Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Rechtsgrundlage:
§ 53 I der Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit §§ 95, 96 der Gemeindeordnung (GO NRW)
Sachdarstellung:
Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW ist zum Schluss eines Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kreiskämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu.
Wie schon in den Vorjahren werden die Entwurfsunterlagen während der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Revision begleitend vorgeprüft. Sofern dabei ein notwendiger Änderungsbedarf festgestellt wird, werden diese Änderungen noch in den Entwurf eingearbeitet.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde nach Aufstellung und Bestätigung am 29.05.2017 im Kreistagsinformationssystem und im Internet verfügbar gemacht und der Revision zur weiteren Prüfung vorgelegt. Der formale Beschluss des Kreistages, den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten, steht allerdings noch aus und soll jetzt erfolgen. Zeitliche Verzögerungen im zeitlichen Ablauf entstehen dadurch nicht.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wurde zunächst mit einem Hebesatz der Kreisumlage von 28,8 Prozentpunkten und einem Defizit von fast 4,2 Mio. Euro beschlossen. In der Haushaltsausführung zeichneten sich frühzeitig deutliche Verbesserungen - nach dem 2. Controllingbericht zum 30.09.2016 im allgemeinen Haushalt (ohne Budget 02 - Jugend und Familie) in einer Größenordnung von insgesamt 4,8 Mio. Euro - ab. Deshalb wurde noch im selben Haushaltsjahr der Hebesatz der Kreisumlage im Rahmen einer Nachtragssatzung um einen Prozentpunkt auf 27,8 Prozentpunkte verringert und ein Defizit von 3,8 Mio. Euro geplant. Dadurch hat sich für die Städte und Gemeinden die Zahllast der Kreisumlage für 2016 um rund 4,25 Mio. Euro vermindert. Das Budget 02 - Jugend und Familie blieb im Nachtragshaushalt 2016 unberücksichtigt, da hier nach der Sonderregelung in § 56 Abs. 5 KrO NRW Differenzen zwischen Plan und Ergebnis ohnehin im übernächsten Jahr ausgeglichen werden können.
Im Ergebnis schließt das Jahr 2016 nach jetzigem Stand mit einem Überschuss von 294.627,04 Euro ab. Infolge dieses Jahresüberschusses wird die Ausgleichsrücklage - vorbehaltlich eines entsprechenden Kreistagsbeschlusses nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 - auf dann 11.370.477,74 Euro ansteigen. Da schon bei der Beratung zum Kreishaushalt 2017 in einer ersten vorläufigen Hochrechnung ein Jahresüberschuss 2016 von 70 T-Euro prognostiziert wurde, hat der Kreistag im Kreishaushalt 2017 auf Grund dieser Ergebnisverbesserung bereits den aktuell ausgewiesenen Bestand der Ausgleichsrücklage von rund 11,1 Mio. Euro in Höhe von rund 5,46 Mio. Euro kreisumlagemindernd eingesetzt.
Das Budget 02 - Jugend und Familie schließt 2016 mit einem Überschuss von 2.540.310,58 Euro ab. Über die Abrechnung dieser Verbindlichkeit gegenüber den 13 Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt im Jahr 2018 entscheidet der Kreistag mit Feststellung des Jahresabschlusses 2016.
Insgesamt ergeben sich in 186 Einzelpositionen Veränderungen (Verbesserungen oder Verschlechterungen) von über 50.000 Euro je Ansatz gegenüber der Haushaltsplanung. Diese führen in Summe zu einer Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung von insgesamt 2,16 Mio. Euro.
Die Auswertung der Veränderungen von unter 50.000 Euro je Ansatz hat ergeben, dass diese rd. 3.500 Einzelpositionen in Summe zu einer Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung von 1,93 Mio. Euro führen. Insgesamt ergibt sich somit gegenüber der Haushaltsplanung eine Verbesserung von 4,09 Mio. Euro.
Eine ausführliche Analyse auf Produktebene enthält der Lagebericht im Entwurf des Jahresabschlusses 2016. Die wesentlichen Abweichungen bei Einzelpositionen im Jahresergebnis 2016 über 250 T-Euro im Vergleich zur Haushaltsplanung nach dem Stand der Nachtragssatzung 2016 sind budget- und produktbezogen nachfolgend dargestellt:
Budget 01 -
Soziales
Produktübergreifend wird darauf hingewiesen, dass sich Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen für Unterhaltsforderungen aufgrund einer höheren Realisierungsquote in einer Größenordnung von 432.495,33 Euro ergebnisverbessernd auswirken.
01.01.01 – Hilfen
zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit und sonstige Hilfen |
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Erträge |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung(-) |
Kostenerstattung Krankenhilfe AsylbLG durch Gemeinden |
1.800.000,00 € |
2.294.473,93 € |
+ 494.473,93 € |
Kostenerstattung f. lfd. Leist. n. d. AsylbLG |
24.200.000,00 € |
23.748.370,29 € |
- 451.629,71 € |
Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung (+) Verschlechterung (-) |
Krankenhilfe AsylbLG |
1.800.000,00 € |
2.265.488,52 € |
- 465.488,52 € |
Laufende Leistungen n. d. AsylbLG |
24.000.000,00 € |
- 23.553.910,40 € |
+ 446.089,60 € |
Im Rahmen einer Vereinbarung
zwischen den Städten und Gemeinden und dem Kreis wird die Auszahlung der
laufenden Leistungen an Asylbewerber/innen zur Verwaltungsvereinfachung seit
2009 zentral über die Kreiskasse abgewickelt. Die Städte und Gemeinden als
zuständige Leistungsträger erstatten dem Kreis die Aufwendungen. Aufgrund der
Fallzahlentwicklung ergeben sich geringere Aufwendungen und Erstattungen für
laufende Leistungen nach dem AsylbLG. Demgegenüber ergeben sich deutlich höhere
Krankenhilfeaufwendungen /-erstattungen gegenüber dem Planansatz. Abweichungen
zwischen Erträgen und Aufwendungen sind auf nachträgliche Kostenerstattungen
für 2015 zurückzuführen.
01.04.01 -
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (kommunalfinanzierte
Aufgaben) |
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Erträge |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Leistungsbeteiligung d. Städte und Gemeinden |
11.426.515,00 € |
11.165.873,13 € |
-260.641,87 € |
Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung (+) Verschlechterung (-) |
Lfd. Kosten der Unterkunft nach dem SGB II |
36.300.000,00 € |
- 35.694.303,95 € |
+ 605.696,05 € |
Die laufenden Kosten der
Unterkunft sind geringer als geplant, da der Aufwand je Bedarfsgemeinschaft auf
Vorjahresniveau verbleibt und auch die durchschnittliche Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften nicht so stark wie angenommen gestiegen ist. Somit
mindert sich systembedingt auch die Finanzbeteiligung der Städte und Gemeinden.
01.04.02 -
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (bundesfinanzierte
Aufgaben) |
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Erträge |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Leistungsbeteiligung des Bundes an den Leistungen zur Eingliederung nach SGB II |
9.141.300,00 € |
5.654.189,83 € |
- 3.487.110,17 € |
Leistungsbeteiligung d. Bundes an den Personal- u. Verwaltungskosten |
11.710.000,00 € |
14.134.092,60 € |
+ 2.424.092,60 € |
Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung (+) Verschlechterung (-) |
Leistungen zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt |
6.811.300,00 € |
4.687.241,69 € |
+ 2.124.058,31 € |
Erstattung. der Verwaltungskosten aus Bundesmitteln an die Städte / Gemeinden |
11.710.000,00 € |
13.513.551,59 € |
- 1.803.551,59 € |
Förderung von Arbeitsverhältnissen - § 16e SGB II |
1.540.000,00 € |
210.537,10 € |
+ 1.329.462,90 € |
Rückzahlungen Leistungsbeteiligung des Bundes |
0 € |
920.023,42 € |
- 920.023,42 € |
Der Bund erstattet dem Kreis die
Aufwendungen für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und
Sozialversicherungsleitungen zu 100 %. Durch die kamerale Abrechnungssystematik
des Bundes unterscheidet sich die Zuordnung von Aufwendungen und Erträge beim
Bund teilweise von den jeweiligen Buchungsperioden des Kreises.
Budget 02 –
Jugend und Familie
02.02.01 –
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege |
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Erträge |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Landeszuweisung
Betriebskosten Tageseinrichtungen/ Kindertagespflege |
19.120.000,00 € |
20.067.102,68 € |
+ 947.102,68 € |
Elternbeiträge
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege |
4.900.000,00 € |
5.349.761,03 € |
+ 449.761,03 € |
Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Kinder in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) |
3.100.000,00 € |
3.742.171,73 € |
- 642.171,73 € |
Aufgrund einer höheren
jahresdurchschnittlichen Anzahl der Kinder in Tagesbetreuung und der
nachträglichen Einkommensüberprüfungen ergeben sich höhere Elternbeiträge.
Für Kinder in Tagespflege ergibt sich ein Mehraufwand durch höheren Betreuungsumfang, eine höhere Qualifikation der Tagespflegepersonen sowie eine leicht gestiegene Fallzahl. Demgegenüber stehen höhere Landeszuweisungen zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen / Kindertagespflege.
02.03.02 –
Familienunterstützende Hilfen |
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Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Flexible
Erziehungshilfen Minderjährige |
2.750.000,00 € |
2.377.309,68 € |
+ 372.690,32 € |
Bei den flexiblen
Erziehungshilfen ergeben sich Minderaufwendungen aufgrund gesunkener
Fallzahlen. Auch wurden Rückstellungsmittel für etwaige
Kostenerstattungsansprüche anderer Jugendhilfeträger nicht in voller Höhe
benötigt, so dass die verbliebenen Rückstellungen ertragswirksam aufgelöst
werden konnten.
02.03.03 – Hilfen
außerhalb der Familien |
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Erträge |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Kostenerstattung vom Land für UMA - Minderjährige |
1.830.000,00 € |
3.506.855,94 € |
+ 1.676.855,94 € |
Kostenerstattung vom Land für ehem. UMA - Volljährige |
0 € |
630.000,00 € |
+ 630.000,00 € |
Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) |
590.000,00 € |
3.827.325,66 € |
- 3.237.325,66 € |
Hilfen f. andere Kostenträger (fremde Fälle) - Minderjährige |
4.160.000,00 € |
3.124.957,98 € |
+ 1.035.042,02 € |
Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII - Minderjährige |
5.940.000,00 € |
5.370.560,20 € |
+ 569.439,80 € |
Gemeinsame Unterbringung (§ 19 SGB VIII) |
880.000,00 € |
426.654,59 € |
+ 453.345,41 € |
Deutlich über dem Planansatz
liegen die Aufwendungen für Inobhutnahmen. Bei den unbegleiteten minderjährigen
Ausländern ist die Fallzahl zum Jahresbeginn schneller gestiegen als in der
Planung berücksichtigt. Für diese Fälle ergeben sich längere Laufzeiten in
Inobhutnahmemaßnahmen bis zur Umstellung der Hilfen. Die Verbesserungen bei den
Hilfen für andere Kostenträger, die Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII und bei
der gemeinsamen Unterbringung sind auf reduzierte Fallzahlen zurückzuführen.
Den erhöhten Transferaufwendungen für Inobhutnahmen stehen entsprechende Mehrerträge aus Kostenerstattungen im Wesentlichen für unbegleitete minderjährige Ausländer gegenüber.
Budget 05 –
Bildung, Schule, Kultur und Sport
05.03.02 -
Förderschulen des Kreises Borken |
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Erträge |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Kostenerstattungen
von Gemeinden |
483.000,00 € |
185.367,50 € |
- 297.632,50 € |
Grundsätzlich rechnet der Kreis
Borken die mit dem Betrieb und der Unterhaltung der Overbergschule verbundenen
Aufwendungen vollständig mit den kreisangehörigen Kommunen ab. Allerdings
erfolgt die erste Kostenabrechnung mit den Gemeinden erst 2017 und führt somit
zu Mindererträgen.
Budget 07 -
Verkehr
07.01.02 -
Bußgeldstelle |
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Erträge |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten |
3.400.000,00 € |
3.946.402,76 € |
+ 546.402,76 € |
Die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide
hat sich gegenüber der Planung erhöht. Hauptursächlich sind die länger
andauernden Sanierungsarbeiten auf der A31, die zu intensiveren
Kontrolltätigkeiten führen.
07.02.02 - ÖPNV |
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Erträge |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Zuwendung
"Ausbildungsverkehr-Pauschale" (§11a ÖPNVG NRW) |
1.875.000,00 € |
2.203.078,39 € |
+ 328.078,39 € |
Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Weiterleitung der Ausbildungsverkehr-Pauschale an Verkehrsunternehmen |
1.763.000,00 € |
2.091.091,95 € |
- 328.091,95 € |
Die Erträge durch die
Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß §11a ÖPNVG NRW fallen höher aus als geplant.
Da die Ausbildungsverkehr-Pauschale an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet
wird, steigen die Transferaufwendungen entsprechend.
Budget 10 –
Sicherheit und Ordnung
10.01.04 –
Kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst |
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Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Erstattung der Personalkosten an Gemeinden |
5.850.000,00 € |
5.528.693,74 € |
+ 321.306,26 € |
Erstattungsleistungen für
Personalkosten an die Städte und Gemeinden verringern sich gegenüber der
Planung.
Budget 11 –
Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste
11.06.05 –
Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft |
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Erträge |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Benutzungsgebühren |
18.775.745,00 € |
19.886.911,38 € |
+ 1.111.166,38 € |
Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen |
13.733.460,00 € |
14.094.292,03 € |
- 360.832,03 € |
Ausschüttung Erlöse an Kommunen |
1.240.747,00 € |
1.710.546,08 € |
- 469.799,08 € |
Mehrmengen gegenüber den
Planansätzen bei den Rest-, Bio- und Grünabfällen führen insgesamt zu höheren
Erträgen aus Gebühreneinnahmen aber auch zu höheren an die EGW zu leistenden
Behandlungsentgelten. Gute Verkaufserlöse für Wertstoffe (Papier, Textil,
Elektroschrott) ermöglichen höhere Ausschüttungen an die Kommunen als geplant.
Budget 12 –
Straßen, Gebäude, Grünflächen
12.01.01 |
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Aufwendungen |
Ansatz |
Ergebnis |
Verbesserung
(+) Verschlechterung (-) |
Bauliche Unterhaltung (Schulen) |
800.000,00 € |
1.480.423,45 € |
- 680.423,45 € |
Die Mehraufwendungen resultieren
aus der Bildung von Rückstellungen für den Umbau des Lehrerzimmers am
Berufskolleg Bocholt-West und aus der Sanierung der lufttechnischen Anlagen im
Berufskolleg Bocholt-West.
Ermächtigungsübertragungen
2016 - 2017
Gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist es grundsätzlich möglich, Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen in Folgejahre zu übertragen. Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Übertragung sind in § 8 Absatz 5 der Haushaltssatzung des Kreises Borken geregelt. Ermächtigungen im konsumtiven Bereich bleiben danach bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres - in Verbindung mit zweckgebundenen Erträgen jedoch bis zur Zweckerfüllung - verfügbar. Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben hingegen grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Werden die Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar. Grundsätzlich können Ermächtigungen nur mit Zustimmung des Kreiskämmerers übertragen werden. Falls ein Übertrag erfolgt, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im folgenden Kreishaushalt und führen bei tatsächlicher Inanspruchnahme zur wirtschaftlichen Belastung dieses Haushaltsjahres. Eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2017 enthält der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 (Seiten 176 - 181).
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2016
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nach § 83 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Zudem muss die Deckung jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet gemäß § 8 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2015 der Kreiskämmerer im Einzelfall bis zu 150.000 EUR. Im Rahmen der Bildung von Budgets (§ 21 GemHVO NRW in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Haushaltssatzung 2016) können Mehrerträge bestimmte Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen und Mindererträge bestimmte Ermächtigungen für Aufwendungen vermindern. Das Gleiche gilt für Mehr- und Mindereinzahlungen für Investitionen. Die Entscheidung trifft auch hier der Kreiskämmerer. Diese Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen gelten allerdings nicht als überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen. Der Vorlage beigefügt ist gemäß § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2016 und über die Mittelbereitstellungen gem. § 21 GemHVO NRW (Anlage 1).
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |