Betreff
Kommunales Investitionsförderungsgesetz - Maßnahmenübersicht
Vorlage
0184/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.    Der beigefügten aktualisierten Übersicht (Stand: 19.06.2017) über die Maßnahmen, die aus Mitteln des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes gefördert werden sollen, wird zugestimmt.

2.    Soweit bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabe-verschiebungen zwischen den einzelnen zu fördernden Maßnahmen entstehen, wird dem ebenfalls zugestimmt. Neue Maßnahmen bedürfen hingegen der Zustimmung des Kreistages.

3.    Über die weitere Maßnahmenplanung und -durchführung nach dem KInvFöG NRW – insbesondere über möglicherweise nicht durchführbare Maßnahmen – wird die Verwaltung im Rahmen der Controllingberichte, des Jahresabschlusses und darüber hinaus bei Bedarf informieren.

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Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG)

Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW

Sachdarstellung:

Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) hat die Bezirksregierung Münster mit Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015 dem Kreis Borken für den Förderzeitraum 2015 bis 2020 8.150.963,51 Euro bereitgestellt. Eine erste Maßnahmenübersicht hat der Kreistag schon am 25.02.2016 (siehe Sitzungsvorlage 0039/2016) beschlossen.

Gegenüber der beschlossenen Maßnahmenübersicht (Stand: 28.01.2016) ergeben sich folgende Änderungen und Weiterentwicklungen:

1.         Fertiggestelle Maßnahmen

Folgende KInvFG-Maßnahmen konnten bislang fertiggestellt werden:

   Deponiegasbetriebenes Blockheizkraftwerk am Kreishaus Borken (vorläufige Gesamtkosten 2,1 Mio. Euro)

   Fenstererneuerung Integrative Kindertagesstätte des Kreises Borken (Gesamtkosten 185,78 T-Euro)

   Barrierefreie Umgestaltung der Freianlagen am Flugplatz Stadtlohn-Vreden (Gesamtkosten 85,83 T-Euro)

   Ankauf eines gebrauchten Busses und Umbau zum Spielmobil durch die DRK SAB gGmbH (Gesamtkosten 50,13 T-Euro)

2.         Laufende Maßnahme

Folgende KInvFG-Maßnahme ist derzeit in der Umsetzung:

   Bauliche Modernisierung der Werkstätten und Unterrichtsräume der Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH im Elektro-, Maler- und Kfz-Bereich (geplante Gesamtkosten 1,55 Mio. Euro)

3.         Verschiebung von Maßnahmen in das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020

Bisher sind folgende Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden, soweit sie sich ausschließlich auf energetische Sanierungen beziehen, aktuell noch in der KInvFG-Maßnahmenübersicht enthalten und können so vom Bund zu 90 Prozent finanziert werden.

   Energetische Deckensanierung Einfachsporthalle Berufskolleg Lise Meitner Ahaus

   Fenstererneuerung Bauteil 6 (Werkstattgebäude) Berufskolleg Borken

   Erneuerung der Gebäudeleittechnik Berufskolleg Borken

   Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken

   Fenstererneuerung Bauteil 3, 4 und 5 Berufskolleg Gronau

Diese Maßnahmen sollen nunmehr aber durch das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 zu 100 Prozent finanziert werden. Die konkrete Maßnahmenübersicht zu diesem Programm wird derzeit erarbeitet, erste vorläufige Kostendimensionen werden ermittelt und in der 2. Jahreshälfte der Politik zur Beratung vorgelegt. Die durch die Verschiebung freiwerdenden KInvFG-Fördermittel sollen dann für einen Neubau eines Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken genutzt werden (siehe Ziff. 5).

Das Land NRW hat am 15.12.2016 das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) verkündet. Damit wird das Land NRW den Kommunen Schuldendiensthilfen für ein Kreditkontingent aus dem Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 gewähren, die der Finanzierung der Sanierung, Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur dienen. Es wird die Zins- und Tilgungsleistungen von Krediten in einer Gesamthöhe von bis zu 2 Mrd. Euro vollständig übernehmen. Für den Kreis Borken ist für die Jahre 2017 bis 2020 ein jährliches Kreditkontingent von jeweils 3.058.979 Euro, also insgesamt von 12.235.916 Euro vorgesehen. Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente eines jeweils laufenden Kalenderjahres können einmalig in das Folgejahr übertragen werden.

4.         Wegfallende Maßnahme Ausbau Kreisleerrohrstrecken

Zuletzt im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 22.11.2016 hat die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken GmbH (WFG) über den Breitbandausbau im Kreis Borken berichtet. Alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben beim Bund die Förderung von Beratungsleistungen beantragt, um den Breitbandausbau vor Ort umzusetzen. Der Kreis Borken selbst hat durch eine Landesförderung eine auf drei Jahre angelegte Stelle für die Breitbandkoordination geschaffen und bei der WFG verortet.

In den Stadt- und Gemeindekernen sowie in den Gewerbegebieten liegt ein überdurchschnittlich guter Breitbandausbau vor. Kreisweit sind über 80 Prozent der Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s im Download versorgt. Auf einen Glasfaseranschluss können ca. 25 Prozent der Haushalte zurückgreifen. Im Bundesdurchschnitt sind es unter 7 Prozent. Für die Außenbereiche nutzen die Kommunen einschlägige Bundes- oder Landesförderprogramme für den flächendeckenden Breitbandausbau, soweit der Ausbau nicht privatwirtschaftlich organisiert werden kann. Es wird erwartet, dass die meisten Kommunen noch 2017 einen Förderantrag einreichen werden. Aufgrund der Wichtigkeit des Breitbandausbaus wird damit gerechnet, dass weitere Fördermöglichkeiten geschaffen werden, die sich speziell auf einen nachhaltigen Breitbandausbau fokussieren.

Aus fördertechnischen, aber auch aus beihilferechtlichen Gründen besteht deshalb kein Handlungsbedarf für den Kreis Borken, weitere Leerrohre zu verlegen. Der hierfür in der bisherigen KInvFG-Maßnahmenübersicht reservierte Betrag von 1,5 Mio. Euro wird insoweit frei und soll ebenfalls für den Neubau eines Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken eingesetzt werden (siehe Ziff. 5).

5.         Erweiterte Maßnahme Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken

In der bisherigen KInvFG-Maßnahmenübersicht war auch bislang eine Summe von zunächst 1,5 Mio. Euro für einen Neubau eines Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken vorgesehen. Mit diesem Ergänzungsgebäude soll dem zunehmenden Büroraumbedarf begegnet werden. Auch wird aus personellen und technischen Gründen die Notwendigkeit zum Bau einer neuen Leitstelle gesehen. Einzelheiten sind der Sitzungsvorlage 0185/2017/KREIS zu entnehmen.

Ausgehend vom reinen Raumvolumen ist für ein Ergänzungsgebäude mit einer ersten grob geschätzten Kostendimension von ca. 10 Mio. bis 15 Mio. Euro zu rechnen. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die besonderen technischen Aufwendungen für die Leitstelle, die allerdings auch nicht über das KInvFG finanziert werden. Für den geplanten Neubau eines Ergänzungsgebäudes soll der durch Verschiebung oder Wegfall von Maßnahmen freiwerdende Teil der KInvFG-Mittel zusätzlich bereitgestellt werden, so dass letztlich ca. 4,7 Mio. Euro an KInvFG-Fördermitteln für diese Maßnahme zur Verfügung stehen würden.

Weiteres Vorgehen

Da zum jetzigen Stand die förderfähigen Kosten weiterhin noch teils auf ersten vorläufigen Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch Änderungen und Anpassungen ergeben können, soll die Verwaltung ermächtigt werden, bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabeverschiebungen vornehmen zu können, damit gewährleistet wird, dass keine Fördermittel ungenutzt bleiben. Neue Maßnahmen sollen hingegen dem Kreistag zur Zustimmung vorgelegt werden.

Entscheidungsalternative(n):

Der Kreistag beschließt andere als in der Übersicht dargestellten Fördermaßnahmen oder verringert die Förderquote zugunsten weiterer Fördermaßnahmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Das KInvFöG NRW sieht für den Kreis Borken für den Förderzeitraum 2015 bis 2020 eine Fördersumme von insgesamt 8.150.963,51 Euro vor. Der Kostenanteil des Kreises ist abhängig von den konkreten Förderprojekten, der jeweiligen Förderquote und des etwaigen Förderanteils anderer Träger.

Für die fertiggestellten KInvFG-Maßnahmen werden – soweit abrechnungstechnisch noch nicht erfolgt – die Bundesmittel nach Vorlage der jeweiligen Schlussrechnung und Prüfung angefordert.

Die geplanten KInvFG-Fördermittel für die energetischen Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen Schulgebäuden sind schon im Jahresabschluss 2016 als Instandhaltungsrückstellungen aufwandsmäßig berücksichtigt. Gleichzeitig stehen dem ertragsmäßig die entsprechenden 90-Prozent-KInvFG-Förderungen gegenüber. Sofern diese Maßnahmen nicht mehr über das KInvFG, sondern über das Programm „NRW.BANK Gute Schule 2020“ finanziert werden, sind die Aufwands- und Ertragsbuchungen anzupassen.

Die für den Breitbandausbau reservierten KInvFG-Fördermittel sind im Kreishaushalt 2017 berücksichtigt und können in Höhe von 1,5 Mio. Euro für andere KInvFG-Fördermaßnahmen genutzt werden.

Der Neubau eines Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken ist teilweise bereits im Kreishaushalt 2016 mit Kosten von zunächst 1,5 Mio. Euro berücksichtigt.