Betreff
Aktuelle Flüchtlingssituation
Vorlage
0141/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

 

Sachdarstellung:


 

1.            Aktuelle Zahlen

a.            Zuweisung / Statistik

Zum 31.05.2018 haben sich im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises (ohne die Stadt Bocholt) 11.670 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Dies sind im Saldo 3.320 Personen mehr als zum Stichtag 31.12.2013.

Haupt-Herkunftsländer der Nicht-EU-Ausländer sind:

 

 

31.05.2018

2017

2016

2013

Türkei

2.064

2.231

2.315

2.396

Westbalkan

1.807

1.903

2.227

1.972

Afrika

1.102

1.120

1.108

350

Asien

5.601

5.587

5.664

2.251

  davon Syrien

2.535

2.362

2.324

475

  davon Irak

762

791

815

223

  davon Afghanistan

568

565

547

76


Zum Stichtag 31.05.2018 waren im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises Borken 656 Personen ausreisepflichtig. Hiervon sind 393 Personen nach dem 01.01.2014 eingereist. Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden Klageverfahren befinden sich 1.521 Personen. Nach Abschluss des Asylverfahrens folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ist die Ausländerbehörde zuständig.

Mit weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern und bereits schutzberechtigten Personen ist in 2018 zu rechnen.

 

b.            Notunterkünfte: Anzahl, Abbau, Belegung

Seit dem 01.01.2018 werden im Kreis Borken keine Notunterkünfte mehr betrieben. Die Notunterkunft in Ahaus hat zum 31.03.2017 den Betrieb eingestellt, die Notunterkünfte Bocholt I und Bocholt II zum 31.08.2017 und die Notunterkunft Bocholt III zum 31.12.2017.

 

c.            Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Zum Stichtag 07.06.2018 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 84 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) betreut. Die Gesamtzahl schwankt immer noch um 80. Sofern z.B. durch Volljährigkeit Abgänge zu verzeichnen sind, wurde bisher in der Regel kurzfristig durch Neuzuweisungen ausgeglichen.

Die Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in NRW teilte im Mai 2018 mit, dass die Aufnahmeverpflichtung für NRW erfüllt ist. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Zuweisungszahlen für den Fachbereich 51 leicht zurückgehen. Für den Kreis Borken liegt die Aufnahmeverpflichtung aber immer noch bei 100.

In der Gesamtzahl sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Für diese Zielgruppe steht die Schaffung von Berufs- und Verselbstständigungsperspektiven im Vordergrund. Unter anderem steht in der Wohngruppeneinrichtung „Kupferkanne“ in Bocholt weiterhin 10 der insgesamt 40 Plätze Maßnahmeplätze, in die junge Volljährige im Rahmen der Sozialhilfe nach §16h SGB II übergeleitet werden können, zur Verfügung.

Das Konzept ist grundsätzlich nicht auf Menschen mit Migrationshintergrund beschränkt.

Altersverteilung:

 

 

Verteilung der Herkunftsländer/Nationalitäten:

Stichtag:

08.06.18

 

 

Stichtag:08.06.18

 

 

Alter

Anzahl

 

 

Nationalität

Anzahl

 

 

15

2

 

 

Afghanistan

28

 

 

16

13

 

 

Albanien

5

 

 

17

28

 

 

Angola

1

 

 

18

22

 

 

Cote d' Ivoire

1

 

 

19

18

 

 

Eritrea

7

 

 

20

1

 

 

Gambia

6

 

 

84

 

 

Ghana

2

 

 

 

Guinea

14

 

 

 

 

 

 

Irak

2

 

 

 

 

 

 

Marokko

3

 

 

 

 

 

 

Sierra Leone

1

 

 

 

 

 

 

Somalia

3

 

 

 

 

 

 

Sudan

1

 

 

 

 

 

 

Syrien, Arabische Republik

5

 

 

 

 

 

 

Tadschikistan

5

 

 

 

 

 

 

 

84

 

 

 

Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter wurden zum Stichtag 07.06.2018 insgesamt betreut:

Jugendamt

Betreute UMA zum Stichtag

Aufnahmeverpflichtung

Kreisjugendamt Borken

84

100

Stadtjugendamt Ahaus

  9

27

Stadtjugendamt Bocholt

22

47

Stadtjugendamt Borken

14

31

Stadtjugendamt Gronau

21

29

Gesamt

150

234

 

 

 

 

 

Kostenerstattung

Der Fachbereich 51 hat seit Herbst 2015 bis heute insgesamt 144 UMA betreut. Für 60 dieser UMA (=ca. 42%) liegt mittlerweile ein Kostenanerkenntnis des LWL vor. Die Bearbeitung der hiesigen Kostenerstattungsanträge durch den LWL schreitet seit Anfang des Jahres 2018 zügig voran. Bisher wurde in keinem Fall die Kostenerstattung durch den LWL abgelehnt.

 

d.            Rückführung:  Abschiebung/freiwillige Ausreise

Für den Bereich der Ausländerbehörde Kreis Borken sind seit 2015 folgende Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:

 

2015

2016

2017

31.05.2018

Abschiebungen

163

115

165

97

freiwillige Ausreise

220

443

308

47

Rückführungen in Summe

383

558

473

144

 

 

e.            Beschulung

Die Gesamtzahl der im Rahmen der Erstförderung beschulten Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse ist wieder leicht angestiegen. Insbesondere die Grundschulen und Berufskollegs haben Zuwächse zu verzeichnen.

Die Daten der Schülerinnen und Schüler beziehen sich auf die sogenannte Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst. Alle Schulformen im Kreis Borken sind an der Erstförderung beteiligt. Der deutliche Rückgang bei der Hauptschule erklärt sich durch die fortschreitende Schließung der Hauptschulen in der Region.

 

2.            Aktuelle Zahlen zur Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten

In vielen Fällen sind die Brückenprojekte aufgrund der zuletzt zurückgehenden Zuwanderungszahlen ausgesetzt worden. Zurzeit bestehen noch 75 Plätze, für die im Jahr 2018 eine Förderung beantragt und bewilligt worden ist. Viele Kinder sind zwischenzeitlich aus den Brückenprojekten in Regeleinrichtungen gewechselt. Betreuungsbedarfe ergeben sich teilweise kurzfristig, wenn z.B. die Eltern an einem Sprachkurs teilnehmen und hierfür die Betreuung der Kinder sicherzustellen ist. Da in den Kommunen grundsätzlich Neuzuweisungen erwartet werden, wird davon ausgegangen, dass auch die Nachfrage nach den Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot wieder zunehmen wird.

Der für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH eigens umgebaute Bus deckt mit 10 Betreuungsplätzen insbesondere dort Bedarfe ab, wo keine stationären Angebote mehr vorgehalten werden, diese nur kurzzeitig benötigt werden oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht erreicht wird.

Erstmalig ab dem Kindergartenjahr 2017/18 erfassen die Kitas über das landesweite Fachverfahren Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Danach ist zu Mai 2018 für 185 Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 37 Kinder ist die Angabe „nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind 

Herkunftsländer

Kinder in Kita-Betreuung

Syrien

53

Irak

29

Afghanistan

19

Albanien

12

Eritrea

9

Türkei

10

weitere Herkunftsstaaten

35

nicht bekannt

18

Gesamt

185

 

 

3.    Arbeitsmarktzugang (Asyl ¢ SGB II)

a.      Verfahren und Zuständigkeiten bei der Betreuung geflüchteter Menschen

Personen, die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

Mit ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.

Um die Schnittstellen, die sich durch die verschiedenen Zuständigkeiten ergeben, möglichst reibungslos zu gestalten, haben Jobcenter, Agentur für Arbeit sowie die kreisangehörigen Kommunen zu Beginn des Jahres 2016 eine Vereinbarung „Integration Point“ geschlossen.


 

  Betreuung durch die Agentur für Arbeit

In Abstimmung zwischen Agentur und den kommunalen Sozialämtern/Asylstellen werden Personen mit gewissen Arbeitsmarktpotentialen ausgewählt und der Agentur für Arbeit für eine weitergehende Betreuung in Richtung Arbeitsmarkt benannt.

§  Die Agentur betreut aktuell (Stand 30.04.2018) rund 384 Flüchtlinge im Rahmen des Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung ist es, individuell Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in entsprechende Maßnahmen zu vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu akquirieren, die Anerkennung beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.

§  In 2018 konnten 27 Flüchtlinge in eine Beschäftigung integriert werden, 1 junger Flüchtling hat eine Ausbildung aufgenommen.

§  67 Flüchtlinge aus dem Kreis Borken haben in 2018 folgende Maßnahmeangebote in Anspruch genommen:

-        50 Flüchtlinge haben Maßnahmen bei Arbeitgebern aufgenommen.

-        17 Flüchtlinge sind/waren Teilnehmer an spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge.

-        45 junge Flüchtlinge durchlaufen eine Einstiegsqualifizierung bzw. sind in Vorbereitung

-        2 Bewerber aus dem Kreis Borken nehmen an WeGeBau teil (Qualifizierung während einer Beschäftigung).

 

  Flüchtlingsspezifische Maßnahmen

Agentur und Jobcenter haben im Jahr 2016 eine gemeinsame Maßnahmeplanung und –Abstimmung vorgenommen, so dass für die Flüchtlinge – unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit – ein einheitliches Maßnahmeportfolio zur Verfügung stand.

Aufgrund des Umfangs der Übergänge aus dem Rechtskreis AsylbLG ins SGB II organisiert das Jobcenter des Kreises Borken seit Mitte 2017 ein eigenes strukturiertes Maßnahmeangebot.

-       Einerseits wurden insbesondere die klassischen U25-Angebote quantitativ und konzeptionell ausgeweitet, so dass in den meisten Angeboten Jugendliche mit und ohne Fluchthintergrund gemeinsam betreut werden.

 

-       Weiterhin ist zum 01.07.2017 die Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen“ an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau mit insgesamt 160 TN-Plätzen gestartet. Die Maßnahme wird nach Neuausschreibung zum 01.07.2018 mit einem angepassten Platzkontingent (100 TN-Plätze) fortgeführt.

 

-       Zudem wurden verschiedenste lokale Modellprojekte entwickelt, insbesondere zur Erprobung besonderer Ansätze zur Betreuung/Begleitung junger Flüchtlinge in Richtung Ausbildungs-/Arbeitsmarkt.

 

Neben den Angeboten, die sich unmittelbar an geflüchtete Menschen richten, gewinnt auch der Austausch mit anderen Akteuren weiter an Bedeutung. So finden mit dem  Kommunalen Integrationszentrum (KI) regelmäßige Abstimmungsgespräche statt, um ein koordiniertes Vorgehen zu gewährleisten. Auch nehmen Vertreter/innen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit regelmäßig an Unternehmerformaten teil, um dort über Rahmenbedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung geflüchteter Menschen zu informieren.

 

 

b.     Entwicklung im Rechtskreis AsylbLG

In der bisherigen Berichterstattung wurde die Entwicklung im AsylbLG anhand des zeitlichen Verlaufes dargestellt; dabei wurde der Fokus vor allem auf die Personen im laufenden Verfahren gelegt. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der letzten Monate ist jedoch nunmehr eine andere Form der Darstellung angezeigt:

§  Gem. § 2 AsylbLG erhalten Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, Leistungen analog SGB XII (=höherer Regelsatz).

 

§  Die Umstellung auf analoge SGB XII-Leistungen erfolgt unabhängig vom Status der Personen. Das bedeutet, dass diese Regelung sowohl für Personen gilt, deren Verfahren bisher nicht vom BAMF entschieden wurde, als auch für Personen, deren Asylbegehren bereits abgelehnt ist, die jedoch aus verschiedensten Gründen aktuell nicht ausreisen müssen bzw. nicht abgeschoben werden können.

 

§  Der Anteil der Personen, die Leistungen analog SGB XII erhalten, ist in den letzten Monaten deutlich gestiegen, so dass nun auch dieser Personenkreis differenziert zu betrachten ist.

 

Die Darstellung der aktuellen Situation (04/2018) wird nun dem Sachstand aus Januar 2016 gegenübergestellt:

 

  Insgesamt erhalten aktuell 854 Personen Leistungen analog SGB XII, darunter 701 Menschen, deren Verfahren aktuell noch nicht abgeschlossen sind. Von diesen stammen 217 Personen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive; weiterhin rd. 135 Menschen aus Afghanistan.

  Zudem befinden sich aktuell 681 Personen im laufenden Verfahren, die sich noch keine 15 Monate im Bundesgebiet aufhalten. Von diesen stammen rd. 177 Personen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive sowie 27 Menschen aus Afghanistan.

  Insgesamt leben somit aktuell rd. 1.350 Personen ohne bzw. mit unklarer Bleibeperspektive im Kreis Borken. Für diesen Personenkreis ergeben sich insbesondere arbeitsmarktpolitisch besondere Herausforderungen.

 


c.      Entwicklung im Rechtskreis SGB II

Im Rechtskreis SGB II erhalten aktuell (Stand 05/2018) 3.360 Personen „im Kontext von Fluchtmigration“ Leistungen nach dem SGB II. Seit Januar 2016 hat es somit einen Anstieg um rd. 2.940 Personen gegeben[1].

Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:

 

 

-        Syrien und Irak sind die im Rechtskreis SGB II im Kreis Borken hauptsächlich vertretenen Herkunftsstaaten, gefolgt von Eritrea, Iran und Afghanistan.

-        Insgesamt gibt es Leistungsberechtigte aus über 40 unterschiedlichen Herkunftsstaaten, die aktuell die Definition „Personen mit Fluchtmigration“ erfüllen.

 

  Betreuung durch die örtlichen Jobcenter im Kreis Borken

Folgende Aktivitäten sind bzgl. der im Rechtskreis SGB II betreuten Personen im Jahr 2018 zu benennen (Stand 14.05.2018):

§   249 Personen konnten in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden - darunter 178 in sv-pflichtige Beschäftigung und 71 in geringfügige Beschäftigung.

§   Zudem haben 4 Jugendliche eine Ausbildung und 4 Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung begonnen.

§   Rd. 860 Personen haben in 2018 Sprachangebote absolviert; aktuell nehmen 529 Personen an Sprachkursen teil.

§   Rd. 670 Personen haben in 2018 die verschiedensten Maßnahmen der Aktivierung, Beratung, Qualifizierung usw. besucht; aktuell sind es 398.


4.    Kostenerstattung

 

  Kostenerstattung für Asylbewerber

Das Land zahlt eine pauschalierte Kostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung sowie für die Versorgung der Flüchtlinge, soweit diese Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten; Die Zahlung endet (im Wesentlichen) im Monat der Anerkennung bzw. drei Monate nach Eintritt der Ausreisepflicht. Die Pauschale ist auf 866 Euro pro Person festgesetzt. 3,83 Prozent davon sind für die soziale Betreuung zu verwenden. In 2017 erfolgte eine Datenerhebung zu den tatsächlichen Unterbringungskosten bei allen Kommunen zur Überprüfung der Pauschale.

  Kostenerstattung für Anerkannte

Das Land zahlt eine pauschalierte Kostenerstattung für längstens drei Jahre, soweit die Personen ihren Lebensunterhalt nicht selber sicherstellen. Außergewöhnliche Krankheitskosten übernimmt das Land oberhalb von 35.000 € Kosten je Flüchtling, soweit er sich in der generellen Kostenerstattung befindet.

  Kostenerstattung für Ausreisepflichtige

Die Kommunen fordern eine sofortige Anpassung des Erstattungssystems nach FlüAG. Für geduldete Flüchtlinge und Ausreisepflichtige hat eine Erstattung so lange zu erfolgen als Ansprüche nach AsylbLG bestehen.

  Entlastung bei Integrationsmaßnahmen

Mit dem Gesetz zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetz erhalten die Kommunen für Integrationsmaßnahmen derzeit einmalig zusätzliche Mittel. Die Mittel werden über einen Verteilungsschlüssel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) an die kreisangehörigen Kommunen verteilt. Die kleineren Kommunen werden mit einem Mindestbetrag von 50.000 Euro berücksichtigt, insgesamt sind 1.864.038 Euro für die Kommunen im Kreis Borken vorgesehen. Der Kreis Borken bleibt bei der Verteilung der Mittel unberücksichtigt. 

 


5.    Sachstand Kommunales Integrationszentrum (KI)

Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums  orientieren sich an dem durch den Kreistag Borken verabschiedeten Integrationskonzept. Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:

       Zugang zu formeller und informeller Bildung

      Erfüllung der Schulpflicht

      Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen

      Sprache und Integration

      Interkulturelle Kompetenz

      Gesellschaftliche Teilhabe

Das Kommunale Integrationszentrum übernimmt seit seiner Bildung in der bereits vielfältigen Landschaft von Integrationsangeboten die Rolle eines Moderators, um erforderliche regionale Abstimmungsprozesse zu unterstützen, notwendige fachliche Expertise in die Entwicklungen miteinzubringen sowie Transparenz über Akteure, Verfahren und überregionale Angebote herzustellen.

Bei der Umsetzung von passgenauen Sprachangeboten arbeitet das KI an der Umsetzung des landesweiten umgesetzten Programms „Griffbereit“. Bei diesem Programm steht die Umsetzung von mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder mit ihren Eltern im Mittelpunkt. Das KI hat erste Elternbegleiter/-innen für die Begleitung der Gruppen ausgebildet und wird in Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen nun erste Angebote in der Region umsetzen. Das Ministerium für Kinder, Familien Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) fördert in 2018 die Umsetzung von Gruppen für die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack Kita/Schule“ im Rahmen des Vorhabens „Integrationschancen für Kinder und Familien –IfKuF“. Im Mittelpunkt dieser Programme stehen die durchgängige sprachliche Bildung sowie die Förderung der Zusammenarbeit der Eltern mit den Bildungseinrichtungen. Das KI hat entsprechende Fördermittel für den Aufbau von weiteren Angeboten beantragt.

Die seit der ersten Integrationskonferenz im Dezember 2016 unterstützende Netzwerksstruktur für die Sekundarstufe I und II ist in Abstimmung mit der Schulaufsicht auf die Grundschulen ausgeweitet worden. Die sogenannten „DaZ-Netzwerke“ tagen zwei bis dreimal pro Schulhalbjahr. Die Themen werden durch die beteiligten Lehrkräfte selbst ausgewählt. Zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Beschulung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher führt das KI seit Februar 2018 eine Workshopreihe zum sprachsensiblen Fachunterricht durch. An der Auftaktveranstaltung „Sprachsensibel lehren lernen“ am 07. Februar haben über 180 Lehrkräfte teilgenommen. Weitere Workshops zur Umsetzung von sprachsensiblen Angeboten in anderen Fächern wie Mathematik, Geographie, Musik  und Physik wurden im ersten Halbjahr realisiert. Aufgrund der guten Nachfrage wird das Angebot im zweiten Halbjahr fortgeführt.

Das Ministerium für Schule und Bildung hat Stellen im Landesdienst für multiprofessionelle Teams (mpT) zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler geschaffen, die durch Personal der Kommunen ergänzt werden. An den Berufskollegs des Kreises Borken wurde an drei Standorten jeweils eine Stelle mit Sozialpädagoginnen besetzt, die den Übergangsprozess von der Sekundarstufe I in die Bildungsgänge der Berufskollegs begleiten. Das Kommunale Integrationszentrum hat diese Fachkräfte in einer regelmäßig tagenden Austauschrunde miteinander vernetzt und unterstützt und begleitet ihre Arbeit. In Abstimmung mit den Kommunen Stadtlohn und Gronau sind auch die dort tätigen mpT in die Netzwerkarbeit eingebunden worden.

Seit Beginn des Jahres hat das KI einen Pool für Sprachmittler/-innen aufgebaut,  der Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen aber auch den Kommunen und den Facheinheiten des Kreises zur Verfügung steht. Das MKFFI unterstützt über die Förderung des KI die Einrichtung und Betreuung des Pools. Bisher haben die Sprachmittler/-innen 140 Einsätze im Kreis Borken absolviert. Dabei werden sie durch das KI begleitet und qualifiziert. Bisher können  über 36 Sprachen und Dialekte abgedeckt werden.

Das KI ist seit seiner Gründung Mitglied im Interkulturellen Netzwerk Westmünsterland. Dahinter verbirgt sich seit über 10 Jahren ein Zusammenschluss von Akteuren und Einrichtungen aus dem Kreis Borken, die einen besonderen Schwerpunkt in der  Integrationsarbeit haben, wie bspw. die Integrationsbeauftragten der Städte Bocholt, Borken und Gronau, den Integrationsagenturen der Caritas und des DRK sowie einer Vielzahl weiterer Träger von Beratungs- und Weiterbildungseinrichtungen. Der im November letzten Jahres begonnene Dialog zwischen Vertreter/-innen von Migrantenorganisationen, den Integrationsräten aus Bocholt und Gronau sowie den Mitgliedern des Netzwerks wurde auf einem zweiten Fachtag im März in Gronau fortgeführt. Über 50 Vertreter/-innen der genannten Organisationen aus  dem gesamten Kreis Borken haben sich intensiv über Möglichkeiten der Partizipation sowie der Chancen von Vereinsgründungen ausgetauscht. Der Dialog im Rahmen des Netzwerks Westmünsterland wird weiter fortgesetzt werden.

Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur „Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ durch das MKFFI NRW ist auch in 2018 fortgesetzt worden. Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Borken hat in Abstimmung mit den Kommunen und verschiedenen Trägern die Mittel beantragt. Das KI ist ebenfalls zuständig für das Controlling des Förderprogramms. 

 


 



[1] Die statistische Berichterstattung der BA über geflüchtete Menschen umfasst seit Juni 2016 folgende Drittstaatenangehörige als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“: mit Aufenthaltsgestattung, mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit Duldung.