Betreff
Landschaftsplanung im Kreis Borken
Vorstellung des Entwurfs des Landschaftsplans "Heiden"
Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
0195/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

§ 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW)

 

Sachdarstellung:

Der Kreistag des Kreises Borken hat am 25.02.2016 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Heiden“ beschlossen. Zuvor ist der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Heiden in seiner Sitzung vom 02.06.2015 über das Landschaftsplanaufstellungsverfahren informiert worden.

Für Nordrhein-Westfalen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur flächendeckenden Landschaftsplanung, die durch die Kreise und kreisfreien Städte zu leisten ist. Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Landschaftsplanes kann die Bezirksregierung keine darüber hinaus gehenden Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzgebiete durch Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung ausweisen. Insofern stellt der von den politischen Vertretungen der Kreise und kreisfreien Städte zu beschließende Landschaftsplan als Ortsrecht eine Möglichkeit zur Selbstbestimmung für die von ihm betroffenen Bürgerinnen und Bürger dar.

Der Landschaftsplan als zentrales Instrument des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege und -entwicklung unterstützt die Aktivitäten zur Förderung und Bewahrung der westmünsterländischen Parklandschaft. Die Erarbeitung des Planentwurfs erfolgte durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken. Der Landschaftsplan enthält neben den notwendigen Erhaltungsfestsetzungen (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile) die gebotenen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (z.B. Anpflanzungen, Heckenpflege, Anlage von Kleingewässern) für die bäuerliche Kulturlandschaft im Plangebiet.

Er dient der Unterstützung der Landwirtschaft bei der Durchführung landschaftserhaltender und gestaltender Maßnahmen sowie der naturnahen Erholung im ländlichen Raum. Die Anwendung des Kulturlandschaftsprogramms des Kreises Borken, von dem die Landwirte in zunehmenden Maße Gebrauch machen, setzt in wesentlichen Teilen das Bestehen eines Landschaftsplanes voraus.

Die für den Landschaftsplan „Heiden“ eingerichtete planbegleitende Arbeitsgruppe hat sich am 11.12.2017 getroffen. Zusätzlich fanden verschiedene Einzelabstimmungsgespräche statt. Das Plangebiet ist Vertretern der planbegleitenden Arbeitsgruppe am 21.03.2018 bei einer Bereisung vorgestellt worden.

In der Arbeitsgruppe wirkten das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, die Bezirksstelle für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, der Landesbetrieb Wald und Holz, die Kreisstelle der Landwirtschaftskammer, die Gemeinde Heiden sowie Vertreter des Ausschusses für Umwelt und des Naturschutzbeirates mit.

Der aktuelle Planungsstand wird dem Ausschuss für Umwelt am 19.09.2018 und dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde am 27.09.2018 anhand einer Präsentation vorgestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 15 LNatSchG NRW) beginnt für den Landschaftsplan "Heiden" am 05.11.2018 und endet am 30.11.2018. Hierzu erhalten die Kreistagsabgeordneten und die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt sowie des Naturschutzbeirates je ein Exemplar des Entwurfs des Landschaftsplanes.

Für den Landschaftsplan wird die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 16 LNatSchG NRW in Form einer Bürgerversammlung und eines Bürgerbüros durchgeführt. Folgende Termine sind hierfür vorgesehen:

30.10.2018             Bürgerversammlung in der Westmünsterlandhalle in Heiden, Am Sportzentrum 7

05. – 16.11.2018    Bürgerbüro im Heidener Heimathaus, Am Sportzentrum 11

Zusätzlich wird der Entwurf des Landschaftsplanes vor Beginn der frühzeitigen Bürgerbeteiligung den relevanten Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.

Nach Ende des Bürgerbüro-Termins kann der Landschaftsplan-Entwurf weitere 2 Wochen in der Kreisverwaltung und im Internet eingesehen werden.