1. Der beigefügten aktualisierten Übersicht (Stand: 05.09.2018) über die Maßnahmen, die aus dem Kreditkontingent des Programms NRW.BANK.Gute Schule 2020 finanziert werden sollen, wird zugestimmt.
2. Soweit bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabeverschiebungen zwischen den einzelnen zu fördernden Maßnahmen entstehen, wird dem ebenfalls zugestimmt. Neue Maßnahmen bedürfen hingegen der Zustimmung des Kreistages.
3. Über die weitere Maßnahmenplanung und -durchführung nach dem Programms NRW.BANK.Gute Schule 2020 wird die Verwaltung im Rahmen der Controllingberichte, des Jahresabschlusses und darüber hinaus bei Bedarf informieren. Hier bitte nur den reinen Text des Beschlussvorschlages einfügen
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW
Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020)
Sachdarstellung:
Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“
Über
das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 hat die Kreisverwaltung zuletzt im
Kreistag am 05.07.2018 berichtet. Zuvor hatte der Kreistag schon am 19.10.2017
einer ersten Maßnahmenübersicht (Stand: 20.09.2017) zugestimmt. Diese
Maßnahmenübersicht wurde inzwischen den aktuellen Gegebenheiten (Stand:
05.09.2018) angepasst und soll Grundlage für ersten Abruf eines
Kreditkontingents von 3.058.979 Euro sein.
Für
den Kreis Borken ist für die Jahre 2017 bis 2020 ein jährliches
Kreditkontingent von jeweils 3.058.979 Euro, also insgesamt von 12.235.916 Euro vorgesehen.
Bekanntermaßen macht der Kreis Borken von der Regelung Gebrauch, nicht in
Anspruch genommene Kreditkontingente eines jeweils laufenden Kalenderjahres –
mit Ausnahme des Jahres 2020 - im Folgejahr aufzunehmen. Deshalb wird im 4.
Quartal 2018 das Kreditkontingent für das Jahr 2017 abgerufen. In der Folge
steht dann der Abruf des Kreditkontingents 2018 für das 4. Quartal 2019 und der
Kreditkontingente 2019 und 2020 für das 4. Quartal 2020 an. Danach muss nach
derzeitiger Rechtslage innerhalb von 30 Monaten nach jeweiliger Auszahlung
eines Kreditkontingents die zweckentsprechende Verwendung bestätigt werden. Das
Land NRW beabsichtigt allerdings, über eine Gesetzesänderung den
Verwendungszeitraum auf 48 Monate zu erweitern.
Folgende
Maßnahmen (siehe auch Anlage) sind für das
Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 vorgesehen:
Neubaumaßnahmen
Maßnahme |
Vorl. Kosten-dimension |
Gepl. Reali-sierungszeitraum |
Ersatzneubau Dreifachsporthalle
am Berufskolleg Bocholt-West |
6.000.000
€ |
2019-2021 |
Für die neue
Dreifachsporthalle wird der Kreis ausschließlich die Kosten für eine
Standardsporthalle an Berufskollegs tragen. Hierfür ist weiterhin eine
vorläufige Kostendimension von 6,0 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinausgehende
Anforderungen der Stadt Bocholt werden von dort finanziert.
Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen
Maßnahme |
Vorl. Kosten-dimension |
Gepl. Reali-sierungszeitraum |
Flachdachsanierung und
Aufstockung BK Technik/Lise-Meitner, Ahaus |
550.000
€ |
2019-2020 |
Umbau und Neueinrichtung
Lehrerzimmer und Verwaltung am BK Bocholt-West |
2.500.000
€ |
2018-2019 |
Sanierung Dreifachsporthalle BK
Borken |
1.800.000
€ |
2019 |
Fenstererneuerung Bauteil 6
(Werkstattgebäude) BK Borken |
133.582,47
€ |
fertig seit 06.11.2017 |
Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken (1. BA) |
109.291,53
€ |
fertig seit 11.12.2017 |
Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken (2. und 3. BA) |
550.000
€ |
in der Umsetzung bis 2020 (jeweils
Sommerferien) |
Für
die Sanierung der Dreifachsporthalle am Berufskolleg Borken wird der Kreis
ausschließlich die Sanierungskosten, die für eine Standardsporthalle an
Berufskollegs erforderlich sind, tragen. Darüber hinausgehende
Sanierungsanforderungen der Stadt Borken (Versammlungsstätte, Tribüne,
Barrierefreiheit) werden von dort finanziert.
Anschaffungen verschiedener
Berufskollegs
Maßnahme |
Vorl. Kosten-dimension |
Gepl. Reali-sierungszeitraum |
BTA - Investitionen im
Werkstattbereich |
184.902
€ |
in
der Umsetzung |
BTA - CNC-Maschine Holzwerkstatt |
145.483,02
€ |
bereits
angeschafft |
BKLM - Umbau/Einrichtung
Biologieraum |
40.240
€ |
Biologierraum
eingerichtet |
BK Bocholt-West -
CNC-Drehmaschine |
180.000
€ |
2020 |
BK Bocholt-West – 3D-Messarm |
70.000
€ |
2020 |
Da zum
jetzigen Stand die förderfähigen Kosten weiterhin noch teils auf vorläufigen
Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch Änderungen und Anpassungen
ergeben können, soll die Kreisverwaltung weiterhin ermächtigt bleiben, bei der
weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabeverschiebungen vornehmen zu
können, damit gewährleistet wird, dass keine Fördermittel ungenutzt bleiben.
Neue Maßnahmen sollen hingegen dem Kreistag zur Zustimmung vorgelegt werden.
Nicht
aufgenommen in die Maßnahmenübersicht wurde ein Ersatzneubau für die
Johannesschule in Gronau. Die Johannesschule wird von der Diakonischen Stiftung
Wittekindshof als Ersatzschulträger als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung betrieben. Das MHKBG NRW hat konkret auf die
Förderfähigkeit angesprochen jüngst mitgeteilt, dass Maßnahmen an
nicht-kommunaler Schulinfrastruktur - als solche wird die Johannesschule
eingestuft - nicht aus dem Programm NRW-BANK.Gute Schule 2020 gefördert werden
können.
Auch
über das KInvFG-Kapitel 2 sieht die Kreisverwaltung inzwischen keine
Fördermöglichkeiten für den Ersatzneubau für die Johannesschule. Zwar hat das
MHKBG NRW ausdrücklich Investitionsmaßnahmen der Träger von Ersatzschulen und
Maßnahmen an Förderschulen für förderfähig anerkannt. Schwierigkeiten zeigen
sich aber schon bei der Voraussetzung der Förderung eines Ersatzneubaus, da in
Gronau zwei unterschiedliche Schulstandorte zusammengeführt werden sollen. Die
Errichtung eines Ersatzneubaus ist nach KInvFG-II hingegen nur ausnahmsweise
förderfähig, soweit diese im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des
Prinzips der Wirtschaftlichkeit nachweislich eine günstigere Variante darstellt
und soweit der Ersatzbau nach Art und Funktion den Bestandbau ersetzt und dabei
dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt. Derzeit werden im
Bestandsgebäude 11 Klassen und in der Pestalozzischule 8-9 Klassen beschult.
Somit übersteigt der Ersatzbau die bisherigen räumlichen Kapazitäten deutlich.
Zudem ist das Bestandsgebäude nur zum Teil sanierungsbedürftig, aber aus seiner
ursprünglichen Funktion als Tagesbildungsstätte für eine Förderschule weder
räumlich noch funktional in Zukunft geeignet. Bei der Förderschule des Trägers
Haus Hall in Gescher hat der Kreis Borken bei einem vergleichbaren
Neubauvorhaben 2011 periodische Schuldendienstleistungen in Form von
Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen für ein zwanzigjähriges
Kapitalmarktdarlehen übernommen, das vom Ersatzschulträger für einen
Schulneubau aufgenommen wurde. Zum Ersatzneubau der Johannesschule wird die
Kreisverwaltung zu gegebener Zeit eine Sitzungsvorlage vorlegen.
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Kapitel 2
Mit 3,5 Mrd. Euro gewährt der Bund Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen für den Zeitraum 2017 bis 2022. Der Kreis Borken erhält hiervon 7.910.718,00 Euro.
Über das KInvFG-Kapitel 2 sollen nach
derzeitiger Überlegung folgende Maßnahmen finanziert werden:
Maßnahme |
Vorl. Kosten-dimension |
Gepl. Reali-sierungszeitraum |
BKLM: Energetische Sanierung
Einfachsporthalle |
300.000
€ |
bereits
umgesetzt |
BK Bocholt-West: Vorläufiger
Sanierungsbedarf (ohne Lehrerzimmer) |
500.000
€ |
2019/2020 |
BK Am Wasserturm Bocholt:
Vorläufiger Sanierungsbedarf |
noch
nicht bezifferbar |
2018/2019 |
Neumühlenschule Borken:
Flachdachsanierung |
560.000
€ |
2020 |
BK Gronau: Fenstersanierung BT
3-5 |
350.000
€ |
in
der Umsetzung |
Ein
hoher zusätzlicher Sanierungsbedarf zeichnet sich aktuell am Berufskolleg am
Wasserturm in Bocholt wegen der erhöhten Schadstoffwerte im Ursprunggebäude ab.
Die Stadt Bocholt wird die Schadstoffbeseitigung und den Rückbau aller
betroffenen Bauteile durchführen und finanzieren. Die Wiederherstellung und
Modernisierung der Räume erfolgt anschließend durch den Kreis als
Erbbaurechtsnehmer. Kostenschätzungen liegen derzeit weiterhin noch nicht vor.
Da zum
jetzigen Stand die förderfähigen Kosten immer noch teils auf vorläufigen
Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch Änderungen und Anpassungen
ergeben können, können bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung
Ausgabeverschiebungen vorkommen. Die Maßnahmenübersicht für die KInvFG-Kapitel
2-Förderung wird weiter vervollständigt und dem Kreistag im 1.Halbjahr 2019 zur
Entscheidung vorgelegt, damit gewährleistet wird, dass keine Fördermittel
ungenutzt bleiben.
Entscheidungsalternative(n):
Über das Programm
NRW.BANK.Gute Schule 2020 werden (teils) andere Schulinfrastruktur-maßnahmen
gefördert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Kreditkontingente des Programms NRW.BANK.Gute Schule 2020 werden - sofern nicht
schon geschehen - den einzelnen Maßnahmen als Ertrag oder Einzahlung
zugeordnet, sobald diese beansprucht werden.