Betreff
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses 2016
Vorlage
0179/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.


Rechtsgrundlage:

§ 53 I der Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit §§ 95, 96 der Gemeindeordnung (GO NRW)

Sachdarstellung:

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW ist zum Schluss eines Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kreiskämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu.

Wie schon in den Vorjahren werden die Entwurfsunterlagen während der Aufstellung des Jahresabschlusses von der Revision begleitend vorgeprüft. Sofern dabei ein notwendiger Änderungsbedarf festgestellt wird, werden diese Änderungen noch in den Entwurf eingearbeitet.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wurde nach Aufstellung und Bestätigung am 29.05.2017 im Kreistagsinformationssystem und im Internet verfügbar gemacht und der Revision zur weiteren Prüfung vorgelegt. Der formale Beschluss des Kreistages, den Entwurf des Jahresabschlusses 2016 an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten, steht allerdings noch aus und soll jetzt erfolgen. Zeitliche Verzögerungen im zeitlichen Ablauf entstehen dadurch nicht.

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 wurde zunächst mit einem Hebesatz der Kreisumlage von 28,8 Prozentpunkten und einem Defizit von fast 4,2 Mio. Euro beschlossen. In der Haushaltsausführung zeichneten sich frühzeitig deutliche Verbesserungen - nach dem 2. Controllingbericht zum 30.09.2016 im allgemeinen Haushalt (ohne Budget 02 - Jugend und Familie) in einer Größenordnung von insgesamt 4,8 Mio. Euro - ab. Deshalb wurde noch im selben Haushaltsjahr der Hebesatz der Kreisumlage im Rahmen einer Nachtragssatzung um einen Prozentpunkt auf 27,8 Prozentpunkte verringert und ein Defizit von 3,8 Mio. Euro geplant. Dadurch hat sich für die Städte und Gemeinden die Zahllast der Kreisumlage für 2016 um rund 4,25 Mio. Euro vermindert. Das Budget 02 - Jugend und Familie blieb im Nachtragshaushalt 2016 unberücksichtigt, da hier nach der Sonderregelung in § 56 Abs. 5 KrO NRW Differenzen zwischen Plan und Ergebnis ohnehin im übernächsten Jahr ausgeglichen werden können.

Im Ergebnis schließt das Jahr 2016 nach jetzigem Stand mit einem Überschuss von 294.627,04 Euro ab. Infolge dieses Jahresüberschusses wird die Ausgleichsrücklage - vorbehaltlich eines entsprechenden Kreistagsbeschlusses nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2016 - auf dann 11.370.477,74 Euro ansteigen. Da schon bei der Beratung zum Kreishaushalt 2017 in einer ersten vorläufigen Hochrechnung ein Jahresüberschuss 2016 von 70 T-Euro prognostiziert wurde, hat der Kreistag im Kreishaushalt 2017 auf Grund dieser Ergebnisverbesserung bereits den aktuell ausgewiesenen Bestand der Ausgleichsrücklage von rund 11,1 Mio. Euro in Höhe von rund 5,46 Mio. Euro kreisumlagemindernd eingesetzt.

Das Budget 02 - Jugend und Familie schließt 2016 mit einem Überschuss von 2.540.310,58 Euro ab. Über die Abrechnung dieser Verbindlichkeit gegenüber den 13 Städten und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt im Jahr 2018 entscheidet der Kreistag mit Feststellung des Jahresabschlusses 2016.

Insgesamt ergeben sich in 186 Einzelpositionen Veränderungen (Verbesserungen oder Verschlechterungen) von über 50.000 Euro je Ansatz gegenüber der Haushaltsplanung. Diese führen in Summe zu einer Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung von insgesamt 2,16 Mio. Euro.

Die Auswertung der Veränderungen von unter 50.000 Euro je Ansatz hat ergeben, dass diese rd. 3.500 Einzelpositionen in Summe zu einer Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung von 1,93 Mio. Euro führen. Insgesamt ergibt sich somit gegenüber der Haushaltsplanung eine Verbesserung von 4,09 Mio. Euro.

Eine ausführliche Analyse auf Produktebene enthält der Lagebericht im Entwurf des Jahresabschlusses 2016. Die wesentlichen Abweichungen bei Einzelpositionen im Jahresergebnis 2016 über 250 T-Euro im Vergleich zur Haushaltsplanung nach dem Stand der Nachtragssatzung 2016 sind budget- und produktbezogen nachfolgend dargestellt:

Budget 01 - Soziales

Produktübergreifend wird darauf hingewiesen, dass sich Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen für Unterhaltsforderungen aufgrund einer höheren Realisierungsquote in einer Größenordnung von 432.495,33 Euro ergebnisverbessernd auswirken.

01.01.01 – Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Gesundheit und sonstige Hilfen

Erträge

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung(-)

Kostenerstattung Krankenhilfe AsylbLG durch Gemeinden

1.800.000,00 €

2.294.473,93 €

+ 494.473,93 €

Kostenerstattung f. lfd. Leist. n. d. AsylbLG

24.200.000,00 €

23.748.370,29 €

- 451.629,71 €

Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Krankenhilfe AsylbLG

1.800.000,00 €

2.265.488,52 €

- 465.488,52 €

Laufende Leistungen n. d. AsylbLG

24.000.000,00 €

- 23.553.910,40 €

+ 446.089,60 €

Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden und dem Kreis wird die Auszahlung der laufenden Leistungen an Asylbewerber/innen zur Verwaltungsvereinfachung seit 2009 zentral über die Kreiskasse abgewickelt. Die Städte und Gemeinden als zuständige Leistungsträger erstatten dem Kreis die Aufwendungen. Aufgrund der Fallzahlentwicklung ergeben sich geringere Aufwendungen und Erstattungen für laufende Leistungen nach dem AsylbLG. Demgegenüber ergeben sich deutlich höhere Krankenhilfeaufwendungen /-erstattungen gegenüber dem Planansatz. Abweichungen zwischen Erträgen und Aufwendungen sind auf nachträgliche Kostenerstattungen für 2015 zurückzuführen.

01.04.01 - Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (kommunalfinanzierte Aufgaben)

Erträge

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Leistungsbeteiligung d. Städte und Gemeinden

11.426.515,00 €

11.165.873,13 €

-260.641,87 €

Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Lfd. Kosten der Unterkunft nach dem SGB II

36.300.000,00 €

- 35.694.303,95 €

+ 605.696,05 €

Die laufenden Kosten der Unterkunft sind geringer als geplant, da der Aufwand je Bedarfsgemeinschaft auf Vorjahresniveau verbleibt und auch die durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nicht so stark wie angenommen gestiegen ist. Somit mindert sich systembedingt auch die Finanzbeteiligung der Städte und Gemeinden.

01.04.02 - Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (bundesfinanzierte Aufgaben)

Erträge

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Leistungsbeteiligung des Bundes an den Leistungen zur Eingliederung nach SGB II

9.141.300,00 €

5.654.189,83 €

- 3.487.110,17 €

Leistungsbeteiligung d. Bundes an den Personal- u. Verwaltungskosten

11.710.000,00 €

14.134.092,60 €

+ 2.424.092,60 €

Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Leistungen zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt

6.811.300,00 €

4.687.241,69 €

+ 2.124.058,31 €

Erstattung. der Verwaltungs­kosten aus Bundesmitteln an die Städte / Gemeinden

11.710.000,00 €

13.513.551,59 €

- 1.803.551,59 €

Förderung von Arbeits­verhältnissen - § 16e SGB II

1.540.000,00 €

210.537,10 €

+ 1.329.462,90 €

Rückzahlungen Leistungsbeteiligung des Bundes

0 €

920.023,42 €

- 920.023,42 €

Der Bund erstattet dem Kreis die Aufwendungen für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Sozialversicherungsleitungen zu 100 %. Durch die kamerale Abrechnungssystematik des Bundes unterscheidet sich die Zuordnung von Aufwendungen und Erträge beim Bund teilweise von den jeweiligen Buchungsperioden des Kreises.

Budget 02 – Jugend und Familie

02.02.01 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Erträge

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Landeszuweisung Betriebskosten Tageseinrichtungen/ Kindertagespflege

19.120.000,00 €

20.067.102,68 €

+ 947.102,68 €

Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

4.900.000,00 €

5.349.761,03 €

+ 449.761,03 €

Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Kinder in Tagespflege (§ 23 SGB VIII)

3.100.000,00 €

3.742.171,73 €

- 642.171,73 €

Aufgrund einer höheren jahresdurchschnittlichen Anzahl der Kinder in Tagesbetreuung und der nachträglichen Einkommensüberprüfungen ergeben sich höhere Elternbeiträge.

Für Kinder in Tagespflege ergibt sich ein Mehraufwand durch höheren Betreuungsumfang, eine höhere Qualifikation der Tagespflegepersonen sowie eine leicht gestiegene Fallzahl. Demgegenüber stehen höhere Landeszuweisungen zu den Betriebskosten der Tageseinrichtungen / Kindertagespflege.

 

02.03.02 – Familienunterstützende Hilfen

Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Flexible Erziehungshilfen Minderjährige

2.750.000,00 €

2.377.309,68 €

+ 372.690,32 €

Bei den flexiblen Erziehungshilfen ergeben sich Minderaufwendungen aufgrund gesunkener Fallzahlen. Auch wurden Rückstellungsmittel für etwaige Kostenerstattungsansprüche anderer Jugendhilfeträger nicht in voller Höhe benötigt, so dass die verbliebenen Rückstellungen ertragswirksam aufgelöst werden konnten.

 

 

 

02.03.03 – Hilfen außerhalb der Familien

Erträge

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Kostenerstattung vom Land für UMA - Minderjährige

1.830.000,00 €

3.506.855,94 €

+ 1.676.855,94 €

Kostenerstattung vom Land für ehem. UMA - Volljährige

0 €

630.000,00 €

+ 630.000,00 €

Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII)

590.000,00 €

3.827.325,66 €

- 3.237.325,66 €

Hilfen f. andere Kostenträger (fremde Fälle) - Minderjährige

4.160.000,00 €

3.124.957,98 €

+ 1.035.042,02 €

Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII - Minderjährige

5.940.000,00 €

5.370.560,20 €

+ 569.439,80 €

Gemeinsame Unterbringung (§ 19 SGB VIII)

880.000,00 €

426.654,59 €

+ 453.345,41 €

Deutlich über dem Planansatz liegen die Aufwendungen für Inobhutnahmen. Bei den unbegleiteten minderjährigen Ausländern ist die Fallzahl zum Jahresbeginn schneller gestiegen als in der Planung berücksichtigt. Für diese Fälle ergeben sich längere Laufzeiten in Inobhutnahmemaßnahmen bis zur Umstellung der Hilfen. Die Verbesserungen bei den Hilfen für andere Kostenträger, die Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII und bei der gemeinsamen Unterbringung sind auf reduzierte Fallzahlen zurückzuführen.

Den erhöhten Transferaufwendungen für Inobhutnahmen stehen entsprechende Mehrerträge aus Kostenerstattungen im Wesentlichen für unbegleitete minderjährige Ausländer gegenüber.

Budget 05 – Bildung, Schule, Kultur und Sport

05.03.02 - Förderschulen des Kreises Borken

Erträge

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Kostenerstattungen von Gemeinden

483.000,00 €

185.367,50 €

- 297.632,50 €

Grundsätzlich rechnet der Kreis Borken die mit dem Betrieb und der Unterhaltung der Overbergschule verbundenen Aufwendungen vollständig mit den kreisangehörigen Kommunen ab. Allerdings erfolgt die erste Kostenabrechnung mit den Gemeinden erst 2017 und führt somit zu Mindererträgen.

Budget 07 - Verkehr

07.01.02 - Bußgeldstelle

Erträge

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Bußgelder für Verkehrsordnungs­widrigkeiten

3.400.000,00 €

3.946.402,76 €

+ 546.402,76 €

Die Anzahl der erlassenen Bußgeldbescheide hat sich gegenüber der Planung erhöht. Hauptursächlich sind die länger andauernden Sanierungsarbeiten auf der A31, die zu intensiveren Kontrolltätigkeiten führen.

07.02.02 - ÖPNV

Erträge

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Zuwendung "Ausbildungsverkehr-Pauschale" (§11a ÖPNVG NRW)

1.875.000,00 €

2.203.078,39 €

+ 328.078,39 €

Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Weiterleitung der Ausbildungs­verkehr-Pauschale an Verkehrsunternehmen

1.763.000,00 €

2.091.091,95 €

- 328.091,95 €

Die Erträge durch die Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß §11a ÖPNVG NRW fallen höher aus als geplant. Da die Ausbildungsverkehr-Pauschale an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet wird, steigen die Transferaufwendungen entsprechend.

Budget 10 – Sicherheit und Ordnung

10.01.04 – Kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst

Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Erstattung der Personalkosten an Gemeinden

5.850.000,00 €

5.528.693,74 €

+ 321.306,26 €

Erstattungsleistungen für Personalkosten an die Städte und Gemeinden verringern sich gegenüber der Planung.

Budget 11 – Querschnittsfunktionen, zentrale Dienste

11.06.05 – Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft

Erträge

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Benutzungsgebühren

18.775.745,00 €

19.886.911,38 €

+ 1.111.166,38 €


Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Erstattungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

13.733.460,00 €

14.094.292,03 €

- 360.832,03 €

Ausschüttung Erlöse an Kommunen

1.240.747,00 €

1.710.546,08 €

- 469.799,08 €

Mehrmengen gegenüber den Planansätzen bei den Rest-, Bio- und Grünabfällen führen insgesamt zu höheren Erträgen aus Gebühreneinnahmen aber auch zu höheren an die EGW zu leistenden Behandlungsentgelten. Gute Verkaufserlöse für Wertstoffe (Papier, Textil, Elektroschrott) ermöglichen höhere Ausschüttungen an die Kommunen als geplant.

Budget 12 – Straßen, Gebäude, Grünflächen

12.01.01

Aufwendungen

Ansatz

Ergebnis

Verbesserung (+) Verschlechterung (-)

Bauliche Unterhaltung (Schulen)

800.000,00 €

1.480.423,45 €

- 680.423,45 €

Die Mehraufwendungen resultieren aus der Bildung von Rückstellungen für den Umbau des Lehrerzimmers am Berufskolleg Bocholt-West und aus der Sanierung der lufttechnischen Anlagen im Berufskolleg Bocholt-West.

Ermächtigungsübertragungen 2016 - 2017

Gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist es grundsätzlich möglich, Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen in Folgejahre zu übertragen. Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Übertragung sind in § 8 Absatz 5 der Haushaltssatzung des Kreises Borken geregelt. Ermächtigungen im konsumtiven Bereich bleiben danach bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres - in Verbindung mit zweckgebundenen Erträgen jedoch bis zur Zweckerfüllung - verfügbar. Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen bleiben hingegen grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Werden die Investitionsmaßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ermächtigungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar. Grundsätzlich können Ermächtigungen nur mit Zustimmung des Kreiskämmerers übertragen werden. Falls ein Übertrag erfolgt, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im folgenden Kreishaushalt und führen bei tatsächlicher Inanspruchnahme zur wirtschaftlichen Belastung dieses Haushaltsjahres. Eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2017 enthält der Entwurf des Jahresabschlusses 2016 (Seiten 176 - 181).

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2016

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind nach § 83 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Zudem muss die Deckung jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet gemäß § 8 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2015 der Kreiskämmerer im Einzelfall bis zu 150.000 EUR. Im Rahmen der Bildung von Budgets (§ 21 GemHVO NRW in Verbindung mit § 8 Absatz 1 der Haushaltssatzung 2016) können Mehrerträge bestimmte Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen und Mindererträge bestimmte Ermächtigungen für Aufwendungen vermindern. Das Gleiche gilt für Mehr- und Mindereinzahlungen für Investitionen. Die Entscheidung trifft auch hier der Kreiskämmerer. Diese Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen gelten allerdings nicht als überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen. Der Vorlage beigefügt ist gemäß § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW eine Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2016 und über die Mittelbereitstellungen gem. § 21 GemHVO NRW (Anlage 1).

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein