Betreff
Förderschule Diakonische Stiftung Wittekindshof in Gronau - Finanzierung des Ersatzschulbaues
Vorlage
0111/2019/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Sachstand zur Finanzierung des geplanten Ersatzschulbaues der Johannesschule in Gronau wird zur Kenntnis genommen.

2.      Der in der Sitzungsvorlage dargestellten Finanzierungsbeteiligung wird zugestimmt.

 


Rechtsgrundlage:

§ 78 SchulG NRW

Sachdarstellung:

Die Johannesschule wird von dem Ersatzschulträger Diakonischen Stiftung Wittekindshof als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung betrieben. Der Kreis Borken selbst ist Schulträger der Förderschule Neumühlenschule in Borken. Darüber hinaus werden im Kreis Borken neben der Johannesschule zwei weitere Förderschulen in privater Trägerschaft mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Bocholt und Gescher betrieben.

Der Kreis Borken gewährt den Ersatzschulträgern bisher schon durch Kreistagsbeschluss und jährliche Haushaltsveranschlagungen im Einvernehmen mit seinen 17 kreisangehörigen Kommunen seit Jahren finanzielle Unterstützungen bei

  • den nach dem Schulgesetz anfallenden Eigenleistungen,
  • den aus Schulbaumaßnahmen anfallenden Investitionskosten, vornehmlich Kapitaldiensten – bestehend aus periodischen Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen der aufgenommenen Kapitalmarktdarlehen – soweit die Maßnahmen mit dem Kreis Borken einvernehmlich abgestimmt wurden, sowie
  • den etatfähigen Kosten mit einem Pauschalbetrag pro Schüler und Jahr.

Der Konsens mit den Kommunen, diese bisherige Regelung beizubehalten, ist in Kenntnis der Zuständigkeitsregeln nach § 78 SchulG von diesen im letzten Jahr nochmal bekräftigt worden.

Die Diakonische Stiftung Wittekindshof hat dem Kreis Borken gegenüber für die Johannesschule in Gronau - Förderschule für geistige Entwicklung - zusätzlichen Raumbedarf angemeldet. Derzeit wird an zwei unterschiedlichen Standorten in Gronau beschult. Die Schule war ursprünglich für 100 Schüler/innen geplant worden. Aktuell besuchen 195 Schüler/innen die Förderschule. Das heutige Gebäude verfügt über kein entsprechendes Raumprogramm, da es bereits in den 1970er Jahren als Tagesstätte errichtet wurde und dann mit Einführung der Schulpflicht für Kinder mit geistiger Behinderung als Schule genutzt wurde.

Mit Schreiben vom 14.03.2018 hat die Diakonische Stiftung Wittekindshof ihre Planungen zur Deckung des Raumbedarfes an der Johannesschule in Gronau konkretisiert und Mittel für die Finanzierung der Maßnahme beim Kreis Borken beantragt (Anlage 1). Danach ist geplant den Raumbedarf durch einen Ersatzneubau der Förderschule auf einem Grundstück der Diakonischen Stiftung des Wittekindshofes zu decken. Eine zwischenzeitlich alternativ angedachte Nutzung der Pestalozzischule scheidet aus, da die Räumlichkeiten mittelfristig im Rahmen der Rathaussanierung durch die Stadt Gronau benötigt werden.

Derzeit werden die Finanzierungsmöglichkeiten dieses geplanten Ersatzneubaus geprüft. Eine Förderfähigkeit nach dem Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 und nach dem KInvFG ist nicht gegeben. Hierüber wurde der Kreistag bereits am 11.10.2018 informiert (siehe SV 0224/2018/KREIS). Bei der Förderschule des Trägers Haus Hall in Gescher hat der Kreis Borken bei einem vergleichbaren Neubauvorhaben 2011 periodische Schuldendienstleistungen in Form von Tilgungsleistungen und Zinsaufwendungen für ein zwanzigjähriges Kapitalmarktdarlehen übernommen, das vom Ersatzschulträger für einen Schulneubau aufgenommen wurde.

Die Diakonische Stiftung Wittekindshof hat die bauplanungsrechtlichen Fragestellungen geklärt. Der Bauantrag für den geplanten Ersatzschulbau soll in Kürze bei der Stadt Gronau gestellt werden.

Am 18.03.2019 fand ein Gespräch zwischen Vertretern der Diakonischen Stiftung Wittekindshof und des FB 40 statt, in dem Eckpunkte für die Realisierung der geplanten Maßnahme besprochen wurden:

·         Die Diakonische Stiftung Wittekindshof plant den Ersatzschulneubau für 160 Schüler/innen. Derzeit besuchen 195 Schüler/innen die Schule. Der Schulträger geht davon aus, dass sich die Schülerzahlen stabil entwickeln werden, so dass man zukünftig mit 190 zu beschulenden Schüler/innen plane. Hierfür könnten neben dem Ersatzschulbau unmittelbar angrenzende bestehende Räumlichkeiten mitgenutzt werden.

·         Die geplante Maßnahme umfasst den Bau einer Schule mit Sporthalle. Die Diakonische Stiftung Wittekindshof beziffert den Finanzbedarf für das Schulgebäude mit 8.925.000 €, sowie für die Turnhalle mit 2.950.000 €. Durch die Bezirksregierung Münster wurden zwischenzeitlich förderfähige Kosten für das Schulgebäude i. H. v. 8.925.000 € und für die Turnhalle i. H. v. 2.259.000 € anerkannt.

·         In Anlehnung an die Finanzbeteiligung des Kreis Borkens an den Ersatzbau der Bischöflichen Stiftung Haus Hall Gescher ist gegenüber der Diakonischen Stiftung Wittekindshof signalisiert worden, dass Grundlage für eine Finanzbeteiligung durch den Kreis Borken die von der Bezirksregierung Münster anerkannten förderfähigen Kosten seien (Summe 11.184.000 €). Hiervon habe der Schulträger Eigenmittel i. H. v. 10 % beizusteuern.

·         Des Weiteren trägt die Diakonische Stiftung Wittekindshof die über die anerkannten förderfähigen Kosten hinausgehenden Kosten. Für die gesamte Eigenbeteiligung hat die Diakonische Stiftung Wittekindshof Fördermittelanträge bei der Aktion Mensch sowie der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gestellt. Die Stiftung bemüht sich um eine kurzfriste Förderentscheidung.

·         Darüber hinaus hat die Bezirksregierung Münster beschieden, dass auf Basis des § 110 Abs. 1 und 2 Ziffer 2 SchulG NRW Zinsen für ein Kapitalmarktdarlehen i. H. v. 5.592.000 € für 10 Jahre in den Haushalt der Johannesschule Gronau eingestellt werden können.

·         Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat in Aussicht gestellt, sich auf Basis der von extern stammenden und vor Ort untergebrachten Schüler/innen am Finanzbedarf zu beteiligen. Hierbei handelt es sich durchschnittlich um 15 Schüler/innen.

·         Die Diakonische Stiftung Wittekindshof plant zur Finanzierung des Finanzbedarfes ein 20-jähriges Annuitätendarlehen aufzunehmen. Anhand der vorliegenden Unterlagen würden sich innerhalb der ersten 10 Jahre die jährlichen Kapitaldienste auf ca. 515.000 € und für die Restlaufzeit auf ca. 580.000 € belaufen.

Nach Auskunft der Diakonischen Stiftung Wittekindshof ist die erste Vergabe für die Baumaßnahme in 2019 geplant. Mit dem ersten Mittelabruf sei in 2020 zu rechnen.

Die Trägerzuständigkeit für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung liegt originär nach § 78 Abs. 1 SchulG NRW bei den Städten und Gemeinden. Die Bürgermeister haben in ihrer Sitzung vom 28.03.2017 den Kreis Borken beauftragt, die Schulentwicklungsplanung der Förderschulen für geistige Entwicklung für das Kreisgebiet in Abstimmung mit den Ersatzschulträgern federführend zu betreuen. Entsprechende Gespräche sind mit den Ersatzschulträgern geführt worden. Der Ausschuss für Bildung und Schule ist in seiner Sitzung vom 14.05.2018 (SV 0097/2018/KREIS) über den aktuellen Sachstand zur Schulentwicklungsplanung der Förderschulen für geistigen Entwicklung im Kreis Borken informiert worden.

Für die Beteiligung des Kreis Borkens an der Finanzierung des Ersatzschulbaues sind nun in den politischen Gremien die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

Anzumerken ist, dass das Land im Falle einer Ersatzschulträgerschaft – im Gegensatz zu einer kommunalen Trägerschaft - die Fahrkosten für die Schüler/innen übernimmt. Bei einer Förderschule in dieser Größenordnung belaufen sich die jährlich Fahrkosten auf ca. 450.000 €.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Wenn ja, welche ?

Die Finanzierungsbeteiligung an dem Ersatzschulbau durch den Kreis Borken wird abgelehnt. Dies hätte möglicher Weise zur Folge, dass die Diakonische Stiftung Wittekindshof die freiwillige Trägerschaft an der Förderschule aufgibt und ein neuer kommunaler Schulträger gefunden werden muss. In diesem Falle würde die Übernahme der Fahrtkosten durch das Land entfallen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von 525.000 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja / Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Jährliche Kapitaldienste i. H. v. 515.000 € in den ersten 10 Jahren der Darlehenslaufzeit sowie jährlich 580.000 € für die Darlehensrestlaufzeit.