Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die Entfristung der Richtlinien zur Förderung der Eltern- und Familienbildung.
Rechtsgrundlage:
§ 73 i. V. m. 16 SGB VIII
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss hat am 11.03.1999 die Richtlinien zur Förderung der Eltern- und Familienbildung beschlossen. Die Richtlinien wurden für den Zeitraum 01.01.2000 bis 31.12.2004 befristet. Zum Ablauf der Geltungsfrist sollte eine erneute Überprüfung auf Aktualität und Bedarfsdeckung erfolgen.
Zuletzt wurde in der Sitzung am 06.12.2001 im Rahmen der Euro-Umstellung eine Anpassung der Förderrichtlinien beschlossen. Dabei wurde auch die Förderhöhe für pädagogisch geleitete Gruppen für allein Erziehende angepasst.
Die folgende Tabelle gibt die derzeit gültigen Fördersätze wider:
Förderungsbereich |
Zuschuss pro Tag und
TeilnehmerIn |
Zuschuss pro
Über-nachtung |
Referenten- honorar |
nach
Unter-richtsstunden |
Multiplikatoren-
und Mitarbeiterschulung |
5,20 € |
2,60 € |
52,00 € |
3,60 € |
Familienpädago- gische
Maßnahmen ð allgemein ð päd. geleitete
Gruppen ð päd. Eltern-Kind- |
3,60 € |
2,10 € |
52,00 € |
3,60 € 20,00 € 2,60 € |
Kinderbetreuung |
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3,60 € max.
29,00 € pro
Tag |
Familienfreizeiten |
5,20 € |
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Im Jahr 2003 wurden in 457 Einzelmaßnahmen 6.885 Personen erreicht und im Jahr 2004 in 394 Einzelmaßnahmen 5.911 Personen.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass sich die Richtlinien als bedarfsgerecht und der aktuellen Situation von Familien gerecht werdend erwiesen haben.
Im Vordergrund der bezuschussten Maßnahmen und Programme der Eltern- und Familienbildung steht, wie von den Richtlinien angestrebt, vorrangig die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern. Die Richtlinien stehen damit im Kontext zu den vom Fachbereich entwickelten Konzepten zur Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz. Inhaltlich wurden vor allem Alltagsthemen und Erziehungsfragen von Familien in den Blick genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Entfristung der Förderrichtlinien entstehen keine Veränderungen des Budgetbedarfs.