Betreff
Finanzierung der Schuldnerberatung im Kreis Borken - Anpassung der Finanzierungssystematik - aktueller Sachstand
Vorlage
0206/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit stimmt der Anpassung der Finanzierungssystematik der Schuldnerberatung im Kreis Borken und der Erhöhung der Fördersumme zu.


Rechtsgrundlage:

SGB II- Grundsicherung für Arbeitsuchende; §§ 6 Abs.1 Satz 1 Nr.2 und 16a Nr.2

SGB XII – Sozialhilfe

Sachdarstellung:

1.      Ausgangslage

In den Sitzungen des AfASG am 01.09.2016 und 24.11.2016 wurde über die geplante Anpassung der Finanzierungssystematik informiert.

Mit der Einführung dieser neuen Systematik soll erstmals die Fördersumme unmittelbar auf Grundlage der Bedarfslage (=Fallzahlen) ermittelt werden. Damit eine Vergleichbarkeit der Fallzahlen in den Regionen erreicht werden kann, wurde zuvor eine gemeinsame Verständigung auf einen einheitlichen Standard sowohl in der Beratungsarbeit als auch bei der Erfassung der Daten (Statistik) erarbeitet.

Seit dem 01.07.2016 erfolgt die Erfassung der Beratungsfälle auf Grundlage der vereinbarten neuen Qualitätskriterien:

§  Eine erste Auswertung der Beratungsfälle zum Stichtag 31.07.2016 hat einen laufenden Fallbestand von 808 Fällen kreisweit ergeben.

Unter Berücksichtigung der vereinbarten finanziellen Eckpunkte würde sich demnach eine Förderung von kreisweit 5,38 VZÄ und eine Gesamtfördersumme von rd. 294.000 €/Jahr ergeben.

Danach würde die Einführung der neuen Finanzierungsstruktur zu einem zusätzlichen Förderaufwand von rd. 71.000 € pro Jahr führen.

§  Allerdings umfasst die zunächst vereinbarte Datenbasis für die Ermittlung der endgültigen Fördersumme den Mittelwert der Stichtagsauswertungen „lfd. Fälle“ im Zeitraum 07/2016 – 03/2017, so dass es sich bei v.g. errechneten Förderaufwand zunächst um ein erstes Zwischenergebnis handelte.

§  Das v.g. Zwischenergebnis wurde in der Sitzung des AfASG am 24.11.2016 beraten und entsprechend im Haushalt für das Jahr 2017 berücksichtigt.

2.      Aktuelle Entwicklung

  Zwischenergebnis zum 31.03.2017

Die Auswertung zum Stichtag 31.03.2017 hat einen laufenden Fallbestand von 1.163 Beratungsfällen kreisweit ergeben; das entspricht einem Anstieg von 44%. Aufgrund dieser enormen Fallzahlenentwicklung wurde folgendes vereinbart:

(1)   Das zweite Halbjahr 2017 wird auf Grundlage der v.g. Beschlussfassung des AfASG finanziert.

-        Berücksichtigt werden dabei vereinbarungsgemäß die aktuellen KGSt-Werte. Die maßgebliche Förderpauschale hat sich von 66.050 € auf 67.050 €/VZÄ/ Jahr erhöht.

-        Insgesamt ergibt sich damit eine Fördersumme von 298.660 €/Jahr bzw. anteilig 149.330 € für das 2. Halbjahr 2017.

-        Der zusätzliche Förderaufwand beträgt nunmehr 75.997,64 € jährlich.

(2)   Die Datenbasis für die Finanzierungsgrundlage ab 2018 wird ausgeweitet auf einen kompletten Jahresturnus (07/2016 – 06/2017), um evtl. saisonale Schwankungen in der Beratungsarbeit vollumfänglich zu berücksichtigen.

(3)   Die Gründe für die v.g. Steigerung der Fallzahlen sind zu evaluieren. Die aktuelle Gesamtsituation im Kreis Borken lässt zunächst keine Anknüpfungspunkte für eine erhöhte Schuldenproblematik erkennen (Entwicklung der Arbeitslosigkeit, SGB II-Quote, Wirtschaftssituation/Arbeitsmarkt, Schuldnerquote u.ä.).

Die Beratungsträger wurden daher aufgefordert, die vermeintlich erhöhten Beratungsbedarfe anhand konkreter Effekte oder Fallgruppen darzustellen.

  Auswertung zum 30.06.2017

Die vorliegende Auswertung der Statistik für den Gesamtzeitraum 07/2016 – 06/2017 hat einen Fallbestand von 1.157 Beratungsfällen zum 30.06.2017 ergeben und einen Mittelwert für diesen Zeitraum von 1.036 Fällen.

§  Somit sind die lfd. Fallzahlen kreisweit seit dem Stichtag 31.03.2017 relativ konstant geblieben;

§  Es bleibt jedoch bei einem Anstieg seit 31.07.2016 um rd. 350 Fälle (» +43%).

Diese Fallzahlen würden sich wie folgt auf die Förderung auswirken:

§  Auf Grundlage des Mittelwertes von 1.036 Fällen ergibt die Berechnung der erforderlichen Personalstellen einen Personalbedarf von insgesamt 6,91 VZÄ.

§  Finanziell errechnet sich ein Förderbedarf von kreisweit rd. 400.000 €:

-        Dies entspräche einem Mehrbedarf gegenüber der bisherigen Förderung von rd. 178.500 € jährlich (» 80%) und

-        einem Anstieg gegenüber der bisherigen politischen Beschlussfassung von rd. 107.500 €.


3.    Förderung ab 2018

Der bereits zum 31.03. erkennbare Fallzahlanstieg wurde auch durch die Erweiterung der Datenbasis auf einen kompletten Jahresturnus nicht abgeschwächt.

Die Rückmeldungen der Beratungsträger lassen jedoch keine Hinweise auf besondere Entwicklungen (z.B. auf dem Arbeitsmarkt oder zu bestimmten Personenkreisen) erkennen, die eine derartige Steigerung begründen würden.

Es ist daher im Wesentlichen von statistischen Effekten auszugehen, die nur in geringem Umfang die Beratungsarbeit beeinflussen. Dies wird z.T. auch durch die v.g. Rückmeldungen bestätigt.

Folgendes Vorgehen für die künftige Förderung der Schuldnerberatung scheint geeignet:

§  Die Qualitätskriterien zu Beratung, Datenerfassung und Finanzierung sollen wie vereinbart Grundlage für die künftige Förderung sein. Ggf. müssen jedoch einzelne Kriterien der aktuellen Entwicklung angepasst werden.

§  Insbesondere die vereinbarten Qualitätskriterien zu Beratung und Datenerfassung sollen dazu dienen, einheitliche und vergleichbare Datengrundlagen und differenzierte Auswertungsmöglichkeiten zu erhalten.

-        Infolgedessen wird eine große Bandbreite unterschiedlichster Fallkonstellationen in die Statistik aufgenommen, die jeweils auch unterschiedlich hohen Beratungsaufwand verursachen.

-        So ist z.B. ein Beratungsfall bereits bei einem geführten persönlichen Beratungsgespräch in die Statistik aufzunehmen. Auch sog. Wiederholungsfälle, die bislang in den Beratungsregionen unterschiedlich betreut wurden, sind nun einheitlich zu beraten und zu erfassen.

-        Diese Bandbreite ist nun deutlich anhand der gestiegenen Fallzahlen erkennbar.

§  Der Fallschlüssel, der neben dem Æ-Fallbestand für die Ermittlung des Personalbedarfes herangezogen wird, muss demnach den Querschnitt dieser Bandbreite abbilden.

-        Der aktuelle Fallschlüssel von 1:150 scheint vor diesem Hintergrund nicht passend zu sein, da die Fallzahlsteigerung nicht zu nennenswert gestiegenem Beratungsaufwand geführt hat.

-        Die mit diesem Fallschlüssel ermittelte Stellenanzahl entspricht somit nicht dem tatsächlichen Personalbedarf.

§  Als Maßstab für die Anpassung des Fallschlüssels sollten in etwa die Eckdaten „Förderung 2. Halbjahr 2017“ dienen. Dieser Maßstab findet am ehesten bei einem Fallschlüssel von 1:190 Berücksichtigung.


Es ergibt sich damit für das Jahr 2018 folgende Förderung im Detail:

  Der zusätzliche Förderbedarf liegt damit bei rd. 81.000 € und damit um ca. 10.000 € über der ursprünglichen Beschlussfassung.

  Lt. den gemeinsam vereinbarten Qualitätskriterien und Finanzierungsgrundlagen gilt die v.g. Förderung zunächst für 3 Jahre (bis 31.12.2020), wobei die Entwicklung innerhalb des Förderzeitraumes weiterhin überprüft und die Fördersumme bei Änderung der KGSt-Werte angepasst wird.

Die aktualisierte Dokumentation der Qualitätskriterien ist in der Anlage beigefügt.

  Ein Vergleich mit den übrigen Kreisen im Münsterland ist eher schwierig, da sowohl die Organisation der Schuldnerberatung als auch die Finanzierungsstrukturen in allen Kreisen unterschiedlich geregelt sind.

Mangels anderer Vergleichskriterien wurde die jeweils kreisweite Gesamtfördersumme pro Einwohner ermittelt und gegenübergestellt. Danach bewegt sich der Kreis Borken mit der v.g künftigen Fördersumme münsterlandweit im oberen Mittelfeld.

Einzig der Kreis Warendorf investiert pro Einwohner mehr Fördermittel als der Kreis Borken. Allerdings ist dort die Schuldnerberatung z.T. über den Kreis selbst organisiert und umfasst ebenfalls die Insolvenzberatung. Zudem sind die Strukturdaten im Kreis Warendorf ungünstiger als in den übrigen Kreisen (Arbeitslosigkeit, SGB II-Quote), so dass dort auch eine vermeintlich höhere Schuldenproblematik zu erwarten ist.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche?:      keine bedarfsgerechte Anpassung der Finanzierungssystematik