Der Sachstand zum Kommunalen Integrationszentrum wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die
inhaltlichen Schwerpunktsetzungen der Arbeit des Kommunalen
Integrationszentrums (KI) orientieren
sich an dem durch den Kreistag Borken verabschiedeten Integrationskonzept.
Vorrangige Handlungsfelder sind dabei:
•
Zugang zu formeller und informeller Bildung
•
Erfüllung der Schulpflicht
•
Herstellung von Zugängen für besondere Zielgruppen
•
Sprache und Integration
•
Interkulturelle Kompetenz
•
Gesellschaftliche Teilhabe
Das Kommunale Integrationszentrum
übernimmt seit seiner Bildung in der bereits vielfältigen Landschaft von
Integrationsangeboten die Rolle eines Moderators, um erforderliche regionale
Abstimmungsprozesse zu unterstützen, notwendige fachliche Expertise in die
Entwicklungen miteinzubringen sowie Transparenz über Akteure, Verfahren und
überregionale Angebote herzustellen.
Aktuell arbeiten im KI fünf
Mitarbeiter/innen des Kreises Borken auf 3,5 Stellen sowie fünf abgeordnete
Lehrkräfte, die sich ebenfalls auf 3,5 Stellen aufteilen. Die Stellen der
kommunalen Mitarbeiter/innen werden durch pauschale Festbeträge durch das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW
finanziert.
Das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur
„Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe“ des
MKFFI NRW ist auch in 2018 fortgesetzt worden. Das Kommunale
Integrationszentrum Kreis Borken hat in Abstimmung mit den Kommunen und
verschiedenen Trägern die Mittel beantragt und entsprechend weitergleitet. Das
KI ist zuständig für die Beantragung und
das Controlling des Förderprogramms.
Insgesamt wurden über dieses Förderprogramm seit 2016 über 480.000 € für
die Unterstützung des Kommunen und des Ehrenamtes verausgabt. Das
Förderprogramm wird in 2019 fortgesetzt werden.
1. Zugang zu formeller Bildung
Das KI ist verantwortlich für die Beratungsstellen
für den schulischen Seiteneinstieg mit der Zuständigkeit für Ahaus, Gronau,
Heek, Legden, Schöppingen sowie Bocholt, Rhede, Isselburg. Mit den
Beratungsstellen des Schulamtes für den Kreis Borken wird ein gemeinsam
abgestimmtes Konzept in der Region umgesetzt. Die Lehrkräfte beraten dabei auch
die Eltern sowie Betreuer/innen zu allen Fragen des Schulsystems in
Deutschland.
Die seit der ersten Integrationskonferenz im
Dezember 2016 unterstützende Struktur der DaZ-Netzwerke für die Sekundarstufe I
und II ist in Abstimmung mit der Schulaufsicht auf die Grundschulen ausgeweitet
worden. Die „DaZ-Netzwerke“ tagen zwei bis dreimal pro Schulhalbjahr. Die
Themen werden durch die beteiligten Lehrkräfte selbst ausgewählt.
a. Workshopreihe Sprachsensibler Fachunterricht
Zur weiteren Unterstützung der Lehrkräfte bei der
Beschulung neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher führt das KI seit Februar
2018 eine Workshopreihe zum sprachsensiblen Fachunterricht durch. Neben der
Auftaktveranstaltung „Sprachsensibel lehren lernen“ am 07. Februar wurden
weitere Workshops zur Umsetzung von sprachsensiblen Angeboten in Fächern wie
Mathematik, Geographie, Musik und Physik durchgeführt. Bisher konnten knapp 300
Lehrkräfte über die Angebote erreicht werden. Aufgrund der guten Nachfrage wird
die Workshopreihe im zweiten Halbjahr fortgeführt. Erstmals werden dabei auch
gesonderte Angebote für Lehrkräfte aus den Grundschulen und aus den
Berufskollegs angeboten.
b. Unterstützung der sprachlichen Bildung im frühkindlichen
Bereich
Um insbesondere die Kindertagesstätten
bei der Umsetzung von Sprach- und Elternbildungsangeboten zu unterstützen,
nutzt das KI die bereits landesweit umgesetzten Programme „Griffbereit“ und
„Rucksack KiTa“. Damit werden die durchgängige sprachliche Bildung, sowie die
Zusammenarbeit und die Erziehungskompetenz von Eltern gefördert. Durch die
Umsetzung von mehrsprachigen Spielgruppen für ein- bis dreijährige Kinder
zusammen mit ihren Eltern sowie Gruppenangebote für Eltern von drei- bis
sechsjährigen Kindern werden diese Angebote gefördert. Das KI hat erste
Elternbegleiter/-innen sowie Erzieherinnen von Kindertagesstätten für die
Begleitung beider Programme ausgebildet.
Das Ministerium für Kinder, Familien Flüchtlinge und Integration des
Landes NRW (MKFFI) fördert in 2018 die Umsetzung der Programme „Griffbereit“
und „Rucksack Kita/Schule“ im Rahmen des Vorhabens „Integrationschancen für
Kinder und Familien –IfKuF“ über das Kommunale Integrationszentrum.
Bei der Umsetzung des Programms Griffbereit (1-3 Jahre) sind aktuell neun
Einrichtungen (Kindertagesstätten, Flüchtlingshilfe, Integrationseinrichtungen)
kreisweit beteiligt. Das Programm Rucksack KiTa (4-6 Jahre) läuft
aktuell in fünf Kindertagesstätten.
c. Begleitung multiprofessionellen Teams
Das Ministerium für Schule und Bildung hat Stellen
im Landesdienst für multiprofessionelle Teams (mpT) zur Integration durch
Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler geschaffen, die durch
Personal der Kommunen ergänzt werden. An den Berufskollegs des Kreises Borken
wurde an drei Standorten jeweils eine Stelle mit Sozialpädagoginnen besetzt,
die den Übergangsprozess von der Sekundarstufe I in die Bildungsgänge der
Berufskollegs begleiten. Das Kommunale Integrationszentrum hat diese Fachkräfte
in einer regelmäßig tagenden Austauschrunde miteinander vernetzt und
unterstützt und begleitet ihre Arbeit. In Abstimmung mit den Kommunen Stadtlohn
und Gronau sind auch die dort tätigen mpT in die Netzwerkarbeit eingebunden
worden.
d. Umsetzung der Sprachferien „talentCampus“
Über diese Netzwerkstruktur wurden in den
Sommerferien in Borken und Gronau erste Angebote zum „talentCAMPus“ im Rahmen
des Programms „Kultur macht STARK“, gefördert durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF), realisiert. Die
Fachkräfte in den multiprofessionellen Teams am Berufskolleg Borken und
an der Fridtjof-Nansen-Realschule in Gronau, die Volkshochschulen in Borken und
Gronau sowie das KI haben für zugewanderte Schülerinnen und Schüler ein jeweils
einwöchiges Angebot zur Sprachförderung und zur kulturellen Bildung realisiert.
Insgesamt haben an beiden Angeboten knapp 50 Jugendliche an dem Programm
teilgenommen.
In den Herbstferien sind zwei weitere Angebote realisiert worden:
-
Ahaus:
VHS Ahaus in Kooperation mit den Berufskollegs in Ahaus
-
Bocholt:
VHS Bocholt in Kooperation mit dem Spanischen Kulturverein und Stadt Bocholt
Insgesamt haben an diesen beiden Angeboten knapp 40 Jugendliche an dem
Programm teilgenommen.
Ziel ist die Ferienzeit für die sprachliche
Vertiefung der bisherigen Sprachkenntnisse zu nutzen. Dabei werden besonders
auch kulturelle Angebote wie z.B. ein Besuch des kult in das Angebot
einbezogen. Gefördert wird das Programm
durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in Verbindung mit
dem Programm „Kultur macht stark“.
2. Sprachmittlerpool Kreis Borken
Seit Beginn des Jahres hat das KI einen Pool für
Sprachmittler/-innen aufgebaut, der
Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen sowie den Kommunen, den
Facheinheiten der Kreisverwaltung und weiteren Trägern und Vereinen zur
Verfügung steht. Das MKFFI unterstützt über die Förderung des KI die
Einrichtung und Betreuung des Pools. Bisher haben die Sprachmittler/-innen über
300 Einsätze im Kreis Borken absolviert. Dabei werden sie durch das KI
begleitet und qualifiziert. Zum jetzigen Zeitpunkt können 45 Sprachen und
Dialekte durch insgesamt 82 SprachmittlerInnen abgedeckt werden.
Das KI übernimmt dabei die komplette Abwicklung des
Sprachmittlerpools. Dazu gehört die Akquise der Sprachmittelnden, die
Qualifizierung und Begleitung sowie das komplette Einsatzmanagement.
3. Vermittlung von Interkultureller Kompetenz
Zur Förderung der interkulturellen Kompetenz der
Beschäftigten in der Verwaltung hat das KI in Abstimmung der
Personalentwicklung der Kreisverwaltung
in 2017 Fortbildungsangebote zur Interkulturellen Kompetenz und zum
Konfliktmanagement organisiert. Über die
Angebote sind 60 hauptamtliche Teilnehmende erreicht worden, die aus
verschiedenen Arbeitsbereichen sowie aus den kreisangehörigen Kommunen kommen.
Die Angebote sind in 2018 fortgesetzt worden. Ein Schwerpunkt ist dabei
der Umgang mit Konflikten unter
besonderer Berücksichtigung kultureller und anderer Hintergründe. Bisher sind
35 hauptamtliche Teilnehmende erreicht worden. Die Seminarangebote werden in
2019 fortgeführt werden.
4. Perspektive
Der Erlass und die Förderrichtlinie für die
Kommunalen Integrationszentren ist in 2018 geändert worden. Zur Erweiterung der
Kommunalen Integrationszentren wurde sowohl der Umfang der Regelfinanzierung
als auch der Zeitraum der Förderung geändert. Bisher mussten die Fördermittel
jährlich beantragt werden. Mit der neuen Richtlinie gilt der Förderzeitraum von
2018 – 2022. Neben den bisherigen 3,5 Stellen wird mit der Förderrichtlinie für
weitere Fachkräfte eine Zuwendung in Höhe von 50.000 Euro je voller Stelle.
Nach den Förderrichtlinien des Landes NRW sind nur die tatsächlichen
Personalausgaben förderfähig.
In Abstimmung mit den Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister der Städte und Gemeinden sollen zwei weitere Stellen zur Erweiterung
des Kommunalen Integrationszentrums beantragt werden.
Die Stellen sollen für folgende Aufgaben
eingesetzt werden:
· Eine 1,0 Stelle ist
vorgesehen für den Ausbau und Begleitung des Sprachmittlerpools. Damit soll der
Pool weiter ausgebaut werden, eine Vertretungsregelung für die jetzige
Fachkraft umgesetzt und die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit gezielt
verbessert werden.
· Eine 0,5 Stelle ist
zur Unterstützung der Umsetzung der Programme Griffbereit und Rucksack KiTa
vorgesehen. Damit sollen die jetzt schon vorhandenen Anfragen besser bearbeitet
werden, die Begleitung und Ansprache der Kindertagesstätten zur Umsetzung der
Programme unterstützt werden.
· Eine weitere 0,5
Stelle soll vor allem für die Umsetzung der Bedarfe der jungen Menschen an den Berufskollegs,
die in Abstimmung mit den MPTs an den Berufskollegs benannt werden. Gezielt
sollen damit die Sprachferienangebote ausgebaut werden und Konzepte zur
Entwicklung der Ausbildungsfähigkeit sowie zur Vermittlung von Kultur und
politischer Bildung erarbeitet werden.