Betreff
Verwendung der ÖPNV-Pauschale (§ 11 Abs. 2 ÖPNVG) für die Fahrzeugförderung
Vorlage
0303/2018/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag beauftragt den Landrat, insgesamt 300.000 € der ÖPNV-Pauschale als Investitionszuschuss auf der Grundlage öffentlicher Verträge für Ersatzbeschaffungen an die Vertragspartner auszukehren.


Sachdarstellung:

Seit der Umstellung des Förderverfahrens im Jahr 2017 erhalten Verkehrsunternehmen die Mittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG (ÖPNV-Pauschale) nur auf der Grundlage eines vom Kreis Borken erteilten öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Die Förderrichtlinie zur Verwendung der ÖPNV-Mittel, die die investive Fahrzeugförderung regelte, wurde aufgehoben.

Mit der ÖPNV-Pauschale werden daher in erster Linie die Ausgleichsleistungen für die erbrachten Verkehrsleistungen finanziert. 

Nach einer vorsichtigen Schätzung liegt der Aufwand für die Verkehrsleistungen der Bündel BOR 1 und BOR 2 im Förderzeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2019 bei 513.000 € und damit unterhalb der an die Verkehrsunternehmen abzuführenden ÖPNV-Mittel in Höhe von 770.000 €. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitspuffers, der auch den Aufwand für die weiteren ÖPNV-Leistungen beinhaltet, ist es daher sachgerecht 300.000 € für die investive Fahrzeugförderung von Ersatzbeschaffungen auf der Grundlage der bestehenden Verträge zu verwenden. 

Bei der Verteilung der ÖPNV-Pauschale für eine investive Fahrzeugförderung ist zu vermeiden, dass ein Verkehrsunternehmen dadurch bei der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen im Rahmen der Bündel BOR 1 bzw. BOR 2 überkompensiert wird. Die Förderhöhe richtet sich auch nach dem geplanten Investitionsvolumen des Verkehrsunternehmens für die Ersatzbeschaffungen. Ein Bedarf für Ersatzbeschaffungen besteht bei der RVM und der SWK. Beiden Verkehrsunternehmen haben auch ihre Investitionsbereitschaft bereits erklärt.

Entscheidungsalternative(n):

Ja.

Eine investive Förderung erfolgt nicht. Dann müssten die Fördergelder an das Land NRW zurückgezahlt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsplan 2018 sind bereits die Gelder für eine investive Fahrzeugförderung eingeplant.