Betreff
Förderung von Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes
Vorlage
0027/2005
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Rechtsgrundlage:

--


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Umweltausschusses am 16.12.2004 wurde die Verwaltung beauftragt, über die Fördermöglichkeiten für freiwillige Naturschutzmaßnahmen zu berichten.

Für die Förderung von Maßnahmen Privater im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes stehen dem Kreis Borken die Instrumente der Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) und des Vertragsnaturschutzes zur Verfügung:

I.   Förderrichtlinie Naturschutz

Um die Vielzahl unserer heimischen, z.T. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu erhalten und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter auch für zukünftige Generationen zu sichern, sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege notwendig. Zur Durchführung dieser Maßnahmen sind neben personellem Einsatz vor allem finanzielle Mittel notwendig. Hierfür werden vom Land NRW auf der Grundlage der Förderrichtlinie Naturschutz auf Antrag Zuwendungen an kommunale Gebietskörperschaften, Vereine und Verbände sowie Privatpersonen, die sich für die Belange des Natur- und Artenschutzes einsetzen, gewährt.

Mit den Naturschutzfördermitteln unterstützt das Land NRW unter anderem folgende Maßnahmen:

·         die Aufstellung und Umsetzung von Landschaftsplänen durch die unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

·         die Durchführung von Naturschutzmaßnahmen außerhalb rechtskräftiger Landschaftspläne durch Kommunen

·         Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten

·         Maßnahmen zur Förderung des Biotopverbundes

·         Maßnahmen der Naturparke zur Verbesserung des Naturhaushaltes und zur Schaffung und Unterhaltung von Erholungseinrichtungen

·         Tätigkeiten der Biologischen Stationen und Naturschutzmaßnahmen durch ehrenamtlich tätige Naturschutzvereine

·         Sicherung schutzwürdiger Flächen und Biotope durch Ankauf von Flächen

Die Zuwendung für die beantragten Maßnahmen erfolgt als Anteilsfinanzierung in der Regel in einer Höhe von 50 - 80%.

Bedeutsam für den Kreis Borken ist insbesondere die Möglichkeit, Festsetzungen in den Landschaftsplänen durch die Grundstückseigentümer selbst umsetzen zu lassen und entsprechend der Förderrichtlinie Naturschutz zu vergüten. Hierdurch konnten in den letzten Jahren auf freiwilliger Basis auch zahlreiche zusätzliche Maßnahmen in den Landschaftsplangebieten umgesetzt werden.

Neben projektbezogenen Zuwendungen für Maßnahmen des Kreises Borken werden dem Kreis Borken auf Grundlage der Förderrichtlinie Naturschutz pauschale Landesmittel für die Förderung von Maßnahmen Privater zur Verfügung gestellt. Angesichts der angespannten Haushaltslage werden diese Zuwendungen jedoch immer weiter reduziert. In den letzten drei Jahren wurden für die Förderung von Maßnahmen Privater folgende pauschalen Zuwendungen bewilligt:

2002: 10.000 €

2003: 8.000 €

2004: 5.000 €

Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken in eigener Verantwortung. Größtenteils wurden diese Mittel für die Anlage und Pflege von Hecken verwandt. Darüber hinaus wurden Amphibienschutzmaßnahmen und die Pflege von Kopfbäumen gefördert.

II.  Kulturlandschaftsprogramm / Vertragsnaturschutz

Im NRW-Programm „Ländlicher Raum“ bildet das Kulturlandschaftsprogramm mit den Förderangeboten aus dem Bereich Vertragsnaturschutz eine wichtige Säule. Durch das NRW-Programm wird die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 in nationales Recht umgesetzt. Damit beteiligt sich die EU an den Fördermaßnahmen.

Der Kreis Borken hat mit seinem Kulturlandschaftsprogramm die Rahmenrichtlinie „Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW konkretisiert. Bereits im letzten Jahr hat der Kreistag mit seinem Beschluss zur Ausweitung der Gebietskulisse den Weg für einen weiteren Ausbau des Kulturlandschaftsprogramms im Kreis Borken frei gemacht.

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden folgende Maßnahmenpakete angeboten:

A.    Naturschutzgerechte Nutzung von Ackerrandstreifen / Äckern zum Schutz von Ackerlebensgemeinschaften

B.    Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland

·      Umwandlung von Acker in Grünland

·      Extensivierung von Grünland

·      Naturschutzgerechte Bewirtschaftung sonstiger Biotope

·      Zusätzliche Maßnahmen in Verbindung mit naturschutzgerechter Grünlandnutzung

C.   Anlage und Pflege von Streuobstwiesen

D.   Biotopanlage und –pflege (Hecken, Feldgehölze)

Die einzelnen Fördermaßnahmen und Zuwendungshöhen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Förderfähig im Vertragsnaturschutz sind ausschließlich Landwirte.

Bisher wurden durch den Kreis Borken folgende Bewilligungen erteilt:

 

Anzahl

Flächengröße

Vertragssumme jährlich

2002

10

6,5051 ha

7.517,76 €

2003

18

25.2029 ha

12.170,65 €

2004

22

31,9981 ha

21.321,70 €

Insgesamt

40

63,7061 ha

41.010,11 €

Größtenteils handelt es sich hierbei um die Extensivierung von Grünland sowie die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen.


Anlagen:

Übersicht über die Fördermaßnahmen im Vertragsnaturschutz (Anlage 1)