Der Kreistag beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Borken vom 20.10.2017.
Rechtsgrundlage:
§§ 5 Kreisordnung NRW, 1, 2, 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz NRW
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken hat nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 77 Abs. 2 GO NRW
die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar
und geboten aus speziellen Entgelten für erbrachte Leistungen zu beschaffen.
Hierzu zählt auch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren. Die
Gebührenerhebung erfolgt zu dem Zweck, diejenigen Personen, die Leistungen des Kreises
Borken in Anspruch nehmen, vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht andere
Gebührenregelungen (z.B. Gebührengesetz NRW) gelten, werden Gebühren des
Kreises Borken nach einer Allgemeinen Gebührensatzung erhoben. Die derzeit
geltende Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Borken wurde zuletzt durch
Beschluss des Kreistages vom 24.09.2015 geändert. Die Änderung ist zum
01.10.2015 in Kraft getreten. Inzwischen ergibt sich neben kleineren
redaktionellen Änderungen folgender Anpassungsbedarf.
1. Aufgrund des Anstiegs der Personalkosten
sollen die Stundensätze der Leistungen der Mitarbeiter/innen des Kreises den
aktuellen Werten angepasst werden. Als Grundlage für die Gebührenanpassung
dienen die im kommunalen Bereich üblicherweise genutzten Werte der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Gutachten „Kosten eines
Arbeitsplatzes - Stand 2016/2017)“. Grundlage der bisherigen Gebührenbemessung
waren die KGSt-Werte zum Stand 2014/2015.
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Beamte /
Beschäftigte |
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Mittlerer Dienst (A8/E8) |
Gehobener
Dienst (A11/E10) |
Höherer
Dienst (A15/E15) |
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Personalkosten |
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Beamte |
63.500 |
81.800 |
122.600 |
Beschäftigte |
52.700 |
71.000 |
98.900 |
|
Sachkosten Büroarbeitsplatz pauschal |
9.700 |
9.700 |
9.700 |
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Verwaltungsgemeinkosten (20%
d. Personalkosten) |
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Beamte |
12.700 |
16.360 |
24.520 |
Beschäftigte |
10.540 |
14.200 |
19.780 |
|
Kosten des Arbeitsplatzes pro Jahr |
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Beamte |
85.900 |
107.860 |
156.820 |
Beschäftigte |
72.940 |
94.900 |
128.380 |
|
Std/Jahr Beamte |
(1671) |
51,41 |
64,55 |
93,85 |
Std/Jahr Beschäftigte |
(1590) |
45,87 |
59,69 |
80,74 |
durchschnittliche Kosten pro Stunde |
48,64 |
62,12 |
87,30 |
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gerundet |
49,00 |
62,00 |
87,00 |
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nachrichtlich: derzeitige Gebührensätze |
48,00 |
61,00 |
85,00 |
Danach sollen die Gebührensätze in
Tarifstelle 1 wie folgt ausgewiesen werden:
|
Mittlerer
Dienst
EUR |
Gehobener Dienst
EUR |
Höherer Dienst
EUR |
je angefangene Stunde |
49,00 |
62,00 |
87,00 |
je angefangene ½ Stunde |
24,50 |
31,00 |
43,50 |
je angefangene ¼ Stunde |
12,25 |
15,50 |
21,75 |
Diese Änderung wirkt sich auch auf
Tarifstelle 11.2.7 entsprechend aus.
2. In Tarifstelle 4 erfolgen redaktionelle
Klarstellungen durch gesonderten Ausweis der Tarifstelle 4.2 Reise- und
Fahrtkosten. Zudem werden die Gebühren für die Aktenversendungspauschale bei
Postversandt (4.4.1) bzw. bei elektronischer Übermittlung (4.4.2) angesichts
des mit der Bereitstellung der Akten verbundenen Verwaltungsaufwandes um
jeweils 5 Euro angehoben.
3. Aufgrund ihrer geringen Bedeutung soll die
Tarifstelle 4.4 – Gebühr für die Übermittlung von Telefaxen – entfallen.
4. Die Tarifstelle 8.1.1 des Gebührentarifs
wird ergänzt um Beglaubigungen nach dem Schengener Abkommen.
5. In Tarifstelle 8.1.2.2 wird der
Gebührenrahmen für Zeugnisse und ärztliche Befunde mit gutachterlicher Äußerung
von 300 Euro auf 600 Euro angehoben. Diese Anpassung entspricht dem Rahmen der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW (Ziffer 10.14.2) und
schafft die Möglichkeit, immer komplexere Gutachten dem Aufwand entsprechend
abzurechnen.
Die geänderte Allgemeine Gebührensatzung soll zum 01.01.2018 in Kraft
treten.
Inhaltliche Änderungen sind im Entwurf der Allgemeinen Gebührensatzung
(Anlage) grau hinterlegt.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Der Kreis Borken muss seine Allgemeine Gebührensatzung anpassen, um nach
§ 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 77 Abs. 2 GO NRW die zur Erfüllung seiner Aufgaben
erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen
Entgelten für erbrachte Leistungen zu beschaffen
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen
Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:
Ja
Die Gebührenanpassungen werden nach Beschluss des Kreistages bei der
Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt und wirken sich
ertragssteigernd bei den einzelnen Gebührenpositionen aus. Diese können
allerdings nicht im Detail beziffert werden.