1. Der Zwischenbericht über die Umsetzung der Investitionsprogramme „Kommunales Investitionsförderungsgesetz“ und „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Der vom Bund zurückgeforderte, aber anschließend wieder verfügbare Betrag von 67.880,66 Euro wird zusätzlich für die KInvFG-Maßnahme „Neubau Ergänzungsgebäude Kreishaus Borken“ verwandt.
3. Auf eine Rückforderung der Bundesmittel von 67.880,66 Euro von der Stadtlohn-Vreden GmbH, die die Mittel als anderer Träger vom Kreis Borken erhalten hat, wird verzichtet. .
Sachdarstellung:
Im Zwischenbericht über die Umsetzung des
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 1 (Sitzungsvorlage
0134/2018/KREIS) hat die Verwaltung über den Klärungsbedarf des Bundes
hinsichtlich des städtebaulichen Bezugs der KInvFG-Maßnahme „Barrierefreie
Neugestaltung von Außenanlagen am Flugplatz Stadtlohn-Vreden“ informiert. Vor
Aufnahme der Maßnahme in die vom Kreistag beschlossene
KInvFG-Maßnahmenübersicht hat die Verwaltung den städtebaulichen Bezug als
förderrechtliche Voraussetzung mit der Bezirksregierung Münster umfassend
erörtert. Dabei ist in einer schriftlichen Stellungnahme auf den
Ausstrahlungseffekt der Nutzer-, Besucher- und Gästezahl vor und nach einem
Flugplatzbesuch auf die Stadtlohner Innenstadt hingewiesen worden. Auch wurde
darauf verwiesen, dass bauplanungsrechtlich am Flugplatz bewusst
einzelhandelsbezogen kein zentren- und nahversorgungsrelevantes Sortiment und
keine Unterbringungsmöglichkeiten zugelassen wurden, um diesbezügliche Bedarfe
gezielt in die Stadtlohner Innenstadt zu lenken. Die Bezirksregierung teilte
seinerzeit mit, dass in Anbetracht der
vorgebrachten Argumentation die Maßnahme aus deren Sicht mit KInvFG-Mitteln
durchgeführt werden kann. Auch die Fachabteilung der MHKBG NRW hat die Linie der
Bezirksregierung unterstützt.
Im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise hat das zuständige
Bundesministerium für Finanzen (BMF) jetzt jedoch wider Erwarten abschließend
festgestellt, dass kein hinreichender städtebaulicher Bezug gegeben ist, die eine
KInvFG-Förderung erlaubt. Dabei stellt das BMF darauf ab, dass der
erforderliche Gebietsbezug, hier: Stadterneuerungsgebiet Stadtlohn, nicht
gegeben ist. Auch mögliche Ausnahmen vom Gebietsbezug werden nicht gesehen, da
nach Ansicht des BMF eine räumliche Nähe von Flugplatz und
Stadterneuerungszentrum nicht unmittelbar und inhaltlich allenfalls mittelbar
positive Ausstrahlungseffekte auf die Innenstadt gegeben sind.
Daraufhin hat die Bezirksregierung mit Schreiben vom 11.06.2018 einen
Rückforderungsbescheid über die Bundesbeteiligung von 67.880,66 Euro an den
Kreis Borken als Zuwendungsempfänger gesandt, dabei aber darauf hingewiesen,
dass durch diesen Bescheid der Mittelbereitstellungsbescheid vom 08.10.2015
über 8.150.963,51 Euro nicht verändert wird. Sobald der Rückforderungsbescheid
bestandskräftig geworden und der Rückforderungsbetrag eingegangen ist, kann im
Rahmen des KInvFG-Förderungszwecks neu über den jetzt zurückgeforderten Betrag
von 67.880,66 Euro verfügt werden.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den
zurückgeforderten, aber anschließend wieder verfügbaren Betrag von 67.880,66
Euro zusätzlich zu den bereits eingeplanten Mitteln für die KInvFG-Maßnahme
„Neubau Ergänzungsgebäude Kreishaus Borken“ zu verwenden. In Anbetracht der ursprünglich
politisch beratenen und einstimmig beschlossenen Maßnahmenplanung und der
Tatsache, dass der Rückforderungsbetrag für Investitionsmaßnahmen weiterhin dem
Kreis Borken vollständig zur Verfügung steht, soll auf eine Rückforderung der
Bundesmittel von der Stadtlohn-Vreden GmbH, die die Mittel als anderer Träger
vom Kreis Borken erhalten hat, verzichtet werden.