Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle Zahlen
a.
Zuweisung / Statistik
Zum 31.08.2017
haben sich im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises (ohne die
Stadt Bocholt) 12.018 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Dies sind im Saldo 3.668
Personen mehr als zum Stichtag 31.12.2013.
Haupt-Herkunftsländer
der Nicht-EU-Ausländer sind:
|
31.08.2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.265 |
2.315 |
2.396 |
Westbalkan |
2.028 |
2.227 |
1.972 |
Afrika |
1.039 |
1.108 |
350 |
Asien |
5.468 |
5.664 |
2.251 |
davon Syrien |
2.303 |
2.324 |
475 |
davon Irak |
784 |
815 |
223 |
davon Afghanistan |
555 |
547 |
76 |
Zum Stichtag
31.08.2017 waren im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises
Borken 781 Personen ausreisepflichtig. Hiervon sind 424 Personen nach dem
01.01.2014 eingereist. Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren
befinden sich 1.522 Personen. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder
das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese
aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ist die Ausländerbehörde zuständig.
Die Kommunen im
Kreis Borken haben Ende September der Landesregierung signalisiert, wieder
Flüchtlinge aufzunehmen. Das Land ist der Forderung, eine hinreichende
Transparenz bei der Berechnung der Aufnahmequoten herzustellen, nachgekommen.
Die Kommunen haben daher beschlossen, den Ende 2016 gemeinschaftlich
beschlossenen Aufnahmestopp aufzuheben. Gleichzeitig wurde die klare Erwartung
formuliert, in einem abgestimmten Verfahren nur Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive zugewiesen zu bekommen, zumal von Flüchtlingen ohne eine
solche Perspektive erheblich mehr soziales Konfliktpotential ausgeht.
Die
Aufnahmeverpflichtungen variieren zwischen den Kommunen erheblich. Für eine
Erfüllung der Quoten zu 100 % müssten die Kommunen im Zuständigkeitsbereich der
Ausländerbehörde Borken zum Stand 31.07.2017 weitere rund 1.000
bleibeberechtigte Ausländer und 800 Asylsuchende aufnehmen.
b.
Notunterkünfte:
Anzahl, Abbau, Belegung
Die Notunterkünfte
im Kreis Borken sind derzeit zu rund 64 Prozent belegt. Die Notunterkunft in
Ahaus hat zum 31.03.2017 den Betrieb eingestellt, die Notunterkünfte Bocholt I
und Bocholt II zum 31.08.2017.
Statusmeldung Notunterkünfte |
Soll |
Ist (22.09.) |
Bocholt III Kreuzstraße |
150 |
96 |
c.
Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag
27.09.2017 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 77 unbegleitete minderjährige
Ausländer (UMA) betreut. Die Gesamtzahl schwankt derzeit um 80. Sofern z.B.
durch Volljährigkeit Abgänge zu verzeichnen sind, werden diese in der Regel
kurzfristig durch Neuzuweisungen ausgeglichen. Die im Kreisjugendamtsbezirk
vorgehaltenen Plätze sind damit weitestgehend durchgängig belegt.
In der Gesamtzahl
sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge
aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Für diese
Zielgruppe steht die Schaffung von Berufs- und Verselbstständigungsperspektiven
im Vordergrund. In der Wohngruppeneinrichtung „Kupferkanne“ in Bocholt wurden
zwischenzeitlich 10 der insgesamt 40 Plätze umgewandelt in Maßnahmeplätze, in
die junge Volljährige im Rahmen der Sozialhilfe nach §16h SGB II übergeleitet
werden können. Nach dem gemeinsam mit dem Träger JUSINA e.V. und dem
Stadtjugendamt Bocholt abgestimmten Konzept „Stellwerk“ stehen dort Leistungen
mit dem Ziel des Abschlusses einer schulischen, ausbildungsbezogenen oder
beruflichen Qualifikation oder einer anderen Einmündung in das Arbeitsleben im
Vordergrund. Neben Betreuungs- und Unterstützungsleistungen steht daher die
Vermittlung schulischer, ausbildungsbezogener und/oder beruflicher Kompetenzen
im Mittelpunkt.
Das Konzept ist
grundsätzlich nicht auf Menschen mit Migrationshintergrund beschränkt.
Altersverteilung: |
|
|
Verteilung der
Herkunftsländer/Nationalitäten: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
Alter |
Anzahl |
Veränderung Juni. 2017 |
|
Nationalität |
Anzahl |
Veränderung Juni. 2017 |
|||
14 |
0 |
|
|
Afghanistan |
28 |
|
|||
15 |
4 |
|
|
Albanien |
4 |
|
|||
16 |
23 |
|
|
Angola |
1 |
|
|||
17 |
24 |
|
|
Eritrea |
6 |
|
|||
18 |
24 |
|
|
Ghana |
2 |
|
|||
19 |
2 |
|
|
Guinea |
14 |
|
|||
gesamt |
77 |
- 3 |
|
Gambia |
3 |
|
|||
|
|
|
|
Irak |
2 |
|
|||
|
|
|
|
Marokko |
3 |
|
|||
|
|
|
|
Syrien, Arab. Republik |
9 |
|
|||
|
|
|
|
Sierra Leone |
1 |
|
|||
|
|
|
|
Tadschikistan |
4 |
|
|||
|
|
|
|
gesamt |
77 |
-
3 |
|||
Der kommunalscharf
berechnete Verteilstand wurde durch die Landesverteilstelle NRW seit dem
01.05.2016 weiterhin nicht fortgeschrieben. Die Aufnahmeverpflichtung ergibt
sich daher derzeit nur aus dem mitgeteilten Aufnahmeschlüssel von aktuell
1:1425 UMA / Einwohner. Diese Quote verändert sich monatlich nur
geringfügig und ist seit dem letzten Bericht von 125 auf 119 gesunken.
Unter Einbeziehung
der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 27.09.2017 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt
Borken |
77 |
119 |
Stadtjugendamt
Ahaus |
13 |
27 |
Stadtjugendamt
Bocholt |
32 |
51 |
Stadtjugendamt
Borken |
20 |
31 |
Stadtjugendamt
Gronau |
31 |
36 |
gesamt |
173 |
264 |
Die mtl.
Aufwendungen belaufen sich weiterhin auf rd. 400 T-EUR. Grundsätzlich besteht
ein Kostenerstattungsanspruch zu 100% gegen das Land NRW. Beim hierfür
zuständigen LWL ist ein erheblicher Bearbeitungsrückstand aufgelaufen, so dass
für das Kreisjugendamt seit dem 01.11.2015 bis auf 2 Ausnahmen keine
Kostenzusagen vorliegen. Gleiches gilt auch für die übrigen Münsterlandkreise.
Für den Zeitraum vom 01.01.20017 bis 31.03.2017 ist ein weiterer Abschlag in
Höhe von 2,75 Mio. Euro beim LWL angefordert worden.
In zwei Fällen
wurden Hilfen eingestellt, da die Betroffenen über die persönlichen Daten
falsche Angaben gemacht hatten. Ein Marokkaner hatte sich als 17jährig
ausgegeben. Nach Abgleich der Fingerabdrücke gab er im Rahmen der Anhörung beim
BAMF an, tatsächlich 23 Jahre alt zu sein. Er hat zuvor über mehr als 11 Monate
Jugendhilfeleistungen empfangen. Eine weitere Person hat sich zunächst als
minderjähriger Libyer ausgegeben. Tatsächlich handelte es sich um einen
19jährigen Tunesier.
d.
Rückführung: Abschiebung/freiwillige Ausreise
Für den Bereich
der Ausländerbehörde Kreis Borken sind seit 2015 folgende Abschiebungen und
freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:
|
2015 |
2016 |
31.08.2017 |
Abschiebungen |
163 |
115 |
91 |
freiwillige Ausreise |
220 |
443 |
262 |
Rückführungen in
Summe |
383 |
558 |
353 |
e.
Beschulung
Die Gesamtzahl der im Rahmen der Erstförderung beschulten Kinder und
Jugendliche ohne Deutschkenntnisse ist erwartungsgemäß zurückgegangen. Seit dem
letzten Stichtag im Mai 2017 erfolgte ein Rückgang um
323 Schülerinnen und Schüler.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die
Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulformen und die
Anzahl der eingerichteten Erstfördergruppen im Kreis Borken zu Beginn des
Schuljahres 2017/18.
Schulform |
Erstförderung zugewanderter
Schülerinnen und Schüler |
Erstfördergruppen |
Grundschule |
429 |
53 |
Hauptschule |
55 |
5 |
Realschule |
105 |
9 |
Sekundarschule |
38 |
4 |
Gesamtschule |
97 |
6 |
Gymnasium |
105 |
9 |
Berufskolleg |
173 |
10 |
Weiterbildungskolleg |
135 |
5 |
gesamt |
1137 |
101 |
Quelle: Schulamt für den Kreis Borken, Stand 11.09.2017
Die Daten der Schülerinnen und
Schüler beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich
um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die
in der Regel zwei Jahre umfasst. Die Kinder und Jugendlichen sind während
dieser Zeit nicht einem Bildungsgang der Schule zugeordnet.
Zur
weiteren Abstimmung über die Verfahren und Planung der Abläufe der Wechsel aus
der Erstförderung in die Weiterförderung in den Regelklassen wird am 13.10.2017
eine Regionale Integrationskonferenz unter Beteiligung der Schulleitungen der
öffentlichen weiterführenden Schulen, der Schulträger, der Schulaufsicht und
dem Kommunalen Integrationszentrum im Kreishaus Borken durchgeführt. Die
Integrationskonferenz wird durch das Schulamt für den Kreis Borken, die
Integrationsfachberatung und das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis
Borken vorbereitet und durchgeführt.
2.
Aktuelle
Zahlen zur Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten
Die
Zahl der bereitgestellten Plätze in Brückenprojekten hat sich gegenüber der
letzten Berichterstattung weiter reduziert. Für das Jahr 2017 sind zunächst Förderpakete
für 140 Plätze (2016: 210 Plätze) bewilligt worden. In vielen Fällen sind die
Projekte aufgrund der zurückgehenden Zuwanderungszahlen ausgesetzt worden.
Zurzeit bestehen noch 70 aktive Plätze. Dies entspricht allerdings den örtlich
gemeldeten Bedarfen. Betreuungsbedarfe ergeben sich teilweise kurzfristig, wenn
z.B. die Eltern an einem Sprachkurs teilnehmen und hierfür die Betreuung der
Kinder sicherzustellen ist.
Der
für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH eigens umgebaute
Bus wird gut angenommen und deckt insbesondere dort Bedarfe ab, wo keine
stationären Angebote mehr vorgehalten werden, diese nur kurzzeitig benötigt
werden oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht
wird.
Erstmalig
ab dem Kindergartenjahr 2017/18 ist vorgesehen, dass die Kitas über das
landesweite Fachverfahren Kibiz.Web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das
jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder erfassen, so dass zu einem
späteren Zeitpunkt eine systematische Auswertung möglich sein wird.
3. Arbeitsmarktzugang (Asyl ¢ SGB
II)
a. Verfahren und Zuständigkeiten bei der Betreuung
geflüchteter Menschen
Personen,
die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit
ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB
II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden
betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im
Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.
Um
die Schnittstellen, die sich durch die verschiedenen Zuständigkeiten ergeben,
möglichst reibungslos zu gestalten, haben Jobcenter, Agentur für Arbeit sowie
die kreisangehörigen Kommunen zu Beginn des Jahres 2016 eine Vereinbarung
„Integration Point“ geschlossen.
Betreuung durch die Agentur für Arbeit
In Abstimmung zwischen Agentur und den kommunalen
Sozialämtern/Asylstellen werden Personen mit gewissen Arbeitsmarktpotentialen
ausgewählt und der Agentur für Arbeit für eine weitergehende Betreuung in
Richtung Arbeitsmarkt benannt.
§
Die Agentur betreut aktuell (Stand 31.08.2017) rund
438 Flüchtlinge im Rahmen des Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung
ist es, individuell Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in
entsprechende Maßnahmen zu vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu
akquirieren, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.
§
In 2017 konnten bisher 115 Flüchtlinge in eine Beschäftigung integriert werden, für
29 junge Flüchtlinge ist die Aufnahme einer Ausbildung geplant.
§ 319 Flüchtlinge aus
dem Kreis Borken haben in 2017 folgende Maßnahmeangebote
in Anspruch genommen:
-
137
Flüchtlinge haben Maßnahmen bei Arbeitgebern aufgenommen.
-
132
Flüchtlinge sind/waren Teilnehmer an spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge.
-
6
Flüchtlinge sind in Aktivierungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen eingemündet.
-
44
junge Flüchtlinge durchlaufen eine Einstiegsqualifizierung bzw. sind in
Vorbereitung.
Abstimmung mit AA/JC über Eingliederungsmaßnahmen für
Flüchtlinge
Agentur und Jobcenter haben im Jahr 2016 eine
gemeinsame Maßnahmeplanung und –Abstimmung vorgenommen, so dass für die
Flüchtlinge – unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit – ein
einheitliches Maßnahmeportfolio zur Verfügung stand.
Aufgrund des Umfangs der Übergänge aus dem
Rechtskreis AsylbLG ins SGB II organisiert das Jobcenter des Kreises Borken
seit Mitte 2017 ein eigenes strukturiertes Maßnahmeangebot.
-
So
ist zum 01.07.2017 die Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von
Flüchtlingen“ an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau mit insgesamt
160 TN-Plätzen gestartet.
-
Zudem
wurden verschiedenste lokale Modellprojekte entwickelt, insbesondere zur
Erprobung besonderer Ansätze zur Betreuung/Begleitung junger Flüchtlinge in
Richtung Ausbildungs-/Arbeitsmarkt.
b. Entwicklung im Rechtskreis AsylbLG
In
der bisherigen Berichterstattung wurde die Entwicklung im AsylbLG anhand des
zeitlichen Verlaufes dargestellt; dabei wurde der Fokus vor allem auf die
Personen im laufenden Verfahren gelegt. Unter Berücksichtigung der Entwicklung
der letzten Monate ist jedoch nunmehr eine andere Form der Darstellung
angezeigt:
§ Gem. § 2 AsylbLG
erhalten Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche
Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht
rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, Leistungen analog SGB XII
(=höherer Regelsatz).
§ Die Umstellung auf
analoge SGB XII-Leistungen erfolgt unabhängig vom Status der Personen. Das
bedeutet, dass diese Regelung sowohl für Personen gilt, deren Verfahren bisher
nicht vom BAMF entschieden wurde, als auch für Personen, deren Asylbegehren
bereits abgelehnt ist, die jedoch aus verschiedensten Gründen aktuell nicht
ausreisen müssen bzw. nicht abgeschoben werden können.
§ Der Anteil der
Personen, die Leistungen analog SGB XII erhalten, ist in den letzten Monaten
deutlich gestiegen, so dass nun auch dieser Personenkreis differenziert zu
betrachten ist.
Die Darstellung der aktuellen Situation
(08/2017) wird nun dem Sachstand aus Januar 2016 gegenübergestellt:
|
|
Insgesamt erhalten
aktuell 960 Personen Leistungen analog SGB XII, darunter rd. 790 Menschen,
deren Verfahren aktuell noch nicht abgeschlossen ist. Von diesen stammen 245
Personen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive; weiterhin rd. 140 Menschen
aus Afghanistan.
Zudem befinden
sich aktuell 416 Personen im laufenden Verfahren, die sich noch keine 15 Monate
im Bundesgebiet aufhalten. Von diesen stammen rd. 100 Personen aus Ländern mit
hoher Bleibeperspektive sowie 37 Menschen aus Afghanistan.
c. Entwicklung im Rechtskreis AsylbLG
Im Rechtskreis SGB II erhalten aktuell
(Stand 09/2017) 3.352 Personen „im Kontext von Fluchtmigration“ Leistungen nach
dem SGB II (+ 8
zum Vormonat). Seit Januar 2016 hat es somit einen Anstieg um rd. 2.932 Personen
gegeben[1].
Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach
Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:
Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach
Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:
-
Syrien und Irak sind die im Rechtskreis SGB II im
Kreis Borken hauptsächlich vertretenen Herkunftsstaaten, gefolgt von Eritrea
und Afghanistan.
-
Insgesamt gibt es Leistungsberechtigte aus über 40
unterschiedlichen Herkunftsstaaten, die aktuell die Definition „Personen mit
Fluchtmigration“ erfüllen.
Betreuung durch die örtlichen Jobcenter im Kreis Borken
Folgende Aktivitäten seit Jahresbeginn 2017 sind
bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Personen zu benennen (Stand 09/2017):
§ 439 Personen
konnten in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden - darunter 289 in
sv-pflichtige Beschäftigung und 150 in geringfügige Beschäftigung.
§ Zudem haben 47
Jugendliche eine Ausbildung und 17 Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung
begonnen.
§ 716 Personen
nehmen aktuell an Sprachangeboten teil und
§ 431 Personen
besuchen die verschiedensten Maßnahmen der Aktivierung, Beratung,
Qualifizierung usw.
4. Sachstand Kommunales Integrationszentrum (KI)
Zum 01.08.2017 sind alle verfügbaren Stellen
des Kommunalen Integrationszentrums Kreis Borken (KI) besetzt worden. Dabei
handelt es sich um 3,5 kommunale und 3,5 pädagogische Stellen, die durch
abgeordnete Lehrkräfte besetzt sind.
Das KI arbeitet insbesondere an den im
Integrationskonzept des Kreises Borken durch den Kreistag verabschiedetet
Handlungsfeldern: Zugang zu formeller und informeller Bildung, Sprache, Beschäftigung
und Arbeitsmarkt, Interkulturelle Öffnung und Gesellschaftliche Teilhabe. Die
Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums nimmt dabei nicht nur die Situation
der geflüchteten Menschen in den Blick, sondern unterstützt mit seinen
Aktivitäten die Integration aller zugewanderten Menschen.
Hierzu hat das KI im letzten Jahr
Fortbildungen und Fachtagungen für unterschiedlichste Zielgruppen organisiert,
berät Schülerinnen und Schüler, die neu in das deutsche Bildungssystem
aufgenommen werden und kooperiert mit weiteren Organisationen und Netzwerken
wie beispielsweise den Integrationsagenturen im Kreis Borken, dem
Interkulturellen Netzwerk Westmünsterland und dem Netzwerk „Freiwillig
engagiert“ im Kreis Borken, um Angebote und Strukturen im Kreis Borken weiterzuentwickeln.
Geplant sind in den nächsten Monaten unter
anderem der Aufbau und die Umsetzung eines ehrenamtlichen Dolmetscherpools mit
finanzieller Förderung durch das Land NRW, die Umsetzung eines Förderprograms
zur sprachlichen Entwicklung in den Kindertagesstätten, eine
Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer zum Thema sprachsensibler
Fachunterricht sowie eine Veranstaltung für Migrantenorganisationen und
Kulturvereinen mit dem Interkulturellen Netzwerk.
Ergänzend hierzu verantwortet das KI weiterhin
die Beantragung der Fördermittel KOMM-AN NRW zur Unterstützung des
bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe in den Kommunen. Hierzu
können auch in 2017 nach Abstimmung mit den Kommunen und Trägern über das
Förderprogramm 161.078,00 EUR für Maßnahmen vor Ort verwendet werden.
[1] Die statistische Berichterstattung der BA über geflüchtete Menschen umfasst seit Juni 2016 folgende Drittstaatenangehörige als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“: mit Aufenthaltsgestattung, mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit Duldung.