Betreff
Entsendung von Arbeitnehmervertretern/innen in den Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH gem. § 108 a GO NRW
Vorlage
0106/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Kreistag bestellt gem. § 108 a Abs. 3 GO NRW aus der anliegenden von den Beschäftigten der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH gewählten Vorschlagsliste die Arbeitnehmervertreter/innen gem. Ziffern 1 - 6 in den Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH.

 

2.      Für den Fall des Ausscheidens eines/r bestellten Arbeitnehmervertreters/in aus dem Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH bestellt der Kreistag bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagsliste als Nachfolger/in die Arbeitnehmervertreter/innen gem. Ziffern 7 - 12 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen für das jeweilige Unternehmen, dem das ausscheidende Mitglied angehört.

 

3.      Der Geschäftsführer der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH wird angewiesen, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter/innen über ihre Wahl zu informieren.

 


Rechtsgrundlage:

§ 108 a Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW

§ 26 Abs. 1 KrO NRW

 

Sachdarstellung:

Am 21.11.2017 haben die Gesellschafter der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) die Änderung des Gesellschaftsvertrages aufgrund Umsetzung der Vorgaben aus den §§ 108a und b GO NRW beschlossen. Danach werden gem. § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der WVG 6 Arbeitnehmervertreter/innen aus einer von den Arbeitnehmern/innen gewählten Vorschlagsliste nach Maßgabe des § 108a GO NRW in seiner jeweils gültigen Fassung entsandt. Davon sollen zwei der Arbeitnehmerschaft der WVG und jeweils einer der Belegschaft der vier Muttergesellschaften der WVG, Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM), Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG), Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) und Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) angehören. Bei einer Nachbesetzung ist die Unternehmenszugehörigkeit zu beachten.

Der Kreistag hat der Änderung des Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 08.12.2016 zugestimmt (Sitzungsvorlage 0231/2016).

Die Beschäftigten der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH haben nunmehr am 19.03.2018 die aus der Anlage ersichtliche Vorschlagsliste gewählt. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen hat durch die Kreistage/Räte der Kreise/Städte/Gemeinden zu erfolgen, die Gesellschafter der Muttergesellschaften RVM, RLG, VKU und WLE sind.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja / Nein

Wenn ja, welche ?

Der Kreistag lehnt die Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen ab. Dann können die anderen Gesellschafter der Regionalverkehr Münsterland GmbH die Bestellung mit der erforderlichen Mehrheit in der Gesellschafterversammlung beschließen. Kommt eine entsprechende Mehrheit nicht zustande, kann eine neue Vorschlagliste gewählt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja / Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja / Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?