Betreff
Vorlage des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2016
Vorlage
0249/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 wird im Anschluss an die Zuleitung an den Kreistag zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet


Rechtsgrundlage:

§ 53 Abs.1 der Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit §§ 116, 95 und 96, der Gemeindeordnung (GO NRW)

Sachdarstellung:

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) hat der Kreis Borken gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 GO NRW in jedem Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss („Konzernabschluss“) aufzustellen. Der erste Gesamtabschluss war spätestens zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen. Ein Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein Beteiligungsbericht beizufügen. Dadurch soll jährlich ein zusammenfassender Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Kreises und seiner verselbstständigten Aufgabenbereiche („Betriebe“) in privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Form ermöglicht werden. Mit dem Gesamtabschluss soll der Kreistag beurteilen können, ob und wie der Kreis mit seinen Beteiligungen als Ganzes gesehen („Konzern Kreis Borken“) seine Aufgaben erfüllt hat.

Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit
§§ 116 Abs. 5 und 95 Abs. 3 GO NRW vom Kreiskämmerer innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu. Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW bestätigt der Kreistag den Gesamtabschluss. Vorab erfolgt eine Prüfung des Abschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierfür der Revision des Kreises Borken bedient.


Sämtliche Gesamtabschlüsse der Jahre 2010 bis 2015 sind durch den Kreistag bestätigt. Zuletzt wurde der Gesamtabschluss 2015 in der Kreistagssitzung am 09.03.2017 bestätigt und im Anschluss der Bezirksregierung Münster angezeigt.

Derzeit laufen im Fachdienst Finanzen die Arbeiten zur Aufstellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses für das Jahr 2016. Grundlage hierfür ist die in der Kreistagssitzung am 03.07.2014 geänderte Gesamtabschlussrichtlinie. Es ist beabsichtigt, den Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 mit Anhang und Lagebericht zur Kreistagssitzung am 19.10.2017 dem Kreistag zuzuleiten. Wie schon in den Vorjahren werden die Entwurfsunterlagen während der Aufstellung des Gesamtabschlusses von der Revision begleitend geprüft. Im Rahmen dieser Vorprüfung festgestellte notwendige Änderungen werden bereits in dem Entwurf berücksichtigt.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein