Der Jugendhilfeausschuss beschliesst, die pauschalierte Bezuschussung der Betriebskosten bis zur Erstellung des kommunalen Kinder- Jugendförderplans (Januar 2006) weiterzuführen.
Rechtsgrundlage:
§§ 11, 74 Abs. 6 Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 5 Abs. 2 Ziff. 1 a) der Satzung für das Jugendamt
Sachdarstellung:
Seit dem 01.01.1997 werden die Betriebskostenzuschüsse für die offenen Jugendarbeit pauschaliert ausgezahlt. Dabei werden die Landes- und Kreismittel berücksichtigt.
In der Dezembersitzung des Jahres 2001 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, die pauschalierte Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit um 10 % zu erhöhen. Gleichzeitig wurde festgeschrieben, dass bis zum 31.12.2004 die laufende Kostenentwicklung und der ggf. daraus resultierende Anpassungsbedarf kritisch überprüft werden sollte.
Inzwischen hat sich die Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf Landesebene verändert. Zum einen ist mit der Einführung eines neuen Landesjugendplanes im Jahre 1999 die Finanzierung von Infrastruktur zugunsten von Projektförderung in der Jugendarbeit verschoben worden, zum anderen sind mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendfördergesetzes zum 01.01.2005 neue Anforderungen an die Kinder- und Jugendarbeit formuliert worden.
Aus diesen Entwicklungen resultieren Kürzungen der Landesmittel, die sich wie folgt in der pauschalen Förderung des Fachbereiches Jugend und Familie widerspiegeln:
|
Pauschal |
Kürzung
2004 um 5,9 % |
Kürzung
2005 vorauss. 3,1 % |
Sockelbetrag Für Aufwendungen, die unabhängig von der personellen Besetzung entstehen Bei Einrichtungen mit mind. 2 anerkannten Vollzeitstellen |
3.400 € 8.500 € |
3.199 € 7.999 € |
3.100 € 7.751 € |
Pauschalzuschuss
je Fachkraft Je hauptamtl. Fachkraft ein Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten Zuschlag für die Besetzung der hauptamtl. Stelle mit einer sozialpädagogischen Fachkraft |
28.200 € 4.000 € |
26.536 € 3.764 € |
25.714 € 3.647 € |
Anschaffungspauschale Für Anschaffungen von medienpädagogischen Materialien, sowie kleinere Bau- und Einrichtungsmaßnahmen |
900 € |
847 € |
821 € |
Offene Jugendarbeit ohne Einrichtung
Pauschalzuschuß
je Fachkraft Je hauptamtliche Fachkraft ein Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Nur für sozialpädagogische Fachkräfte möglich. |
28.200 € |
26.536 € |
25.714 € |
Anschaffungspauschale Für Anschaffung von medienpädagogischen Materialien |
900 € |
847 € |
821 € |
Da das neue Kinder- und Jugendfördergesetz vorsieht, dass jeder öffentliche Träger für das Jahr 2006 einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan festschreibt, erscheint es sinnvoll, die derzeitge Förderpraxis und die Förderhöhe im Rahmen dieses Planungsprozesses mit zu überprüfen. Die zurzeit geltende Förderung soll daher so lange fortgesetzt werden.
In der gleichen Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses wurde dem Antrag der CDU-Fraktion, die Einführung einer Pauschale für den Einsatz von Berufspraktikantinnen und –praktikanten vorzusehen, zugestimmt. In der Praxis haben die Träger in den letzten 4 Jahren überwiegend auf die berufsbegleitende Ausbildung von Studentinnen und Studenten der Sozialpädagogik an den niederländischen Fachhochschulen Enschede und Nimwegen zurückgegriffen. Laut Aussage der freien Träger hat sich dieses pauschalierte Verfahren bewährt. Auch diese Förderpraxis wird im Rahmen der Entwicklung des neuen kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes berücksichtigt und soll aus Sicht der Verwaltung bis dahin fortgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Budgetentwurf 2005 berücksichtigt die Fortdauer der bisherigen Förderpraxis.