- Bericht über Entwicklung in 2018
- Weiterführung in 2019
1.
Der Bericht über die Entwicklung des
MobiTickets in 2018 wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Kreis Borken wird das MobiTicket
im Jahr 2019 weiterhin anbieten. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der
Bewilligung von Landesmitteln. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sozialtickets fristgerecht bis zum 15.09.2018 zu stellen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, über
die weitere Entwicklung zu berichten und aufzuzeigen, welche Steuerungsmaßnahmen
ggf. zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen
(Richtlinien Sozialticket 2011).
Sachdarstellung:
Entwicklung des MobiTickets
Zum 01.01.2016 wurde das Sozialticket (genannt „MobiTicket“), nach
Kreistagsbeschluss vom 25.06.2015, im Kreis Borken eingeführt. Wahlweise wurden
dem anspruchsberechtigten Kundenkreis folgende Fahrkarten zu einem
vergünstigten Preis angeboten:
- FunAbo
- 9 Uhr MonatsAbo, Preisstufe 2 (in Bocholt: 9 Uhr
MonatsAbo Bocholt)
- MonatsAbo, Preisstufe 2 (in Bocholt: MonatsAbo Bocholt)
- 60plusAbo Netz Kreis Borken
- 60plusAbo Netz Münsterland
Die Auswertung der ersten sechs Monate zeigte, dass das Ticket mit der
Preisstufe 2 nur in Kommunen mit einem nennenswerten Stadtverkehr angenommen
wurde. Um das Sozialticket attraktiver zu gestalten und die Nachfrage zu
erhöhen, wurde das Ticket nach Genehmigung der Bezirksregierung Münster zum
01.10.2016 auf die Preisstufen 3 und 4 ausgeweitet. Die Fahrkarten der
Preisstufe 3 und 4 berechtigen die Nutzerinnen und Nutzer zu Fahrten in die
nächst größere Stadt oder Gemeinde.
Seit Einführung der Preisstufen 3 und 4 konnte ein stetiger Zuwachs der
Nutzerzahlen verzeichnet werden. Im Jahr 2016 wurden knapp 4.900 Tickets an
Bezugsberechtigte verkauft (Aufwendungen: 130.200 Euro).
In 2017 verdoppelte sich die Anzahl der ausgegebenen Tickets auf knapp
10.000. Für die entstandenen Aufwendungen in Rahmen des MobiTicket-Verkaufes wurden
knapp 313.500 Euro an die vertreibenden Verkehrsunternehmen StadtBus Bocholt
und RVM gezahlt. Dadurch konnte ein Betrag von 11.500 Euro für die Verwendung
bis zum 30.06.2018 in das Förderjahr 2018 übertragen werden.
Für das Jahr 2018 beantragte der Kreis Borken 450.000 Euro zur Förderung
des Sozialtickets. Die Bezirksregierung bewilligte dem Kreis Borken 449.688,77
Euro auf der Grundlage eines Zuweisungserlasses des Ministeriums für Verkehr
(Durchführungs- und Ausgabezeitraum: 01.01.2018 bis zum 30.06.2019).
Die vorliegenden Werte für die Monate Januar bis Mai 2018 zeigen einen
weiteren Aufwärtstrend. In diesen Monaten wurden bereits über 5.400
Sozialtickets veräußert (Aufwendungen: 180.600 Euro). Nach aktueller Prognose,
die auf relativ konstante Nachfragewerte basiert, müssten die Fördermittel für
dieses Jahr auskömmlich sein.
Weiterführung des MobiTickets
in 2019
Basierend auf den Berechnungen für 2018 wurde eine Hochrechnung für das
Jahr 2019 erstellt. Hiernach würde der Kreis Borken Fördermittel in Höhe von
505.000 Euro zur Deckung der entstehenden Aufwendungen benötigen.
Daher müssten im Vergleich zum Jahr 2018 rund 55.300 Euro mehr
Fördermittel beantragt werden. Unklar ist, ob diese Fördergelder bewilligt
werden.
Sollte das Mobilitätsticket nicht ausschließlich über Fördergelder
finanziert werden können, hat der Kreis Borken mehrere Möglichkeiten hierauf zu
reagieren.
Eine Erhöhung der Eigenanteile des anspruchsberechtigten Kundenkreises
auf 50 % des jeweiligen Ticketpreises hätte nach den Erfahrungen in den Kreisen
Warendorf und Coesfeld zu Folge, dass die vom Kreis zu tragenden Kosten um etwa
30 % sinken. Eine Erhöhung des Eigenanteils kann auch unterjährig durchgeführt
werden.
Bei einer Erhöhung des Eigenanteils auf 50 % geht aber auch die Zahl der
Abo-Kunden um etwa 7 % zurück. Dies kann möglicherweise zu geringeren Einnahmen
der RVM führen und sich erhöhend auf die Kreisergebnisrechnung der RVM
auswirken. Bei der Bewertung der Steuerungsmaßnahmen wird daher dieser Aspekt mitberücksichtigt.
Entscheidungsalternative(n):
Ja.
Der Fortführung des MobiTickets in 2019 wird nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Hochrechnung für das Jahr 2019 ergibt Aufwendungen für das
Sozialticket von rund 505.000 Euro. Ein dementsprechender Antrag soll im
September an die Bezirksregierung Münster gerichtet werden.