Betreff
Benennung von zwei Mitgliedern der planbegleitenden Arbeitsgruppe für den Landschaftsplan "Borken-Süd"
Vorlage
0132/2018/KREIS
Aktenzeichen
66 66 29
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Umwelt benennt die nachfolgenden Ausschussmitglieder zur Mitwirkung in der planbegleitenden Arbeitsgruppe für den Landschaftsplan “Borken-Süd”:

 

1.

 

 

 

 

 

2.

 

 

 


Rechtsgrundlage:

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz ‑BNatSchG‑) in Verbindung mit §§ 7 ff des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW)

Sachdarstellung:

Der Vorentwurf des Landschaftsplanes “Borken-Süd” wird bis Herbst 2018 fertiggestellt. Im Rahmen des weiteren Landschaftsplanungsverfahrens wird eine planbegleitende Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern

·         der beteiligten Kommune (Stadt Borken),

·         der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe,

·         der Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe,

·         des Landesbetriebes Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland,

·         des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW sowie

·         je zwei Vertretern des Ausschusses für Umwelt und des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde.