Betreff
Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss
Vorlage
0151/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Als Nachfolger von Frau Lucia Terdues wird Herr Daniel Schemmer als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied (persönliche Stellvertretung für das Ausschussmitglied Heike Wermer) in den Jugendhilfeausschuss gewählt.


Rechtsgrundlage:

§ 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII

§ 4 Abs. 3 Erstes Ausführungsgesetz zum SGB VIII (AG – KJHG)

§ 4 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken

 

Sachdarstellung:

Frau Lucia Terdues war bislang stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses. Frau Terdues wurde zum Zeitpunkt der Konstituierung durch das Jugendwerk Reken vorgeschlagen. Frau Terdues steht nicht mehr für den Jugendhilfeausschuss zur Verfügung. Ihr Amt als stellvertretendes Mitglied ist insofern neu zu besetzen.

Gemäß § 71 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Verbindung mit § 4 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) sowie § 4 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken werden sechs Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der im Bereich des Kreisjugendamts wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt. Vorschläge der Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens von stimmberechtigten Verbandsvertretern aus dem Jugendhilfeausschuss ist ein Ersatzmitglied auf Vorschlag der Stelle, die das bisherige Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen.

Das Jugendwerk Reken hat Herrn Daniel Schemmer aus Reken vorgeschlagen. Herr Schemmer ist Student für politische Kommunikation. Er hat sich bereit erklärt, im Falle einer Wahl die Tätigkeit als Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu übernehmen.

Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am 11.09.2018 statt. Daher soll in der Sitzung des Kreistags vorher die Neuwahl und damit die Wiederbesetzung des derzeit vakanten Amtes erfolgen.

Entscheidungsalternative(n):

Nein.