurzeit hielten sich im Kreis Borken ca. 1.500 geduldete Ausländer auf, von denen ca. 700 einen Antrag aufgrund des Bleiberechtsbeschlusses vom 17.11.2006 gestellt hätten. Zwischenzeitlich hätten 18 Personen eine Aufenthaltserlaubnis, 27 Personen eine bis zum 30.09.2007 ausgestellte Duldung erhalten. Der von der Novellierung profitierende Personenkreis sei noch nicht abschließend bestimmbar, da die Neuregelung noch keine Rechtskraft erlangt habe und es noch keine Verwaltungsvorschriften dazu gebe.
2. Wie
sieht eine derartige Aufenthaltserlaubnis aus?
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Altfallregelung betreffe geduldete Ausländer, die bereits seit sechs Jahren (bei Familien seit vier Jahren) in Deutschland lebten. Eine weitere wesentliche Voraussetzung sei die Integration, v. a. durch das Erlernen der deutschen Sprache und die Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes. Hierzu gebe es entsprechende Übergangsfristen. Problematisch sei die weitere Voraussetzung, dass der Asylbewerber weder die Behörden über seine Identität getäuscht, noch das Verfahren verschleppt haben dürfe.
3. Besonders
wichtig ist es ja für die Geduldeten, dass sie bis Ende 2009 einem Arbeitsplatz
finden. Welche Aufgabe kommt dabei dem Ausländeramt zu? Nach unseren
Informationen haben die Ausländer mit der "neuen"
Aufenthaltserlaubnis einen gleichrangigen Zugang zu freien Arbeitsplätzen
und unterliegen keinerlei Beschränkung. Ist das so zutreffend?
Der Personenkreis, der eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Altfallregelung erhalten habe, habe freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
4. Das neue Bleiberecht soll am 1. Juli 2007 in Kraft treten. Was bedeutet das für die geduldeten Menschen? Können sie bis dahin noch abgeschoben werden? Wie viele Abschiebungen Geduldeter stehen noch an?
In jedem Einzelfall werde vor einer Abschiebung geprüft, ob die betroffenen Personen unter die Bleiberechtsregelung fallen. Sobald Zweifel vorlägen, werde auf eine Abschiebung bis zum Inkrafttreten der Regelung verzichtet.
5. Es
gibt Befürchtungen, dass das neue Bleiberecht das Problem der Kettenduldungen
nicht lösen wird. Sieht die Kreisverwaltung dies auch so?
Inwieweit das Problem der Kettenduldungen auch unter dem neuen Bleiberecht noch auftrete, könne derzeit noch nicht beantwortet werden.