1. Die Verwaltung wird mit der Planung eines Neubaus eines Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken beauftragt. Dazu gehört auch die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens für die Planungs- und Ingenieurleistungen.
2. Zur fachlichen Begleitung wird eine Planungsbegleitgruppe in folgender Besetzung… eingerichtet.
3. Der in der Sachdarstellung aufgezeigte Verfahrensgang zur Vorbereitung eines Baubeschlusses wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG)
Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in
Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat am 25.02.2016 förderfähige Maßnahmen nach dem
Kommunalen Investitionsförderungsgesetz beschlossen. Darin enthalten war auch
eine Summe von zunächst 1,5 Mio. Euro für den Neubau eines Ergänzungsgebäudes
am Kreishaus Borken. Mit diesem Ergänzungsgebäude soll dem zunehmenden
Büroraumbedarf begegnet werden. Die Überlegungen zum Neubau eines
Ergänzungsgebäudes sind inzwischen weiter konkretisiert worden.
So zeigt eine erste umfassende Raumbedarfsanalyse, dass Bedarf für rund
60 zusätzliche Büroräume und für eine neue Kreisleitstelle besteht. Zur
Ermittlung des potenziellen Büroraumbedarfs hat die Kreisverwaltung ein 2014
entwickeltes Raumkonzept auf einen Zeithorizont von 10 Jahren fortgeschrieben.
Dabei wurde der Zuwachs an Stellen („Köpfe“) im Durchschnitt der letzten 7
Jahre ermittelt. Sondereffekte wie zum Beispiel der Stellenzuwachs aufgrund der
Flüchtlingsaufnahme 2015/16 wurden bereinigt. Bei den bestehenden
Belegungsstandards wird aufgrund von Neueinstellungen infolge neuer
gesetzlicher Anforderungen und auch durch Stellenteilungen zur Schaffung von
Teilzeitarbeitsplätzen im Betrachtungszeitraum von 10 Jahren ein Mehrbedarf von
rund 60 Büroräumen kalkuliert. Gegensteuerungsmöglichkeiten im vorhandenen
Bestand des Kreishauses sind nahezu ausgeschöpft (Umbau im Kreisgesundheitsamt
mit Gewinnung neuer Büroräume, durchgängiges Raumkonzept mit Festlegung der mit
2 Personen zu besetzenden Büros, Umwandlung von bisherigen Flurnischen in
Besprechungsräume und von damit an anderer Stelle freiwerdenden Besprechungsräumen
in Büros, künftig Nutzung der durch den Umzug der Kulturabteilung nach
Vreden/kult freiwerdenden Räume).
Die Notwendigkeit zum Bau einer neuen Leitstelle ergibt sich aus
personellen und technischen Gründen. Aufgrund eines deutlich gestiegenes Einsatzaufkommen
und geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen ist die Beschäftigtenzahl in der
Leitstelle deutlich angestiegen. Auch die Bewältigung von Großschadenslagen und
die Verpflichtung zur Vorhaltung einer redundanten Leitstelle erfordern
bauliche Vergrößerungen. Diesem Zuwachs kann die derzeitige Raumsituation nicht
mehr gerecht werden Darüber hinaus sind die technischen Anforderungen an eine
Leitstelle ebenfalls gestiegen. Heutiger Standard ist eine Innenhöhe (lichte
Höhe) von rund 3,70 m im zentralen Leitstellenraum, um an allen Stellen gute
akustische und optische Verständigungsmöglichkeiten zu haben. Unter
Berücksichtigung des ebenfalls notwendigen aufgeständerten Doppelbodens und der
Deckeninstallationen, vor allem für die Klimatisierung, ist eine
Mindestgeschosshöhe von rund 5 Metern notwendig. Ferner gibt es Bedarf für ein
Garagengebäude für drei Einsatzfahrzeuge und ein LKW-Stellplatz für einen
Einsatzleitwagen (ELW) in der Nähe des neuen Leitstellengebäudes. Eine solche
Lösung ist im Bestand des Kreishauses nicht zu realisieren.
Vor diesem Hintergrund sind daher in Grundzügen Möglichkeiten
voruntersucht worden, wo ein entsprechend dimensioniertes Ergänzungsgebäude in
der Kreishausumgebung grundsätzlich errichtet werden könnte. Die in den ersten
Überlegungen untersuchte Lage zwischen dem Hausmeisterhaus und dem neuen
Parkplatz neben dem neuen Polizeigebäude wird der jetzt absehbaren Größe des
Ergänzungsgebäudes wohl nicht gerecht. Eine Alternative könnte ein
Ergänzungsgebäude im Park hinter dem Kreishaus sein.
Ausgehend vom reinen Raumvolumen ist für einen Neubau eines
Ergänzungsgebäudes mit einer ersten grob geschätzten Kostendimension von ca. 10
Mio. bis 15 Mio. Euro zu rechnen. Der bauliche Teil für die Leitstelle würde
dabei zu 65 Prozent über die Rettungsdienstgebühren refinanziert. Zusätzlich zu
berücksichtigen sind die besonderen technischen Aufwendungen für die
Leitstelle, deren Kostendimension derzeit noch fachlich abgeschätzt werden
muss.
Angesichts dieser Kostendimension ist es vergaberechtlich notwendig,
auch die Planungsleistungen (Architektur/ Technik) europaweit auszuschreiben.
Unter Berücksichtigung einer Bauzeit von ca. 18 Monaten und vor dem
Hintergrund, dass förderrechtlich die Bauabnahmen zwingend bis Ende 2020
durchgeführt sein müssen, ergibt sich folgender Zielterminplan:
• Vorbereitung der Vergabe
der Planungsleistungen bis 31.08.2017
• KA-Beschluss über die europaweite
Ausschreibung der Planungsleistungen am 29.08. oder 14.09.2017
• KA-Beschluss über die Vergabe der
Planungsleistungen am 15.02.2018.
Die Planungsverträge werden als
Stufenverträge geschlossen. Rechtlich verbindlich wird hieraus im ersten
Schritt nur die Stufe bis zur Entwurfsplanung als Grundlage für den
Baubeschluss ausgelöst. Die weitere Beauftragung hängt dann von der
Bauentscheidung des Kreistages ab.
• KT-Beschluss als
Baubeschluss auf der Basis der Entwurfsplanung bis 16.07.2018
• KA-Beschluss über die Vergabe des
ersten Gewerkepaketes (insb. Rohbau) bis 12/2018
• Baubeginn 01.03.2019
• Baufertigstellung (ohne
Installation Leitstelle) bis 31.08.2020
• Schlussabnahmen bis
31.10.2020
• Inbetriebnahme der
Leitstelle im Laufe des Jahres 2021
Das Ergänzungsgebäude kann grundsätzlich als KInvFG-Maßnahme abgerechnet
werden. Dabei ist auch der nicht über die Rettungsdienstgebühren gedeckte Teil
der Baukosten der Kreisleitstelle (vorauss. 35 Prozent) förderfähig. Die
förderfähigen Gesamtausgaben liegen angesichts der Kostendimension in jedem
Fall in einer Größenordnung, mit der die gesamten noch freien Mittel nach dem
KInvFG von voraussichtlich 4,7 Mio. Euro aufgebraucht werden. Darüber
hinausgehende Kosten müssen aus eigenen Mitteln getragen werden. In der vom
Kreistag am 25.02.2016 beschlossenen Maßnahmenübersicht (Stand: 28.01.2016) zum
Kommunalen Investitionsförderungsgesetzes ist für das Ergänzungsgebäude bislang
eine Summe von zunächst 1,5 Mio. Euro vorgesehen.
Zur fachlichen Begleitung des Neubaus eines Ergänzungsgebäudes sollte
eine Planungsbegleitgruppe aus Vertreter/innen des Kreistages eingerichtet werden.
Diese Planungsgruppe soll dann bereits in die Vorbereitung eines
Vergabeverfahrens für die Planungs- und Ingenieurleistungen eingebunden werden.
Entscheidungsalternative(n):
Die Verwaltung wird nicht
beauftragt, die weiteren Schritte zur Planung eines Neubaus eines
Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken in die Wege zu leiten. Dann wird die
Realisierung eines Ergänzungsgebäudes im KInvFG-Förderzeitraum bis 2020
unwahrscheinlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Weitere Aufwendungen entstehen erst mit der Vergabe von Planungs- und
Ingenieurleistungen sowie gegebenenfalls mit einem späteren Baubeschluss.
Hierfür sind wie beschrieben gesonderte Beschlüsse vorgesehen.