Der Sachstand zur aktuellen Flüchtlingssituation wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
1.
Aktuelle
Zahlen
a.
Zuweisung
/ Statistik
Zum
31.05.2018 haben sich im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des Kreises
(ohne die Stadt Bocholt) 11.670 Nicht-EU-Ausländer aufgehalten. Dies sind im
Saldo 3.320 Personen mehr als zum Stichtag 31.12.2013.
Haupt-Herkunftsländer
der Nicht-EU-Ausländer sind:
|
31.05.2018 |
2017 |
2016 |
2013 |
Türkei |
2.064 |
2.231 |
2.315 |
2.396 |
Westbalkan |
1.807 |
1.903 |
2.227 |
1.972 |
Afrika |
1.102 |
1.120 |
1.108 |
350 |
Asien |
5.601 |
5.587 |
5.664 |
2.251 |
davon Syrien |
2.535 |
2.362 |
2.324 |
475 |
davon Irak |
762 |
791 |
815 |
223 |
davon Afghanistan |
568 |
565 |
547 |
76 |
Zum
Stichtag 31.05.2018 waren im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde des
Kreises Borken 656 Personen ausreisepflichtig. Hiervon sind 393 Personen nach
dem 01.01.2014 eingereist. Derzeit noch im Asyl- oder anschließenden
Klageverfahren befinden sich 1.521 Personen. Nach Abschluss des Asylverfahrens
folgt entweder das Aufenthalts- bzw. Bleiberecht oder die Ausreisepflicht. Für
diese aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten ist die Ausländerbehörde
zuständig.
Mit
weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern und bereits schutzberechtigten Personen
ist in 2018 zu rechnen.
b.
Notunterkünfte:
Anzahl, Abbau, Belegung
Seit
dem 01.01.2018 werden im Kreis Borken keine Notunterkünfte mehr betrieben. Die
Notunterkunft in Ahaus hat zum 31.03.2017 den Betrieb eingestellt, die
Notunterkünfte Bocholt I und Bocholt II zum 31.08.2017 und die Notunterkunft
Bocholt III zum 31.12.2017.
c.
Unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Zum Stichtag
07.06.2018 wurden durch das Kreisjugendamt Borken 84 unbegleitete minderjährige
Ausländer (UMA) betreut. Die Gesamtzahl schwankt immer noch um 80. Sofern z.B.
durch Volljährigkeit Abgänge zu verzeichnen sind, wurde bisher in der Regel
kurzfristig durch Neuzuweisungen ausgeglichen.
Die Landesstelle
für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in NRW teilte im
Mai 2018 mit, dass die Aufnahmeverpflichtung für NRW erfüllt ist. Es ist daher
damit zu rechnen, dass die Zuweisungszahlen für den Fachbereich 51 leicht
zurückgehen. Für den Kreis Borken liegt die Aufnahmeverpflichtung aber immer
noch bei 100.
In der Gesamtzahl
sind auch die seit der Aufnahme volljährig gewordenen unbegleiteten Flüchtlinge
aufgeführt, soweit sie durch das Jugendamt weiterhin betreut werden. Für diese
Zielgruppe steht die Schaffung von Berufs- und Verselbstständigungsperspektiven
im Vordergrund. Unter anderem steht in der Wohngruppeneinrichtung „Kupferkanne“
in Bocholt weiterhin 10 der insgesamt 40 Plätze Maßnahmeplätze, in die junge
Volljährige im Rahmen der Sozialhilfe nach §16h SGB II übergeleitet werden
können, zur Verfügung.
Das Konzept ist
grundsätzlich nicht auf Menschen mit Migrationshintergrund beschränkt.
Altersverteilung: |
|
|
Verteilung der
Herkunftsländer/Nationalitäten: |
||||
Stichtag: |
08.06.18 |
|
|
Stichtag:08.06.18 |
|
|
|
Alter |
Anzahl |
|
|
Nationalität |
Anzahl |
|
|
15 |
2 |
|
|
Afghanistan |
28 |
|
|
16 |
13 |
|
|
Albanien |
5 |
|
|
17 |
28 |
|
|
Angola |
1 |
|
|
18 |
22 |
|
|
Cote d' Ivoire |
1 |
|
|
19 |
18 |
|
|
Eritrea |
7 |
|
|
20 |
1 |
|
|
Gambia |
6 |
|
|
84 |
|
|
Ghana |
2 |
|
|
|
|
Guinea |
14 |
|
|
|||
|
|
|
|
Irak |
2 |
|
|
|
|
|
|
Marokko |
3 |
|
|
|
|
|
|
Sierra Leone |
1 |
|
|
|
|
|
|
Somalia |
3 |
|
|
|
|
|
|
Sudan |
1 |
|
|
|
|
|
|
Syrien, Arabische Republik |
5 |
|
|
|
|
|
|
Tadschikistan |
5 |
|
|
|
|
|
|
|
84 |
|
|
Unter Einbeziehung der vier Stadtjugendämter
wurden zum Stichtag 07.06.2018 insgesamt betreut:
Jugendamt |
Betreute UMA zum Stichtag |
Aufnahmeverpflichtung |
Kreisjugendamt Borken |
84 |
100 |
Stadtjugendamt Ahaus |
9 |
27 |
Stadtjugendamt Bocholt |
22 |
47 |
Stadtjugendamt Borken |
14 |
31 |
Stadtjugendamt Gronau |
21 |
29 |
Gesamt |
150 |
234 |
|
|
|
Kostenerstattung
Der Fachbereich 51
hat seit Herbst 2015 bis heute insgesamt 144 UMA betreut. Für 60 dieser UMA
(=ca. 42%) liegt mittlerweile ein Kostenanerkenntnis des LWL vor. Die
Bearbeitung der hiesigen Kostenerstattungsanträge durch den LWL schreitet seit
Anfang des Jahres 2018 zügig voran. Bisher wurde in keinem Fall die
Kostenerstattung durch den LWL abgelehnt.
d.
Rückführung: Abschiebung/freiwillige Ausreise
Für
den Bereich der Ausländerbehörde Kreis Borken sind seit 2015 folgende
Abschiebungen und freiwillige Ausreisen zu verzeichnen:
|
2015 |
2016 |
2017 |
31.05.2018 |
Abschiebungen |
163 |
115 |
165 |
97 |
freiwillige Ausreise |
220 |
443 |
308 |
47 |
Rückführungen
in Summe |
383 |
558 |
473 |
144 |
e.
Beschulung
Die Gesamtzahl der im Rahmen der Erstförderung beschulten Kinder und
Jugendliche ohne Deutschkenntnisse ist wieder leicht angestiegen. Insbesondere
die Grundschulen und Berufskollegs haben Zuwächse zu verzeichnen.
Die
Daten der Schülerinnen und Schüler beziehen sich auf die sogenannte
Erstförderung. Hierbei handelt es sich um eine Förderphase zum Erwerb von
Deutschkenntnissen und Basiskompetenzen, die in der Regel zwei Jahre umfasst.
Alle Schulformen im Kreis Borken sind an der Erstförderung beteiligt. Der
deutliche Rückgang bei der Hauptschule erklärt sich durch die fortschreitende
Schließung der Hauptschulen in der Region.
2.
Aktuelle Zahlen zur
Betreuung von Flüchtlingskinder 0-6 J. in Kita/Brückenprojekten
In
vielen Fällen sind die Brückenprojekte aufgrund der zuletzt zurückgehenden
Zuwanderungszahlen ausgesetzt worden. Zurzeit bestehen noch 75 Plätze, für die
im Jahr 2018 eine Förderung beantragt und bewilligt worden ist. Viele Kinder
sind zwischenzeitlich aus den Brückenprojekten in Regeleinrichtungen
gewechselt. Betreuungsbedarfe ergeben sich teilweise kurzfristig, wenn z.B. die
Eltern an einem Sprachkurs teilnehmen und hierfür die Betreuung der Kinder
sicherzustellen ist. Da in den Kommunen grundsätzlich Neuzuweisungen erwartet
werden, wird davon ausgegangen, dass auch die Nachfrage nach den
Brückenprojekten als erstes Betreuungsangebot wieder zunehmen wird.
Der
für das Projekt „Spielmobil“ der DRK-Soziale Arbeit und Bildung gGmbH eigens
umgebaute Bus deckt mit 10 Betreuungsplätzen insbesondere dort Bedarfe ab, wo
keine stationären Angebote mehr vorgehalten werden, diese nur kurzzeitig
benötigt werden oder die Zahl der benötigten Kinder für solch ein Angebot nicht
erreicht wird.
Erstmalig
ab dem Kindergartenjahr 2017/18 erfassen die Kitas über das landesweite
Fachverfahren Kibiz.web das Merkmal „Geflüchtetes Kind“ und das jeweilige
Herkunftsland für die betreffenden Kinder. Danach ist zu Mai 2018 für 185
Kinder das Merkmal angegeben worden, für weitere 37 Kinder ist die Angabe
„nicht bekannt“ erfasst. Die häufigsten Herkunftsländer sind
Herkunftsländer |
Kinder in Kita-Betreuung |
Syrien |
53 |
Irak |
29 |
Afghanistan |
19 |
Albanien |
12 |
Eritrea |
9 |
Türkei |
10 |
weitere Herkunftsstaaten |
35 |
nicht bekannt |
18 |
Gesamt |
185 |
3. Arbeitsmarktzugang (Asyl ¢ SGB
II)
a. Verfahren und Zuständigkeiten bei der Betreuung
geflüchteter Menschen
Personen,
die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, erhalten Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) von den Städten und Gemeinden. Für die
Arbeitsmarktorientierung und Integration ist in dieser Phase die Agentur für
Arbeit zuständig. Angestrebt wird, Personen mit hoher Bleibeperspektive bereits
während des Asylverfahrens an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Mit
ihrer Anerkennung als Flüchtling wechseln die Personen in den Rechtskreis SGB
II und werden damit von den örtlichen Jobcentern der Städte und Gemeinden
betreut – sowohl bezogen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt als auch im
Hinblick auf die Arbeitsmarktintegration.
Um
die Schnittstellen, die sich durch die verschiedenen Zuständigkeiten ergeben,
möglichst reibungslos zu gestalten, haben Jobcenter, Agentur für Arbeit sowie
die kreisangehörigen Kommunen zu Beginn des Jahres 2016 eine Vereinbarung
„Integration Point“ geschlossen.
Betreuung durch die Agentur für Arbeit
In Abstimmung zwischen Agentur und den kommunalen
Sozialämtern/Asylstellen werden Personen mit gewissen Arbeitsmarktpotentialen
ausgewählt und der Agentur für Arbeit für eine weitergehende Betreuung in
Richtung Arbeitsmarkt benannt.
§
Die Agentur betreut aktuell (Stand 30.04.2018) rund
384 Flüchtlinge im Rahmen des Integration Point. Inhalt und Ziel der Betreuung
ist es, individuell Unterstützungsbedarfe zu identifizieren und in
entsprechende Maßnahmen zu vermitteln, über Betriebskontakte Praktika zu akquirieren,
die Anerkennung beruflicher Qualifikationen anzustreben usw.
§
In 2018 konnten 27 Flüchtlinge in eine Beschäftigung integriert werden, 1
junger Flüchtling hat eine Ausbildung aufgenommen.
§ 67 Flüchtlinge aus
dem Kreis Borken haben in 2018 folgende Maßnahmeangebote
in Anspruch genommen:
-
50
Flüchtlinge haben Maßnahmen bei Arbeitgebern aufgenommen.
-
17
Flüchtlinge sind/waren Teilnehmer an spezifischen Maßnahmen für Flüchtlinge.
-
45
junge Flüchtlinge durchlaufen eine Einstiegsqualifizierung bzw. sind in
Vorbereitung
-
2
Bewerber aus dem Kreis Borken nehmen an WeGeBau teil (Qualifizierung während
einer Beschäftigung).
Flüchtlingsspezifische Maßnahmen
Agentur und Jobcenter haben im Jahr 2016 eine
gemeinsame Maßnahmeplanung und –Abstimmung vorgenommen, so dass für die
Flüchtlinge – unabhängig von der jeweiligen Rechtskreiszugehörigkeit – ein
einheitliches Maßnahmeportfolio zur Verfügung stand.
Aufgrund des Umfangs der Übergänge aus dem Rechtskreis
AsylbLG ins SGB II organisiert das Jobcenter des Kreises Borken seit Mitte 2017
ein eigenes strukturiertes Maßnahmeangebot.
-
Einerseits
wurden insbesondere die klassischen U25-Angebote quantitativ und konzeptionell
ausgeweitet, so dass in den meisten Angeboten Jugendliche mit und ohne
Fluchthintergrund gemeinsam betreut werden.
-
Weiterhin
ist zum 01.07.2017 die Maßnahme „Kenntnisfeststellung und Förderung von
Flüchtlingen“ an den Standorten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau mit insgesamt
160 TN-Plätzen gestartet. Die Maßnahme wird nach Neuausschreibung zum
01.07.2018 mit einem angepassten Platzkontingent (100 TN-Plätze) fortgeführt.
-
Zudem
wurden verschiedenste lokale Modellprojekte entwickelt, insbesondere zur
Erprobung besonderer Ansätze zur Betreuung/Begleitung junger Flüchtlinge in
Richtung Ausbildungs-/Arbeitsmarkt.
Neben den
Angeboten, die sich unmittelbar an geflüchtete Menschen richten, gewinnt auch
der Austausch mit anderen Akteuren weiter an Bedeutung. So finden mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI)
regelmäßige Abstimmungsgespräche statt, um ein koordiniertes Vorgehen zu
gewährleisten. Auch nehmen Vertreter/innen des Jobcenters und der Agentur für
Arbeit regelmäßig an Unternehmerformaten teil, um dort über Rahmenbedingungen
und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung geflüchteter Menschen zu
informieren.
b. Entwicklung im Rechtskreis AsylbLG
In
der bisherigen Berichterstattung wurde die Entwicklung im AsylbLG anhand des
zeitlichen Verlaufes dargestellt; dabei wurde der Fokus vor allem auf die
Personen im laufenden Verfahren gelegt. Unter Berücksichtigung der Entwicklung
der letzten Monate ist jedoch nunmehr eine andere Form der Darstellung
angezeigt:
§ Gem. § 2 AsylbLG
erhalten Leistungsberechtigte, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche
Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht
rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, Leistungen analog SGB XII
(=höherer Regelsatz).
§ Die Umstellung auf
analoge SGB XII-Leistungen erfolgt unabhängig vom Status der Personen. Das
bedeutet, dass diese Regelung sowohl für Personen gilt, deren Verfahren bisher
nicht vom BAMF entschieden wurde, als auch für Personen, deren Asylbegehren
bereits abgelehnt ist, die jedoch aus verschiedensten Gründen aktuell nicht
ausreisen müssen bzw. nicht abgeschoben werden können.
§ Der Anteil der
Personen, die Leistungen analog SGB XII erhalten, ist in den letzten Monaten
deutlich gestiegen, so dass nun auch dieser Personenkreis differenziert zu
betrachten ist.
Die Darstellung der aktuellen Situation (04/2018)
wird nun dem Sachstand aus Januar 2016 gegenübergestellt:
|
|
Insgesamt erhalten
aktuell 854 Personen Leistungen analog SGB XII, darunter 701 Menschen, deren
Verfahren aktuell noch nicht abgeschlossen sind. Von diesen stammen 217
Personen aus Ländern mit hoher Bleibeperspektive; weiterhin rd. 135 Menschen
aus Afghanistan.
Zudem befinden
sich aktuell 681 Personen im laufenden Verfahren, die sich noch keine 15 Monate
im Bundesgebiet aufhalten. Von diesen stammen rd. 177 Personen aus Ländern mit
hoher Bleibeperspektive sowie 27 Menschen aus Afghanistan.
Insgesamt leben
somit aktuell rd. 1.350 Personen ohne bzw. mit unklarer Bleibeperspektive im
Kreis Borken. Für diesen Personenkreis ergeben sich insbesondere
arbeitsmarktpolitisch besondere Herausforderungen.
c. Entwicklung im Rechtskreis SGB II
Im Rechtskreis SGB II erhalten aktuell
(Stand 05/2018) 3.360 Personen „im Kontext von Fluchtmigration“ Leistungen nach
dem SGB II. Seit Januar 2016 hat es somit einen Anstieg um rd. 2.940 Personen
gegeben[1].
Die Entwicklung der Zugänge ins SGB II nach
Personen mit Fluchtmigration lässt sich wie folgt darstellen:
-
Syrien und Irak sind die im Rechtskreis SGB II im
Kreis Borken hauptsächlich vertretenen Herkunftsstaaten, gefolgt von Eritrea,
Iran und Afghanistan.
-
Insgesamt gibt es Leistungsberechtigte aus über 40
unterschiedlichen Herkunftsstaaten, die aktuell die Definition „Personen mit
Fluchtmigration“ erfüllen.
Betreuung durch die örtlichen Jobcenter im Kreis Borken
Folgende Aktivitäten sind bzgl. der im Rechtskreis
SGB II betreuten Personen im Jahr 2018 zu benennen (Stand 14.05.2018):
§ 249 Personen
konnten in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden - darunter 178 in
sv-pflichtige Beschäftigung und 71 in geringfügige Beschäftigung.
§ Zudem haben 4
Jugendliche eine Ausbildung und 4 Jugendliche eine Einstiegsqualifizierung
begonnen.
§ Rd. 860 Personen
haben in 2018 Sprachangebote absolviert; aktuell nehmen 529 Personen an
Sprachkursen teil.
§ Rd. 670 Personen
haben in 2018 die verschiedensten Maßnahmen der Aktivierung, Beratung,
Qualifizierung usw. besucht; aktuell sind es 398.
4. Kostenerstattung
Kostenerstattung für Asylbewerber
Das Land zahlt
eine pauschalierte Kostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung sowie für
die Versorgung der Flüchtlinge, soweit diese Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten; Die Zahlung endet (im Wesentlichen) im
Monat der Anerkennung bzw. drei Monate nach Eintritt der Ausreisepflicht. Die
Pauschale ist auf 866 Euro pro Person festgesetzt. 3,83 Prozent davon sind für
die soziale Betreuung zu verwenden. In 2017 erfolgte eine Datenerhebung zu den tatsächlichen
Unterbringungskosten bei allen Kommunen zur Überprüfung der Pauschale.
Kostenerstattung für Anerkannte
Das Land zahlt eine pauschalierte Kostenerstattung
für längstens drei Jahre, soweit die Personen ihren Lebensunterhalt nicht
selber sicherstellen. Außergewöhnliche Krankheitskosten übernimmt das Land
oberhalb von 35.000 € Kosten je Flüchtling, soweit er sich in der generellen
Kostenerstattung befindet.
Kostenerstattung für Ausreisepflichtige
Die Kommunen fordern eine sofortige
Anpassung des Erstattungssystems nach FlüAG. Für geduldete Flüchtlinge und
Ausreisepflichtige hat eine Erstattung so lange zu erfolgen als Ansprüche nach
AsylbLG bestehen.
Entlastung bei Integrationsmaßnahmen
Mit dem Gesetz zur Änderung des Teilhabe-
und Integrationsgesetz erhalten die Kommunen für Integrationsmaßnahmen derzeit
einmalig zusätzliche Mittel. Die Mittel werden über einen Verteilungsschlüssel
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der
Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) an die kreisangehörigen Kommunen
verteilt. Die kleineren Kommunen werden mit einem Mindestbetrag von 50.000 Euro
berücksichtigt, insgesamt sind 1.864.038 Euro für die Kommunen im Kreis Borken
vorgesehen. Der Kreis Borken bleibt bei der Verteilung der Mittel
unberücksichtigt.
5. Sachstand Kommunales Integrationszentrum (KI)
Die
inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit des Kommunalen
Integrationszentrums orientieren sich an
dem durch den Kreistag Borken verabschiedeten Integrationskonzept. Vorrangige
Handlungsfelder sind dabei:
•
Zugang zu formeller und informeller Bildung
•
Erfüllung der Schulpflicht
•
Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen
•
Sprache und Integration
•
Interkulturelle Kompetenz
•
Gesellschaftliche Teilhabe
Das Kommunale Integrationszentrum
übernimmt seit seiner Bildung in der bereits vielfältigen Landschaft von
Integrationsangeboten die Rolle eines Moderators, um erforderliche regionale
Abstimmungsprozesse zu unterstützen, notwendige fachliche Expertise in die
Entwicklungen miteinzubringen sowie Transparenz über Akteure, Verfahren und
überregionale Angebote herzustellen.
Bei der Umsetzung von passgenauen
Sprachangeboten arbeitet das KI an der Umsetzung des landesweiten umgesetzten
Programms „Griffbereit“. Bei diesem Programm steht die Umsetzung von
mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder mit ihren Eltern im
Mittelpunkt. Das KI hat erste Elternbegleiter/-innen für die Begleitung der
Gruppen ausgebildet und wird in Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen nun
erste Angebote in der Region umsetzen. Das Ministerium für Kinder, Familien
Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) fördert in 2018 die Umsetzung
von Gruppen für die Programme „Griffbereit“ und „Rucksack Kita/Schule“ im
Rahmen des Vorhabens „Integrationschancen für Kinder und Familien –IfKuF“. Im
Mittelpunkt dieser Programme stehen die durchgängige sprachliche Bildung sowie
die Förderung der Zusammenarbeit der Eltern mit den Bildungseinrichtungen. Das
KI hat entsprechende Fördermittel für den Aufbau von weiteren Angeboten
beantragt.
Die seit der ersten Integrationskonferenz im
Dezember 2016 unterstützende Netzwerksstruktur für die Sekundarstufe I und II
ist in Abstimmung mit der Schulaufsicht auf die Grundschulen ausgeweitet
worden. Die sogenannten „DaZ-Netzwerke“ tagen zwei bis dreimal pro
Schulhalbjahr. Die Themen werden durch die beteiligten Lehrkräfte selbst
ausgewählt. Zur Unterstützung der Lehrkräfte bei der Beschulung
neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher führt das KI seit Februar 2018 eine
Workshopreihe zum sprachsensiblen Fachunterricht durch. An der
Auftaktveranstaltung „Sprachsensibel lehren lernen“ am 07. Februar haben über
180 Lehrkräfte teilgenommen. Weitere Workshops zur Umsetzung von
sprachsensiblen Angeboten in anderen Fächern wie Mathematik, Geographie,
Musik und Physik wurden im ersten
Halbjahr realisiert. Aufgrund der guten Nachfrage wird das Angebot im zweiten
Halbjahr fortgeführt.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat Stellen
im Landesdienst für multiprofessionelle Teams (mpT) zur Integration durch
Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler geschaffen, die durch
Personal der Kommunen ergänzt werden. An den Berufskollegs des Kreises Borken
wurde an drei Standorten jeweils eine Stelle mit Sozialpädagoginnen besetzt,
die den Übergangsprozess von der Sekundarstufe I in die Bildungsgänge der
Berufskollegs begleiten. Das Kommunale Integrationszentrum hat diese Fachkräfte
in einer regelmäßig tagenden Austauschrunde miteinander vernetzt und
unterstützt und begleitet ihre Arbeit. In Abstimmung mit den Kommunen Stadtlohn
und Gronau sind auch die dort tätigen mpT in die Netzwerkarbeit eingebunden
worden.
Seit Beginn des Jahres hat das KI einen Pool für
Sprachmittler/-innen aufgebaut, der
Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen aber auch den Kommunen und den
Facheinheiten des Kreises zur Verfügung steht. Das MKFFI unterstützt über die
Förderung des KI die Einrichtung und Betreuung des Pools. Bisher haben die
Sprachmittler/-innen 140 Einsätze im Kreis Borken absolviert. Dabei werden sie
durch das KI begleitet und qualifiziert. Bisher können über 36 Sprachen und Dialekte abgedeckt
werden.
Das KI ist seit seiner Gründung Mitglied im
Interkulturellen Netzwerk Westmünsterland. Dahinter verbirgt sich seit über 10
Jahren ein Zusammenschluss von Akteuren und Einrichtungen aus dem Kreis Borken,
die einen besonderen Schwerpunkt in der
Integrationsarbeit haben, wie bspw. die Integrationsbeauftragten der
Städte Bocholt, Borken und Gronau, den Integrationsagenturen der Caritas und
des DRK sowie einer Vielzahl weiterer Träger von Beratungs- und
Weiterbildungseinrichtungen. Der im November letzten Jahres begonnene Dialog
zwischen Vertreter/-innen von Migrantenorganisationen, den Integrationsräten
aus Bocholt und Gronau sowie den Mitgliedern des Netzwerks wurde auf einem
zweiten Fachtag im März in Gronau fortgeführt. Über 50 Vertreter/-innen der
genannten Organisationen aus dem gesamten
Kreis Borken haben sich intensiv über Möglichkeiten der Partizipation sowie der
Chancen von Vereinsgründungen ausgetauscht. Der Dialog im Rahmen des Netzwerks
Westmünsterland wird weiter fortgesetzt werden.
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur „Förderung
der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des
bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ durch das MKFFI NRW ist
auch in 2018 fortgesetzt worden. Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Borken
hat in Abstimmung mit den Kommunen und verschiedenen Trägern die Mittel
beantragt. Das KI ist ebenfalls zuständig für das Controlling des
Förderprogramms.
[1] Die statistische Berichterstattung der BA über geflüchtete Menschen umfasst seit Juni 2016 folgende Drittstaatenangehörige als „Personen im Kontext von Fluchtmigration“: mit Aufenthaltsgestattung, mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, mit Duldung.