Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen v. 28.04.2019
1. Die Kreisverwaltung erstellt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zeitnah ein Verzeichnis über die im Kreis Borken durchgeführten Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft und veröffentlicht dies im Internet.
2. Die Kreisverwaltung berichtet über die Umsetzung im Ausschuss für Umwelt. Dabei stellt sie die Kompensationsmaßnahmen und -flächen der vergangenen Jahre vor.
Rechtsgrundlage:
Das
Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet Verursacher von Eingriffen dazu, bauliche
Eingriffe in Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes oder der
Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG).
Solange der Bundesgesetzgeber keine entsprechenden Regelungen trifft, richtet
sich das Nähere zur Kompensation von Eingriffen nach Landesrecht (§ 15 Abs. 7
BNatSchG). Einschlägig für Ausgleichsmaßnahmen ist in NRW § 31 ff.
Landesnaturschutzgesetz. Hier werden als Ausgleichsmaßnahmen wie in § 15
Bundesnaturschutzgesetz „Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“
genannt.
Sachdarstellung:
Fachlich gut umgesetzte Ausgleichsmaßnahmen bieten die Möglichkeit,
Natur und Landschaft in den betroffenen Bereichen ökologisch aufzuwerten und so
einen Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt zu leisten – eine
wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand insbesondere vor dem Hintergrund des
massiven Artensterbens. Damit sichergestellt werden kann, dass
Ausgleichsmaßnahmen rechtskonform umgesetzt und die entsprechenden Flächen
angemessen gepflegt werden, obliegt es den Kreisen, Ausgleichsmaßnahmen zu
dokumentieren und deren Umsetzung zu überprüfen.
Zu diesem Zweck verlangt das Landesnaturschutzgesetz von den unteren
Naturschutzbehörden, Kompensationsverzeichnisse für die in ihrem
Zuständigkeitsbereich durchgeführten Kompensationsmaßnahmen zu führen (§ 34
LNatschG). Dabei sind auch Maßnahmen zur Sicherung des Biotopverbunds zu
berücksichtigen. Die Kompensationsverzeichnisse sind gemäß § 34 LNatschG im
Internet zu veröffentlichen.
Im Kreis Borken bearbeitet und betreut die Stiftung Kulturlandschaft die
Kompensationsmaßnahmen, aber entgegen der rechtlichen Anforderungen hat der
Kreis Borken bis heute kein Kompensationsverzeichnis im Internet
veröffentlicht.
Dadurch ist es bis heute für die Öffentlichkeit, den Naturschutz und die
zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen verpflichteten Personen nicht
möglich, auf unkomplizierte Weise den Stand der Umsetzung von
Ausgleichsmaßnahmen im Kreis Borken einzusehen. Im Interesse des Naturschutzes,
der Rechtssicherheit und der Transparenz ist es geboten, zeitnah ein
Verzeichnis über die im Kreis Borken durchgeführten Kompensationsmaßnahmen
online zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Maja Saatkamp
Jens Steiner