Betreff
Entwurf des Landschaftsplanes "Borken-Süd"
1. Änderung des Geltungsbereiches
2. Beratung und Beschlussfassung über die Hinweise, Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung3. Beschluss über die öffentliche Auslegung
Vorlage
0121/2019/KREIS
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes „Borken-Süd“ wird um folgende Grundstücke erweitert:

Gemarkung Hoxfeld, Flur 5, Flurstücke 134, 135, Flur 6, Flurstücke 33, 75, 82, 83, 85, 98, 99, 144, 145, 148, 149, 156, 157, 164, 269, 286, 287

Gemarkung Rhedebrügge, Flur 3, Flurstücke 89, 90, 272, 275

Diese sind nun Bestandteil des Landschaftsplanes „Borken-Süd“, sh. beigefügte Kartenausschnitte – Anhang 1 (zu Ö54).

Der Beschluss wird gem. §§ 14 und 20 LNatSchG NRW ortsüblich bekannt gemacht.

2.      Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird entsprechend der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschläge beschlossen.

3.      Der Entwurf des Landschaftsplanes „Borken-Süd” wird in der Zeit vom 16.09.2019 bis 15.10.2019 öffentlich ausgelegt (§ 17 LNatSchG NRW).


Rechtsgrundlage:

§ 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung §§ 15 bis 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz –LNatSchG NRW-)

Sachdarstellung:

Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 25.02.2016 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Borken-Süd” beschlossen.

Der Geltungsbereich des Landschaftsplans ist geringfügig anzupassen, um die teilweise Rücknahme einer bisher aus der Altverordnung sowie einem Bebauungsplan der Stadt Borken geltenden Festsetzung „Landschaftsschutz“ im Bereich des Pröbsting-Sees zurücknehmen zu können. Die naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen nördlich des Sees verbleiben im Landschaftsschutzgebiet.

Der Vorentwurf des Landschaftsplanes und der bisherige Verfahrensablauf wurden dem Ausschuss für Umwelt am 07.02.2019 und dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde am 14.02.2019 vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0331/2018).

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 15 LNatSchG NRW) erfolgte im März/ April 2019. Parallel hierzu haben die Kreistagsabgeordneten und die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt sowie des Naturschutzbeirates je ein Exemplar des Entwurfs des Landschaftsplanes erhalten.

Für den Landschaftsplan wurde die vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 16 in Form einer Bürgerversammlung und eines Bürgerbüros durchgeführt. Auf diese Veranstaltungen wurde in der örtlichen Presse hingewiesen. Die Bürgerversammlung fand am 12.03.2019 im Heimathaus in Borken-Marbeck statt. Hieran anschließend konnte in der Zeit vom 18. bis 29.03.2019 im Marbecker Heimathaus  der Planentwurf eingesehen werden. Dabei stand den Interessierten ein Ansprechpartner aus der Unteren Naturschutzbehörde persönlich für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Nach Ende der Bürgerbeteiligung vor Ort konnte der Planentwurf weitere zwei Wochen in der Kreisverwaltung und im Internet eingesehen werden. Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zudem zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.

Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 beigefügt. Hierüber ist zu beschließen. Die Eingaben aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung mit Beschlussvorschlägen finden sich in Anlage 2.

Nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen soll der Landschaftsplan “Borken-Süd” in der Zeit vom 16.09.2019 bis zum 15.10.2019 gemäß § 11 BNatSchG in Verbindung mit § 17 LNatSchG öffentlich ausgelegt werden. Die Bürger haben innerhalb dieses Zeitraumes Gelegenheit, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung benachrichtigt.

Der Satzungsbeschluss durch den Kreistag könnte sich im Frühjahr 2020 anschließen. Dabei erhält die Politik erneut Gelegenheit zur Beschlussfassung über jede einzelne Eingabe.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die örtliche Umsetzung des Landschaftsplanes sind ab dem Haushaltsjahr 2021 Mittel bereit zu stellen. Konkrete Angaben zu den voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des Landschaftsplanes werden in der Vorlage zum Satzungsbeschluss aufgezeigt.