1. Beratung und Beschlussfassung über die Hinweise, Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
2. Beschluss über die öffentliche Auslegung
1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken sowie die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird entsprechend der in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Vorschläge beschlossen.
2.
Der Entwurf des Landschaftsplanes
„Heiden” wird in der Zeit vom 16.09.2019 bis 15.10.2019 öffentlich ausgelegt (§
17 LNatSchG NRW).
Rechtsgrundlage:
§ 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung §§ 15 bis 17 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz –LNatSchG NRW-)
Sachdarstellung:
Der Kreistag des Kreises Borken hat in seiner Sitzung am 25.02.2016 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Heiden” beschlossen.
Der Vorentwurf des Landschaftsplanes und der bisherige Verfahrensablauf wurden dem Ausschuss für Umwelt am 19.09.2018 und dem Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde am 27.09.2018 vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 0195/2018).
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 15 LNatSchG NRW) erfolgte im November 2018. Parallel hierzu haben die Kreistagsabgeordneten und die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt sowie des Naturschutzbeirates je ein Exemplar des Entwurfs des Landschaftsplanes erhalten.
Für den Landschaftsplan wurde die vorgeschriebene frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 16 in Form einer Bürgerversammlung und eines Bürgerbüros durchgeführt. Auf diese Veranstaltungen wurde in der örtlichen Presse hingewiesen. Die Bürgerversammlung fand am 30.10.2018 in der Westmünsterlandhalle in Heiden statt. Hieran anschließend konnte in der Zeit vom 05. bis 16.11.2018 im Heidener Heimathaus der Planentwurf eingesehen werden. Dabei stand den Interessierten ein Ansprechpartner aus der Unteren Naturschutzbehörde persönlich für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Nach Ende der Bürgerbeteiligung vor Ort konnte der Planentwurf weitere zwei Wochen in der Kreisverwaltung und im Internet eingesehen werden. Anlässlich verschiedener Veranstaltungen wurde der Entwurf des Landschaftsplanes zudem zahlreichen Funktionsträgern und Ansprechpartnern der Land- und Wasserwirtschaft vorgestellt.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1 beigefügt. Hierüber ist zu beschließen.
Die Eingaben aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung mit Beschlussvorschlägen finden sich in Anlage 2.
Nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen soll der Landschaftsplan “Heiden” in der Zeit vom 16.09.2019 bis zum 15.10.2019 gemäß § 11 BNatSchG in Verbindung mit § 17 LNatSchG öffentlich ausgelegt werden. Die Bürger haben innerhalb dieses Zeitraumes Gelegenheit, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung benachrichtigt.
Der Satzungsbeschluss durch den Kreistag könnte sich im Frühjahr 2020 anschließen. Dabei erhält die Politik erneut Gelegenheit zur Beschlussfassung über jede einzelne Eingabe.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die örtliche Umsetzung des
Landschaftsplanes sind ab dem Haushaltsjahr 2021 Mittel bereit zu stellen.
Konkrete Angaben zu den voraussichtlichen Kosten für die Umsetzung des
Landschaftsplanes werden in der Vorlage zum Satzungsbeschluss aufgezeigt.