Betreff
Mobilitätskonzept - Vorschlag zur Vorgehensweise
Vorlage
0124/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag entscheidet, dass ein Mobilitätskonzept für den Kreis Borken in der in Variante b dargestellten Weise (einer der Situation angepassten Vorgehensweise) erarbeitet wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

 


Sachdarstellung:

Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat sich in seiner Sitzung am 16.04.2018 für die Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, mögliche Wege dazustellen, wie dieses entwickelt werden kann.

 

Ausgangslage

Mobilität wurde in den vergangenen Jahren im und für den Kreis Borken aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt. Davon liegen die folgenden Studien und Konzepte vor:

 

·         Straßen- und Radwegeprogramm Kreis Borken (Infrastruktur - jährlich aktualisiert)

·         Mobilitätsuntersuchung 2015

·         Bestehender Nahverkehrsplan (NVP 2005 ff.) und Aufstellung neuer NVP

·         European Energy Award – Klimaschutzkonzept (2014)

·         Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe (2011)

·         Landesweite Verkehrspläne

·         Entwicklung gemeinsamer Mobilitätsvorhaben bzw. eines Mobilitätskonzeptes auf Ebene des Münsterlandes (seit 2017)

 

Besonders intensiv beschäftig(t)en sich Politik, Verwaltung, Verkehrsunternehmen, Interessensverbände, benachbarte Aufgabenträger sowie Bürgerinnen und Bürger mit dem ÖPNV im Rahmen der Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans, der in Kürze im ersten Entwurf vorliegt. Dieser beinhaltet eine Analyse des straßengebundenen ÖPNVs einschließlich seiner Rahmenbedingungen und des Entwicklungspotenzials.

 

 

 

Handlungsfelder, die im neuen Nahverkehrsplan nicht, oder nur in Teilbereichen behandelt werden, sind:

 

·         Radverkehr (bspw. alltagstaugliche Fahrradrouten, touristische Radrouten)

·         Nahmobilität

·         Schienengebundener ÖPNV

·         Motorisierter Individualverkehr (MIV)

·         Wirtschaftsverkehr

·         Kommunikation zu Mobilitätsmöglichkeiten

 

Diese Handlungsfelder können im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes aufgegriffen und integral betrachtet werden. Dabei sind auch Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit und Klimaschutz zu behandeln.

 

 

Allgemeine Aufgaben eines Mobilitätskonzeptes

Mobilitätskonzepte befassen sich im Allgemeinen mit den Mobilitätsbedürfnissen und Verkehrsvorgängen in einem Gebiet. Ziel ist es, diese möglichst effizient, d. h. umwelt- und sozialverträglich sowie wirtschaftlich abzuwickeln. Mobilitätskonzepte dienen als Planungsinstrument für die Akteure vor Ort, die für den Aufbau, Betrieb, Monitoring und Evaluierung des Mobilitätsmanagements zuständig sind. Neben dem straßengebundenen ÖPNV umfassen Mobilitätskonzepte auch den Fußgänger- und Radverkehr, den schienengebundenen Personenverkehr und den motorisierten Individualverkehr. Die ganzheitliche Herangehensweise trägt dazu bei, Maßnahmen gut aufeinander abzustimmen und fachlich ausgewogene Entscheidungen zur künftigen Ausrichtung der Mobilität im Kreisgebiet vorzubereiten. 

 

Aufgrund des breiteren Ansatzes werden Mobilitätskonzepte meist in mehr oder weniger aufwändigen Prozessen als planerische Grundlage für bzw. vor der Aufstellung eines neuen Nahverkehrsplans entwickelt. 

 

 

Aufgaben eines Mobilitätskonzeptes für den Kreis Borken

Da der neue Nahverkehrsplan in seinen Aussagen sehr umfassend ist und bereits in den kommenden Monaten verabschiedet werden soll, wird ein Mobilitätskonzept für den Kreis Borken nicht dessen Grundlage darstellen können. Vielmehr muss es die planerischen Aussagen des neuen Nahverkehrsplans übernehmen und um die unbehandelten Bereiche des Fußgänger- und Radverkehrs, des schienengebundenen Personenverkehrs und des motorisierten Individualverkehrs ergänzen.

 

Das Mobilitätskonzept soll zusammen mit dem neuen Nahverkehrsplan für den Kreis Borken Antworten auf folgende zentrale Fragestellungen geben:

 

1.    Welche Verkehrsbedürfnisse gilt es zukünftig zu bedienen? Von welchen wesentlichen (gesellschaftlichen) Entwicklungen gegenüber dem Status quo ist dabei auszugehen?

2.    Was sind die zentralen Zielsetzungen des Kreises Borken hinsichtlich der Mobilitätsentwicklung im Kreisgebiet?

3.    Mit welchen Maßnahmen bezogen auf die einzelnen Verkehrsträger kann der Kreis Borken diese Zielsetzungen grundsätzlich fördern?

4.    Welche Priorisierung erhalten die einzelnen Maßnahmen?

 

 

 

 

Alternativen zur Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für den Kreis Borken

 

a)    Klassische Vorgehensweise

Mobilitätskonzepte für Kreise sind eine komplexe Aufgabe und werden einer Internetrecherche nach oft mit weitgehender Unterstützung durch Beratungsunternehmen bzw. Planungsbüros erstellt. Der Prozess dauert meist viele Monate und beinhalten Interviews/Workshops mit Politik, den Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen sowie Experten. Das Mobilitätskonzept ist im Ergebnis ein Dokument mit einem Umfang von 80 – 200 Seiten und einer mehr oder wenig umfangreichen Auflistung von gewünschten Maßnahmen/Projekten als Handlungsprogramm. Geschätzte Kosten für die externe Unterstützung für den Kreis Borken, bei dem auf jeden Fall die Aussagen des neuen Nahverkehrsplans aufzunehmen wären, betragen in etwa 60.000 Euro.

 

Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei dem neuen Nahverkehrsplan sowie bei den weiteren oben benannten Studien und Konzepten bereits umfassend externes Know-how eingebunden und Maßnahmen geplant wurden. Entsprechend bestehen die Anforderungen beim Kreis Borken eigentlich mehr dahingehend, die vorhandenen Analysen, Planungen und Handlungsprogramme auszuwerten, bestehende Lücken zu benennen und für diese dann gezielt externe Expertise einzubinden.

 

Zu überlegen ist auch, wie umfangreich der Prozess zur Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes gestaltet werden soll. Grundsätzlich ist eine enge Einbindung von Politik, Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie von den unterschiedlichen Institutionen und Interessensverbänden in den Prozess wünschenswert. So werden Kenntnisse der Situation und der Bedürfnisse vor Ort gewonnen und die Menschen in den Prozess eingebunden. In dem Verfahren zur Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans wurden all diese Akteure jedoch auch schon beteiligt. Dies könnte zu Schwierigkeiten in der Kommunikation und gegebenenfalls zu Verwirrungen führen. 

 

Schließlich ist vorab darüber nachzudenken, welche Qualität die im Mobilitätskonzept getroffenen Aussagen haben sollen. Hierzu kann es nützlich sein, sich Mobilitätskonzepte wie beispielsweise des Kreises Gütersloh, des Kreises Steinfurt oder für die Region Lüneburg anzuschauen. Deutlich wird, dass die Ergebnisse gegebenenfalls auch zu theoretisch, zu komplex oder zu wenig fokussiert sein können. Dann sind die Aussagen keine hilfreichen Handlungsanweisungen für die Akteure und das Mobilitätskonzept hätte wenig Einfluss auf die Gestaltung der Realität vor Ort.

 

Diese Überlegungen sprechen eher gegen als für einen klassischen Prozess zur Erstellung eines Mobilitätskonzeptes im Kreis Borken. Entsprechend ist eine alternative Vorgehensweise aufzuzeigen, die stärker auf die Situation im Kreis Borken zugeschnitten ist.

 

 

b)    Situationsangepasste Vorgehensweise

Für den Kreis Borken kann es sinnvoll sein, zunächst mit eigenen Kräften die zur Mobilität vorhandenen Analysen, Planungen und Handlungsvorgaben auszuwerten und bestehende Lücken zu benennen. Externe Unterstützung wäre anzuwerben, um Lösungsansätze für die noch offenen Mobilitätsfragen zu entwickeln. Auch der Beteiligungsprozess kann situationsorientiert erfolgen. D. h. aufzugreifen sind Fragestellungen, die noch nicht behandelt wurden. Dabei lassen sich voraussichtlich einige Fragestellungen durch gezielte Expertengespräche in kleinerer Runde klären. Bei größeren Veranstaltungen könnte die Moderation und Durchführung dieser Veranstaltung durch externe Berater übernommen werden, soweit dies nicht von Partnern wie z. B. dem Zukunftsnetzwerk Mobilität zu leisten ist. Der Prozess kann insgesamt im Vergleich zur Alternative a) weniger Zeit in Anspruch nehmen.

 

Das Handlungsprogramm wäre vergleichbar zur Alternative a) sollte jedoch dem Konzept entsprechend fokussierter sein. Das Mobilitätskonzept wäre im Ergebnis ein Dokument von 20 - 30 Seiten, welches Querverweise auf andere Pläne bzw. Konzepte beinhaltet. Möglich wäre es auch, das Mobilitätskonzept zusätzlich auf maximal 4 Seiten, gegebenenfalls mit Hilfe eines/r Grafikerin/s, optisch ansprechend darzustellen. Geschätzte Kosten für die externe Unterstützung liegen unter 30.000 Euro.

 

 

Unabhängig von der Art der Vorgehensweise sollte die Steuerung des Prozesses beim Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen liegen, wobei eine bedarfsgerechte Begleitung durch die Interfraktionelle Arbeitsgruppe ÖPNV wünschenswert ist.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Der Kreistag entscheidet, dass ein Mobilitätskonzept für den Kreis Borken in der in Variante a dargestellten Weise (klassische Vorgehensweise) erarbeitet wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Geschätzte Kosten für die externe Unterstützung bei der Variante a (klassische Vorgehensweise) betragen in etwa 60.000 Euro.

 

Geschätzte Kosten für die externe Unterstützung bei der Variante b (situationsangepasste Vorgehensweise) liegen in etwa unter 30.000 Euro.