Betreff
Bestellung eines Kreisbrandmeisters
Vorlage
0128/2019/KREIS
Art
Beschlussvorlage

Herr Brandamtmann Stefan van Bömmel wird mit Wirkung vom 01.10.2019 zum hauptamtlichen Kreisbrandmeister ernannt.  


Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1, 2 und 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

Sachdarstellung:

Die Amtszeit des bisherigen Kreisbrandmeisters Johannes Thesing endet am 30.09.2019. Es ist Aufgabe des Kreistages, auf Vorschlag des Landrats, der zuvor die Leiter der Feuerwehren im Kreis Borken sowie den Bezirksbrandmeister anzuhören hat, einen neuen Kreisbrandmeister zu bestellen. Der Kreistag entscheidet zugleich, ob der Kreisbrandmeister die Tätigkeit ehren- oder hauptamtlich wahrnimmt.

Nach dem BHKG unterstützt der Kreisbrandmeister den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben. Im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion überwacht und überprüft der Kreisbrandmeister den örtlichen Brandschutz, berät zugleich aber auch die Feuerwehren und Bürgermeister/innen in besonderen Angelegenheiten des Brandschutzes. Der Kreisbrandmeister ist auch bestellter Einsatzleiter des Kreises Borken bei Großeinsatzlagen und Katastrophen. Er ist an der Planung und Koordinierung der Aus- und Fortbildungen der Feuerwehrangehörigen auf Kreisebene beteiligt. Des Weiteren wirkt er beim Aufbau und bei der Umsetzung der verschiedenen Konzepte des Landes und des Kreises in der Gefahrenabwehr maßgeblich mit. Unterstützend tätig ist er zudem in Angelegenheiten der Atemschutzübungsstrecke und der Kreisschlauchpflegerei, die als Kreiseinrichtungen betrieben werden.

Das Aufgabenspektrum des Kreisbrandmeisters ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Um auch zukünftig die gesetzlichen Aufgaben in der Gefahrenabwehr mit der notwendigen Qualität zu erfüllen, hat sich der Kreis dazu entschieden, die Stelle des Kreisbrandmeisters hauptamtlich zu besetzen. Diese Thematik ist im Vorfeld umfassend mit den Leitern der Feuerwehren erörtert worden. Sie haben dabei ihre Unterstützung für die geplante Vorgehensweise des Kreises Borken signalisiert.

Der Kreis schlägt vor, Herr Brandamtmann Stefan van Bömmel zum Kreisbrandmeister des Kreises Borken zu ernennen. Herr van Bömmel ist feuerwehrtechnischer Beamter. Seit dem 01.06.2011 ist er beim Kreis Borken beschäftigt, zunächst als Mitarbeiter in der Kreisleitstelle, seit Mai 2018 dann als Sachbearbeiter in der Gefahrenabwehrplanung.

Am 08.05.2019 fand die nach BHKG vorgeschriebene Anhörung der Leiter der Feuerwehren und des Bezirksbrandmeisters statt. Einstimmig haben sich die Leiter der Feuerwehren für Herrn van Bömmel ausgesprochen. Auch Bezirksbrandmeister Donald Niehues hat sich diesem Votum angeschlossen.