Betreff
Anpassung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Borken
Vorlage
0265/2017/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Borken vom 20.10.2017.


Rechtsgrundlage:

§§ 5 Kreisordnung NRW, 1, 2, 4, 5 und 6 Kommunalabgabengesetz NRW

 

Sachdarstellung:

Der Kreis Borken hat nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 77 Abs. 2 GO NRW die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für erbrachte Leistungen zu beschaffen. Hierzu zählt auch die Erhebung von kostendeckenden Gebühren. Die Gebührenerhebung erfolgt zu dem Zweck, diejenigen Personen, die Leistungen des Kreises Borken in Anspruch nehmen, vorrangig in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht andere Gebührenregelungen (z.B. Gebührengesetz NRW) gelten, werden Gebühren des Kreises Borken nach einer Allgemeinen Gebührensatzung erhoben. Die derzeit geltende Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Borken wurde zuletzt durch Beschluss des Kreistages vom 24.09.2015 geändert. Die Änderung ist zum 01.10.2015 in Kraft getreten. Inzwischen ergibt sich neben kleineren redaktionellen Änderungen folgender Anpassungsbedarf.

1.    Aufgrund des Anstiegs der Personalkosten sollen die Stundensätze der Leistungen der Mitarbeiter/innen des Kreises den aktuellen Werten angepasst werden. Als Grundlage für die Gebührenanpassung dienen die im kommunalen Bereich üblicherweise genutzten Werte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt-Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes - Stand 2016/2017)“. Grundlage der bisherigen Gebührenbemessung waren die KGSt-Werte zum Stand 2014/2015.

 

Beamte / Beschäftigte

Mittlerer Dienst

(A8/E8)

Gehobener Dienst (A11/E10)

Höherer Dienst (A15/E15)

Personalkosten

Beamte

63.500

81.800

122.600

Beschäftigte

52.700

71.000

98.900

Sachkosten Büroarbeitsplatz pauschal

9.700

9.700

9.700

Verwaltungsgemeinkosten (20% d. Personalkosten)

Beamte

12.700

16.360

24.520

Beschäftigte

10.540

14.200

19.780

Kosten des Arbeitsplatzes pro Jahr

Beamte

85.900

107.860

156.820

Beschäftigte

72.940

94.900

128.380

Std/Jahr Beamte

(1671)

51,41

64,55

93,85

Std/Jahr Beschäftigte

(1590)

45,87

59,69

80,74

durchschnittliche Kosten pro Stunde

48,64

62,12

87,30

gerundet

49,00

62,00

87,00

nachrichtlich:

derzeitige Gebührensätze

48,00

61,00

85,00

Danach sollen die Gebührensätze in Tarifstelle 1 wie folgt ausgewiesen werden:

Mittlerer Dienst

EUR

Gehobener Dienst

EUR

Höherer Dienst

EUR

je angefangene Stunde

49,00

62,00

87,00

je angefangene ½ Stunde

24,50

31,00

43,50

je angefangene ¼ Stunde

12,25

15,50

21,75

Diese Änderung wirkt sich auch auf Tarifstelle 11.2.7 entsprechend aus.

2.    In Tarifstelle 4 erfolgen redaktionelle Klarstellungen durch gesonderten Ausweis der Tarifstelle 4.2 Reise- und Fahrtkosten. Zudem werden die Gebühren für die Aktenversendungspauschale bei Postversandt (4.4.1) bzw. bei elektronischer Übermittlung (4.4.2) angesichts des mit der Bereitstellung der Akten verbundenen Verwaltungsaufwandes um jeweils 5 Euro angehoben.

3.    Aufgrund ihrer geringen Bedeutung soll die Tarifstelle 4.4 – Gebühr für die Übermittlung von Telefaxen – entfallen.

4.    Die Tarifstelle 8.1.1 des Gebührentarifs wird ergänzt um Beglaubigungen nach dem Schengener Abkommen.

5.    In Tarifstelle 8.1.2.2 wird der Gebührenrahmen für Zeugnisse und ärztliche Befunde mit gutachterlicher Äußerung von 300 Euro auf 600 Euro angehoben. Diese Anpassung entspricht dem Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW (Ziffer 10.14.2) und schafft die Möglichkeit, immer komplexere Gutachten dem Aufwand entsprechend abzurechnen.

Die geänderte Allgemeine Gebührensatzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Inhaltliche Änderungen sind im Entwurf der Allgemeinen Gebührensatzung (Anlage) grau hinterlegt.

Entscheidungsalternative(n):

Nein

Der Kreis Borken muss seine Allgemeine Gebührensatzung anpassen, um nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 77 Abs. 2 GO NRW die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für erbrachte Leistungen zu beschaffen


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Die Gebührenanpassungen werden nach Beschluss des Kreistages bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2018 berücksichtigt und wirken sich ertragssteigernd bei den einzelnen Gebührenpositionen aus. Diese können allerdings nicht im Detail beziffert werden.