1.
Der
Kreistag beschließt den Bau eines Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken mit
einer Kreisleitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst auf der Basis der
vorliegenden qualifizierten Vorentwurfsplanung entsprechend der
Sachdarstellung.
2. Die Planungsbegleitgruppe wird weiterhin in den Umsetzungsprozess eingebunden.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 1 Kreisordnung
Sachdarstellung:
Vor dem Hintergrund eines dringenden
Raumbedarfs für die Kreisleitstelle des Kreises für Feuerwehr und
Rettungsdienst und weiterer allgemeiner Raumbedarfe für die Kreisverwaltung hat
der Kreistag in seiner Sitzung am 13.07.2017 beschlossen, die Verwaltung mit
der Planung eines Ergänzungsgebäudes am Kreishaus Borken zu beauftragen und in
einem ersten Schritt Vergabeverfahren für die notwendigen Planungs- und
Ingenieurleistungen durchzuführen. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten wird
auf die Sitzungsvorlagen 0185/2017/KREIS und 0260/2017/KREIS verwiesen.
Die Durchführung dieser Vergabeverfahren,
die zum Teil als europaweite Verfahren gestaltet werden mussten, erfolgte dann
in der Zeit von August 2017 bis Januar 2018. Der Kreisausschuss hat daran
anschließend durch Beschlüsse vom 15.02.2018 folgende Planungsaufträge
vergeben:
Objektplanung SSP
AG, Bochum
Technische Gebäudeausstattung TePmA GmbH, Borken
Tragwerksplanung und Brandschutz WSW Ingenieure GmbH & Co. KG, Vreden
Leitstellentechnik IDH
Consult, Hagen/Vreden
Sämtliche Planungsverträge wurden als
sogenannte Stufenverträge vergeben. Demnach wurden in einem ersten Schritt nur
die Leistungen bis zur Entwurfsplanung beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen
bedürfen eines positiven Baubeschlusses zur Umsetzung des Projektes.
Zur Vorbereitung dieses Baubeschlusses haben
die beteiligten Planungsbüros ihre Entwurfsplanung inzwischen soweit
fortgeführt, dass
·
die
Lage und Gestalt des Bauköpers, die Grundrisse und die Fassadenkonzepte des
Gebäudes, vorbehaltlich einer weiteren Durchplanung im Rahmen der
anschließenden Genehmigungs- und Ausführungsplanung abgestimmt wurden und
·
auf
der Basis dieser Abstimmung eine Kostenberechnung erstellt werden konnte.
Insofern kann nunmehr wie in der
Projektplanung vorgesehen und zwischenzeitlich im Detail mit der
Planungsbegleitgruppe abgestimmt auf Basis eines qualifizierten Vorentwurfs und
einer Kostenberechnung über das Bauvorhaben beraten und beschlossen werden.
1. Lage und
Gestalt des Baukörpers
Seitens des Objektplaners wurden dem Kreis
als Bauherr vier Varianten für die Lage und Gestalt des Baukörpers vorgestellt.
Anhand einer Entscheidungsmatrix mit neun Kriterien wurde dann eine gemeinsame
Bewertung der vier Alternativen vorgenommen. Im Ergebnis konnte ein
Zwei-Scheibenbaukörper, der westlich an das südwestliche Treppenhaus des
Bauteils 1 vom Bestandsgebäude anschließt, als vorteilhafteste Variante
ermittelt werden. Der Anschluss erfolgt über eine Brücke im 1. Obergeschoss des
Bestandsgebäudes (s. Anlage).
Die Bewertung wurde am 21.03.2018 von der
Planungsbegleitgruppe einvernehmlich bestätigt.
In der weiteren Vorentwurfsplanung stellte
ich dann heraus, dass aufgrund des Geländeprofils im Baufeld und der größeren
Raumhöhe im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes das ursprünglich geplante
Kellergeschoss im Ergänzungsbau als echtes Vollgeschoss errichtet werden kann.
Hierdurch haben sich die Raumqualitäten sowie die Nutzungsmöglichkeiten insgesamt verbessert.
2. Grundrisse
Die in der Anlage beigefügten Grundrisse
wurden insbesondere mit den Facheinheiten Personal, Organisation und IT sowie
Sicherheit und Ordnung entwickelt und abgestimmt. Eingebunden waren auch die
Fachkraft für Arbeitsschutz sowie der Behindertenbeauftragte der
Kreisverwaltung. Ebenso wurde der Personalrat informiert.
Im Wesentlichen basiert der Entwurf auf
einem Rastermaß von 1,35 m, aus dem sich für die Standarddoppelbüros eine
Gesamtgröße ca. 19 m² ergibt. Diese Größe entspricht der Größe eines
Doppelbüros im benachbarten Neubau der Kreispolizei.
Die Entwicklung der Grundrisse in den
Bereichen der Leitstelle sowie der Sonderräume für den Katastrophenschutz
erfolgten darüber hinaus in enger Abstimmung mit dem Leitstellenplaner sowie
den Mitarbeitern der Leitstelle und dem Kreisbrandmeister.
Im Ergebnis konnte so eine Raumgestaltung
erreicht werden, die nach Übereinstimmung aller Beteiligten eine optimale
Berücksichtigung aller fachlichen und personellen Belange, die in der
Machbarkeitsstudie vom Sommer 2017 formuliert wurden, erzielt.
3. Fassadenkonzept
Bereits bei der Ausschreibung der
Planungsleistungen war für die Fassadengestaltung ein münsterlandtypisches
Verblendmauerwerk vorgegeben worden. Das beauftragte Architekturbüro hat diese
Vorgabe aufgegriffen und schlägt nunmehr Fassaden vor, die sich neben der
Verblendmauerstruktur auch in der Gestaltung der Fenster eng an das
Bestandsgebäude anlehnen und dadurch insgesamt für ein ruhiges Erscheinungsbild
des gesamten Gebäudebestands sorgen. Das aktuelle Planungskonzept ist ebenfalls
als Anlage beigefügt.
Im Rahmen der weiteren Planungsfortführung
soll in die Auswahl der Materialien, insbesondere des Klinkers und des
Fassadenmaterials für das Obergeschoss (Leitstelle), die Planungsbegleitgruppe
eingebunden werden. Die Architekten werden dafür besondere Visualisierungen
erstellen.
4. Kosten und
Finanzierung
Unter Berücksichtigung des zuvor
dargestellten Planstands haben die beteiligten Planungsbüros eine umfassende
Kostenberechnung auf der Grundlage der Baukosteninformation (BKI) und der DIN
276 erstellt. Nach den Vorgaben des Ingenieurrechts enthält eine solche
Kostenberechnung grundsätzlich noch eine Planungsungenauigkeit von +/- 10 %.
Zu beachten ist, dass die aktuell
außergewöhnlich hohe Auslastung der Bauwirtschaft durchaus zu starken
Kostensteigerungen führen kann und die Kostenprognose insgesamt erschwert wird.
Insofern besteht je nach Verlauf der Vergabeverfahren für die maßgeblichen
Gewerke ein signifikantes Abweichungsrisiko. Hinzu kommen wie bei jeder
Maßnahme die üblichen Risiken in der Bauabwicklung (z. B. Insolvenzen,
Minderleistungen der beauftragten Unternehmer, witterungsbedingte
Verzögerungen, etc.).
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der
durch die Architekten vorgelegten Kostenberechnung wird von einem Baubudget von
rund 21,4 Mio. Euro ausgegangen. Hierin eingeflossen sind pauschalierte Preisentwicklungen bis zum geplanten Baubeginn im Frühjahr 2019
und den entsprechenden Auftragsvergaben.
Aus den Fördermitteln des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes stehen für den Neubau des
Ergänzungsgebäudes Fördermittel von rd. 4.733.457 Euro bei einem Fördersatz von
bis zu 90% zur Verfügung (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 0134/2018/KREIS). In dieser
Größenordnung soll der Rohbau als selbstständiger Abschnitt gefördert werden,
damit die förderrechtlichen Fristen zur Fertigstellung bis Ende 2020
eingehalten werden können. Darüber hinaus können Kosten, die dem Rettungsdienst
zuzuordnen sind, über die Rettungsdienstgebühren refinanziert werden. Diese
Kostenbestandteile sind im weiteren Verfahren noch genau abzugrenzen.
In Anbetracht der
zeitlichen Abfolge der Baumaßnahmen und der resultierenden jährlichen
Auszahlungen soll jeweils jährlich über die Art der Finanzierung beraten
werden. In welcher Höhe dabei in der gesamten Umsetzungszeit bis
voraussichtlich 2021 – vor dem Hintergrund der allgemeinen
Liquiditätsentwicklung und der Lage an den Kapitalmärkten – eine
Kreditfinanzierung zum Tragen kommen könnte, soll jeweils im Rahmen der
jährlichen Haushaltsplanungen mit den politischen Gremien abgestimmt werden.
5. Einbindung der Planungsbegleitgruppe
Ergänzungsbau Kreishaus
Die interfraktionelle Planungsbegleitgruppe
begleitet den Planungsprozess seit September 2017. Zuletzt tagte die
Planungsbegleitgruppe am 20.06.2018. Wesentliche Planungsschritte und –inhalte
werden insofern grundlegend und fachlich tiefgehend beraten und abgestimmt. Wie
schon im Rahmen des kult hat sich diese Form der engen politischen Begleitung
und Unterstützung aus Verwaltungssicht bewährt und soll auch im gesamten
Bauverlauf fortgeführt werden.
6. Meilensteine der Projektplanung
Mit Blick auf die förderrechtlichen Vorgaben
des Kommunalinvestitionsförderprogramms ergeben sich folgende Meilensteine der
Projektplanung:
·
Baubeschluss auf Basis der qualifizierten
Entwurfsplanung 05.07.2018
·
Vergabe der ersten Gewerkepakete (insbesondere
Rohbau) im Frühjahr 2019
·
Baubeginn 01.03.2019 (Erd- und Kanalarbeiten)
·
Fertigstellung Rohbau bis 31.08.2020
·
Rohbauabnahmen bis 31.10.2020
·
Baufertigstellung (ohne Installation Leitstelle)
bis Frühjahr 2021
·
Inbetriebnahme der Leitstelle im Herbst des Jahres
2021
Entscheidungsalternative:
Verzicht auf den
Neubau
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Investitionsausgaben von 21,4 Mio. Euro werden in den kommenden Budgets
finanziert.
Es entstehen
Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:
Das
Ergänzungsgebäude wird nach Fertigstellung in das Anlagevermögen des Kreises
Borken übernommen und NKF-gemäß abgeschrieben.
Des Weiteren
entstehen laufende jährliche Folgekosten in Höhe von ca. 45.000 Euro für die
Bewirtschaftung der rund 2.700 qm Nutzfläche (Energieversorgung, Reinigung etc.
= 16,10 €/qm NF, siehe Haushaltsplan 2018).