Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
In der
Sitzung des Umweltausschusses am 16.12.2004 wurde die Verwaltung beauftragt,
über die Fördermöglichkeiten für freiwillige Naturschutzmaßnahmen zu berichten.
Für die
Förderung von Maßnahmen Privater im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes
stehen dem Kreis Borken die Instrumente der Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa) und des Vertragsnaturschutzes zur
Verfügung:
I. Förderrichtlinie
Naturschutz
Um die
Vielzahl unserer heimischen, z.T. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie die
Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft zu erhalten und die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter auch für zukünftige Generationen zu sichern, sind Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege notwendig. Zur Durchführung dieser
Maßnahmen sind neben personellem Einsatz vor allem finanzielle Mittel notwendig.
Hierfür werden vom Land NRW auf der Grundlage der Förderrichtlinie Naturschutz
auf Antrag Zuwendungen an kommunale Gebietskörperschaften, Vereine und Verbände
sowie Privatpersonen,
die sich für die Belange des Natur- und Artenschutzes einsetzen, gewährt.
Mit den
Naturschutzfördermitteln unterstützt das Land NRW unter anderem folgende
Maßnahmen:
·
die
Aufstellung und Umsetzung von Landschaftsplänen durch die unteren
Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
·
die
Durchführung von Naturschutzmaßnahmen außerhalb rechtskräftiger
Landschaftspläne durch Kommunen
·
Pflege-
und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten
·
Maßnahmen
zur Förderung des Biotopverbundes
·
Maßnahmen
der Naturparke zur Verbesserung des Naturhaushaltes und zur Schaffung und
Unterhaltung von Erholungseinrichtungen
·
Tätigkeiten
der Biologischen Stationen und Naturschutzmaßnahmen durch ehrenamtlich tätige
Naturschutzvereine
·
Sicherung
schutzwürdiger Flächen und Biotope durch Ankauf von Flächen
Die Zuwendung für die
beantragten Maßnahmen erfolgt als Anteilsfinanzierung in der Regel in einer
Höhe von 50 - 80%.
Bedeutsam für den
Kreis Borken ist insbesondere die Möglichkeit, Festsetzungen in den
Landschaftsplänen durch die Grundstückseigentümer selbst umsetzen zu lassen und
entsprechend der Förderrichtlinie Naturschutz zu vergüten. Hierdurch konnten in
den letzten Jahren auf freiwilliger Basis auch zahlreiche zusätzliche Maßnahmen
in den Landschaftsplangebieten umgesetzt werden.
Neben
projektbezogenen Zuwendungen für Maßnahmen des Kreises Borken werden dem Kreis
Borken auf Grundlage der Förderrichtlinie Naturschutz pauschale Landesmittel
für die Förderung von Maßnahmen Privater zur Verfügung gestellt. Angesichts der
angespannten Haushaltslage werden diese Zuwendungen jedoch immer weiter
reduziert. In den letzten drei Jahren wurden für die Förderung von Maßnahmen
Privater folgende pauschalen Zuwendungen bewilligt:
2002: 10.000 €
2003: 8.000 €
2004: 5.000 €
Über die Verwendung
dieser Mittel entscheidet die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken in
eigener Verantwortung. Größtenteils wurden diese Mittel für die Anlage und
Pflege von Hecken verwandt. Darüber hinaus wurden Amphibienschutzmaßnahmen und
die Pflege von Kopfbäumen gefördert.
II. Kulturlandschaftsprogramm / Vertragsnaturschutz
Im NRW-Programm
„Ländlicher Raum“ bildet das Kulturlandschaftsprogramm mit den Förderangeboten
aus dem Bereich Vertragsnaturschutz eine wichtige Säule. Durch das NRW-Programm
wird die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 in nationales Recht umgesetzt. Damit
beteiligt sich die EU an den Fördermaßnahmen.
Der Kreis Borken hat mit seinem Kulturlandschaftsprogramm die Rahmenrichtlinie „Vertragsnaturschutz“ des Landes NRW konkretisiert. Bereits im letzten Jahr hat der Kreistag mit seinem Beschluss zur Ausweitung der Gebietskulisse den Weg für einen weiteren Ausbau des Kulturlandschaftsprogramms im Kreis Borken frei gemacht.
Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden folgende Maßnahmenpakete angeboten:
A. Naturschutzgerechte Nutzung von
Ackerrandstreifen / Äckern zum Schutz von Ackerlebensgemeinschaften
B. Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von
Grünland
·
Umwandlung von Acker in Grünland
·
Extensivierung von Grünland
·
Naturschutzgerechte Bewirtschaftung sonstiger
Biotope
·
Zusätzliche Maßnahmen in Verbindung mit
naturschutzgerechter Grünlandnutzung
C. Anlage und
Pflege von Streuobstwiesen
D. Biotopanlage
und –pflege (Hecken, Feldgehölze)
Die einzelnen Fördermaßnahmen und Zuwendungshöhen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Förderfähig im Vertragsnaturschutz sind ausschließlich Landwirte.
Bisher wurden durch den Kreis Borken folgende Bewilligungen erteilt:
|
Anzahl |
Flächengröße |
Vertragssumme
jährlich |
2002 |
10 |
6,5051 ha |
7.517,76 € |
2003 |
18 |
25.2029 ha |
12.170,65 € |
2004 |
22 |
31,9981 ha |
21.321,70 € |
Insgesamt |
40 |
63,7061
ha |
41.010,11
€ |
Größtenteils handelt es sich hierbei um die Extensivierung von Grünland sowie die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen.
Anlagen:
Übersicht über die Fördermaßnahmen im Vertragsnaturschutz (Anlage 1)