Betreff
Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 - Maßnahmenübersicht
Vorlage
0224/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.         Der beigefügten aktualisierten Übersicht (Stand: 05.09.2018) über die Maßnahmen, die aus dem Kreditkontingent des Programms NRW.BANK.Gute Schule 2020 finanziert werden sollen, wird zugestimmt.

2.         Soweit bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabeverschiebungen zwischen den einzelnen zu fördernden Maßnahmen entstehen, wird dem ebenfalls zugestimmt. Neue Maßnahmen bedürfen hingegen der Zustimmung des Kreistages.

3.         Über die weitere Maßnahmenplanung und -durchführung nach dem Programms NRW.BANK.Gute Schule 2020 wird die Verwaltung im Rahmen der Controllingberichte, des Jahresabschlusses und darüber hinaus bei Bedarf informieren. Hier bitte nur den reinen Text des Beschlussvorschlages einfügen


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW

Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020)

Sachdarstellung:

Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“

Über das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 hat die Kreisverwaltung zuletzt im Kreistag am 05.07.2018 berichtet. Zuvor hatte der Kreistag schon am 19.10.2017 einer ersten Maßnahmenübersicht (Stand: 20.09.2017) zugestimmt. Diese Maßnahmenübersicht wurde inzwischen den aktuellen Gegebenheiten (Stand: 05.09.2018) angepasst und soll Grundlage für ersten Abruf eines Kreditkontingents von 3.058.979 Euro sein.

Für den Kreis Borken ist für die Jahre 2017 bis 2020 ein jährliches Kreditkontingent von jeweils 3.058.979 Euro, also insgesamt von 12.235.916 Euro vorgesehen. Bekanntermaßen macht der Kreis Borken von der Regelung Gebrauch, nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente eines jeweils laufenden Kalenderjahres – mit Ausnahme des Jahres 2020 - im Folgejahr aufzunehmen. Deshalb wird im 4. Quartal 2018 das Kreditkontingent für das Jahr 2017 abgerufen. In der Folge steht dann der Abruf des Kreditkontingents 2018 für das 4. Quartal 2019 und der Kreditkontingente 2019 und 2020 für das 4. Quartal 2020 an. Danach muss nach derzeitiger Rechtslage innerhalb von 30 Monaten nach jeweiliger Auszahlung eines Kreditkontingents die zweckentsprechende Verwendung bestätigt werden. Das Land NRW beabsichtigt allerdings, über eine Gesetzesänderung den Verwendungszeitraum auf 48 Monate zu erweitern.

Folgende Maßnahmen (siehe auch Anlage) sind für das  Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 vorgesehen:

Neubaumaßnahmen

Maßnahme

Vorl. Kosten-dimension

Gepl. Reali-sierungszeitraum

Ersatzneubau Dreifachsporthalle am Berufskolleg Bocholt-West

6.000.000 €

2019-2021

Für die neue Dreifachsporthalle wird der Kreis ausschließlich die Kosten für eine Standardsporthalle an Berufskollegs tragen. Hierfür ist weiterhin eine vorläufige Kostendimension von 6,0 Mio. Euro vorgesehen. Darüber hinausgehende Anforderungen der Stadt Bocholt werden von dort finanziert.

Sanierungs-/Modernisierungsmaßnahmen

Maßnahme

Vorl. Kosten-dimension

Gepl. Reali-sierungszeitraum

Flachdachsanierung und Aufstockung BK Technik/Lise-Meitner, Ahaus

550.000 €

2019-2020

Umbau und Neueinrichtung Lehrerzimmer und Verwaltung am BK Bocholt-West

2.500.000 €

2018-2019

Sanierung Dreifachsporthalle BK Borken

1.800.000 €

2019

Fenstererneuerung Bauteil 6 (Werkstattgebäude) BK Borken

133.582,47 €

fertig seit 06.11.2017

Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken

(1. BA)

109.291,53 €

fertig seit 11.12.2017

Fenstererneuerung Neumühlenschule, Borken

(2. und 3. BA)

550.000 €

in der Umsetzung bis 2020 (jeweils Sommerferien)

Für die Sanierung der Dreifachsporthalle am Berufskolleg Borken wird der Kreis ausschließlich die Sanierungskosten, die für eine Standardsporthalle an Berufskollegs erforderlich sind, tragen. Darüber hinausgehende Sanierungsanforderungen der Stadt Borken (Versammlungsstätte, Tribüne, Barrierefreiheit) werden von dort finanziert.

Anschaffungen verschiedener Berufskollegs

Maßnahme

Vorl. Kosten-dimension

Gepl. Reali-sierungszeitraum

BTA - Investitionen im Werkstattbereich

184.902 €

in der Umsetzung

BTA - CNC-Maschine Holzwerkstatt

145.483,02 €

bereits angeschafft

BKLM - Umbau/Einrichtung Biologieraum

40.240 €

Biologierraum eingerichtet

BK Bocholt-West - CNC-Drehmaschine

180.000 €

2020

BK Bocholt-West – 3D-Messarm

70.000 €

2020

Da zum jetzigen Stand die förderfähigen Kosten weiterhin noch teils auf vorläufigen Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch Änderungen und Anpassungen ergeben können, soll die Kreisverwaltung weiterhin ermächtigt bleiben, bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabeverschiebungen vornehmen zu können, damit gewährleistet wird, dass keine Fördermittel ungenutzt bleiben. Neue Maßnahmen sollen hingegen dem Kreistag zur Zustimmung vorgelegt werden.

Nicht aufgenommen in die Maßnahmenübersicht wurde ein Ersatzneubau für die Johannesschule in Gronau. Die Johannesschule wird von der Diakonischen Stiftung Wittekindshof als Ersatzschulträger als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung betrieben. Das MHKBG NRW hat konkret auf die Förderfähigkeit angesprochen jüngst mitgeteilt, dass Maßnahmen an nicht-kommunaler Schulinfrastruktur - als solche wird die Johannesschule eingestuft - nicht aus dem Programm NRW-BANK.Gute Schule 2020 gefördert werden können.

Auch über das KInvFG-Kapitel 2 sieht die Kreisverwaltung inzwischen keine Fördermöglichkeiten für den Ersatzneubau für die Johannesschule. Zwar hat das MHKBG NRW ausdrücklich Investitionsmaßnahmen der Träger von Ersatzschulen und Maßnahmen an Förderschulen für förderfähig anerkannt. Schwierigkeiten zeigen sich aber schon bei der Voraussetzung der Förderung eines Ersatzneubaus, da in Gronau zwei unterschiedliche Schulstandorte zusammengeführt werden sollen. Die Errichtung eines Ersatzneubaus ist nach KInvFG-II hingegen nur ausnahmsweise förderfähig, soweit diese im Vergleich zur Bestandssanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit nachweislich eine günstigere Variante darstellt und soweit der Ersatzbau nach Art und Funktion den Bestandbau ersetzt und dabei dessen räumliche Kapazität nicht wesentlich übersteigt. Derzeit werden im Bestandsgebäude 11 Klassen und in der Pestalozzischule 8-9 Klassen beschult. Somit übersteigt der Ersatzbau die bisherigen räumlichen Kapazitäten deutlich. Zudem ist das Bestandsgebäude nur zum Teil sanierungsbedürftig, aber aus seiner ursprünglichen Funktion als Tagesbildungsstätte für eine Förderschule weder räumlich noch funktional in Zukunft geeignet. Bei der Förderschule des Trägers Haus Hall in Gescher hat der Kreis Borken bei einem vergleichbaren Neubauvorhaben 2011 periodische Schuldendienstleistungen in Form von Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen für ein zwanzigjähriges Kapitalmarktdarlehen übernommen, das vom Ersatzschulträger für einen Schulneubau aufgenommen wurde. Zum Ersatzneubau der Johannesschule wird die Kreisverwaltung zu gegebener Zeit eine Sitzungsvorlage vorlegen.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2

Mit 3,5 Mrd. Euro gewährt der Bund Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen für den Zeitraum 2017 bis 2022. Der Kreis Borken erhält hiervon 7.910.718,00 Euro.

Über das KInvFG-Kapitel 2 sollen nach derzeitiger Überlegung folgende Maßnahmen finanziert werden:

Maßnahme

Vorl. Kosten-dimension

Gepl. Reali-sierungszeitraum

BKLM: Energetische Sanierung Einfachsporthalle 

300.000 €

bereits umgesetzt

BK Bocholt-West: Vorläufiger Sanierungsbedarf (ohne Lehrerzimmer)

500.000 €

2019/2020

BK Am Wasserturm Bocholt: Vorläufiger Sanierungsbedarf

noch nicht bezifferbar

2018/2019

Neumühlenschule Borken: Flachdachsanierung

560.000 €

2020

BK Gronau: Fenstersanierung BT 3-5

350.000 €

in der Umsetzung

Ein hoher zusätzlicher Sanierungsbedarf zeichnet sich aktuell am Berufskolleg am Wasserturm in Bocholt wegen der erhöhten Schadstoffwerte im Ursprunggebäude ab. Die Stadt Bocholt wird die Schadstoffbeseitigung und den Rückbau aller betroffenen Bauteile durchführen und finanzieren. Die Wiederherstellung und Modernisierung der Räume erfolgt anschließend durch den Kreis als Erbbaurechtsnehmer. Kostenschätzungen liegen derzeit weiterhin noch nicht vor.

Da zum jetzigen Stand die förderfähigen Kosten immer noch teils auf vorläufigen Kostendimensionen beruhen und sich demzufolge noch Änderungen und Anpassungen ergeben können, können bei der weiteren Maßnahmenplanung und -durchführung Ausgabeverschiebungen vorkommen. Die Maßnahmenübersicht für die KInvFG-Kapitel 2-Förderung wird weiter vervollständigt und dem Kreistag im 1.Halbjahr 2019 zur Entscheidung vorgelegt, damit gewährleistet wird, dass keine Fördermittel ungenutzt bleiben.

Entscheidungsalternative(n):

Über das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 werden (teils) andere Schulinfrastruktur-maßnahmen gefördert.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kreditkontingente des Programms NRW.BANK.Gute Schule 2020 werden - sofern nicht schon geschehen - den einzelnen Maßnahmen als Ertrag oder Einzahlung zugeordnet, sobald diese beansprucht werden.