1. Der Kreistag bestellt gem. § 108 a Abs. 3 GO NRW aus der anliegenden von den Beschäftigten der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH gewählten Vorschlagsliste die Arbeitnehmervertreter/innen gem. Ziffern 1 - 6 in den Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH.
2. Für den Fall des Ausscheidens eines/r bestellten Arbeitnehmervertreters/in aus dem Aufsichtsrat der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH bestellt der Kreistag bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagsliste als Nachfolger/in die Arbeitnehmervertreter/innen gem. Ziffern 7 - 12 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen für das jeweilige Unternehmen, dem das ausscheidende Mitglied angehört.
3. Der Geschäftsführer der Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH wird angewiesen, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter/innen über ihre Wahl zu informieren.
Rechtsgrundlage:
§ 108 a Abs. 3 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW
§ 26 Abs. 1 KrO NRW
Sachdarstellung:
Am 21.11.2017 haben die Gesellschafter der
Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) die Änderung des Gesellschaftsvertrages
aufgrund Umsetzung der Vorgaben aus den §§ 108a und b GO NRW beschlossen.
Danach werden gem. § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der WVG 6
Arbeitnehmervertreter/innen aus einer von den Arbeitnehmern/innen gewählten
Vorschlagsliste nach Maßgabe des § 108a GO NRW in seiner jeweils gültigen
Fassung entsandt. Davon sollen zwei der Arbeitnehmerschaft der WVG und jeweils
einer der Belegschaft der vier Muttergesellschaften der WVG, Regionalverkehr
Münsterland GmbH (RVM), Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG),
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU) und Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH
(WLE) angehören. Bei einer Nachbesetzung ist die Unternehmenszugehörigkeit zu
beachten.
Der Kreistag hat der Änderung des
Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 08.12.2016 zugestimmt
(Sitzungsvorlage 0231/2016).
Die Beschäftigten der Westfälische
Verkehrsgesellschaft mbH haben nunmehr am 19.03.2018 die aus der Anlage
ersichtliche Vorschlagsliste gewählt. Die Bestellung der
Arbeitnehmervertreter/innen hat durch die Kreistage/Räte der
Kreise/Städte/Gemeinden zu erfolgen, die Gesellschafter der
Muttergesellschaften RVM, RLG, VKU und WLE sind.
Entscheidungsalternative(n):
Ja / Nein
Wenn ja, welche ?
Der Kreistag lehnt die Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen ab.
Dann können die anderen Gesellschafter der Regionalverkehr Münsterland GmbH die
Bestellung mit der erforderlichen Mehrheit in der Gesellschafterversammlung
beschließen. Kommt eine entsprechende Mehrheit nicht zustande, kann eine neue
Vorschlagliste gewählt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand von Euro ist im
laufenden Budget finanziert:
Ja / Nein
Es entstehen
Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:
Ja / Nein
Wenn ja, wofür ? –
Voraussichtlich in welcher Höhe ?