- Der in der Vorlage beschriebenen Vorgehensweise wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folgeantrag zur
Projektförderung einschließlich der beschriebenen Verlängerungsoption für
die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu stellen. Der Beschluss ergeht
vorbehaltlich der Haushaltsverabschiedung.
Rechtsgrundlage:
Sachdarstellung:
Ausgangslage:
Klimaschutzarbeit
wird in der Kreisverwaltung seit mehr als 10 Jahren erfolgreich betrieben. Auf
Basis des im Kompass 2025 formulierten Zieles, „Natürliche Lebensgrundlagen
erhalten und im Klimawandel gestalten“ bildet das vom Kreistag zuletzt 2015
verabschiedete Klimaschutzkonzept die Grundlage für die Klimaschutzarbeit. 2015
wurde mithilfe der Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative (65% der
Personalkosten zzgl. Sachkosten) eine Stelle für das Klimaschutzmanagement in
den Stellenplan des Kreises Borken eingestellt und befristet bis Januar 2019
besetzt. Die Stelle ist seit 01.07.2018 vakant.
Standortbestimmung, Zielerreichung
Handlungsfelder des Klimaschutzkonzeptes
Als eine der Maßnahmen
aus dem eea-Prozess heraus ist 2014 das Klimaschutzkonzept mit Fördermitteln
des Bundes erstellt worden. In diesem Prozess wurden sowohl
quantitative als auch qualitative Klimaschutzziele in vier Handlungsfeldern für
den Kreis Borken festgesetzt und vom Kreistag beschlossen.
Die
Handlungsfelder sind:
-
Übergeordnete
Themen
-
Gebäude
-
Mobilität
und
-
Wirtschaft.
I. Quantitative
Ziele
Der Beschluss des
Kreistages von 2014 umfasst als quantitatives Ziel die Senkung der
CO2-Emissionen um 25% bis 2030 und 50% bis 2050 bezogen auf 2012.
Die Erreichung
dieses Zieles wird 2018 durch eine CO2-Bilanzierung überprüft, die im Rahmen
der Zertifizierung zum European Energy Award erfolgt.
II. Qualitative
Ziele
Das Ergebnis der
Zielerreichung der qualitativen Ziele stellt sich differenziert dar:
a) Handlungsfeld
„Übergeordnete Themen“
Im Handlungsfeld
„übergeordnete Themen“ sind Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit wie Maßnahmen
zur Unterstützung der Energie- und Wärmewende als auch Maßnahmen zur
Klimafolgenanpassung aus der Perspektive von 2013 zusammengefasst.
Als qualitative
Zielsetzungen sind hier für das Handlungsfeld formuliert:
- Sensibilisierung und Motivation zur Änderung des Handelns
- Kreis als Motor der Energiewende gemeinsam mit den Kommunen
- Vernetzung von Akteuren / Enge Zusammenarbeit der Beteiligten
- Überregionale Zusammenarbeit im Münsterland (z. B. Klimaexpo)
- Aufbau „Allianz für Klimaschutz“
- Unterstützung von praxisnahen Forschungsprojekten
- Interkommunale
Zusammenarbeit
Mehrheitlich
können für diese Ziele für die vergangenen Jahre positive Entwicklungen
beschrieben werden. So konnte z. B. für die Klimaschutzarbeit im Münsterland
nicht nur eine gemeinsame Marke „Münsterland ist Klimaland“ entwickelt werden,
sondern die Kreisverwaltungen im Münsterland haben auch ihre
Klimaschutzaktivitäten wie die Klimawoche aufeinander abgestimmt und auch
gemeinsame Projekte auf den Weg gebracht. Durch die Klimaschutzstelle konnten auch
die Kommunen in den vergangenen Jahren in ihrer Klimaschutzarbeit, u. a. in der
Information zu Fördermöglichkeiten und auch bei der Beantragung von Mitteln
deutlich besser unterstützt werden. Mit der Initiierung des Projektes KEEN
Kommunales Energie-Effizienz-Netzwerk konnte den Kommunen eine konkrete
Hilfestellung bei der Umsetzung von Maßnahmen vermittelt werden.
Resümee: In dem sehr breit aufgestellten Handlungsfeld konnten bereits
Umsetzungserfolge erzielt werden. Dieses Handlungsfeld bleibt jedoch wegen
seiner inhaltlichen Ausrichtung Daueraufgabe. Nur wenig bearbeitet worden ist
bislang der Themenkomplex „Klimafolgenanpassung“ aus diesem Handlungsfeld.
Nicht zuletzt der Sommer 2018 zeigt jedoch eindrücklich, welche Auswirkungen
der Klimawandel bereits heute in Deutschland hat. Phasen mit
Starkregenereignissen werden sich in Zukunft noch häufiger mit Trockenperioden,
die von Hitzewellen begleitet werden, ablösen. Dabei wird deutlich, dass sich
der Klimawandel regional unterschiedlich äußert, weshalb eine Anpassung an
seine Folgen insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene wichtig ist. Deshalb
bedarf es auf Basis der auf Landeseben zu treffenden Aussagen zur
Klimaentwicklung auf regionaler Ebene und nachfolgend konkreter regionaler und
lokaler Konzepte, um eine gezielte Anpassung an die Folgen des Klimawandels vor
Ort zu ermöglichen.
b) Handlungsfeld
Gebäude
Bis zur Verlagerung
der Stelle zur WFG war dieses Handlungsfeld ein deutlicher Schwerpunkt der
Klimaschutzarbeit der Kreisverwaltung. In Kooperation mit anderen Partnern und
insbesondere den Kommunen wurden zahlreiche Angebote umgesetzt. Mit dem Ziel,
die Angebote zu verstetigen und um die Kommunen bei der eigenverantwortlichen
Umsetzung zu stärken, wurde ein Materialienkoffer entwickelt, der von den
Kommunen jetzt abgerufen werden kann.
Als qualitative
Angebote formuliert das Klimaschutzkonzept in diesem Handlungsfeld
- Stärkung der bestehenden Angebote für
Impulsberatungen
- Steigerung der Sanierungsquote
- Einsatz Erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung
- Effizienzsteigerung z. B. Ausbau der
Netze
Resümee: In diesem Handlungsfeld hat der Kreis Borken bereits intensiv
gearbeitet. Der Verstetigung bestehender Angebote und der Stärkung der Kommunen
bei der eigenverantwortlichen Umsetzung kommt hier auch in Zukunft Bedeutung
zu.
c) Handlungsfeld
Mobilität
Das Handlungsfeld
„Mobilität“ zielt im Klimaschutzkonzept von 2014 auf die Verbesserung der
Möglichkeiten für klimaschonende Mobilität ab. Dabei liegt der Fokus auf der
Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger und Nutzung des ÖPNV:
- Stärkere Fokussierung auf Multimodalität
- Effizienzsteigerung im ÖPNV (Auslastung,
Einsatz Erneuerbarer Energien)
Mobilität wurde in
den vergangenen Jahren im und für den Kreis Borken aus unterschiedlichen
Perspektiven behandelt. Davon liegen die folgenden Studien und Konzepte vor:
·
Straßen- und Radwegeprogramm Kreis
Borken (Infrastruktur - jährlich aktualisiert)
·
Mobilitätsuntersuchung 2015
·
Bestehender Nahverkehrsplan (NVP
2005ff) und Aufstellung neuer NVP
·
European Energy Award –
Klimaschutzkonzept (2014)
·
Nahverkehrsplan Westfalen-Lippe (2011)
·
Landesweite Verkehrspläne
·
Entwicklung gemeinsamer
Mobilitätsvorhaben bzw. eines Mobilitätskonzeptes auf Ebene des Münsterlandes
(seit 2017)
Besonders intensiv
beschäftig(t)en sich Politik, Verwaltung, Verkehrsunternehmen,
Interessensverbände, benachbarte Aufgabenträger sowie Bürgerinnen und Bürger
mit dem ÖPNV im Rahmen der Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans, der in Kürze
im ersten Entwurf vorliegt. Dieser beinhaltet eine Analyse des
straßengebundenen ÖPNVs einschließlich seiner Rahmenbedingungen und des
Entwicklungspotenzials.
Resümee: Aspekte, die im neuen Nahverkehrsplan nicht, oder nur in Teilbereichen
behandelt werden sind:
·
Radverkehr (bspw.
Alltagstaugliche Fahrradrouten, touristische Radrouten)
·
Nahmobilität
·
Schienengebundener
ÖPNV
·
Motorisierter
Individualverkehr (MIV)
·
Wirtschaftsverkehr
·
Kommunikation
zu Mobilitätsmöglichkeiten
Diese
Handlungsfelder sollen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes aufgegriffen und
integral betrachtet werden. Der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes wird in den
kommenden Jahren auch aus dem Blickwinkel des Klimaschutzes besondere Bedeutung
zukommen.
d) Handlungsfeld
Wirtschaft
Durch die
strategische Entscheidung, eine Stelle Klimaschutzmanagement bei der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken anzusiedeln, war das
Handlungsfeld Wirtschaft in den vergangenen zwei Jahren
Schwerpunkt der Arbeit. Durch die Weiterführung etablierter Projekte wie
Ökoprofit oder Energieforum Westmünsterland, die
Initiierung neuer und innovativer Projekte und die Verknüpfung zu anderen
Themenstellungen der Wirtschaftsförderung wie Digitalisierung und Innovation
konnten in diesem Handlungsfeld wichtige Meilensteine gesetzt werden. Die
im Klimaschutzkonzept 2014 formulierten qualitativen Ziele
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (z. B. effizienterer
Energieeinsatz, Erneuerbare Energien)
·
Steigerung
der regionalen Wertschöpfung
konnten spürbar
voran gebracht werden.
Besonderer
Meilenstein in diesem Handlungsfeld war auch die Zukunftskonferenz, zu der der
Kreis, die WFG und seine Partner Anfang März nach Ahaus einluden. Unter dem
Titel „Der Klimaschutz und seine Schnittstellen zu den Megatrends
Digitalisierung, Innovation und Neue Mobilität – Strategien, Lösungen,
Perspektiven für die Zukunft im Münsterland“ waren Vertreter aus Kommunen,
Unternehmen und Politik eingeladen. Im Zentrum stand die Frage, inwiefern
Klimaschutz einen Beitrag zur Wertschöpfung im Münsterland leisten kann und
welche Handlungsoptionen, Produkte und Dienstleistungen ein durch Innovationen
und Nachhaltigkeit angetriebenes Unternehmertum voranbringen kann/muss, um
Klimaschutz und ökonomisches Handeln zu vereinen. Die hohe Teilnehmerzahl
verdeutlichte, wie wichtig insbesondere den Unternehmen das Thema Klimaschutz
und nachhaltige Entwicklung in dieser Region ist.
Resümee: Fragen der Energieeffizienz und der Energieeinsparung werden nach
Auffassung auch der WFG weiterhin große Bedeutung für die Unternehmen im Kreis
Borken haben. Die enge Zusammenarbeit mit der WFG ist für die Klimaschutzarbeit
ein Garant für eine hohe Qualität, die einher geht mit einer hohen
Überzeugungskraft.
Weiteres
Vorgehen
1. Fortsetzung
der Klimaschutzarbeit
Die Fortschritte
in der Klimaschutzarbeit in den vergangenen Jahren – prägnant sichtbar gemacht
durch die erfolgreiche Teilnahme am European Energy Award -haben sehr deutlich
aufgezeigt, dass im Kreis Borken Klimaschutzarbeit inhaltlich auf höchstem
Niveau geleistet wird. Dabei wird im Kreis Borken kein akademischer Diskurs zum
Klimaschutz geführt und Klimaschutz nicht zum Selbstzweck betrieben, sondern
der Erfolg misst sich an praktischen Projekten, die z. B. Bauherren und
Unternehmen in ihrer Arbeit erfolgreich unterstützen. Die Klimaschutzarbeit des
Kreises wird sowohl von Bürgern als auch in der Politik sehr positiv gesehen.
In der Verknüpfung von anderen drängenden Themen der Regionalentwicklung mit
dem Thema Klimaschutz liegt die Chance der Klimaschutzarbeit.
Die
Klimaschutzstelle hat sich bewährt als Ansprechpartnerin für Kommunen, Akteure
und Unternehmen rund um das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Hier läuft
die Kooperationen mit anderen Akteuren zusammen, sowohl kreisweit (u. a. KH,
WFG, egw, Sparkassen) als auch mit anderen Kreisen, mit dem Münsterland e.V.,
Energie- und Effizienzagentur, Umweltministerium, Kreisen und Kommunen auf
Münsterlandebene und NRW- z. B. in den
Projekten
·
altbauneu:
Internetplattform, Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerbe, Auszeichnungen,
Entwicklung von Angebote für Kommunen
·
Besser
wohnen im Münsterland
·
KlimaExpo
NRW
·
Solarpotentialkataster
·
100%-EE-Region
·
Ökoprofit
·
Ökoprofit-Klub
·
Energieeffizienz
Werkstatt
·
Energieforum
Westmünsterland
·
Effizienzforum
Wirtschaft
·
Runder
Tisch Biodiversität
·
KEEN
·
Netzwerk
Klimaschutz im Münsterland
·
Kreisweites
Netzwerk Klimaschutz mit den Kommunen
·
European
Energy Award (eea-Prozess) und ergänzend künftig u. U. European Climate Award
(eca)
Außerdem laufen
hier Anfragen aus der Presse, aus der Politik, von Zeitschriften und
übergeordneten Stellen, Fragen zu mit dem Klimaschutz fachlich zusammen
hängenden zeitaktuellen Themen wie Nachhaltigkeit oder die Angebote zur
Teilnahme an landesweiten Projekten im Klimaschutzkontext auf.
Der eea-Prozess
ist auf den Zeitraum bis Juni 2020 festgelegt, danach wird neu über eine
weitere Teilnahme und über die Teilnahme am eca zu entscheiden sein.
2. Personalbedarf
Derzeit wird die
Klimaschutzarbeit mit rechnerisch 1,5 Stellen geleistet. Darin enthalten ist
auch der Overhead-Anteil im FB 66 (Stellenanteile Kremer, Gülker). Um das Thema
Klimaschutz minimalst zu bespielen (Ansprechpartner für Kommunen sowie für
Projektträger, Beantwortung von Anfragen aus der Presse, aus der Politik, von
Zeitschriften und übergeordneten Stellen, Bearbeitung des Themas Nachhaltigkeit,
Teilnahme an landesweiten Projekten wie altbauneu) und für die Teilnahme am
eea-Prozess ist insgesamt eine 1,0-Stelle (Stelle incl. Overhead) notwendig.
Für die
Initiierung und Umsetzung von Projekten ist Personal darüber hinaus zwingend
notwendig.
3. Wiederbesetzung
der Stelle Klimaschutzmanagement
Das BMUB bietet
die Möglichkeit der Förderung der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes an. Der
Förderzeitraum beträgt dabei 2 Jahre, die Förderquote 40%. Die Möglichkeit, die
bislang nicht in Anspruch genommenen Mittel aus der Förderphase 1 (7
Personalmonate mit 65% Förderquote) anzuhängen, soll mit dem Fördermittelgeber
ggfls. erörtert werden.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
- Der in der
Vorlage beschriebenen Vorgehensweise wird nicht zugestimmt.
- Ein
Folgeantrag zur Projektförderung für die Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes wird nicht gestellt.
- Die
Klimaschutzarbeit wird auf das beschriebene zurückgefahren. Projekte
werden nicht umgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand von Euro ist im
laufenden Budget finanziert:
Nein
Kalkulierte
Ausgaben für 2 Jahre:
Personalkosten |
88.064,58 € |
Sachkosten |
20.000 € |
Reisekosten |
7.680 € |
Professionelle Prozessunterstützung |
12.000 € |
Summe |
127.744,58 € |
Förderquote: 40% |
51.097,83 € |
Eigenanteil Kreis demnach:
60% |
76.646,75 € |
Haushaltsjahr 2019
(01.09.-31.12.) |
12.774,46 € |
Haushaltsjahr 2020
(01.01.-31.12.) |
38.323,37 € |
Haushaltsjahr 2021
(01.01.-31.08.) |
25.548,92 € |