Hier bitte nur den reinen Text des Beschlussvorschlages einfügen.
Kreisdirektor Werner Haßenkamp führt zu der Anfrage der SPD-Fraktion aus, es seien – ohne die Städte Bocholt und Borken – bislang 232 Klagen erhoben und Eilverfahren angestrengt worden. In 36 Fällen sei im laufenden Klageverfahren eine Einigung erzielt worden, in 18 Fällen sei der Kreis Borken unterlegen. Davon habe die Kreisverwaltung in 3 Fällen Rechtsmittel gegen die Urteile eingelegt. In einem Fall sei die Kreisverwaltung erneut unterlegen. Insgesamt sei die Zahl der Klagen im Kreis Borken gestiegen. Bei gleichgelagerten Fällen werde die Entscheidungspraxis der Rechtsprechung angepasst, wenn nicht eine grundsätzliche Klärung durch obergerichtliche Rechtsprechung vorliege oder angestrebt werde. Seit 2005 seien 1.164 Widersprüche zur Entscheidung vorgelegt worden, wovon 12 Verfahren den Mehrbedarf für Alleinerziehende betroffen hätten. Seit Einführung des SGB II seien die Sozialgerichte für die entsprechenden Klagen zuständig. Die bislang gefestigte Verwaltungsgerichtsrechtsprechung zum BSHG werde von den Sozialgerichten teilweise nicht angewendet.