Der Zwischenbericht über die Umsetzung der Investitionsförderprogramme „Kommunales Investitionsförderungsgesetz“ und „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG)
Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in
Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020)
Sachdarstellung:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Kapitel 1
Zum Ausgleich
unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die
Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und
Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund durch das Gesetz zur Förderung von
Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG-Kapitel 1) den Ländern von 2015
bis 2020 Finanzhilfen für Investitionen in Höhe von insgesamt 3,5 Mrd. Euro.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des
Kommunalinvestitions-förderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)
hat die Bezirksregierung Münster mit Bewilligungsbescheid vom 08.10.2015 dem
Kreis Borken für den Förderzeitraum 2015 bis 2020 8.150.963,51 Euro bereitgestellt. Eine erste Maßnahmenübersicht hat
der Kreistag schon am 25.02.2016 (siehe Sitzungsvorlage 0039/2016) beschlossen.
Der aktualisierten Übersicht (Stand: 19.06.2017) hat der Kreistag am 13.07.2017
(siehe Sitzungsvorlage 0184/2017/KREIS) zugestimmt.
Der
Sachstand der einzelnen Fördermaßnahmen stellt sich zwischenzeitlich wie folgt
dar:
Mit Bund und Land
abgeschlossene Maßnahmen
Maßnahme |
Gesamtvolumen |
Bundesbeteiligung |
Energetische Sanierung der
Neumühlenschule Borken - Fenstererneuerung Integrative Kindertagesstätte |
160.190,81
€ |
144.171,73
€ |
Anschaffung eines gebrauchten
Busses und Umbau zum Spielmobil (DRK SAB gGmbH) |
50.133,08
€ |
40.607,79
€ |
Mit dem Land
abgeschlossene Maßnahmen, Prüfung des Bundes steht noch aus
Maßnahme |
Gesamtvolumen |
Bundesbeteiligung |
Energetische Sanierung des
Kreishauses Borken - BHKW, Deponiegasleitung, Heizungsanlage |
2.116.496,28
€ |
1.904.846,65
€ |
Barrierefreie Neugestaltung
von Außenanlagen am Flugplatz Stadtlohn-Vreden (Flugplatz Stadtlohn-Vreden
GmbH) |
83.803,29
€ |
67.880,66
€ |
Die Flugplatz
Stadtlohn-Vreden GmbH hat vom Kreis Borken einen Zuwendungsbescheid vom
19.04.2016 über die Bereitstellung von Fördermitteln gem. § 6 Abs. 2 KInvFöG
NRW in Höhe von bis zu 72 T-EUR für die KInvFG-Maßnahme „Barrierefreie
Neugestaltung von Außenanlagen am Flugplatz Stadtlohn-Vreden“ erhalten. Mit 1.
Änderungsbescheid vom 28.04.2017 erhöhte der Kreis Borken diese Zuwendung auf
bis zu 79,2 T-EUR. Die Neugestaltung erfolgte Anfang 2017, die Abnahme am
11.05.2017. Die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel bestätigte die
Revision des Kreises Borken am 14.08.2017. Während diese KInvFG-Maßnahme
mittlerweile auch den Landesstatus „beendet“ hat, sieht der Bund als
Fördergeber nach Vorlage am 01.10.2017 hingegen noch Klärungsbedarf
hinsichtlich des städtebaulichen Bezugs der Maßnahme. Ergänzende Informationen
hat die Flugplatz Stadtlohn-Vreden GmbH daraufhin bereitgestellt. Die
Bezirksregierung Münster sieht aus Landessicht die Maßnahme weiterhin als
förderwürdig an. Die Klärung zwischen Bund und Land dauert noch an.
Laufende Maßnahmen
Maßnahme |
Gesamtvolumen |
Bundesbeteiligung |
Bauliche Modernisierung der
Werkstätten und Unterrichtsräume Elektro-, Maler- und Kfz-Bereich
(Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH) |
1.550.000,00
€ |
1.260.000,00
€ |
Neubau Ergänzungsgebäude
Kreishaus Borken |
s.
KT-Vorlage 0142/2018/KREIS |
4.730.000,00
€ |
Aus den Fördermitteln
des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 1 sind bislang 2.157.506,83
Euro tatsächlich verwandt worden. Nach Abzug der geplanten Mittel für die
bauliche Modernisierung der Berufsbildungsstätte Westmünsterland von vorläufig
1.260.000 Euro stehen für den Neubau des Ergänzungsgebäudes Fördermittel von
rd. 4.733.457 Euro zur Verfügung.
Wegen der deutlichen Ausweitung des Neubaus des Ergänzungsgebäudes insbesondere mit einer neuen Rettungsdienstleitstelle ist der ursprüngliche Planungs- und Realisierungszeitraum 2017 bis 2020 sehr ambitioniert. Daher soll jetzt nur der Rohbau i.S.d. § 82 Abs. 3 BauO NRW als selbstständiger Abschnitt i.S.d. § 5 KInvFG gefördert werden. Damit wird dem Gesamtvorhaben der förderrechtlich bedingte Zeitdruck erheblich genommen, da jetzt nur der Rohbau zwingend bis Ende 2020 vollständig fertiggestellt sein muss. Der Rohbau ist dann förderfähig, wenn auch die vollständige und zeitnahe Fertigstellung des Gesamtinvestitionsvorhabens sichergestellt werden kann. Dieses soll u.a. mit dem für den 05.07.2018 vorgesehenen Baubeschluss des Kreistages (Vorlage 0142/2018/KREIS) dokumentiert werden.
Mit der Sitzungsvorlage zum Baubeschluss wird auch eine erste vorläufige Kostenberechnung vorgelegt. Dabei wird davon ausgegangen, dass die förderfähigen Rohbaukosten – soweit diese nicht über Rettungsdienstgebühren anteilig refinanziert werden – durch KInvFG-Mittel zu 90 Prozent abgedeckt werden können. Die Bezirksregierung Münster hat im Übrigen schon Ende 2016 bestätigt, dass der Neubau eines Ergänzungsgebäudes mit der vorgelegten städtebaulichen Begründung grundsätzlich KInvFG-förderfähig ist.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Kapitel 2
Ebenfalls mit 3,5 Mrd. Euro gewährt der Bund Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen für den Zeitraum 2017 bis 2022. Durch entsprechende Änderungen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG-Kapitel 2) unterstützt der Bund gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden. Inzwischen liegt das Gesetz zur Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) vor. Auf Grundlage dieses Gesetzes hat die Bezirksregierung Münster mit Bescheid vom 22.01.2018 dem Kreis Borken 7.910.718,00 Euro bereitgestellt. Diese Fördermittel sind aber noch nicht verplant.
Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“
Das
Land NRW hat am 15.12.2016 das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in
NRW (Gute Schule 2020) verkündet. Damit gewährt das Land NRW den Kommunen
Schuldendiensthilfen für ein Kreditkontingent aus dem Programm NRW.BANK.Gute
Schule 2020. Mit den Krediten aus dem Förderprogramm können grundsätzlich alle
Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf kommunalen
Schulgeländen und räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen finanziert werden.
Daneben werden auch Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung
von Schulen einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
gefördert.
Das
Land NRW wird die Zins- und Tilgungsleistungen von Krediten in einer Gesamthöhe
von bis zu 2 Mrd. Euro vollständig übernehmen. Für den Kreis Borken ist für die
Jahre 2017 bis 2020 ein jährliches Kreditkontingent von jeweils 3.058.979 Euro,
also insgesamt von 12.235.916 Euro
vorgesehen. Daher wird in den jeweiligen Kreishaushalten eine entsprechende
Kreditermächtigung vorgesehen. So wurden schon in den Kreishaushalten 2017 und
2018 jeweils vorsorglich Kreditermächtigungen für Investitionskredite
berücksichtigt. Innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung des jeweiligen
Kreditkontingents ist die zweckentsprechende Verwendung der Kredite zu
bestätigen. Zu diesen Zeitpunkten müssen also die jeweiligen Maßnahmen
fertiggestellt, abgerechnet und geprüft sein. Um diese Zeit optimal
auszunutzen, macht der Kreis Borken von der Regelung Gebrauch, nicht in
Anspruch genommene Kreditkontingente eines jeweils laufenden Kalenderjahres –
mit Ausnahme des Jahres 2020 - im Folgejahr aufzunehmen, und wird erst 2018
sein Kreditkontingent für das Jahr 2017 nutzen.
Einer
ersten Maßnahmenübersicht hat der Kreistag am 19.10.2017 zugestimmt. Darin
enthalten sind bisher folgende Maßnahmen (teilweise schon mit aktualisierten
vorläufigen Kostendimensionen und Realisierungszeiträumen):
Neubaumaßnahmen
Maßnahme |
Vorl. Kosten-dimension |
Gepl. Reali-sierungszeitraum |
Zentrales Forum aller
Berufskollegs in Ahaus |
2,0 –
2,5 Mio. € |
entfällt |
Dreifach-Sporthalle am
Berufskolleg Bocholt-West |
6.000.000
€ |
2019-2021 |
Eine inzwischen
durchgeführte Bedarfsanalyse zu einem zentralen Forum aller Berufskollegs in
Ahaus hat ergeben, dass mit Kosten von mehr als 2,0 – 2,5 Mio. € für die
Umsetzung der Maßnahme zu rechnen wäre. Vor dem Hintergrund, dass anders als
seinerzeit am BK Bocholt-West und am BK Borken, die in einem Forum
unterzubringenden Funktionen – Schülerversorgung, Selbstlernzentrum und Aula –
am Standort Ahaus zumindest vorhandenen sind, wird der Mehrwert eines zentralen
Forums geringer als die zu erwartenden Gesamtkosten bewertet. Die Maßnahme soll
daher – auch vor dem Hintergrund der aktuell prioritär zu verfolgenden
Baumaßnahmen – zunächst nicht realisiert werden.
Für die neue
Dreifach-Sporthalle wird der Kreis ausschließlich die Kosten für eine
Standardsporthalle an Berufskollegs tragen. Hierfür ist eine vorläufige
Kostendimension von 6,0 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinausgehende
Anforderungen der Stadt Bocholt werden von dort finanziert.
Hierzu wurden
inzwischen zwei alternative Raumprogramme erstellt. In einer
Machbarkeitsstudie, die durch ein entsprechend fachkundiges Architekturbüro
verfasst werden soll, sollen für beide Raumprogramme die entsprechenden Kosten
ermittelt werden. Zugleich soll im Rahmen einer Massenstudie geprüft werden,
wie die notwendigen Baukörper auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück
positioniert werden könnten. Insbesondere ist hierbei auch zu prüfen, inwieweit
Einschränkungen und Mehrkosten durch im Baufeld verlaufende Leitungen
(Mischwasserkanal DN 2000; Frischwasserleitung DN 600) zu erwarten sind.
Die Stadt Bocholt
hat das Verfahren zur Anpassung des Bebauungsplanes für die das Baugrundstück
inzwischen eingeleitet. In einem nächsten Schritt sollen dann die politischen
Gremien von Stadt und Kreis auf der Basis der Machbarkeitsstudie einen
Planungsbeschluss fassen. Hierfür ist nach der eng mit der Stadt Bocholt
abgestimmten Zeit- und Verfahrensplanung der erste Sitzungslauf nach den
Sommerferien 2018 vorgesehen. Einzelheiten können dem beigefügten Ablaufvermerk
entnommen werden.
Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen
Maßnahme |
Vorl. Kosten-dimension |
Gepl. Reali-sierungszeitraum |
Deckensanierung
Einfachsporthalle BK Lise Meitner Ahaus |
300.000
€ |
in
der Umsetzung |
Flachdachsanierung und
Aufstockung BK Technik/Lise-Meitner, Ahaus |
550.000
€ |
2019-2020 |
Lehrerzimmer und Verwaltung am
BK Bocholt-West |
2.600.000
€ |
2018-2019 |
Weiterer Sanierungsbedarf am BK
Bocholt-West |
500.000
€ |
2019-2020 |
Sanierung Dreifachsporthalle BK
Borken |
1.800.000
€ |
2019 |
Fenstererneuerung Bauteil 6
(Werkstattgebäude) BK Borken |
133.582,47
€ |
fertig seit 06.11.2017 |
Fenstererneuerung Bauteil 3, 4
und 5 BK Gronau |
350.000
€ |
in
der Umsetzung |
Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken (1. BA) |
109.291,53
€ |
fertig seit 11.12.2017 |
Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken (2. und 3. BA) |
550.000
€ |
in der Umsetzung bis 2020 (jeweils
Sommerferien) |
Flachdachsanierung
Neumühlenschule, Borken |
560.000
€ |
2020 |
Für
die Sanierung der Dreifach-Sporthalle am Berufskolleg Borken wird der Kreis
ausschließlich die Sanierungskosten, die für eine Standardsporthalle an
Berufskollegs erforderlich sind, tragen. Darüber hinausgehende
Sanierungsanforderungen der Stadt Borken (Versammlungsstätte, Tribüne,
Barrierefreiheit) werden von dort finanziert.
Zusätzlicher
Sanierungsbedarf zeichnet sich aktuell am Berufskolleg am Wasserturm in Bocholt
wegen der erhöhten Schadstoffwerte im Ursprunggebäude ab. Die Stadt Bocholt
wird die Schadstoffbeseitigung und den Rückbau aller betroffenen Bauteile
durchführen und finanzieren. Die Wiederherstellung und Modernisierung der Räume
erfolgt anschließend durch den Kreis als Erbbaurechtsnehmer. Kostenschätzungen
liegen derzeit noch nicht vor.
Anschaffungen verschiedener
Berufskollegs
Maßnahme |
Vorl. Kosten-dimension |
Gepl. Reali-sierungszeitraum |
BTA - Investitionen im
Werkstattbereich |
100.000
€ |
2018 |
BTA - CNC-Maschine Holzwerkstatt |
145.000
€ |
2018 |
BKLM - Umbau/Einrichtung
Klassenräume |
100.000
€ |
2017/2019/2020 |
BK Bocholt-West -
CNC-Drehmaschine |
180.000
€ |
2018 |
BK Bocholt-West – 3D-Messarm |
70.000
€ |
2020 |
Da zum
jetzigen Stand die förderfähigen Kosten weiterhin noch teils auf vorläufigen
Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch Änderungen und Anpassungen
ergeben können, hat der Kreistag die Verwaltung ermächtigt, bei der weiteren
Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabeverschiebungen vornehmen zu können,
damit gewährleistet wird, dass keine Fördermittel ungenutzt bleiben. Neue
Maßnahmen sollen hingegen dem Kreistag zur Zustimmung vorgelegt werden.
Derzeit
steht als neue Maßnahme ein Ersatzneubau für die Johannesschule in Gronau an.
Die Johannesschule wird von der Diakonischen Stiftung Wittekindshof als
Ersatzschulträger als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
betrieben. Für den Ersatzneubau hat die Stiftung am 14.03.2018 einen Antrag an
den Kreis Borken und an die Städte Ahaus und Gronau gestellt. Derzeit wird an
zwei unterschiedlichen Standorten in Gronau beschult. Beim Ersatzneubau werden
bei einer heutigen Klassenzahl von 13 Klassen nach aktuellem Raumprogramm Fach-
und Funktionsräume für 16 Klassen vorgesehen. Das heutige Gebäude verfügt über
kein entsprechendes Raumprogramm, da es bereits in den 1970er Jahren als
Tagesstätte errichtet wurde und dann mit Einführung der Schulpflicht für Kinder
mit geistiger Behinderung als Schule genutzt wurde. Erste Kostenschätzungen
gehen von ca. 8,0 Mio. Euro aus.
Der
Kreis Borken selbst ist Schulträger der Förderschule Neumühlenschule in Borken
Darüber hinaus werden im Kreis Borken neben der Johannesschule zwei weitere
Förderschulen in privater Trägerschaft mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung in Bocholt und Gescher betrieben.
Der
Kreis Borken gewährt den Ersatzschulträgern bisher schon durch Kreistagsbeschluss
und jährliche Haushaltsveranschlagungen im Einvernehmen mit seinen 17
kreisangehörigen Kommunen seit Jahren finanzielle Unterstützungen bei
- den nach dem Schulgesetz anfallenden
Eigenleistungen,
- den aus Schulbaumaßnahmen anfallenden
Investitionskosten, vornehmlich Kapitaldiensten – bestehend aus periodischen
Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen der aufgenommenen Kapitalmarktdarlehen
– soweit die Maßnahmen mit dem Kreis Borken einvernehmlich abgestimmt wurden,
sowie
- den etatfähigen Kosten mit einem
Pauschalbetrag pro Schüler und Jahr.
Der
Konsens mit den Kommunen, diese bisherige Regelung beizubehalten, ist in
Kenntnis der Zuständigkeitsregeln nach § 78 SchulG von diesen im letzten Jahr
nochmal bekräftigt worden.
Derzeit
werden die Finanzierungsmöglichkeiten dieses geplanten Ersatzneubaus geprüft.
Bei der Förderschule des Trägers Haus Hall in Gescher hat der Kreis Borken bei
einem vergleichbaren Neubauvorhaben 2011 periodische Schuldendienstleistungen
in Form von Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen für ein zwanzigjähriges
Kapitalmarktdarlehen übernommen, das vom Ersatzschulträger für einen
Schulneubau aufgenommen wurde.
Da
jetzt für die kommunale Schulinfrastruktur die beiden Förderprogramme KInvFG-II
und NRW.BANK.Gute Schule 2020 bereitstehen, soll möglichst eines der beiden
Programme für die Finanzierung des Ersatzneubaus genutzt werden. Für KInvFG-II
hat das Kommunalministerium (MHKBG NRW) am 25.10.2017 ausdrücklich
Investitionsmaßnahmen der Träger von Ersatzschulen und Maßnahmen an Förderschulen
für förderfähig anerkannt. Erste Schwierigkeiten zeigen sich aber schon bei der
Voraussetzung der Förderung eines Ersatzneubaus, da in Gronau zwei
unterschiedliche Schulstandorte zusammengeführt werden sollen. Die Errichtung
eines Ersatzneubaus ist nach KInvFG-II hingegen nur ausnahmsweise förderfähig,
soweit diese im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der
Wirtschaftlichkeit nachweislich eine günstigere Variante darstellt und soweit
der Ersatzbau nach Art und Funktion den Bestandbau ersetzt und dabei dessen
räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt.
Im
Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 sind Neubauten demgegenüber grundsätzlich
förderfähig. Derzeit wird mit dem MHKBG NRW geklärt, inwieweit eine Förderung
von Ersatzschulträgern über das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 möglich ist.
Eine Antwort steht noch aus.
Sollte
eine Finanzierung des Ersatzneubaus der Johannesschule in Gronau durch
NRW.BANK.Gute Schule 2020 möglich sein, bleibt zu überlegen, in dieses Programm
nur die geplanten Neubauten (Dreifach-Sporthalle am Berufskolleg Bocholt-West,
Johannesschule Gronau) und ggf. Anschaffungen verschiedener Berufskollegs
aufzunehmen. Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen von Schulgebäuden und
Sporthallen können dann möglicherweise durch die bislang nicht verplanten
Fördermittel des KInvFG-Kapitels 2 bis zu 90 Prozent finanziert werden. Hier
sind in jedem Einzelfall aber noch Abstimmungen mit der Bezirksregierung
Münster erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Die Fördermittel
KInvFG-Kapitel 1 von 8,15 Mio. Euro sind vollständig verplant. Für das Programm
NRW.BANK.Gute Schule 2020 mit einem Kreditkontingent von 12,2 Mio. Euro sollen
aktuell ca. 6,0 Mio. Euro für Neubaumaßnahmen und ca. 0,6 Mio. Euro für
Anschaffungen verschiedener Berufskollegs vorgesehen werden. Das verbleibende
Kreditkontingent von ca. 5,6 Mio. Euro kann dann für die Teilfinanzierung der
Johannesschule in Gronau oder für verschiedene Sanierungs-, Umbau- und
Erweiterungsmaßnahmen von Schulgebäuden und Sporthallen genutzt werden. Hierzu
kann allerdings erst eine Entscheidung vorgeschlagen werden, wenn die
Förderfähigkeit der Johannesschule geklärt ist. Davon abhängig ist auch die
Nutzung der Fördermittel KInvFG-Kapitel 2 von 7,91 Mio. Euro. Eine aktualisierte
Maßnahmenübersicht zu den Programmen NRW.BANK.Gute Schule 2020 und
KInvFG-Kapitel 2 soll nach der Sommerpause zur Beschlussfassung vorgelegt
werden, wenn weitere Klarheit besteht.
Da
sich die vorgesehenen Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums der jeweiligen
Förderprogramme bewegen, können erforderliche politische Entscheidungen schon
herbeigeführt werden. So sollen für die geplanten Neubauten Ergänzungsgebäude
Kreishaus Borken und Dreifach-Sporthalle am Berufskolleg Bocholt-West zu
gegebener Zeit Kreistagsbeschlüsse herbeigeführt werden. Auch wird die
Finanzierung des Ersatzneubaus der Johannesschule Gegenstand eines
Kreistagsbeschlusses. Die vorgesehenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
sind hingegen mit einstimmigen Beschluss über den Hochbaubericht 2018 am
22.02.2018 beschlossen und werden ohne gesonderte weitere Beschlüsse von der
Kreisverwaltung als laufendes Geschäft der Verwaltung umgesetzt.
Da zum
jetzigen Stand die förderfähigen Kosten immer noch teils auf vorläufigen
Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch Änderungen und Anpassungen
ergeben können, können bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung
Ausgabeverschiebungen vorkommen. Diese werden in die aktualisierte
Maßnahmenübersicht nach der Sommerpause aufgenommen, damit gewährleistet wird,
dass keine Fördermittel ungenutzt bleiben.
Entscheidungsalternative(n):
Nein
Kenntnisnahme
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand von Euro ist im
laufenden Budget finanziert:
Ja
Es entstehen
Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:
Ja
Wenn ja, wofür ? –
Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Die Fördermittel nach KInvFG Kapitel 1 und 2 werden - sofern
nicht schon geschehen - den einzelnen Maßnahmen als Ertrag oder Einzahlung
zugeordnet. Gleiches geschieht mit den jährlichen Kreditkontingenten aus
NRW.BANK.Gute Schule 2020, sobald diese beansprucht werden.