Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Konzept „Elternwerkstätten“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 16 und 18 SGB VIII
Sachdarstellung:
Der Jugendhilfeausschuss hat am 24.07.03 das mittelfristige Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2003 – 2005 verabschiedet. Der Fachbereich wurde u. a. beauftragt, die elterliche Erziehungskompetenz zu stärken. Dazu gehöre, Elternwerkstätten in Kooperation mit den Tageseinrichtungen für Kinder im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend und Familie anzubieten.
Das erarbeitete Konzept ist anliegend beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Durchführung der Elternwerkstätten erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der Budgetentwurf 2005 sieht eine Aufstockung der Mittel zur Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz auf 30.000 € vor. Damit sollen u. a. die Kosten für die Elternwerkstätten gedeckt werden.
Anlagen:
Konzept der Elternwerkstatt gemäß §§ 16 und 18 KJHG