Betreff
Zwischenbericht über die Umsetzung der Investitionsförderprogramme "Kommunales Investitionsförderungsgesetz" und "NRW.BANK.Gute Schule 2020"
Vorlage
0134/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Zwischenbericht über die Umsetzung der Investitionsförderprogramme „Kommunales Investitionsförderungsgesetz“ und „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW

Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG)

Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)

Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020)

Sachdarstellung:

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1

Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund durch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG-Kapitel 1) den Ländern von 2015 bis 2020 Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. Euro. Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW) hat die Bezirksregierung Münster mit Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015 dem Kreis Borken für den Förderzeitraum 2015 bis 2020 8.150.963,51 Euro bereitgestellt. Eine erste Maßnahmenübersicht hat der Kreistag schon am 25.02.2016 (siehe Sitzungsvorlage 0039/2016) beschlossen. Der aktualisierten Übersicht (Stand: 19.06.2017) hat der Kreistag am 13.07.2017 (siehe Sitzungsvorlage 0184/2017/KREIS) zugestimmt.

Der Sachstand der einzelnen Fördermaßnahmen stellt sich zwischenzeitlich wie folgt dar:

 

Mit Bund und Land abgeschlossene Maßnahmen

 

Maßnahme

Gesamtvolumen

Bundesbeteiligung

Energetische Sanierung der Neumühlenschule Borken - Fenstererneuerung Integrative Kindertagesstätte

160.190,81 €

144.171,73 €

Anschaffung eines gebrauchten Busses und Umbau zum Spielmobil (DRK SAB gGmbH)

50.133,08 €

40.607,79 €

 

Mit dem Land abgeschlossene Maßnahmen, Prüfung des Bundes steht noch aus

 

Maßnahme

Gesamtvolumen

Bundesbeteiligung

Energetische Sanierung des Kreishauses Borken - BHKW, Deponiegasleitung, Heizungsanlage

2.116.496,28 €

1.904.846,65 €

Barrierefreie Neugestaltung von Außenanlagen am Flugplatz Stadtlohn-Vreden (Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH)

83.803,29 €

67.880,66 €

Die Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH hat vom Kreis Borken einen Zuwendungsbescheid vom 19.04.2016 über die Bereitstellung von Fördermitteln gem. § 6 Abs. 2 KInvFöG NRW in Höhe von bis zu 72 T-EUR für die KInvFG-Maßnahme „Barrierefreie Neugestaltung von Außenanlagen am Flugplatz Stadtlohn-Vreden“ erhalten. Mit 1. Änderungsbescheid vom 28.04.2017 erhöhte der Kreis Borken diese Zuwendung auf bis zu 79,2 T-EUR. Die Neugestaltung erfolgte Anfang 2017, die Abnahme am 11.05.2017. Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel bestätigte die Revision des Kreises Borken am 14.08.2017. Während diese KInvFG-Maßnahme mittlerweile auch den Landesstatus „beendet“ hat, sieht der Bund als Fördergeber nach Vorlage am 01.10.2017 hingegen noch Klärungsbedarf hinsichtlich des städtebaulichen Bezugs der Maßnahme. Ergänzende Informationen hat die Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH daraufhin bereitgestellt. Die Bezirksregierung Münster sieht aus Landessicht die Maßnahme weiterhin als förderwürdig an. Die Klärung zwischen Bund und Land dauert noch an.

 

Laufende Maßnahmen

 

Maßnahme

Gesamtvolumen

Bundesbeteiligung

Bauliche Modernisierung der Werkstätten und Unterrichtsräume Elektro-, Maler- und Kfz-Bereich (Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH)

1.550.000,00 €

1.260.000,00 €

Neubau Ergänzungsgebäude Kreishaus Borken

s. KT-Vorlage 0142/2018/KREIS

4.730.000,00 €

Aus den Fördermitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 1 sind bislang 2.157.506,83 Euro tatsächlich verwandt worden. Nach Abzug der geplanten Mittel für die bauliche Modernisierung der Berufsbildungsstätte Westmünsterland von vorläufig 1.260.000 Euro stehen für den Neubau des Ergänzungsgebäudes Fördermittel von rd. 4.733.457 Euro zur Verfügung.

Wegen der deutlichen Ausweitung des Neubaus des Ergänzungsgebäudes insbesondere mit einer neuen Rettungsdienstleitstelle ist der ursprüngliche Planungs- und Realisierungszeitraum 2017 bis 2020 sehr ambitioniert. Daher soll jetzt nur der Rohbau i.S.d. § 82 Abs. 3 BauO NRW als selbstständiger Abschnitt i.S.d. § 5 KInvFG gefördert werden. Damit wird dem Gesamtvorhaben der förderrechtlich bedingte Zeitdruck erheblich genommen, da jetzt nur der Rohbau zwingend bis Ende 2020 vollständig fertiggestellt sein muss. Der Rohbau ist dann förderfähig, wenn auch die vollständige und zeitnahe Fertigstellung des Gesamtinvestitionsvorhabens sichergestellt werden kann. Dieses soll u.a. mit dem für den 05.07.2018 vorgesehenen Baubeschluss des Kreistages (Vorlage 0142/2018/KREIS) dokumentiert werden.

Mit der Sitzungsvorlage zum Baubeschluss wird auch eine erste vorläufige Kostenberechnung vorgelegt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die förderfähigen Rohbaukosten – soweit diese nicht über Rettungsdienstgebühren anteilig refinanziert werden – durch KInvFG-Mittel zu 90 Prozent abgedeckt werden können. Die Bezirksregierung Münster hat im Übrigen schon Ende 2016 bestätigt, dass der Neubau eines Ergänzungsgebäudes mit der vorgelegten städtebaulichen Begründung grundsätzlich KInvFG-förderfähig ist.

 

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2

Ebenfalls mit 3,5 Mrd. Euro gewährt der Bund Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen für den Zeitraum 2017 bis 2022. Durch entsprechende Änderungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG-Kapitel 2) unterstützt der Bund gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Inzwischen liegt das Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) vor. Auf Grundlage dieses Gesetzes hat die Bezirksregierung Münster mit Bescheid vom 22.01.2018 dem Kreis Borken 7.910.718,00 Euro bereitgestellt. Diese Fördermittel sind aber noch nicht verplant.

 

Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“

Das Land NRW hat am 15.12.2016 das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) verkündet. Damit gewährt das Land NRW den Kommunen Schuldendiensthilfen für ein Kreditkontingent aus dem Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020. Mit den Krediten aus dem Förderprogramm können grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf kommunalen Schulgeländen und räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen finanziert werden. Daneben werden auch Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen gefördert.

Das Land NRW wird die Zins- und Tilgungsleistungen von Krediten in einer Gesamthöhe von bis zu 2 Mrd. Euro vollständig übernehmen. Für den Kreis Borken ist für die Jahre 2017 bis 2020 ein jährliches Kreditkontingent von jeweils 3.058.979 Euro, also insgesamt von 12.235.916 Euro vorgesehen. Daher wird in den jeweiligen Kreishaushalten eine entsprechende Kreditermächtigung vorgesehen. So wurden schon in den Kreishaushalten 2017 und 2018 jeweils vorsorglich Kreditermächtigungen für Investitionskredite berücksichtigt. Innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung des jeweiligen Kreditkontingents ist die zweckentsprechende Verwendung der Kredite zu bestätigen. Zu diesen Zeitpunkten müssen also die jeweiligen Maßnahmen fertiggestellt, abgerechnet und geprüft sein. Um diese Zeit optimal auszunutzen, macht der Kreis Borken von der Regelung Gebrauch, nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente eines jeweils laufenden Kalenderjahres – mit Ausnahme des Jahres 2020 - im Folgejahr aufzunehmen, und wird erst 2018 sein Kreditkontingent für das Jahr 2017 nutzen.

Einer ersten Maßnahmenübersicht hat der Kreistag am 19.10.2017 zugestimmt. Darin enthalten sind bisher folgende Maßnahmen (teilweise schon mit aktualisierten vorläufigen Kostendimensionen und Realisierungszeiträumen):

Neubaumaßnahmen

 

Maßnahme

Vorl. Kosten-dimension

Gepl. Reali-sierungszeitraum

Zentrales Forum aller Berufskollegs in Ahaus

2,0 – 2,5 Mio. €

entfällt

Dreifach-Sporthalle am Berufskolleg Bocholt-West

6.000.000 €

2019-2021

Eine inzwischen durchgeführte Bedarfsanalyse zu einem zentralen Forum aller Berufskollegs in Ahaus hat ergeben, dass mit Kosten von mehr als 2,0 – 2,5 Mio. € für die Umsetzung der Maßnahme zu rechnen wäre. Vor dem Hintergrund, dass anders als seinerzeit am BK Bocholt-West und am BK Borken, die in einem Forum unterzubringenden Funktionen – Schülerversorgung, Selbstlernzentrum und Aula – am Standort Ahaus zumindest vorhandenen sind, wird der Mehrwert eines zentralen Forums geringer als die zu erwartenden Gesamtkosten bewertet. Die Maßnahme soll daher – auch vor dem Hintergrund der aktuell prioritär zu verfolgenden Baumaßnahmen – zunächst nicht realisiert werden. 

Für die neue Dreifach-Sporthalle wird der Kreis ausschließlich die Kosten für eine Standardsporthalle an Berufskollegs tragen. Hierfür ist eine vorläufige Kostendimension von 6,0 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinausgehende Anforderungen der Stadt Bocholt werden von dort finanziert.

Hierzu wurden inzwischen zwei alternative Raumprogramme erstellt. In einer Machbarkeitsstudie, die durch ein entsprechend fachkundiges Architekturbüro verfasst werden soll, sollen für beide Raumprogramme die entsprechenden Kosten ermittelt werden. Zugleich soll im Rahmen einer Massenstudie geprüft werden, wie die notwendigen Baukörper auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück positioniert werden könnten. Insbesondere ist hierbei auch zu prüfen, inwieweit Einschränkungen und Mehrkosten durch im Baufeld verlaufende Leitungen (Mischwasserkanal DN 2000; Frischwasserleitung DN 600) zu erwarten sind.

Die Stadt Bocholt hat das Verfahren zur Anpassung des Bebauungsplanes für die das Baugrundstück inzwischen eingeleitet. In einem nächsten Schritt sollen dann die politischen Gremien von Stadt und Kreis auf der Basis der Machbarkeitsstudie einen Planungsbeschluss fassen. Hierfür ist nach der eng mit der Stadt Bocholt abgestimmten Zeit- und Verfahrensplanung der erste Sitzungslauf nach den Sommerferien 2018 vorgesehen. Einzelheiten können dem beigefügten Ablaufvermerk entnommen werden.

Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen

 

Maßnahme

Vorl. Kosten-dimension

Gepl. Reali-sierungszeitraum

Deckensanierung Einfachsporthalle BK Lise Meitner Ahaus

300.000 €

in der Umsetzung

Flachdachsanierung und Aufstockung BK Technik/Lise-Meitner, Ahaus

550.000 €

2019-2020

Lehrerzimmer und Verwaltung am BK Bocholt-West

2.600.000 €

2018-2019

Weiterer Sanierungsbedarf am BK Bocholt-West

500.000 €

2019-2020

Sanierung Dreifachsporthalle BK Borken

1.800.000 €

2019

Fenstererneuerung Bauteil 6 (Werkstattgebäude) BK Borken

133.582,47 €

fertig seit 06.11.2017

Fenstererneuerung Bauteil 3, 4 und 5 BK Gronau

350.000 €

in der Umsetzung

Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken

(1. BA)

109.291,53 €

fertig seit 11.12.2017

Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken

(2. und 3. BA)

550.000 €

in der Umsetzung bis 2020 (jeweils Sommerferien)

Flachdachsanierung Neumühlenschule, Borken

560.000 €

2020

Für die Sanierung der Dreifach-Sporthalle am Berufskolleg Borken wird der Kreis ausschließlich die Sanierungskosten, die für eine Standardsporthalle an Berufskollegs erforderlich sind, tragen. Darüber hinausgehende Sanierungsanforderungen der Stadt Borken (Versammlungsstätte, Tribüne, Barrierefreiheit) werden von dort finanziert.

Zusätzlicher Sanierungsbedarf zeichnet sich aktuell am Berufskolleg am Wasserturm in Bocholt wegen der erhöhten Schadstoffwerte im Ursprunggebäude ab. Die Stadt Bocholt wird die Schadstoffbeseitigung und den Rückbau aller betroffenen Bauteile durchführen und finanzieren. Die Wiederherstellung und Modernisierung der Räume erfolgt anschließend durch den Kreis als Erbbaurechtsnehmer. Kostenschätzungen liegen derzeit noch nicht vor.

Anschaffungen verschiedener Berufskollegs

 

Maßnahme

Vorl. Kosten-dimension

Gepl. Reali-sierungszeitraum

BTA - Investitionen im Werkstattbereich

100.000 €

2018

BTA - CNC-Maschine Holzwerkstatt

145.000 €

2018

BKLM - Umbau/Einrichtung Klassenräume

100.000 €

2017/2019/2020

BK Bocholt-West - CNC-Drehmaschine

180.000 €

2018

BK Bocholt-West – 3D-Messarm

70.000 €

2020

Da zum jetzigen Stand die förderfähigen Kosten weiterhin noch teils auf vorläufigen Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch Änderungen und Anpassungen ergeben können, hat der Kreistag die Verwaltung ermächtigt, bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabeverschiebungen vornehmen zu können, damit gewährleistet wird, dass keine Fördermittel ungenutzt bleiben. Neue Maßnahmen sollen hingegen dem Kreistag zur Zustimmung vorgelegt werden.

Derzeit steht als neue Maßnahme ein Ersatzneubau für die Johannesschule in Gronau an. Die Johannesschule wird von der Diakonischen Stiftung Wittekindshof als Ersatzschulträger als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung betrieben. Für den Ersatzneubau hat die Stiftung am 14.03.2018 einen Antrag an den Kreis Borken und an die Städte Ahaus und Gronau gestellt. Derzeit wird an zwei unterschiedlichen Standorten in Gronau beschult. Beim Ersatzneubau werden bei einer heutigen Klassenzahl von 13 Klassen nach aktuellem Raumprogramm Fach- und Funktionsräume für 16 Klassen vorgesehen. Das heutige Gebäude verfügt über kein entsprechendes Raumprogramm, da es bereits in den 1970er Jahren als Tagesstätte errichtet wurde und dann mit Einführung der Schulpflicht für Kinder mit geistiger Behinderung als Schule genutzt wurde. Erste Kostenschätzungen gehen von ca. 8,0 Mio. Euro aus.

Der Kreis Borken selbst ist Schulträger der Förderschule Neumühlenschule in Borken Darüber hinaus werden im Kreis Borken neben der Johannesschule zwei weitere Förderschulen in privater Trägerschaft mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Bocholt und Gescher betrieben.

Der Kreis Borken gewährt den Ersatzschulträgern bisher schon durch Kreistagsbeschluss und jährliche Haushaltsveranschlagungen im Einvernehmen mit seinen 17 kreisangehörigen Kommunen seit Jahren finanzielle Unterstützungen bei

-           den nach dem Schulgesetz anfallenden Eigenleistungen,

-           den aus Schulbaumaßnahmen anfallenden Investitionskosten, vornehmlich Kapitaldiensten – bestehend aus periodischen Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen der aufgenommenen Kapitalmarktdarlehen – soweit die Maßnahmen mit dem Kreis Borken einvernehmlich abgestimmt wurden, sowie

-           den etatfähigen Kosten mit einem Pauschalbetrag pro Schüler und Jahr.

Der Konsens mit den Kommunen, diese bisherige Regelung beizubehalten, ist in Kenntnis der Zuständigkeitsregeln nach § 78 SchulG von diesen im letzten Jahr nochmal bekräftigt worden.

Derzeit werden die Finanzierungsmöglichkeiten dieses geplanten Ersatzneubaus geprüft. Bei der Förderschule des Trägers Haus Hall in Gescher hat der Kreis Borken bei einem vergleichbaren Neubauvorhaben 2011 periodische Schuldendienstleistungen in Form von Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen für ein zwanzigjähriges Kapitalmarktdarlehen übernommen, das vom Ersatzschulträger für einen Schulneubau aufgenommen wurde.

Da jetzt für die kommunale Schulinfrastruktur die beiden Förderprogramme KInvFG-II und NRW.BANK.Gute Schule 2020 bereitstehen, soll möglichst eines der beiden Programme für die Finanzierung des Ersatzneubaus genutzt werden. Für KInvFG-II hat das Kommunalministerium (MHKBG NRW) am 25.10.2017 ausdrücklich Investitionsmaßnahmen der Träger von Ersatzschulen und Maßnahmen an Förderschulen für förderfähig anerkannt. Erste Schwierigkeiten zeigen sich aber schon bei der Voraussetzung der Förderung eines Ersatzneubaus, da in Gronau zwei unterschiedliche Schulstandorte zusammengeführt werden sollen. Die Errichtung eines Ersatzneubaus ist nach KInvFG-II hingegen nur ausnahmsweise förderfähig, soweit diese im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit nachweislich eine günstigere Variante darstellt und soweit der Ersatzbau nach Art und Funktion den Bestandbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.

Im Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 sind Neubauten demgegenüber grundsätzlich förderfähig. Derzeit wird mit dem MHKBG NRW geklärt, inwieweit eine Förderung von Ersatzschulträgern über das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 möglich ist. Eine Antwort steht noch aus.

Sollte eine Finanzierung des Ersatzneubaus der Johannesschule in Gronau durch NRW.BANK.Gute Schule 2020 möglich sein, bleibt zu überlegen, in dieses Programm nur die geplanten Neubauten (Dreifach-Sporthalle am Berufskolleg Bocholt-West, Johannesschule Gronau) und ggf. Anschaffungen verschiedener Berufskollegs aufzunehmen. Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen von Schulgebäuden und Sporthallen können dann möglicherweise durch die bislang nicht verplanten Fördermittel des KInvFG-Kapitels 2 bis zu 90 Prozent finanziert werden. Hier sind in jedem Einzelfall aber noch Abstimmungen mit der Bezirksregierung Münster erforderlich.

 

Weiteres Vorgehen

Die Fördermittel KInvFG-Kapitel 1 von 8,15 Mio. Euro sind vollständig verplant. Für das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 mit einem Kreditkontingent von 12,2 Mio. Euro sollen aktuell ca. 6,0 Mio. Euro für Neubaumaßnahmen und ca. 0,6 Mio. Euro für Anschaffungen verschiedener Berufskollegs vorgesehen werden. Das verbleibende Kreditkontingent von ca. 5,6 Mio. Euro kann dann für die Teilfinanzierung der Johannesschule in Gronau oder für verschiedene Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Schulgebäuden und Sporthallen genutzt werden. Hierzu kann allerdings erst eine Entscheidung vorgeschlagen werden, wenn die Förderfähigkeit der Johannesschule geklärt ist. Davon abhängig ist auch die Nutzung der Fördermittel KInvFG-Kapitel 2 von 7,91 Mio. Euro. Eine aktualisierte Maßnahmenübersicht zu den Programmen NRW.BANK.Gute Schule 2020 und KInvFG-Kapitel 2 soll nach der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn weitere Klarheit besteht.

Da sich die vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums der jeweiligen Förderprogramme bewegen, können erforderliche politische Entscheidungen schon herbeigeführt werden. So sollen für die geplanten Neubauten Ergänzungsgebäude Kreishaus Borken und Dreifach-Sporthalle am Berufskolleg Bocholt-West zu gegebener Zeit Kreistagsbeschlüsse herbeigeführt werden. Auch wird die Finanzierung des Ersatzneubaus der Johannesschule Gegenstand eines Kreistagsbeschlusses. Die vorgesehenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind hingegen mit einstimmigen Beschluss über den Hochbaubericht 2018 am 22.02.2018 beschlossen und werden ohne gesonderte weitere Beschlüsse von der Kreisverwaltung als laufendes Geschäft der Verwaltung umgesetzt.

Da zum jetzigen Stand die förderfähigen Kosten immer noch teils auf vorläufigen Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch Änderungen und Anpassungen ergeben können, können bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabeverschiebungen vorkommen. Diese werden in die aktualisierte Maßnahmenübersicht nach der Sommerpause aufgenommen, damit gewährleistet wird, dass keine Fördermittel ungenutzt bleiben.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Nein

Kenntnisnahme

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Die Fördermittel nach KInvFG Kapitel 1 und 2 werden - sofern nicht schon geschehen - den einzelnen Maßnahmen als Ertrag oder Einzahlung zugeordnet. Gleiches geschieht mit den jährlichen Kreditkontingenten aus NRW.BANK.Gute Schule 2020, sobald diese beansprucht werden.