Der Kreistag wählt als Nachfolger für Herrn Alfred Janning als stellvertretendes Mitglied in den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde:
Herrn Franz-Josef Rottmann, Am Berge 59, 48599 Gronau
Rechtsgrundlage:
§ 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
(Landesnaturschutzgesetz –LNatSchG NW)
Sachdarstellung:
Nach § 70 Abs. 1 LNatSchG NW ist zur unabhängigen Vertretung der Belange
von Natur und Landschaft bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Borken
ein Beirat zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der
Landschaft mitwirken und dazu
1. den zuständigen
Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten;
2. der Öffentlichkeit
die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und
3. bei
Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der
Unteren Naturschutzbehörde zu hören.
Herr Alfred Janning hat mit Schreiben vom 13.11.2017 mitgeteilt, dass er
aus gesundheitlichen Gründen dem Beirat nicht weiter als stellvertretendes
Mitglied zur Verfügung stehen wird. Er ist Vertreter der Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V.(LNU NRW).
Um den Beirat zu vervollständigen, ist die Wahl eines neuen
stellvertretenden Mitgliedes des LNU NRW durch den Kreistag erforderlich. Für
die Wahl ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des
Landesnaturschutzgesetzes NRW mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern
vorzuschlagen. Mit Schreiben vom 31.01.2018 wurden von der Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt NRW als stellvertretendes Mitglied im Beirat bei der
Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagen:
Herr Franz-Josef Rottmann, 48599 Gronau, Am
Berge 59 und
Herr Udo Buchholz, 48599 Gronau, Siedlerweg
7.
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW würde die Wahl von
Herrn Franz-Josef Rottmann begrüßen.