Betreff
Umsetzung Klimaschutzkonzept - Beantragung Folgeförderung
Vorlage
0198/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage

  1. Der in der Vorlage beschriebenen Vorgehensweise wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folgeantrag zur Projektförderung einschließlich der beschriebenen Verlängerungsoption für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu stellen. Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Haushaltsverabschiedung.

 


Rechtsgrundlage:

 

Sachdarstellung:

Ausgangslage:

Klimaschutzarbeit wird in der Kreisverwaltung seit mehr als 10 Jahren erfolgreich betrieben. Auf Basis des im Kompass 2025 formulierten Zieles, „Natürliche Lebensgrundlagen erhalten und im Klimawandel gestalten“ bildet das vom Kreistag zuletzt 2015 verabschiedete Klimaschutzkonzept die Grundlage für die Klimaschutzarbeit. 2015 wurde mithilfe der Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative (65% der Personalkosten zzgl. Sachkosten) eine Stelle für das Klimaschutzmanagement in den Stellenplan des Kreises Borken eingestellt und befristet bis Januar 2019 besetzt. Die Stelle ist seit 01.07.2018 vakant.

 

Standortbestimmung, Zielerreichung

Handlungsfelder des Klimaschutzkonzeptes

Als eine der Maßnahmen aus dem eea-Prozess heraus ist 2014 das Klimaschutzkonzept mit Fördermitteln des Bundes erstellt worden. In diesem Prozess wurden sowohl quantitative als auch qualitative Klimaschutzziele in vier Handlungsfeldern für den Kreis Borken festgesetzt und vom Kreistag beschlossen.

Die Handlungsfelder sind:

-       Übergeordnete Themen

-       Gebäude

-       Mobilität und

-       Wirtschaft.

 

I.     Quantitative Ziele

Der Beschluss des Kreistages von 2014 umfasst als quantitatives Ziel die Senkung der CO2-Emissionen um 25% bis 2030 und 50% bis 2050 bezogen auf 2012.

Die Erreichung dieses Zieles wird 2018 durch eine CO2-Bilanzierung überprüft, die im Rahmen der Zertifizierung zum European Energy Award erfolgt.

 

II.  Qualitative Ziele

Das Ergebnis der Zielerreichung der qualitativen Ziele stellt sich differenziert dar:

 

a)   Handlungsfeld „Übergeordnete Themen“

Im Handlungsfeld „übergeordnete Themen“ sind Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit wie Maßnahmen zur Unterstützung der Energie- und Wärmewende als auch Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aus der Perspektive von 2013 zusammengefasst.

 

Als qualitative Zielsetzungen sind hier für das Handlungsfeld formuliert:

  • Sensibilisierung und Motivation zur Änderung des Handelns
  • Kreis als Motor der Energiewende gemeinsam mit den Kommunen
  • Vernetzung von Akteuren / Enge Zusammenarbeit der Beteiligten
  • Überregionale Zusammenarbeit im Münsterland (z. B. Klimaexpo)
  • Aufbau „Allianz für Klimaschutz“
  • Unterstützung von praxisnahen Forschungsprojekten
  • Interkommunale Zusammenarbeit

 

Mehrheitlich können für diese Ziele für die vergangenen Jahre positive Entwicklungen beschrieben werden. So konnte z. B. für die Klimaschutzarbeit im Münsterland nicht nur eine gemeinsame Marke „Münsterland ist Klimaland“ entwickelt werden, sondern die Kreisverwaltungen im Münsterland haben auch ihre Klimaschutzaktivitäten wie die Klimawoche aufeinander abgestimmt und auch gemeinsame Projekte auf den Weg gebracht. Durch die Klimaschutzstelle konnten auch die Kommunen in den vergangenen Jahren in ihrer Klimaschutzarbeit, u. a. in der Information zu Fördermöglichkeiten und auch bei der Beantragung von Mitteln deutlich besser unterstützt werden. Mit der Initiierung des Projektes KEEN Kommunales Energie-Effizienz-Netzwerk konnte den Kommunen eine konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung von Maßnahmen vermittelt werden.

 

Resümee: In dem sehr breit aufgestellten Handlungsfeld konnten bereits Umsetzungserfolge erzielt werden. Dieses Handlungsfeld bleibt jedoch wegen seiner inhaltlichen Ausrichtung Daueraufgabe. Nur wenig bearbeitet worden ist bislang der Themenkomplex „Klimafolgenanpassung“ aus diesem Handlungsfeld. Nicht zuletzt der Sommer 2018 zeigt jedoch eindrücklich, welche Auswirkungen der Klimawandel bereits heute in Deutschland hat. Phasen mit Starkregenereignissen werden sich in Zukunft noch häufiger mit Trockenperioden, die von Hitzewellen begleitet werden, ablösen. Dabei wird deutlich, dass sich der Klimawandel regional unterschiedlich äußert, weshalb eine Anpassung an seine Folgen insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene wichtig ist. Deshalb bedarf es auf Basis der auf Landeseben zu treffenden Aussagen zur Klimaentwicklung auf regionaler Ebene und nachfolgend konkreter regionaler und lokaler Konzepte, um eine gezielte Anpassung an die Folgen des Klimawandels vor Ort zu ermöglichen.

 

b)   Handlungsfeld Gebäude

Bis zur Verlagerung der Stelle zur WFG war dieses Handlungsfeld ein deutlicher Schwerpunkt der Klimaschutzarbeit der Kreisverwaltung. In Kooperation mit anderen Partnern und insbesondere den Kommunen wurden zahlreiche Angebote umgesetzt. Mit dem Ziel, die Angebote zu verstetigen und um die Kommunen bei der eigenverantwortlichen Umsetzung zu stärken, wurde ein Materialienkoffer entwickelt, der von den Kommunen jetzt abgerufen werden kann.

 

Als qualitative Angebote formuliert das Klimaschutzkonzept in diesem Handlungsfeld

  • Stärkung der bestehenden Angebote für Impulsberatungen
  • Steigerung der Sanierungsquote
  • Einsatz Erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung
  • Effizienzsteigerung z. B. Ausbau der Netze

 

Resümee: In diesem Handlungsfeld hat der Kreis Borken bereits intensiv gearbeitet. Der Verstetigung bestehender Angebote und der Stärkung der Kommunen bei der eigenverantwortlichen Umsetzung kommt hier auch in Zukunft Bedeutung zu.

 

c)    Handlungsfeld Mobilität

Das Handlungsfeld „Mobilität“ zielt im Klimaschutzkonzept von 2014 auf die Verbesserung der Möglichkeiten für klimaschonende Mobilität ab. Dabei liegt der Fokus auf der Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger und Nutzung des ÖPNV:

 

-   Stärkere Fokussierung auf Multimodalität

-   Effizienzsteigerung im ÖPNV (Auslastung, Einsatz Erneuerbarer Energien)

Mobilität wurde in den vergangenen Jahren im und für den Kreis Borken aus unterschiedlichen Perspektiven behandelt. Davon liegen die folgenden Studien und Konzepte vor:

·         Straßen- und Radwegeprogramm Kreis Borken (Infrastruktur - jährlich aktualisiert)

·         Mobilitätsuntersuchung 2015

·         Bestehender Nahverkehrsplan (NVP 2005ff) und Aufstellung neuer NVP

·         European Energy Award – Klimaschutzkonzept (2014)

·         Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe (2011)

·         Landesweite Verkehrspläne

·         Entwicklung gemeinsamer Mobilitätsvorhaben bzw. eines Mobilitätskonzeptes auf Ebene des Münsterlandes (seit 2017)

 

Besonders intensiv beschäftig(t)en sich Politik, Verwaltung, Verkehrsunternehmen, Interessensverbände, benachbarte Aufgabenträger sowie Bürgerinnen und Bürger mit dem ÖPNV im Rahmen der Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans, der in Kürze im ersten Entwurf vorliegt. Dieser beinhaltet eine Analyse des straßengebundenen ÖPNVs einschließlich seiner Rahmenbedingungen und des Entwicklungspotenzials.

 

Resümee: Aspekte, die im neuen Nahverkehrsplan nicht, oder nur in Teilbereichen behandelt werden sind:

 

·         Radverkehr (bspw. Alltagstaugliche Fahrradrouten, touristische Radrouten)

·         Nahmobilität

·         Schienengebundener ÖPNV

·         Motorisierter Individualverkehr (MIV)

·         Wirtschaftsverkehr

·         Kommunikation zu Mobilitätsmöglichkeiten

 

Diese Handlungsfelder sollen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes aufgegriffen und integral betrachtet werden. Der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes wird in den kommenden Jahren auch aus dem Blickwinkel des Klimaschutzes besondere Bedeutung zukommen.

 

d)   Handlungsfeld Wirtschaft

Durch die strategische Entscheidung, eine Stelle Klimaschutzmanagement bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken anzusiedeln, war das Handlungsfeld Wirtschaft in den vergangenen zwei Jahren Schwerpunkt der Arbeit. Durch die Weiterführung etablierter Projekte wie Ökoprofit oder Energieforum Westmünsterland, die Initiierung neuer und innovativer Projekte und die Verknüpfung zu anderen Themenstellungen der Wirtschaftsförderung wie Digitalisierung und Innovation konnten in diesem Handlungsfeld wichtige Meilensteine gesetzt werden. Die im Klimaschutzkonzept 2014 formulierten qualitativen Ziele

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (z. B. effizienterer Energieeinsatz, Erneuerbare Energien)

·         Steigerung der regionalen Wertschöpfung

konnten spürbar voran gebracht werden.

Besonderer Meilenstein in diesem Handlungsfeld war auch die Zukunftskonferenz, zu der der Kreis, die WFG und seine Partner Anfang März nach Ahaus einluden. Unter dem Titel „Der Klimaschutz und seine Schnittstellen zu den Megatrends Digitalisierung, Innovation und Neue Mobilität – Strategien, Lösungen, Perspektiven für die Zukunft im Münsterland“ waren Vertreter aus Kommunen, Unternehmen und Politik eingeladen. Im Zentrum stand die Frage, inwiefern Klimaschutz einen Beitrag zur Wertschöpfung im Münsterland leisten kann und welche Handlungsoptionen, Produkte und Dienstleistungen ein durch Innovationen und Nachhaltigkeit angetriebenes Unternehmertum voranbringen kann/muss, um Klimaschutz und ökonomisches Handeln zu vereinen. Die hohe Teilnehmerzahl verdeutlichte, wie wichtig insbesondere den Unternehmen das Thema Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung in dieser Region ist.

Resümee: Fragen der Energieeffizienz und der Energieeinsparung werden nach Auffassung auch der WFG weiterhin große Bedeutung für die Unternehmen im Kreis Borken haben. Die enge Zusammenarbeit mit der WFG ist für die Klimaschutzarbeit ein Garant für eine hohe Qualität, die einher geht mit einer hohen Überzeugungskraft.

 

Weiteres Vorgehen

1.    Fortsetzung der Klimaschutzarbeit

Die Fortschritte in der Klimaschutzarbeit in den vergangenen Jahren – prägnant sichtbar gemacht durch die erfolgreiche Teilnahme am European Energy Award -haben sehr deutlich aufgezeigt, dass im Kreis Borken Klimaschutzarbeit inhaltlich auf höchstem Niveau geleistet wird. Dabei wird im Kreis Borken kein akademischer Diskurs zum Klimaschutz geführt und Klimaschutz nicht zum Selbstzweck betrieben, sondern der Erfolg misst sich an praktischen Projekten, die z. B. Bauherren und Unternehmen in ihrer Arbeit erfolgreich unterstützen. Die Klimaschutzarbeit des Kreises wird sowohl von Bürgern als auch in der Politik sehr positiv gesehen. In der Verknüpfung von anderen drängenden Themen der Regionalentwicklung mit dem Thema Klimaschutz liegt die Chance der Klimaschutzarbeit.

Die Klimaschutzstelle hat sich bewährt als Ansprechpartnerin für Kommunen, Akteure und Unternehmen rund um das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Hier läuft die Kooperationen mit anderen Akteuren zusammen, sowohl kreisweit (u. a. KH, WFG, egw, Sparkassen) als auch mit anderen Kreisen, mit dem Münsterland e.V., Energie- und Effizienzagentur, Umweltministerium, Kreisen und Kommunen auf Münsterlandebene und NRW- z. B.  in den Projekten

·         altbauneu: Internetplattform, Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerbe, Auszeichnungen, Entwicklung von Angebote für Kommunen

·         Besser wohnen im Münsterland

·         KlimaExpo NRW

·         Solarpotentialkataster

·         100%-EE-Region

·         Ökoprofit

·         Ökoprofit-Klub

·         Energieeffizienz Werkstatt

·         Energieforum Westmünsterland

·         Effizienzforum Wirtschaft

·         Runder Tisch Biodiversität

·         KEEN

·         Netzwerk Klimaschutz im Münsterland

·         Kreisweites Netzwerk Klimaschutz mit den Kommunen

·         European Energy Award (eea-Prozess) und ergänzend künftig u. U. European Climate Award (eca)

 

Außerdem laufen hier Anfragen aus der Presse, aus der Politik, von Zeitschriften und übergeordneten Stellen, Fragen zu mit dem Klimaschutz fachlich zusammen hängenden zeitaktuellen Themen wie Nachhaltigkeit oder die Angebote zur Teilnahme an landesweiten Projekten im Klimaschutzkontext auf.

Der eea-Prozess ist auf den Zeitraum bis Juni 2020 festgelegt, danach wird neu über eine weitere Teilnahme und über die Teilnahme am eca zu entscheiden sein.

 

2.    Personalbedarf

Derzeit wird die Klimaschutzarbeit mit rechnerisch 1,5 Stellen geleistet. Darin enthalten ist auch der Overhead-Anteil im FB 66 (Stellenanteile Kremer, Gülker). Um das Thema Klimaschutz minimalst zu bespielen (Ansprechpartner für Kommunen sowie für Projektträger, Beantwortung von Anfragen aus der Presse, aus der Politik, von Zeitschriften und übergeordneten Stellen, Bearbeitung des Themas Nachhaltigkeit, Teilnahme an landesweiten Projekten wie altbauneu) und für die Teilnahme am eea-Prozess ist insgesamt eine 1,0-Stelle (Stelle incl. Overhead) notwendig.

Für die Initiierung und Umsetzung von Projekten ist Personal darüber hinaus zwingend notwendig.

 

3.    Wiederbesetzung der Stelle Klimaschutzmanagement

Das BMUB bietet die Möglichkeit der Förderung der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes an. Der Förderzeitraum beträgt dabei 2 Jahre, die Förderquote 40%. Die Möglichkeit, die bislang nicht in Anspruch genommenen Mittel aus der Förderphase 1 (7 Personalmonate mit 65% Förderquote) anzuhängen, soll mit dem Fördermittelgeber ggfls. erörtert werden.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

  1. Der in der Vorlage beschriebenen Vorgehensweise wird nicht zugestimmt.
  2. Ein Folgeantrag zur Projektförderung für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wird nicht gestellt.
  3. Die Klimaschutzarbeit wird auf das beschriebene zurückgefahren. Projekte werden nicht umgesetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Nein

Kalkulierte Ausgaben für 2 Jahre:

Personalkosten

88.064,58 €

Sachkosten

20.000 €

Reisekosten

7.680 €

Professionelle Prozessunterstützung

12.000 €

Summe

127.744,58 €

 

Förderquote: 40%

51.097,83 €

Eigenanteil Kreis demnach: 60%

76.646,75 €

 

Haushaltsjahr 2019 (01.09.-31.12.)

12.774,46 €

Haushaltsjahr 2020 (01.01.-31.12.)

38.323,37 €

Haushaltsjahr 2021 (01.01.-31.08.)

25.548,92 €