Der Jugendhilfeausschuss verabschiedet die in der Anlage 1 beigefügte Resolution zum Fachkräftemangel in Tageseinrichtungen für Kinder und beauftragt die Verwaltung mit dem Versand an das Land NRW.
Rechtsgrundlage:
Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 29.05.2018
Sachdarstellung:
Seit 2015 beschäftigt sich die Arbeitsgemeinschaft der
Jugendhilfeplanung zur Tagesbetreuung (AG I) und das Kreisjugendamt mit dem
Fachkräftemangel bei Erzieher/innen. Anfang des Jahres 2016 hat das
Kreisjugendamt eine Umfrage unter den Kita-Trägern zum Bedarf für einen
Bildungsgang zur praxisintegrierten Ausbildung von Erzieher/innen durchgeführt.
Zusammengefasstes Ergebnis der Umfrage war, dass der Fachkräftemangel von den
Trägern grundsätzlich bestätigt worden ist und dass Bedarf für weitere Angebote
zur Gewinnung junger Menschen für die Ausbildung zur Erzieher/in bestünde,
allerdings angesichts der Nichtauskömmlichkeit der KiBiz-Finanzierung keine
weitere finanzielle Belastung (Ausbildungsvergütung und -begleitung) getragen
werden könne. Die Revision der Fördersystematik des KiBiz ist seit mehreren
Jahren angekündigt. Die Einrichtung eines neuen praxisintegrierten
Bildungsganges musste daher seinerzeit bis auf Weiteres aufgeschoben werden.
Die AG I hat in der Folge in einem Positionspapier auf den Fachkräftemangel
hingewiesen und Gespräche mit Vertreter/innen aus Politik und Verwaltung
geführt. Seit 2 Jahren wird die Thematik auch im Rahmen der jährlichen
Maßnahmenprogramme des Kreisjugendamtes weiterverfolgt.
Durch die verstärkte Nachfrage nach Kindertagesbetreuung (gestiegene
Geburtenzahlen und Zuzüge, deutlich steigendes Nachfrageverhalten der Eltern in
der U3- und Ganztags-Betreuung) sind in den letzten beiden Jahren viele Gruppen
und auch Kitas neu eingerichtet worden. Weitere Ausbaumaßnahmen sind notwendig
und geplant. Der Fachkräftemangel hat seit der seinerzeitigen Umfrage
zugenommen.
Das Land hat zum Ende des vergangenen Jahres ein Rettungsprogramm für
Kita-Träger beschlossen und ausgezahlt, im Juli sind Eckpunkte eines
Übergangsgesetzes für das Kita-Jahr 2019/20 mit einer weiteren Verbesserung der
Förderung veröffentlicht worden und das Land ist bereits weitere
Verfahrensschritte zu einer nun konkret geplanten KiBiz-Revision gegangen.
Zuletzt hat sich der Landesfamilienminister Dr. Stamp auf die Vorlage eines
Referentenentwurfes bis zum Januar 2019 öffentlich festgelegt. Der Rahmen für
die Einrichtung eines PIA-Ausbildungsganges hat sich gegenüber der
seinerzeitigen Umfrage somit wesentlich verändert.
Fachkäfte einer Kita aus Isselburg haben Ende April 2018 in einem
Offenen Brief aus ihrer Sicht auf den Fachkräftemangel aufmerksam gemacht. Ein
Antrag der SPD-Fraktion zur letzten JHA-Sitzung am 29.05.2018 hat diesen Brief
aufgegriffen und eine Resolution an das Land als Gesetzgeber für das
Kinderbildungsgesetz eingefordert. In dieser Sitzung wurden parteiübergreifend
der Handlungsbedarf und die zeitliche Dringlichkeit zur Sicherung des
Fachkräftebedarfes in der Kindertagesbetreuung festgehalten. Die weiteren
Beratungen sollten über die Fachgremien der AG I und über die
Planungsbegleitgruppe geführt und die Bereitschaft der Träger zur
PIA-Ausbildung neu abgefragt werden.
Am 14.06.18 hat die AG I, am 20.06.18 eine eingesetzte Unterarbeitsgruppe
und am 25.06.18 die Planungsbegleitgruppe zum Thema beraten. Die Beteiligten
sind überzeugt, dass ein gemeinsames Handeln aller Akteure erforderlich ist, um
dem Fachkräftemangel entgegen wirken zu können. Am 19.07.18 wurden die Träger
und beauftragten Verwaltungsstellen für die Kitas im Kreisjugendamtsbezirk zur
Planung einer PIA-Ausbildung über das Berufskolleg Lise-Meitner am Standort
Stadtlohn informiert und zu einer belastbaren Rückmeldung zur Einrichtung von
PIA-Ausbildungsstellen in ihren Kitas angeschrieben. Die Kommunen mit eigenem
Jugendamt im Keis Borken und der Landkreistag NRW wurden über die Umfrage
informiert.
Für 21 von 33 Trägern sind Rückantworten eingegangen. Die Rückmeldungen
repräsentieren 83 von 100 Kitas im Kreisjugendamtsbezirk und 86% der
Kita-Gruppen. Darüber hinaus haben die Träger/Verwaltungsstellen auch für ihre
86 Kitas in den Bezirken der Stadtjugendämter Interesse zur PIA-Ausbildung
mitgeteilt. Insgesamt ist die Einrichtung von 19 Plätzen im ersten
Ausbildungsjahr 2019/20, 17 in 2020/21 und 19 in 2021/22 zugesagt worden.
Darüber hinaus haben mehrere Träger das grundsätzliche Interesse geäußert, aber
noch keine belastbare Platzzahl gemeldet. Diese Zahlen sind ausreichend zur
Einrichtung einer PIA-Ausbildungsklasse pro Ausbildungsjahr. Hierbei wurden als
zwingende Voraussetzung für eine dauerhafte Einrichtung von
PIA-Ausbildungsplätzen ganz überwiegend die gesonderte Förderung dieser
Ausbildung innerhalb der KiBiz-Finanzierungssystematik und die höhere
Anrechnung auf den Personalschlüssel sowie als zwingende bis wünschenswerte
Voraussetzung ein gut erreichbarer Schulstandort und eine konzertierte Aktion
zum Ausbildungsmarketing genannt.
Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen zur Personalsituation in den
Kitas, dass die Träger mit schnelleren Entfristungen von Arbeitsverträgen sowie
vermehrt mit Teilzeitangeboten - auch unterhalb eines Umfangs von 0,5 -
arbeiten. Insgesamt sind mehr als 80% der Arbeitsverträge unbefristet und etwas
mehr als die Hälfte der Personalkräfte sind teilzeitbeschäftigt. Auch
verstärkte Neueinstellungen mit unbefristeten Verträgen, flexiblere
Gestaltungen von Arbeitszeitmodellen, Einstellungen aus anderen
Qualifikationsbereichen und Einstellungen als Fachkraft auf
Ergänzungskraftstellen werden als Reaktion auf den Fachkräftemangel genannt.
Nach den Rückmeldungen werden knapp 100 Praktikantinnen und Praktikanten
in den 83 Kitas beschäftigt (41 im Berufsanerkennungsjahr -BAJ- und 58 im
Praktikum zur Fachoberschule -FOS-), allerdings konnten 19 BAJ-Praktikantenstellen
nicht besetzt werden.
Die Träger/Verwaltungsstellen haben inklusive langfristiger Erkrankungen
23 vakante Stellen gemeldet (=2,2% bezogen auf alle Stellen). Bei den
Stellenbesetzungsverfahren sind zwar nur 5 Ausschreibungen vollständig erfolglos
geblieben, allerdings werden allgemein deutlich rückläufige Bewerbungszahlen
zurückgemeldet.
Die Ergebnisse der Umfrage bestätigen, dass zurzeit noch kein
Personalnotstand besteht, dass aber heute bereits eine deutliche Anspannung des
Arbeitsmarktes für die Kindertagesbetreuung besteht und bei den weiter
steigenden Bedarfen und bei dem Wettbewerb von benachbarten Berufsfeldern die
Sicherung der ausreichenden Personalversorgung gefährdet ist.
Mit der Umfrage wurden auch Ansätze zum Bürokratieabbau für die
KiBiz-Revision angefragt. Es wurden Rückmeldungen zu den Bereichen
Qualifizierung/Pädagogik, Betriebs- und Investitionskostenförderung gegeben,
die weitestgehend in der Diskussion um die KiBiz-Revision bereits bekannt sind.
Die aufbereiteten Rückmeldungen werden an den Landkreistag NRW zur
Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren weitergeleitet.
Auf dieser Basis ist unter Beteiligung des Sprechers und der Sprecherin
der AG I die in der Anlage 1
beigefügte Resolution an das Land NRW aufgestellt worden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Auf die Resolution wird verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Direkt keine.
Über die
Einbringung in das Gesetzgebungsverfahren zur grundlegenden KiBiz-Revision wird
eine Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Träger erwartet. Über die
Finanzierungsanteile der Kommunen entscheidet das Land im Gesetzgebungsverfahren.