- Der Jugendhilfeausschuss sieht Schulsozialarbeit nach dem „Modell Isselburg“ als wirksames präventives Instrument an, die Kosten der Jugendhilfe, insbesondere im Bereich der erzieherischen Hilfen, zu beeinflussen.
- Er spricht sich deshalb dafür aus, den Schulträgern von Hauptschulen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches Jugend und Familie das Angebot zu unterbreiten, im Rahmen zur Verfügung stehender Mittel bei der Jugendhilfe angebundene Schulsozialarbeiter/innen zur Hälfte nach Maßgabe der Alternative 3 mitzufinanzieren.
- Neben der hälftigen Mitfinanzierung durch den Schulträger ist die Zustimmung der Schule Voraussetzung. Grundlage ist die Konzeption des „Modells Isselburg“.
Rechtsgrundlage:
Beschluss des JHA vom 15.12.1999 i.V.m. dem Beschluss des JHA vom 18.06.1998 zur modellhaften Einführung von Schulsozialarbeit
Beschluss des JHA vom 27.06.2000
Beschluss des JHA vom 20.07.2004
Sachdarstellung:
- Ausgangslage
Durch verschiedene neue Ansätze in der Jugendhilfe, z.B. der Sozialraumorientierung, setzte sich in den vergangenen Jahren immer mehr die Erkenntnis eines vernetzten, sozialräumlich-orientierten Zusammenwirkens aller mit Kindern und Jugendlichen befassten Institutionen durch. Dabei stand im Vordergrund, dass insbesondere in den Beziehungen zwischen Jugendhilfe und Schule eine Verbesserung der Kooperation gelingen müsse. Diese beiden Systeme weisen eine große Schnittmenge gemeinsamer Probleme bzgl. ihrer Zielgruppen auf. Mit keiner anderen Institution hat die Jugendhilfe so vielfältige Schnittstellen. Sie sind aufeinander angewiesen, wenn ihnen das positive Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen wichtig ist.
- Modellprojekt Isselburg
Darum lag es nahe, in einem Modellprojekt eine neue, von bestimmten Prämissen geleitete Kooperation zu erproben. Die Prämissen bezogen sich vor allem auf
- eigene Untersuchungen, die ausweisen, dass auf die einzelnen Schulformen (ohne Sonder- und berufliche Schulen) bezogen die Kontakte der Jugendhilfe zu den Hauptschulen am intensivsten sind,
- die Erfahrung, dass viele Kinder und Jugendliche, die Leistung der Jugendhilfe erhalten, auch in der Schule auffällig sind,
- die Annahme, dass Schulsozialarbeit als eigenständiges Angebot der Jugendhilfe an der Schule (und damit nicht den Weisungen der Schulleitung unterworfen) die Akzeptanz bei den Schülerinnen und Schülern steigert,
- die Erkenntnis, dass Kindern und Jugendlichen nur dann wirksam geholfen werden kann, wenn Schulsozialarbeit ihre gesamte Lebenssituation, d.h. auch über den „Lebensbereich Schule“ hinaus, mit einbezieht,
- die Notwendigkeit, dass das Angebot Schulsozialarbeit auch konkrete Elternarbeit (z.B. Beratungsgespräche, Hausbesuche) berücksichtigen muss und
- darauf, dass eine enge Verzahnung zwischen Schulsozialarbeit und ASD-Arbeit, dokumentiert dadurch, dass der/die Schulsozialarbeiter/in Mitglied des ASD-Teams ist, Voraussetzung für eine abgestimmte, vernetzte und präventiv orientierte Sozialarbeit in dem jeweiligen Sozialraum ist,
- Erfahrungen, dass viele Schulen sich erst an die Jugendhilfe wenden, wenn Probleme bereits eskaliert sind und in dieser Situation Leistungen einfordern mit z.T. unrealistischen Lösungsvorstellungen.
Die Entscheidung fiel auf Isselburg, da sich hier besondere Probleme im Sozialraum darstellten und der Schulträger sowie die Hauptschule selbst zur Kooperation bereit waren.
Die Arbeit der Schulsozialarbeiterin begann am 15.11.2001. Das Projekt endet am 15.11.2004. Aufgrund der persönlichen Situation der Stelleninhaberin wurde der Arbeitsumfang in 2003 auf 50 % reduziert. Der Arbeitsvertrag mit der Stelleninhaberin wurde aufgrund des JHA-Beschlusses vom 20.07.2004 bis zum 15.03.2005 verlängert.
Als zentrale Ziele des Modellprojektes wurden formuliert:
- Frühzeitige Erreichbarkeit potentieller Zielgruppen der Jugendhilfe unmittelbar im Sozialraum,
- Wahrnehmung präventiver Funktionen.
Durch folgende Aufgaben sollten diese zentralen Ziele konkretisiert werden:
- Kooperation und Vernetzung der pädagogischen Arbeit an der Schule mit den sozialen Diensten der Jugendhilfe,
- Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern/innen,
- Durchführung von Projekten zum sozialen Lernen,
- Bereitstellung offener sozialpädagogischer Angebote,
- Vorhalten freizeitpädagogischer Maßnahmen,
- Unterstützung junger Menschen in der Phase der Berufsfindung und Berufsorientierung.
Kennzeichnend für dieses Modell von Schulsozialarbeit ist, dass die Trägerschaft bei der Jugendhilfe liegt, die Schulsozialarbeiterin organisatorisch dem ASD des Jugendamtes zugeordnet ist, die Schulsozialarbeiterin damit nicht der Weisungsbefugnis der Schulleitung unterliegt und sie mit einem eigenen Arbeitsraum und den erforderlichen Sachmitteln ausgestattet ist.
Dieser Ansatz geht über die bekannten Projekte von Schulsozialarbeit weit hinaus. Insbesondere die Anbindung der Fachkraft an die Jugendhilfe und die damit verbundene Weisungsungebundenheit der Schulleitung gegenüber, führten und führen zu Diskussionen. Die Schulaufsicht ist der Auffassung, dass alle an der Schule tätigen Personen der Dienst- und Fachaufsicht des Rektors/in unterstehen. Die Schulaufsicht wurde von Anfang an eingebunden und hat trotz dieser Rechtsauffassung das Projekt unterstützt.
Am 20.07.2004 hat der JHA den Abschlussbericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Ergebnisse des
Modellprojektes
Die Ergebnisse sind in einem Zwischen- und Abschlußbericht dargestellt, auf den verwiesen wird. Hier sollen nur die markanten Punkte skizziert werden:
- Nach Auffassung des Schulleiters, die er sowohl in einer schriftlichen Erklärung, in der „Begleitgruppe Schulsozialarbeit“ als auch mündlich in einer Sitzung des JHA abgegeben hat, hat sich die Schulsozialarbeit an seiner Hauptschule bewährt. Die Schulsozialarbeiterin habe erreicht, dass durch ihre Beratung, durch Projekte und Maßnahmen mit den Schülern/innen, durch Elternarbeit und –beratung sowie durch ihre Unabhängigkeit den Lehrern/innen gegenüber, ein sozial verträglicheres Klima an der Schule entstanden sei. Konflikte und Streit, die sonst zu Eskalationen geführt hätten, seien auf partnerschaftlichen und pädagogischen Wegen beigelegt worden. Die Eltern hätten eine andere Zugehensform zur Schule gefunden, die bisher durch Rückzug gekennzeichnet gewesen sei. Diese präventiven Effekte würden auch dadurch zum Ausdruck kommen, dass die Zahl der Sonderschulaufnahmeverfahren um 50 % zurückgegangen sei.
Die Unabhängigkeit der Schulsozialarbeiterin habe sich als sehr wirkungsvoll erwiesen. Die Kinder und Jugendlichen wüssten, dass die Schulsozialarbeiterin nicht der „verlängerte“ Arm der Schulleitung sei. Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sei durch die Einbindung in das ASD-Team hervorragend. Nach seiner Auffassung müsse jedoch min. eine volle, am besten organisiert durch eine geteilte Stelle, vorgehalten werden.
- In einer schriftlich durchgeführten, anonymen Umfrage, bei der das Kollegium der Hauptschule nach seiner Einstellung zur Schulsozialarbeit dieses Konzeptes befragt wurde, ergab sich ein sehr positives Bild. Für den weitaus größten Teils des Kollegiums ist diese Form der Schulsozialarbeit ein akzeptierter und wirkungsvoller Ansatz.
- Aus Sicht des ASD hat sich durch die Vernetzung mit der Schulsozialarbeit eine deutliche Steigerung der Effizienz eingestellt. Absprachen in Einzelfällen führten zu einer schnelleren Fallklärung. Frühzeitigeres Zugehen auf Kinder und Jugendliche verhinderten Verhärtungen und Problemzusammenballungen. Die Kooperation in der Elternarbeit schloss mögliche Doppelbetreuungen und unterschiedliche Interventionen aus. Der Zugang zur Schule ist für den ASD problemlos geworden.
- Die freien Träger der Jugendhilfe aus dem Sozialraum Isselburg weisen in ihrer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass die vereinbarten Ziele erreicht worden seien. Aus ihrer Sicht sei festzustellen, dass das Angebot Schulsozialarbeit präventiv wirke.
- Der Rat der Stadt Isselburg hat einstimmig die Fortführung des Projektes unter der Voraussetzung der weiteren Beteiligung des Kreises beschlossen.
- In der sog. „Begleitgruppe Schulsozialarbeit“, die aus Vertretern der Jugendhilfe, der Schule, der Stadt Isselburg und freier Träger besteht, wurde das Projekt ebenfalls ausgewertet. Hier wird vor allem darauf hingewiesen, dass die beiden zentralen Ziele (s.o.) erreicht worden seien. Insbesondere der präventive Effekt sei erreicht worden. So weist beispielsweise ein Mitarbeiter einer Pfarrei, der seit Jahren Tage religiöser Orientierung mit Hauptschülern durchführt darauf hin, dass sich das soziale Miteinander in den Kursen positiv verändert habe, damit eine bessere emotionale Erreichbarkeit der Schüler/innen vorhanden gewesen sei, die zur Vermeidung von Konflikten und Eskalationen wertvolle Hilfe geleistet habe.
Um die Arbeit der Schulsozialarbeiterin zu illustrieren, einige Beispiele aus dem Abschlussbericht:
Þ
Gesamtzahl der Schüler/innen
- Mädchen 162
- Jungen 240
- gesamt: 402 Schüler/innen
Þ
Beratungskontakte
- Mädchen 212
- Jungen 196
- gesamt: 408 Schüler/innen
Þ Elternberatung
- gesamt: 209 Eltern
Þ Beratung Lehrer/innen
- gesamt: 243 Lehrer/innen
Þ Projekte
- 15 Projekte mit Schüler/innen und Eltern
- gesamt: 499 Teilnehmer/innen
- u.a.:
- soziales Training Klassen 6 und 7
- „Grenzsetzung“ – Eltern der Klasse 5
- Suchtprävention, Klasse 7
- Selbstbehauptung, Klassen 5,6,7
- Ferienprogramm für Schüler/innen
- Klassengemeinschaft/Teamgeist, Klasse 10
- „Grenzen checken“, Klasse 7
- Bewertung des
Fachbereiches
a. Nach Auswertung des Zwischen- und Abschlussberichtes kommt der Fachbereich zu der Auffassung, dass der Ansatz von Schulsozialarbeit, so wie er in Isselburg erprobt worden ist, ein erfolgreiches, präventiv wirkendes Angebot von Jugendhilfe an Schule ist.
b. Ohne die Schulsozialarbeit wäre im Laufe des Projektzeitraumes eine Vielzahl von Fällen auf die Jugendhilfe zugekommen, die jetzt von der Schulsozialarbeiterin bearbeitet worden sind. Durch ihre Gruppen- und Projektarbeit sowie durch Einzelberatung hat sie eine große Anzahl von Kindern und Jugendlichen aufgefangen, die ohne ihre Hilfe in schwierige Lebenslagen abgeglitten wären und von der Jugendhilfe wieder hätten aufgefangen werden müssen.
Damit
wurde ein wesentliches Ziel dieser Form der Schulsozialarbeit erreicht: Durch
frühzeitige Kontaktaufnahme mit Schülern/innen gelingt es, Fälle erst gar nicht
in die Bearbeitung des ASD kommen zu lassen. Sie werden durch die
Beratungsarbeit der Schulsozialarbeiterin, durch Projekte oder durch soziale
Gruppenarbeit direkt an der Schule bearbeitet.
Aufgrund
gesellschaftlicher Rahmenbedingungen steigen die Fallzahlen bundesweit auch im
ambulanten Bereich an. Durch die Schulsozialarbeiterin in Isselburg ist es
gelungen, den Anstieg moderat ausfallen zu lassen. Wäre Schulsozialarbeit in
Isselburg nicht eingesetzt, wäre die Fallzahl deutlich höher angestiegen. So
lag sie zum Stichtag 31.12.2003 mit 5,1 pro 1.000 Einwohner unter 18 Jahren
unter dem Kreisschnitt, der an dem Stichtag bei 5,3 liegt. Noch zu Beginn des
Projektes lag die Fallzahl dieser Hilfen bei 8,2 pro 1.000 Einwohner unter 18
Jahren (Stichtag: 31.12.2001) Aus Sicht des ASD ist die Schulsozialarbeit
i.S.d. „Modells Isselburg“ damit ein präventiv wirkendes Instrument.
Für die Jugendhilfe bedeutet das, dass ein Teil potentieller ambulanter Maßnahmen und damit Kosten erst gar nicht entsteht. Wenn dennoch Fälle aus der Schule auf den ASD zukommen, können sie zügig bearbeitet werden, da die Schulsozialarbeiterin Mitglied des ASD-Teams ist und hier Absprachen, z.B. hinsichtlich von Elternarbeit, problemlos möglich sind.
Damit wird auch der Unterschied zwischen dem
„Modell Isselburg“ und anderen Modellen, z.B. des Landesmodells, deutlich:
Wesentlich für die Jugendhilfe ist, ob Ansätze von Schulsozialarbeit präventive
Wirkung entfalten und mit dem zuständigen ASD vor Ort sowie weiteren
Jugendhilfeakteuren vernetzt sind. Demgegenüber sind Modelle, deren
sozialarbeiterisches Handeln sich ausschließlich auf die Schule bezieht und mehr
Interventionscharakter hat, nicht geeignet, Jugendhilfe wirksam zu entlasten.
Diese Form der Schulsozialarbeit ist auch kostengünstig: Durch die Teilung der Kosten mit dem Schulträger (Stadt Isselburg) entstanden dem Kreis in 2004 lediglich Aufwendungen in Höhe einer 0,25-Stelle. Der Ansatz hierfür beträgt 12.500,-- Euro. Bedenkt man die Kosten für ambulante, teilstationäre oder stationäre Unterbringungen kann gesagt werden, dass sich diese Stelle selbst trägt (die Kalkulation für einen Heimplatz wird mit rd. 50.000,-- Euro p.a., für einen Tagesheimgruppenplatz mit rd. 25.000,-- p.a. angesetzt). Eine Vergleichsrechnung soll dies illustrieren. Dabei wird ausschließlich auf ambulante Maßnahmen abgestellt. Die Verhinderung einer Heimunterbringung würde den Effekt entsprechend vergrößern.
Vergleichsrechnung:
ambulante Hilfen, Minderjährige
-
HH-2003: Ansatz für flexible Erziehungshilfen
(soz. Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaften, sozialpädagog. Familienhilfe):
2.300.000,00
€
-
Fallzahlen im Jahresdurchschnitt 2003 221
-
Durchschnittliche Kosten für einen Fall 10.407
€
-
Wären nur 1,0% der Beratungskontakte
(Schüler/innen, Eltern,
Projekte = 1.116) zu Fällen geworden –11 x 10.407,-- 114.477 €
demgegenüber Kosten für Fachkraft,
3 Jahre x 17.000,-* 51.000,--
€
„Plus“-Differenz 63.477,--
€
* Im Jahre 2003 wurde die Stelle in Isselburg von 1/1 auf ½ reduziert. Die sich aus dem Projektzeitraum 2002 – 2004 berechneten Jahresdurchschnittskosten belaufen sich für den Kreis auf 17.000,-- €.
Eine Ausweitung wird somit für erforderlich gehalten. An keiner anderen Stelle trifft die Jugendhilfe geballt auf soviel Kinder- und Jugendliche wie in der Schule, mit denen sie präventiv arbeiten kann. Damit wird gleichzeitig Einfluss auf die Kosten der Jugendhilfe ausgeübt. Es wird allerdings dezidiert die Auffassung vertreten, dass von der Jugendhilfe nur dann Mittel bereitgestellt werden können, wenn auch die Fachkräfte an die Jugendhilfe angebunden sind, d.h., wenn es ein Angebot der Jugendhilfe an der Schule ist.
- Zur weiteren
Vorgehensweise - Entscheidungserfordernis
Im Laufe der letzten Jahre wurde von verschiedenen Schulträgern die Bitte an die Jugendhilfe herangetragen, ebenfalls für Schulsozialarbeit zu sorgen. Diese Anträge sind immer mit dem Hinweis auf das laufende Modell in Isselburg abgewiesen worden. Die Argumentation war, dass erst das Projekt in Isselburg ausgewertet werden müsse und dann entschieden werden könne, ob es ausgeweitet werden soll. Diese Entscheidung muss nun getroffen werden.
Per 31.05.04 sind in den Hauptschulen im Zuständigkeitsbereich des FB 51 in Gescher und Stadtlohn 2,0-Sozialarbeiter/innenstellen über das Land eingerichtet, wobei in Stadtlohn sowohl an der Losberg- wie an der Owweringschule je eine halbe Stelle angesiedelt ist. In Reken ist das DRK als Projektträger mit Fremdmitteln mit einem speziellen Ansatz der Schulsozialarbeit (1,0-Stelle) vertreten. Der Kreis und die Standortgemeinde Reken übernehmen hier einen geringen Restanteil.
Alternative
1:
Politisch ist zunächst die Forderung zu erheben, dass das Land flächendeckend die Schulen mit Schulsozialarbeitern/innen ausstattet und der Kreis sich damit aus der Finanzierung zurückziehen könnte. Anzeichen hierfür sind z.Zt. jedoch nicht erkennbar. Das Land NW hat ein Kontingent von Stellen für Sozialarbeiter/in bis 2006 zur Verfügung gestellt. Danach sollen sie auf die Lehrerstellen angerechnet werden. D.h., dass die Schule dann, wenn sie einen Sozialarbeiter/in weiter einsetzen will, auf eine Lehrerstelle verzichten müsste.
Erste Erfahrungen zeigen, dass von den Schulen, deren Sozialarbeiter/innen über das Land angestellt sind, Anträge auf Leistungen an die Jugendhilfe gestellt werden. Die Steuerungsmöglichkeiten für den FB 51 sind nur sehr begrenzt, da die Jugendhilfe zu einem relativ späten Zeitpunkt mit diesen Anträgen konfrontiert wird und sie fachlich so ausgearbeitet sind, dass rechtlich kaum Änderungsmöglichkeiten bestehen. Leistungsansprüche an Jugendhilfe werden formuliert von einer Institution, die selbst nicht Kostenträger ist. D.h. auch, dass allein unter Kostengesichtspunkten betrachtet für die Schulen nicht die Notwendigkeit besteht, nach Handlungsalternativen zu suchen. Wären die Sozialarbeiter/innen, wie im Modell Isselburg, im ASD-Team angesiedelt, könnten schon im Vorfeld andere, noch nicht finanziell wirksame Maßnahmen, initiiert werden.
Alternative
2:
Die Übernahme des „Modells Isselburg“ setzt voraus, dass der Schulträger die Hälfte der Kosten mitträgt und die Schule ein Interesse an Schulsozialarbeit hat. Nach Abzug der Stellen, die das Land besetzt hat bzw. auf Projekten (Reken) beruhen, wären noch 12 Hauptschulen auszustatten. Bei einer Ausstattung mit einer Vollzeitkraft würden auf den Kreis Kosten im Umfang von 6 Stellen entfallen. Würde das Isselburger Modell (bei einem Stellenumfang von je 50 %) umgesetzt, würden 3 Stellen auf den Kreis entfallen, d.h. eine Größenordnung von ca. 150.000,-- Euro. Damit wären alle Hauptschulen im Zuständigkeitsbereich mit Schulsozialarbeitern/innen abgedeckt. Die Anbindung an das ASD-Team müsste gewährleistet sein.
12 Hauptschulen |
Kreisanteil – 50 % |
Anteil Städte u. Gemeinden – 50 % |
12 Stellen - Vollzeit |
300.000,-- € = 6 Stellen |
300.000,-- € |
6 Stellen - Teilzeit |
150.000,-- € = 3 Stellen |
150.000,-- € |
Zum Vergleich:
Hilfen außerhalb der Familie, Haushalt 2004: rd. 4.700.000,-- €
Familienunterstützende Hilfen, dto.: rd. 3.400.000,-- €
Vollzeitstelle: ca. 50.000,-- € - Hinweis: Nach dem Runderlass v. 18.02.03 des MfSJK, der die befristete Einstellung von Sozialarbeitern an Hauptschulen regelt, werden diese Fachkräfte nach BAT IVa – Fallgr. 16 besoldet, sozialpäd. Fachkräfte in der Jugendhilfe mit Vb/IV b BAT.
Alternative
3:
Alternativ hierzu wäre die Umsetzung in Schritten zu sehen, sodass die Kosten über die Jahre anwachsen würden. Im übrigen bliebe abzuwarten, ob alle Hauptschulen sofort Schulsozialarbeit einfordern würden.
In den Alternativen 2 und 3 müsste jeweils eine Befristung eingebaut werden. Sollte das Land seine Stellen ausbauen, würde die Kreisfinanzierung auslaufen.
Sonderschulen,
insbes. Schule für Erziehungshilfe (E-Schule), Berufskollegs
Auch von der E-Schule und den Berufskollegs werden Forderungen nach Schulsozialarbeit erhoben. Diese Forderungen sind nachvollziehbar. Aus Sicht von Jugendhilfe muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass besonders an den Berufskollegs ein präventiver Charakter von Schulsozialarbeit ausscheidet. Hier ginge es in erster Linie um die Aufrechterhaltung von Disziplin. Dies ist aber Angelegenheit des Schulträgers. Auswirkungen auf die Jugendhilfe sind nicht zu erwarten. Auch in der Alltagsarbeit der Jugendhilfe sind Kontakte zu den Berufskollegs äußerst selten.
Die Kinder, die die E-Schule besuchen, sind der Jugendhilfe in der Regel bekannt. Insofern besteht bereits bei ihnen ein Kontakt zur Jugendhilfe. Kinder wechseln dann zur E-Schule, wenn sie aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten an den Regelschulen nicht mehr beschulbar sind. Diese Auffälligkeiten haben in vielen Fällen bereits die Jugendhilfe auf den Plan gerufen. Das Verhalten während des Unterrichts muss von der Schule gesteuert werden.
Aus Sicht von Jugendhilfe wäre deshalb Schulsozialarbeit an der E-Schule und an den Berufskollegs von den Schulträgern zu organisieren.
Der Kreis Borken wird, wie neueste Daten zeigen, auch in Zukunft eine Region sein, die im Landesvergleich überdurchschnittlich jung ist und bleiben wird. Somit kommen besondere Anstrengungen auf den Kreis hinsichtlich der Perspektiven für Kinder und Jugendliche zu. Soll diese Aufgabe gemeistert werden, muss an dem Kurs der präventiven Ausrichtung festgehalten werden. Das Angebot von Schulsozialarbeit an Hauptschulen ist ein wirksames Mittel, sich für die Zukunft zu positionieren auch im Hinblick auf eine sich rasant verschärfende Situation im Ausbildungsbereich. Hier muss frühzeitig gesteuert werden. Nimmt man hinzu, dass der Kreis Borken der Kreis mit einer der höchsten Scheidungsraten geworden ist, muss auch auf diese Situation eine adäquate Antwort gegeben werden. Denn es ist unverkennbar, dass sich aus Scheidungssituationen überproportional viel Hilfen zur Erziehung ergeben. Diese für die Zukunft erkennbaren Bedarfe können durch das präventive Instrument „Schulsozialarbeit“ abgefedert werden.
Die Schulaufsicht würde die Weiterführung des Projektes in Isselburg begrüßen, hält aber ihre Bedenken hinsichtlich des Einsatzes einer soz.-päd. Fachkraft ohne Weisungsfunktion des Schulleiters aufrecht.
Demgegenüber muss darauf verwiesen werden, dass es sich um ein Angebot der Jugendhilfe an Schule handelt, das keinen Zwangscharakter hat und somit weder der Schulträger noch die Schulleitung hierauf verpflichtet werden kann. Das Angebot trägt u.a., wie aufgezeigt, zur wirksamen Unterstützung des Schulbetriebes bei und ist freiwilliger Natur.
Im übrigen soll auf die Entwicklungen im Bereich der Grundschulen hingewiesen werden, die sich als offene Ganztagsschulen profilieren wollen und gerade zum Ziel haben, Akteure aus dem sozialen Bereich einzubeziehen, die nicht der Weisungsbefugnis der Schulleitung unterliegen. In diesem Zusammenhang ist zwingend vorgeschrieben, dass sich die Jugendhilfe an der Konzeptionserstellung beteiligen muss.
Vor dem Hintergrund, dass Jugendhilfe durch Schulsozialarbeit frühzeitig an Kinder- und Jugendliche in den Hauptschulen herankommt, diese präventiv wirkt und direkte Auswirkungen auf die Arbeit des ASD und damit auf die Kostenentwicklung in der Jugendhilfe hat wird vorgeschlagen, Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe weiter vorzuhalten. Dies muss unter der Voraussetzung geschehen, dass sich die Schulträger zur Hälfte an den Kosten beteiligen und die Schulleitungen einverstanden sind.
Entscheidungsalternative(n):
Die Entscheidungsalternativen ergeben sich aus der Sachverhaltsdarstellung.
Finanzielle Auswirkungen:
Für den Kreis entstehen bei der hälftigen Übernahme der Kosten bei Vollzeitstellen 300.000 €, bei der hälftigen Übernahme der Kosten bei Teilzeitstellen (50%-Stelle) 150.000 € p.a.
Der Budgetentwurf 2005 sieht zunächst einen Ansatz von 20.000 € vor. Dabei wird davon ausgegangen, dass zum Schuljahr 2005/06 zunächst an vier Hauptschulen eine halbe Stelle besetzt wird.