Betreff
Aktuelle Flüchtlingssituation
Vorlage
0259/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

Sachdarstellung:


1.            Aktuelle Zahlen

a.            Zuweisung / Statistik

Zum 31.08.2017 haben sich im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises (ohne die Stadt Bocholt) 12.018 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Dies sind im Saldo 3.668 Personen mehr als zum Stichtag 31.12.2013.

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

31.08.2017

2016

2013

Türkei

2.265

2.315

2.396

Westbalkan

2.028

2.227

1.972

Afrika

1.039

1.108

350

Asien

5.468

5.664

2.251

  davon Syrien

2.303

2.324

475

  davon Irak

784

815

223

  davon Afghanistan

555

547

76


Zum Stichtag 31.08.2017 waren im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises Borken 781 Personen ausreisepflichtig. Hiervon sind 424 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist. Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich 1.522 Personen. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ist die Ausländerbehörde zuständig.

Die Kommunen im Kreis Borken haben Ende September der Landesregierung signalisiert, wieder Flüchtlinge aufzunehmen. Das Land ist der Forderung, eine hinreichende Transparenz bei der Berechnung der Aufnahmequoten herzustellen, nachgekommen. Die Kommunen haben daher beschlossen, den Ende 2016 gemeinschaftlich beschlossenen Aufnahmestopp aufzuheben. Gleichzeitig wurde die klare Erwartung formuliert, in einem abgestimmten Verfahren nur Flüchtlinge mit Bleibeperspektive zugewiesen zu bekommen, zumal von Flüchtlingen ohne eine solche Perspektive erheblich mehr soziales Konfliktpotential ausgeht.

Die Aufnahmeverpflichtungen variieren zwischen den Kommunen erheblich. Für eine Erfüllung der Quoten zu 100 % müssten die Kommunen im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde Borken zum Stand 31.07.2017 weitere rund 1.000 bleibeberechtigte Ausländer und 800 Asylsuchende aufnehmen.

b.            Notunterkünfte: Anzahl, Abbau, Belegung

Die Notunterkünfte im Kreis Borken sind derzeit zu rund 64 Prozent belegt. Die Notunterkunft in Ahaus hat zum 31.03.2017 den Betrieb eingestellt, die Notunterkünfte Bocholt I und Bocholt II zum 31.08.2017.

Statusmeldung Notunterkünfte

Soll

Ist (22.09.)

Bocholt III  Kreuzstraße

150

96

c.            Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zum Stichtag 27.09.2017 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 77 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) betreut. Die Gesamtzahl schwankt derzeit um 80. Sofern z.B. durch Volljährigkeit Abgänge zu verzeichnen sind, werden diese in der Regel kurzfristig durch Neuzuweisungen ausgeglichen. Die im Kreisjugendamtsbezirk vorgehaltenen Plätze sind damit weitestgehend durchgängig belegt.

In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Für diese Zielgruppe steht die Schaffung von Berufs- und Verselbstständigungsperspektiven im Vordergrund. In der Wohngruppeneinrichtung „Kupferkanne“ in Bocholt wurden zwischenzeitlich 10 der insgesamt 40 Plätze umgewandelt in Maßnahmeplätze, in die junge Volljährige im Rahmen der Sozialhilfe nach §16h SGB II übergeleitet werden können. Nach dem gemeinsam mit dem Träger JUSINA e.V. und dem Stadtjugendamt Bocholt abgestimmten Konzept „Stellwerk“ stehen dort Leistungen mit dem Ziel des Abschlusses einer schulischen, ausbildungsbezogenen oder beruflichen Qualifikation oder einer anderen Einmündung in das Arbeitsleben im Vordergrund. Neben Betreuungs- und Unterstützungsleistungen steht daher die Vermittlung schulischer, ausbildungsbezogener und/oder beruflicher Kompetenzen im Mittelpunkt.

Das Konzept ist grundsätzlich nicht auf Menschen mit Migrationshintergrund beschränkt.


Altersverteilung:

Verteilung der Herkunftsländer/Nationalitäten:

 

 

Alter

Anzahl

Veränderung

Juni. 2017

Nationalität

Anzahl

Veränderung

Juni. 2017

14

0

Afghanistan

28

15

4

Albanien

4

16

23

Angola

1

17

24

Eritrea

6

18

24

Ghana

2

19

2

Guinea

14

gesamt

77

- 3

Gambia

3

Irak

2

Marokko

3

Syrien, Arab. Republik

9

Sierra Leone

1

Tadschikistan

4

gesamt

77

-       3

Der kommunalscharf berechnete Verteilstand wurde durch die Landesverteilstelle NRW seit dem 01.05.2016 weiterhin nicht fortgeschrieben. Die Aufnahmeverpflichtung ergibt sich daher derzeit nur aus dem mitgeteilten Aufnahmeschlüssel von aktuell 1:1425 UMA / Einwohner. Diese Quote verändert sich monatlich nur geringfügig und ist seit dem letzten Bericht von 125 auf 119 gesunken.

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 27.09.2017 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

77

119

Stadtjugendamt Ahaus

13

27

Stadtjugendamt Bocholt

32

51

Stadtjugendamt Borken

20

31

Stadtjugendamt Gronau

31

36

gesamt

173

264

Die mtl. Aufwendungen belaufen sich weiterhin auf rd. 400 T-EUR. Grundsätzlich besteht ein Kostenerstattungsanspruch zu 100% gegen das Land NRW. Beim hierfür zuständigen LWL ist ein erheblicher Bearbeitungsrückstand aufgelaufen, so dass für das Kreisjugendamt seit dem 01.11.2015 bis auf 2 Ausnahmen keine Kostenzusagen vorliegen. Gleiches gilt auch für die übrigen Münsterlandkreise. Für den Zeitraum vom 01.01.20017 bis 31.03.2017 ist ein weiterer Abschlag in Höhe von 2,75 Mio. Euro beim LWL angefordert worden.

In zwei Fällen wurden Hilfen eingestellt, da die Betroffenen über die persönlichen Daten falsche Angaben gemacht hatten. Ein Marokkaner hatte sich als 17jährig ausgegeben. Nach Abgleich der Fingerabdrücke gab er im Rahmen der Anhörung beim BAMF an, tatsächlich 23 Jahre alt zu sein. Er hat zuvor über mehr als 11 Monate Jugendhilfeleistungen empfangen. Eine weitere Person hat sich zunächst als minderjähriger Libyer ausgegeben. Tatsächlich handelte es sich um einen 19jährigen Tunesier.

d.            Rückführung:  Abschiebung/freiwillige Ausreise

Für den Bereich der Ausländerbehörde Kreis Borken sind seit 2015 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:

2015

2016

31.08.2017

Abschiebungen

163

115

91

freiwillige Ausreise

220

443

262

Rückführungen in Summe

383

558

353

e.            Beschulung

Die Gesamtzahl der im Rahmen der Erstförderung beschulten Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse ist erwartungsgemäß zurückgegangen. Seit dem letzten Stichtag im Mai 2017 erfolgte ein Rückgang um 323 Schülerinnen und Schüler.

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulformen und die Anzahl der eingerichteten Erstfördergruppen im Kreis Borken zu Beginn des Schuljahres 2017/18.

Schulform

Erstförderung zugewanderter Schülerinnen und Schüler

 Erstfördergruppen

Grundschule

429

53

Hauptschule

55

5

Realschule

105

9

Sekundarschule

38

4

Gesamtschule

97

6

Gymnasium

105

9

Berufskolleg

173

10

Weiterbildungskolleg

135

5

gesamt

1137

101

Quelle: Schulamt für den Kreis Borken, Stand 11.09.2017

Die Daten der Schülerinnen und Schüler beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Die Kinder und Jugendlichen sind während dieser Zeit nicht einem Bildungsgang der Schule zugeordnet.

Zur weiteren Abstimmung über die Verfahren und Planung der Abläufe der Wechsel aus der Erstförderung in die Weiterförderung in den Regelklassen wird am 13.10.2017 eine Regionale Integrationskonferenz unter Beteiligung der Schulleitungen der öffentlichen weiterführenden Schulen, der Schulträger, der Schulaufsicht und dem Kommunalen Integrationszentrum im Kreishaus Borken durchgeführt. Die Integrationskonferenz wird durch das Schulamt für den Kreis Borken, die Integrationsfachberatung und das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Borken vorbereitet und durchgeführt.

2.            Aktuelle Zahlen zur Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten

Die Zahl der bereitgestellten Plätze in Brückenprojekten hat sich gegenüber der letzten Berichterstattung weiter reduziert. Für das Jahr 2017 sind zunächst Förderpakete für 140 Plätze (2016: 210 Plätze) bewilligt worden. In vielen Fällen sind die Projekte aufgrund der zurückgehenden Zuwanderungszahlen ausgesetzt worden. Zurzeit bestehen noch 70 aktive Plätze. Dies entspricht allerdings den örtlich gemeldeten Bedarfen. Betreuungsbedarfe ergeben sich teilweise kurzfristig, wenn z.B. die Eltern an einem Sprachkurs teilnehmen und hierfür die Betreuung der Kinder sicherzustellen ist.

Der für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH eigens umgebaute Bus wird gut angenommen und deckt insbesondere dort Bedarfe ab, wo keine stationären Angebote mehr vorgehalten werden, diese nur kurzzeitig benötigt werden oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird.

Erstmalig ab dem Kindergartenjahr 2017/18 ist vorgesehen, dass die Kitas über das landesweite Fachverfahren Kibiz.Web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder erfassen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt eine systematische Auswertung möglich sein wird.

3.    Arbeitsmarktzugang (Asyl ¢ SGB II)

a.      Verfahren und Zuständigkeiten bei der Betreuung geflüchteter Menschen

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Um die Schnittstellen, die sich durch die verschiedenen Zuständigkeiten ergeben, möglichst reibungslos zu gestalten, haben Jobcenter, Agentur für Arbeit sowie die kreisangehörigen Kommunen zu Beginn des Jahres 2016 eine Vereinbarung „Integration Point“ geschlossen.

  Betreuung durch die Agentur für Arbeit

In Abstimmung zwischen Agentur und den kommunalen Sozialämtern/Asylstellen werden Personen mit gewissen Arbeitsmarktpotentialen ausgewählt und der Agentur für Arbeit für eine weitergehende Betreuung in Richtung Arbeitsmarkt benannt.

§  Die Agentur betreut aktuell (Stand 31.08.2017) rund 438 Flüchtlinge im Rahmen des Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung ist es, individuell Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in entsprechende Maßnahmen zu vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu akquirieren, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.

§  In 2017 konnten bisher 115 Flüchtlinge in eine Beschäftigung integriert werden, für 29 junge Flüchtlinge ist die Aufnahme einer Ausbildung geplant.

§  319 Flüchtlinge aus dem Kreis Borken haben in 2017 folgende Maßnahmeangebote in Anspruch genommen:

-        137 Flüchtlinge haben Maßnahmen bei Arbeitgebern aufgenommen.

-        132 Flüchtlinge sind/waren Teilnehmer an spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge.

-        6 Flüchtlinge sind in Aktivierungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen eingemündet.

-        44 junge Flüchtlinge durchlaufen eine Einstiegsqualifizierung bzw. sind in Vorbereitung.

  Abstimmung mit AA/JC über Eingliederungsmaßnahmen für Flüchtlinge

Agentur und Jobcenter haben im Jahr 2016 eine gemeinsame Maßnahmeplanung und –Abstimmung vorgenommen, so dass für die Flüchtlinge – unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit – ein einheitliches Maßnahmeportfolio zur Verfügung stand.

Aufgrund des Umfangs der Übergänge aus dem Rechtskreis AsylbLG ins SGB II organisiert das Jobcenter des Kreises Borken seit Mitte 2017 ein eigenes strukturiertes Maßnahmeangebot.

-        So ist zum 01.07.2017 die Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau mit insgesamt 160 TN-Plätzen gestartet.

-        Zudem wurden verschiedenste lokale Modellprojekte entwickelt, insbesondere zur Erprobung besonderer Ansätze zur Betreuung/Begleitung junger Flüchtlinge in Richtung Ausbildungs-/Arbeitsmarkt.

b.     Entwicklung im Rechtskreis AsylbLG

In der bisherigen Berichterstattung wurde die Entwicklung im AsylbLG anhand des zeitlichen Verlaufes dargestellt; dabei wurde der Fokus vor allem auf die Personen im laufenden Verfahren gelegt. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der letzten Monate ist jedoch nunmehr eine andere Form der Darstellung angezeigt:

§  Gem. § 2 AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, Leistungen analog SGB XII (=höherer Regelsatz).

§  Die Umstellung auf analoge SGB XII-Leistungen erfolgt unabhängig vom Status der Personen. Das bedeutet, dass diese Regelung sowohl für Personen gilt, deren Verfahren bisher nicht vom BAMF entschieden wurde, als auch für Personen, deren Asylbegehren bereits abgelehnt ist, die jedoch aus verschiedensten Gründen aktuell nicht ausreisen müssen bzw. nicht abgeschoben werden können.

§  Der Anteil der Personen, die Leistungen analog SGB XII erhalten, ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen, so dass nun auch dieser Personenkreis differenziert zu betrachten ist.


Die Darstellung der aktuellen Situation (08/2017) wird nun dem Sachstand aus Januar 2016 gegenübergestellt:

  Insgesamt erhalten aktuell 960 Personen Leistungen analog SGB XII, darunter rd. 790 Menschen, deren Verfahren aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Von diesen stammen 245 Personen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive; weiterhin rd. 140 Menschen aus Afghanistan.

  Zudem befinden sich aktuell 416 Personen im laufenden Verfahren, die sich noch keine 15 Monate im Bundesgebiet aufhalten. Von diesen stammen rd. 100 Personen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive sowie 37 Menschen aus Afghanistan.

c.      Entwicklung im Rechtskreis AsylbLG

Im Rechtskreis SGB II erhalten aktuell (Stand 09/2017) 3.352 Personen „im Kontext von Fluchtmigration“ Leistungen nach dem SGB II (+ 8 zum Vormonat). Seit Januar 2016 hat es somit einen Anstieg um rd. 2.932 Personen gegeben[1].

Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:

Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:

-        Syrien und Irak sind die im Rechtskreis SGB II im Kreis Borken hauptsächlich vertretenen Herkunftsstaaten, gefolgt von Eritrea und Afghanistan.

-        Insgesamt gibt es Leistungsberechtigte aus über 40 unterschiedlichen Herkunftsstaaten, die aktuell die Definition „Personen mit Fluchtmigration“ erfüllen.

  Betreuung durch die örtlichen Jobcenter im Kreis Borken

Folgende Aktivitäten seit Jahresbeginn 2017 sind bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Personen zu benennen (Stand 09/2017):

§   439 Personen konnten in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden - darunter 289 in sv-pflichtige Beschäftigung und 150 in geringfügige Beschäftigung.

§   Zudem haben 47 Jugendliche eine Ausbildung und 17 Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung begonnen.

§   716 Personen nehmen aktuell an Sprachangeboten teil und

§   431 Personen besuchen die verschiedensten Maßnahmen der Aktivierung, Beratung, Qualifizierung usw.

4.    Sachstand Kommunales Integrationszentrum (KI)

Zum 01.08.2017 sind alle verfügbaren Stellen des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Borken (KI) besetzt worden. Dabei handelt es sich um 3,5 kommunale und 3,5 pädagogische Stellen, die durch abgeordnete Lehrkräfte besetzt sind.

Das KI arbeitet insbesondere an den im Integrationskonzept des Kreises Borken durch den Kreistag verabschiedetet Handlungsfeldern: Zugang zu formeller und informeller Bildung, Sprache, Beschäftigung und Arbeitsmarkt, Interkulturelle Öffnung und Gesellschaftliche Teilhabe. Die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums nimmt dabei nicht nur die Situation der geflüchteten Menschen in den Blick, sondern unterstützt mit seinen Aktivitäten die Integration aller zugewanderten Menschen.

Hierzu hat das KI im letzten Jahr Fortbildungen und Fachtagungen für unterschiedlichste Zielgruppen organisiert, berät Schülerinnen und Schüler, die neu in das deutsche Bildungssystem aufgenommen werden und kooperiert mit weiteren Organisationen und Netzwerken wie beispielsweise den Integrationsagenturen im Kreis Borken, dem Interkulturellen Netzwerk Westmünsterland und dem Netzwerk „Freiwillig engagiert“ im Kreis Borken, um Angebote und Strukturen im Kreis Borken weiterzuentwickeln.

Geplant sind in den nächsten Monaten unter anderem der Aufbau und die Umsetzung eines ehrenamtlichen Dolmetscherpools mit finanzieller Förderung durch das Land NRW, die Umsetzung eines Förderprograms zur sprachlichen Entwicklung in den Kindertagesstätten, eine Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer zum Thema sprachsensibler Fachunterricht sowie eine Veranstaltung für Migrantenorganisationen und Kulturvereinen mit dem Interkulturellen Netzwerk.

Ergänzend hierzu verantwortet das KI weiterhin die Beantragung der Fördermittel KOMM-AN NRW zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe in den Kommunen. Hierzu können auch in 2017 nach Abstimmung mit den Kommunen und Trägern über das Förderprogramm 161.078,00 EUR für Maßnahmen vor Ort verwendet werden.

 



[1] Die statistische Berichterstattung der BA über geflüchtete Menschen umfasst seit Juni 2016 folgende Drittstaatenangehörige als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“: mit Aufenthaltsgestattung, mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit Duldung.