Dem Medienentwicklungsplan (MEP) für die Berufskollegs in Trägerschaft des Kreises Borken wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Dem Kreistag wird empfohlen, den MEP zu verabschieden und die Verwaltung zu beauftragen, die zur Umsetzung des MEP notwendigen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2019 einzuplanen.
Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
Im Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen wird die Schaffung einer
hervorragenden digitalen Infrastruktur der Schulen als Ziel formuliert (S. 14
ff. – Chancen der Digitalisierung). Auf verschiedenen Ebenen des Landes gibt es
Überlegungen, wie dies konkretisiert werden soll. Es ist davon auszugehen, dass
neben dem Land auch der Bund Finanzierungsmittel zur Digitalisierung in der
Bildung zur Verfügung stellen werden. Voraussetzungen hierfür sind
konzeptionelle Überlegungen des Schulträgers in Form eines MEP.
Nach der Medienberatung NRW ist der MEP ein Instrument, mit dem Schulen
in Abstimmung mit dem Schulträger den Einsatz von Medien in Schulen planen und
die dafür erforderlichen Voraussetzungen beschrieben werden. Er verbindet das
pädagogische Konzept mit dem technischen (Ausstattung, Vernetzung, Wartung) und
dem organisatorischen Konzept (Fortbildung und Finanzierung). Dadurch wird die
pädagogisch sinnvolle Mediennutzung in der Schule nachhaltig gewährleistet. Gleichzeitig
bildet er die Grundlage für die Vorgabe von Standards zur Steigerung der
Homogenität der IT-Landschaft an den Berufskollegs.
Der Kreis Borken hat in einem strukturierten Prozess mit Vertretern
seiner Berufskollegs die Bausteine eines MEP erarbeitet. Der MEP informiert
über die durchgeführte Bestandsaufnahme an den Berufskollegs, stellt den
Planungsprozess zur Erstellung des MEP dar, beschreibt die
IT-Basisinfrastruktur an den Berufskollegs, erläutert die lernförderliche
IT-Ausstattung, enthält Ausführungen zu Wartung und Support, sowie zur
Fortbildung und Beratung und beschreibt abschließend den erforderlichen
Finanzbedarf für die Umsetzung des MEP in 2019.
Der beschriebene MEP ist ein Planungsinstrument für das Jahr 2019, der
jährlich zu aktualisieren und fortzuschreiben ist.
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Wenn ja, welche?
Für die
Berufskollegs in Kreisträgerschaft wird kein Medienentwicklungsplan erstellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Finanzbedarf
von konsumtiv 570.000 Euro und investiv 589.500 Euro soll im Rahmen der
Haushaltsplanung für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellt werden. Einschlägige
Fördermittel des Bundes und des Landes sollen eingeworben werden.