Betreff
Zwischenbericht über die Umsetzung der Investitionsförderprogramme "Kommunales Investitionsförderungsgesetz" und "NRW.BANK.Gute Schule 2020"
Vorlage
0134/2018/KREIS/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1. Der Zwischenbericht über die Umsetzung der Investitionsprogramme „Kommunales Investitionsförderungsgesetz“ und „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der vom Bund zurückgeforderte, aber anschließend wieder verfügbare Betrag von 67.880,66 Euro wird zusätzlich für die KInvFG-Maßnahme „Neubau Ergänzungsgebäude Kreishaus Borken“ verwandt.

 

3. Auf eine Rückforderung der Bundesmittel von 67.880,66 Euro von der Stadtlohn-Vreden GmbH, die die Mittel als anderer Träger vom Kreis Borken erhalten hat, wird verzichtet. .


 

Sachdarstellung:

Im Zwischenbericht über die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 1 (Sitzungsvorlage 0134/2018/KREIS) hat die Verwaltung über den Klärungsbedarf des Bundes hinsichtlich des städtebaulichen Bezugs der KInvFG-Maßnahme „Barrierefreie Neugestaltung von Außenanlagen am Flugplatz Stadtlohn-Vreden“ informiert. Vor Aufnahme der Maßnahme in die vom Kreistag beschlossene KInvFG-Maßnahmenübersicht hat die Verwaltung den städtebaulichen Bezug als förderrechtliche Voraussetzung mit der Bezirksregierung Münster umfassend erörtert. Dabei ist in einer schriftlichen Stellungnahme auf den Ausstrahlungseffekt der Nutzer-, Besucher- und Gästezahl vor und nach einem Flugplatzbesuch auf die Stadtlohner Innenstadt hingewiesen worden. Auch wurde darauf verwiesen, dass bauplanungsrechtlich am Flugplatz bewusst einzelhandelsbezogen kein zentren- und nahversorgungsrelevantes Sortiment und keine Unterbringungsmöglichkeiten zugelassen wurden, um diesbezügliche Bedarfe gezielt in die Stadtlohner Innenstadt zu lenken. Die Bezirksregierung teilte seinerzeit mit, dass  in Anbetracht der vorgebrachten Argumentation die Maßnahme aus deren Sicht mit KInvFG-Mitteln durchgeführt werden kann. Auch die Fachabteilung der MHKBG NRW hat die Linie der Bezirksregierung unterstützt.

Im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise hat das zuständige Bundesministerium für Finanzen (BMF) jetzt jedoch wider Erwarten abschließend festgestellt, dass kein hinreichender städtebaulicher Bezug gegeben ist, die eine KInvFG-Förderung erlaubt. Dabei stellt das BMF darauf ab, dass der erforderliche Gebietsbezug, hier: Stadterneuerungsgebiet Stadtlohn, nicht gegeben ist. Auch mögliche Ausnahmen vom Gebietsbezug werden nicht gesehen, da nach Ansicht des BMF eine räumliche Nähe von Flugplatz und Stadterneuerungszentrum nicht unmittelbar und inhaltlich allenfalls mittelbar positive Ausstrahlungseffekte auf die Innenstadt gegeben sind.

Daraufhin hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 11.06.2018 einen Rückforderungsbescheid über die Bundesbeteiligung von 67.880,66 Euro an den Kreis Borken als Zuwendungsempfänger gesandt, dabei aber darauf hingewiesen, dass durch diesen Bescheid der Mittelbereitstellungsbescheid vom 08.10.2015 über 8.150.963,51 Euro nicht verändert wird. Sobald der Rückforderungsbescheid bestandskräftig geworden und der Rückforderungsbetrag eingegangen ist, kann im Rahmen des KInvFG-Förderungszwecks neu über den jetzt zurückgeforderten Betrag von 67.880,66 Euro verfügt werden.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den zurückgeforderten, aber anschließend wieder verfügbaren Betrag von 67.880,66 Euro zusätzlich zu den bereits eingeplanten Mitteln für die KInvFG-Maßnahme „Neubau Ergänzungsgebäude Kreishaus Borken“ zu verwenden. In Anbetracht der ursprünglich politisch beratenen und einstimmig beschlossenen Maßnahmenplanung und der Tatsache, dass der Rückforderungsbetrag für Investitionsmaßnahmen weiterhin dem Kreis Borken vollständig zur Verfügung steht, soll auf eine Rückforderung der Bundesmittel von der Stadtlohn-Vreden GmbH, die die Mittel als anderer Träger vom Kreis Borken erhalten hat, verzichtet werden.