Der Kreisjugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushaltsplan 2005 – Budget 02 – Jugend und Familie – in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.
Rechtsgrundlage:
§ 53 der Kreisordnung i. V. m. §§ 75 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
§ 71 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch VIII
§ 5 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Kreishaushalts 2005 mit dem Investitionsprogramm wurde am 20.01.2005 in den Kreistag eingebracht. Es ist vorgesehen, den Plan am 24.02.2005 im Kreisausschuss zu beraten und am 03.03.2005 durch den Kreistag zu verabschieden.
In der Zwischenzeit besteht für die Fachausschüsse Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme.
Als Anlage beigefügt sind neben dem Budget 02 – Jugend und Familie – mit Erläuterungen Auszüge aus der Haushaltssatzung und dem Vorbericht, soweit sie den Bereich Jugend und Familie betreffen.