Der Kreisjugendhilfeausschuss verabschiedet das Maßnahmenprogramm 2005 und beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes mit der Umsetzung der Maßnahmen.
Rechtsgrundlage:
§§ 79, 80 KJHG
Beschluss des JHA vom 24.07.2003
Sachdarstellung:
Entscheidungsalternative(n):
Ja
Nein
Wenn ja, welche ?