Hier bitte nur den reinen Text des Beschlussvorschlages einfügen.


Kreistagsabgeordnete Seidensticker-Beining erkundigt sich nach der Gebührenpflicht für Impfschutzberatungen. Kreisdirektor Werner Haßenkamp sagt eine Beantwortung der Frage mit dem Protokoll zu.

Antwort der Verwaltung:

Die Impfberatung über öffentlich empfohlene Impfungen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Gesundheitsamtes (§9 Abs. 2 ÖGDG). Sie wird kostenlos durchgeführt.

 

Dagegen gehört die reisemedizinische Beratung nicht zu den Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes. Diese Beratung wird wegen des großen Bedarfs als gebührenpflichtige Beratung angeboten. Dabei wird ein Ratsuchender vor der Beratung darauf aufmerksam gemacht, dass die telefonische und schriftliche Kurzberatung über Impfvorschriften, Impfempfehlungen und Malariaprophylaxe 17 € und die ausführliche Beratung über Impfvorschriften, Impfempfehlungen, Malariaprophylaxe, Reiseapotheke, Verhaltensempfehlungen, besondere Gesundheitsrisiken, allgemeine Hinweise zu Flugtauglichkeit, Beachtenswertes bei Vorerkrankungen etc., spezielle Hinweise für berufliche Reisen, Langzeitaufenthalte, Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Trekkingtouren, Bergbesteigungen etc.), für einige besondere Krankheitsbilder (z.B. Diabetes, MS etc.), aber auch für besonders gefährdete Gruppen wie z.B. Kinder, Schwangere und stillende Mütter, Senioren, 34 € kostet. Sofern der Ratsuchende lediglich wissen möchte, ob für sein Reiseland beispielsweise eine Cholera-Impfung erforderlich ist, werden keine Gebühren erhoben.