1. Der beigefügten aktualisierten Übersicht (Stand: 19.06.2017) über die Maßnahmen, die aus Mitteln des Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes gefördert werden sollen, wird zugestimmt.
2. Soweit bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabe-verschiebungen zwischen den einzelnen zu fördernden Maßnahmen entstehen, wird dem ebenfalls zugestimmt. Neue Maßnahmen bedürfen hingegen der Zustimmung des Kreistages.
3. Über die weitere Maßnahmenplanung und -durchführung nach dem KInvFöG NRW – insbesondere über möglicherweise nicht durchführbare Maßnahmen – wird die Verwaltung im Rahmen der Controllingberichte, des Jahresabschlusses und darüber hinaus bei Bedarf informieren.
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Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG)
Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in
Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW
Sachdarstellung:
Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) hat
die Bezirksregierung Münster mit Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015 dem Kreis
Borken für den Förderzeitraum 2015 bis 2020 8.150.963,51 Euro bereitgestellt. Eine erste Maßnahmenübersicht hat
der Kreistag schon am 25.02.2016 (siehe Sitzungsvorlage 0039/2016) beschlossen.
Gegenüber der beschlossenen Maßnahmenübersicht (Stand: 28.01.2016)
ergeben sich folgende Änderungen und Weiterentwicklungen:
1. Fertiggestelle Maßnahmen
Folgende KInvFG-Maßnahmen konnten bislang fertiggestellt werden:
• Deponiegasbetriebenes Blockheizkraftwerk am
Kreishaus Borken (vorläufige Gesamtkosten 2,1 Mio. Euro)
• Fenstererneuerung Integrative
Kindertagesstätte des Kreises Borken (Gesamtkosten 185,78 T-Euro)
• Barrierefreie Umgestaltung der Freianlagen am
Flugplatz Stadtlohn-Vreden (Gesamtkosten 85,83 T-Euro)
• Ankauf eines gebrauchten Busses und Umbau zum
Spielmobil durch die DRK SAB gGmbH (Gesamtkosten 50,13 T-Euro)
2. Laufende Maßnahme
Folgende KInvFG-Maßnahme ist derzeit in der Umsetzung:
• Bauliche Modernisierung der Werkstätten und
Unterrichtsräume der Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH im Elektro-,
Maler- und Kfz-Bereich (geplante Gesamtkosten 1,55 Mio. Euro)
3. Verschiebung
von Maßnahmen in das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020
Bisher sind folgende Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden, soweit sie
sich ausschließlich auf energetische Sanierungen beziehen, aktuell noch in der
KInvFG-Maßnahmenübersicht enthalten und können so vom Bund zu 90 Prozent
finanziert werden.
• Energetische Deckensanierung
Einfachsporthalle Berufskolleg Lise Meitner Ahaus
• Fenstererneuerung Bauteil 6
(Werkstattgebäude) Berufskolleg Borken
• Erneuerung der Gebäudeleittechnik
Berufskolleg Borken
• Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken
• Fenstererneuerung Bauteil 3, 4 und 5
Berufskolleg Gronau
Diese Maßnahmen sollen nunmehr aber durch das Programm NRW.BANK.Gute
Schule 2020 zu 100 Prozent finanziert werden. Die konkrete Maßnahmenübersicht
zu diesem Programm wird derzeit erarbeitet, erste vorläufige Kostendimensionen
werden ermittelt und in der 2. Jahreshälfte der Politik zur Beratung vorgelegt.
Die durch die Verschiebung freiwerdenden KInvFG-Fördermittel sollen dann für
einen Neubau eines Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken genutzt werden (siehe Ziff. 5).
Das Land NRW hat am 15.12.2016 das Gesetz zur Stärkung der
Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) verkündet. Damit wird das Land NRW
den Kommunen Schuldendiensthilfen für ein Kreditkontingent aus dem Programm
NRW.BANK.Gute Schule 2020 gewähren, die der Finanzierung der Sanierung,
Modernisierung und des Ausbaus der baulichen und digitalen kommunalen
Schulinfrastruktur dienen. Es wird die Zins- und Tilgungsleistungen von
Krediten in einer Gesamthöhe von bis zu 2 Mrd. Euro vollständig übernehmen. Für
den Kreis Borken ist für die Jahre 2017 bis 2020 ein jährliches
Kreditkontingent von jeweils 3.058.979 Euro, also insgesamt von 12.235.916 Euro vorgesehen. Nicht in
Anspruch genommene Kreditkontingente eines jeweils laufenden Kalenderjahres
können einmalig in das Folgejahr übertragen werden.
4. Wegfallende Maßnahme Ausbau
Kreisleerrohrstrecken
Zuletzt im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen am 22.11.2016 hat
die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken GmbH (WFG) über den
Breitbandausbau im Kreis Borken berichtet. Alle kreisangehörigen Städte und
Gemeinden haben beim Bund die Förderung von Beratungsleistungen beantragt, um
den Breitbandausbau vor Ort umzusetzen. Der Kreis Borken selbst hat durch eine
Landesförderung eine auf drei Jahre angelegte Stelle für die
Breitbandkoordination geschaffen und bei der WFG verortet.
In den Stadt- und Gemeindekernen sowie in den Gewerbegebieten liegt ein
überdurchschnittlich guter Breitbandausbau vor. Kreisweit sind über 80 Prozent
der Haushalte mit mindestens 50 Mbit/s im Download versorgt. Auf einen
Glasfaseranschluss können ca. 25 Prozent der Haushalte zurückgreifen. Im
Bundesdurchschnitt sind es unter 7 Prozent. Für die Außenbereiche nutzen die
Kommunen einschlägige Bundes- oder Landesförderprogramme für den
flächendeckenden Breitbandausbau, soweit der Ausbau nicht privatwirtschaftlich
organisiert werden kann. Es wird erwartet, dass die meisten Kommunen noch 2017
einen Förderantrag einreichen werden. Aufgrund der Wichtigkeit des
Breitbandausbaus wird damit gerechnet, dass weitere Fördermöglichkeiten
geschaffen werden, die sich speziell auf einen nachhaltigen Breitbandausbau
fokussieren.
Aus fördertechnischen, aber auch aus beihilferechtlichen Gründen besteht
deshalb kein Handlungsbedarf für den Kreis Borken, weitere Leerrohre zu
verlegen. Der hierfür in der bisherigen KInvFG-Maßnahmenübersicht reservierte
Betrag von 1,5 Mio. Euro wird insoweit frei und soll ebenfalls für den Neubau
eines Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken eingesetzt werden (siehe Ziff. 5).
5. Erweiterte Maßnahme Ergänzungsgebäudes
am Kreishaus Borken
In der bisherigen KInvFG-Maßnahmenübersicht war auch bislang eine Summe
von zunächst 1,5 Mio. Euro für einen Neubau eines Ergänzungsgebäudes am
Kreishaus Borken vorgesehen. Mit diesem Ergänzungsgebäude soll dem zunehmenden
Büroraumbedarf begegnet werden. Auch wird aus personellen und technischen
Gründen die Notwendigkeit zum Bau einer neuen Leitstelle gesehen. Einzelheiten
sind der Sitzungsvorlage 0185/2017/KREIS
zu entnehmen.
Ausgehend vom reinen Raumvolumen ist für ein Ergänzungsgebäude mit einer
ersten grob geschätzten Kostendimension von ca. 10 Mio. bis 15 Mio. Euro zu
rechnen. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die besonderen technischen
Aufwendungen für die Leitstelle, die allerdings auch nicht über das KInvFG
finanziert werden. Für den geplanten Neubau eines Ergänzungsgebäudes soll der
durch Verschiebung oder Wegfall von Maßnahmen freiwerdende Teil der
KInvFG-Mittel zusätzlich bereitgestellt werden, so dass letztlich ca. 4,7 Mio.
Euro an KInvFG-Fördermitteln für diese Maßnahme zur Verfügung stehen würden.
Weiteres Vorgehen
Da zum jetzigen Stand die förderfähigen Kosten weiterhin noch teils auf
ersten vorläufigen Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch
Änderungen und Anpassungen ergeben können, soll die Verwaltung ermächtigt
werden, bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung
Ausgabeverschiebungen vornehmen zu können, damit gewährleistet wird, dass keine
Fördermittel ungenutzt bleiben. Neue Maßnahmen sollen hingegen dem Kreistag zur
Zustimmung vorgelegt werden.
Entscheidungsalternative(n):
Der Kreistag beschließt andere als in der Übersicht dargestellten
Fördermaßnahmen oder verringert die Förderquote zugunsten weiterer
Fördermaßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Das KInvFöG NRW
sieht für den Kreis Borken für den Förderzeitraum 2015 bis 2020 eine
Fördersumme von insgesamt 8.150.963,51 Euro vor. Der Kostenanteil des Kreises
ist abhängig von den konkreten Förderprojekten, der jeweiligen Förderquote und
des etwaigen Förderanteils anderer Träger.
Für die
fertiggestellten KInvFG-Maßnahmen werden – soweit abrechnungstechnisch noch
nicht erfolgt – die Bundesmittel nach Vorlage der jeweiligen Schlussrechnung
und Prüfung angefordert.
Die geplanten
KInvFG-Fördermittel für die energetischen Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen
Schulgebäuden sind schon im Jahresabschluss 2016 als
Instandhaltungsrückstellungen aufwandsmäßig berücksichtigt. Gleichzeitig stehen
dem ertragsmäßig die entsprechenden 90-Prozent-KInvFG-Förderungen gegenüber.
Sofern diese Maßnahmen nicht mehr über das KInvFG, sondern über das Programm
„NRW.BANK Gute Schule 2020“ finanziert werden, sind die Aufwands- und
Ertragsbuchungen anzupassen.
Die für den Breitbandausbau
reservierten KInvFG-Fördermittel sind im Kreishaushalt 2017 berücksichtigt und
können in Höhe von 1,5 Mio. Euro für andere KInvFG-Fördermaßnahmen genutzt
werden.
Der Neubau eines
Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken ist teilweise bereits im Kreishaushalt
2016 mit Kosten von zunächst 1,5 Mio. Euro berücksichtigt.