Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zum Einsammeln und Befördern von Abfällen im Rahmen eines städtischen Wertstoffhofes in Vreden-Ellewick
Vorlage
0078/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Dem Abschluss der als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Vreden und dem Kreis Borken zur Übertragung des Betriebes eines Wertstoffhofes in Vreden-Ellewick wird vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster zugestimmt.

 

 


Rechtsgrundlage:

§ 23 ff. Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG)

Abfallgesetz für das Land NRW

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

 

Sachdarstellung:

In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden im Bereich der Abfallentsorgung für die Einsammlung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenen Abfälle zuständig. Sie haben diese Abfälle zu den Abfallentsorgungsanlagen oder zu den Müllumschlagstationen zu befördern, soweit diese von Kreisen oder in deren Auftrag betrieben werden. Über das bewährte flächendeckende und haushaltsnahe Netz von kommunalen Wertstoffhöfen wird bereits heute ein qualitativ hochwertiges und serviceorientiertes Leistungsangebot zur ergänzenden Erfassung, Verwertung und Entsorgung von verschiedenen Abfallfraktionen für Bürgerinnen und Bürger auch im Kreis Borken vorgehalten.

Um für ihre Bürgerinnen und Bürger ein qualitativ hochwertiges und serviceorientiertes Leistungsangebot zur ergänzenden Erfassung und stofflichen Verwertung von einzelnen Abfallfraktionen vorzuhalten, erfasst die Stadt Vreden den in ihrem Gebiet anfallenden verwertbaren Abfall bereits getrennt auf dem Wertstoffhof in Vreden-Ellewick. Dieser Wertstoffhof wird bereits seit dem Jahr 1998 durch die EGW betrieben. Aktuell hat die Stadt Vreden die Restabfallsammlung öffentlich ausgeschrieben. Demnach wird die Stadt Vreden die Leistung ab 01.01.2019 für acht Jahre zuzüglich einer Verlängerungsoption von einem Jahr vergeben. In diesem Zusammenhang wirkt die Stadt Vreden auf eine Harmonisierung bzw. Synchronisierung der Laufzeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe zum Einsammeln und Befördern von Abfällen im Rahmen eines städtischen Wertstoffhofes in Vreden-Ellewick an die Laufzeit der aktuellen Ausschreibung der Stadt Vreden zur Abfallentsorgung hin. Die Aufgabenübertragung auf den Kreis Borken soll im Rahmen des § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit erfolgen.

Zur Umsetzung des Vorhabens hat die Stadt Vreden mit dem Kreis Borken eine Vereinbarung für eine interkommunale Zusammenarbeit erarbeitet. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Mit dem aktuell geltenden Vertrag über den Betrieb von Wertstoffhöfen zwischen dem Kreis Borken und der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland hat der Kreis Borken die EGW mit der Erfüllung seiner Pflichten zum Betrieb von Wertstoffhöfen beauftragt. Die EGW wird daher in diesem Rahmen den Betrieb des Wertstoffhofes in Vreden-Ellewick sicherstellen.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung. Der jetzt vorliegende Vertragsentwurf wurde mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung vorabgestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung hat keine direkten Auswirkungen auf den Kreishaushalt.