Der Ausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Denkmalförderung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung der
Denkmalpflege
Richtlinie „Felix-Sümmermann-Preis für Denkmalpflege“
Sachdarstellung:
Die Obere Denkmalbehörde ist beim Kreis Borken im
Fachbereich Bildung, Schule, Kultur und Sport angesiedelt. Sie unterstützt u.
a. Maßnahmen der kleinen privaten Denkmalpflege und organisiert die Verleihung
des „Felix-Sümmermann-Preises für Denkmalpflege“. Für die Obere Denkmalbehörde
stellt sich der aktuelle Sachstand wie folgt dar:
Felix-Sümmermann-Preis für Verdienste um die
Denkmalpflege im Kreis Borken 2018
Der Kreis Borken verleiht in diesem Jahr zum siebten Mal den „Felix-Sümmermann-Preis für Verdienste um die Denkmalpflege im Kreis Borken“. Der Preis würdigt besondere Verdienste um die Rettung, Erhaltung, Restaurierung und Pflege von Denkmälern im Kreis Borken. Für eine Auszeichnung infrage kommen Eigentümer von Denkmälern sowie Einzelpersonen oder Gruppen, die sich um einzelne Denkmäler oder die Denkmalpflege bemühen, Forschung betreiben oder sich in der Öffentlichkeitsarbeit engagieren sowie Kommunen.
Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 31. Mai 2018 eingereicht werden. Eine Jury unter dem Vorsitz des Landrates entscheidet dann über die Preisverleihung. An der Jurysitzung - die vor den Sommerferien geplant ist – nimmt auch der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Sport teil. Es werden insgesamt drei Preise in einer Gesamthöhe von 5.000 € vergeben. Das Preisgeld wird von der Sparkasse Westmünsterland gestiftet. Neben dem Preisgeld erhalten die Preisträger eine vom Vredener Künstler Walter Wittek gestaltete Ehrengabe. Die Preisverleihung findet voraussichtlich im September 2018 statt. Der konkrete Sitzungsort und -termin stehen noch nicht fest.
Kleine Private Denkmalpflege – Sachstandsbericht 2017
Der Kreis Borken fördert den denkmalpflegerischen Erhalt von Bildstöcken, Wegekreuzen, kleineren Wegekapellen und Statuen sowie von sonstigen Denkmälern, soweit sie regionalen Rang oder besondere örtliche Bedeutung haben. Die Förderung dieser kleinen, privaten Denkmalpflegemaßnahmen soll Privatleuten den Erhalt von Denkmälern in ihrem Eigentum erleichtern. In 2017 standen für Maßnahmen der Denkmalpflege insgesamt Landes- und Kreismittel i. H. v. 10.000 € zur Verfügung.
Im vergangenen Jahr sind bei der Oberen Denkmalbehörde des Kreises Borken insgesamt 14 Förderanträge gestellt worden (siehe Anlage). Sämtliche Anträge haben den Förderungsbetrag von 1.250 € nicht überschritten, so dass über die Anträge entsprechend der geltenden Richtlinien eigenständig durch die Verwaltung entschieden wurde. Die Fördermittel wurden vollständig abgerufen.
Nach der „Richtlinie des Kreises Borken zur Förderung der Denkmalpflege“ ist eine Förderung von denkmalpflegerisch notwendigen Aufwendungen durch den Kreis Borken bis zur Höhe der Förderung der unteren Denkmalbehörde bei den Kommunen möglich. Hierfür beantragt der Kreis Borken jährlich über die Bezirksregierung Münster beim Land Fördermittel. Der Kreis Borken stellt in Höhe der bewilligten Fördermittel weitere eigene Finanzmittel zur Verfügung. Wie der Anlage 1 entnommen werden kann, konnten in 2017 aufgrund der zugewiesenen Landesmittel die nach den Richtlinien denkbaren Fördermöglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. In 2016 war die Situation ähnlich (siehe SV 0019/2017/KREIS).
Wie das Land NRW mitgeteilt hat, soll für 2018 der Etat für Denkmalförderung gegenüber den vergangenen Jahren deutlich aufgestockt werde. Davon soll auch die „Kleine Private Denkmalpflege“ profitieren. Aufgrund der in 2016 und 2017 gesammelten Erfahrungen hat der Kreis Borken als Obere Denkmalbehörde bei der Bezirksregierung Münster vorsorglich Fördermittel i. H. v. 10.000 € beantragt, so dass bei positiver Bewilligung für 2018 insgesamt 20.000 € an Fördermitteln zur Verfügung stehen würden. Die Landesentscheidung steht noch aus.
In seiner Sitzung vom 13.06.2017 hat der Fachausschuss die Verwaltung
beauftragt zu prüfen, ob die Verwendung von Ersatzgeldern für die Unterhaltung
von Bildstöcken und Wegekreuzen zulässig ist. Ausgangspunkt war ein geplantes
Förderprogramm des Kreises Coesfelds. Das zuständige Ministerium für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat unseres Wissens
nach zwischenzeitlich zu dem Vorhaben des Kreises Coesfeld Stellung bezogen und
aus haushaltsrechtlichen Gründen Bedenken gegen die geplante Förderung
geäußert. Aus Sicht der Verwaltung ist die Notwendigkeit eines vergleichbaren
Förderprogrammes derzeit nicht gegeben, da – wie oben beschrieben – zusätzliche
Denkmalpflegemittel beantragt wurden und anhand der bislang vorliegenden
Anträge eine bedarfsgerechte Ausschüttung erwartet wird.