Vorbehaltlich der schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster wird das Berufskolleg Borken ab dem Schuljahr 2019/2020 am Schulversuch „Ingenieurtechnik und Fachhochschulreife“ nach Anlage C der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufs-kollegs (APO-BK) teilnehmen.
Rechtsgrundlage:
§§ 76, 80 und 81 Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
Sachdarstellung:
Am 30.10.2018 hat das Berufskolleg Borken gegenüber dem Schulträger die
Teilnahme am Schulversuch „Ingenieurtechnik und Fachhochschulreife“ beantragt.
Die Schulkonferenz des Berufskollegs Borken hat der Antragstellung am
29.10.2018 zugestimmt.
Inhaltliches Ziel des Schulversuches ist es, zu erproben, ob ein
attraktives vollzeitschulisches Angebot im technischen Bereich (hier:
Ingenieurtechnik)
a. durch seine breite
Ausrichtung neue Schülergruppen für den MINT-Bereich erschließt,
b. durch seine
interdisziplinäre Ausrichtung eine besonders geeignete Vorbereitung für
technische Studiengänge und anspruchsvolle duale Ausbildungsberufe darstellt,
c. als
Bündelungsbildungsgang dazu beiträgt, in Nordrhein-Westfalen flächendeckend ein
vollzeitschulisches Angebot in der Anlage C im Fachbereich Technik/
Naturwissenschaften zur Verfügung zu stellen.
Der Bildungsgang ist dreijährig konzipiert. Bereits nach zwei Jahren
(Jahrgangsstufe 12) wird von den Schülerinnen und Schülern der schulische Teil
der Fachhochschulreife erworben. In der Jahrgangsstufe 13 erhalten die Lernende
die Möglichkeit, einen Berufsabschluss nach Landesrecht zu erwerben.
In der Jahrgangsstufe 13 werden das Berufskolleg für Technik Ahaus, das
Berufskolleg Borken und Pictorius Berufskolleg in Coesfeld eng kooperieren und
die verschiedenen vorgesehenen berufsfachlichen Schwerpunkte wie folgt
anbieten:
·
Berufskolleg für Technik Ahaus „bautechnische
Assistentin / bautechnischer Assistent“ (BTA)
·
Berufskolleg Borken „maschinenbautechnische
Assistentin / maschinenbau-technischer Assistent“ (MTA)
·
Pictorius Berufskolleg, Coesfeld „elektrotechnische
Assistentin / elektrotechnischer Assistent“ (ETA).
Der Schulversuch wird von der Bezirksregierung Münster koordiniert und
die Teilnahme der o.g. Berufskollegs befürwortet.
Im Rahmen des Schulversuches läuft das bisherige Bildungsangebot der
zweijährigen Berufsfachschule Fachbereich Technik mit den fachlichen
Schwerpunkten Elektrotechnik und Metalltechnik aus. Durch die Bündelung der
fachlichen Schwerpunkte können die vorhandenen Ressourcen effizienter genutzt
und ein Bildungsangebot für den technischen Bereich am Standort Borken
langfristig gesichert werden.
Ein zusätzliches Bildungsangebot im Sek II-Bereich entsteht nicht. Das
Bildungsangebot „Ingenieurtechnik“ richtet sich weiterhin an Absolventen der
Sek I-Schulen ohne Zugangsvoraussetzungen zur gymnasialen Oberstufe.
Für den Schulträger geben sich durch die Teilnahme am Schulversuch keine
zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Die räumlichen Voraussetzungen sowie
die Ausstattung für den fachpraktischen Bereich sind am Berufskolleg Borken
bereits vorhanden.
Im Rahmen des regionalen Abstimmungsfahrens der Schulentwicklungsplanung
mit den benachbarten Schulträgern und privaten Ersatzschulträgern (§ 81 Abs. 7
SchulG NRW) wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben geltend gemacht.
Der Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme am Schulversuch bedarf der
anschließenden Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster als obere
Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG NRW).
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Der Kreis Borken lehnt die Teilnahme des
Berufskollegs Borken am Schulversuch „Ingenieurtechnik und FHR“ ab.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand ist im
laufenden Budget finanziert:
Es
entstehen keine Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren
verursachen.